Deutschland sorgt als Sozialstaat dafür, dass hilfebedürftige Bürger unterstützt werden. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – auch Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) oder umgangssprachlich Hartz 4 genannt – sorgt dafür, dass Personen weiterhin ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.
Das Wichtigste zu den Hartz-4-Leistungen zusammengefasst:
Zu den Hartz-4-Leistungen gehört sowohl der monatliche Regelsatz als auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft.
Ein Mehrbedarf kann in unterschiedlichen Situationen begründet sein. Welche das konkret sind, verrät unser Ratgeber zum Mehrbedarf.
Kinder von Hartz-4-Empfängern werden zusätzlich durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützt.

Wichtige Informationen zu Hartz-4-Leistungen:
AufstockerALG 2 berechnenAuszahlung von LeistungenHartz-4-Regelsatz BerechnungLeistungsnachweisRückzahlung von LeistungenRegelsatzTagessatz
Inhalt
Hartz-4-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Zu den bekanntesten ALG-2-Leistungen aus dem SGB II gehört wohl der Regelsatz.
Mit diesem pauschalen Betrag müssen Hartz-4-Empfänger die Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens tragen.
Doch wie hoch fällt der Regelsatz aus?
Leistungsberechtigte | Regelsatz 2019 | Regelsatz 2020 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 424 | 432 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 382 | 389 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 322 | 328 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 302 | 308 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 245 | 250 |
Zu den weiteren ALG-II-Leistungen kann der Hartz-4-Mehrbedarf gezählt werden. In gewissen Situationen können Personen bei Bezug von Hartz 4 einen zusätzlichen Betrag erhalten. Diesen gibt es unter anderem für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte sowie für Personen, die eine kostenaufwendige Ernährung benötigen.
Weitere Informationen zu bestimmten Hartz-4-Leistungen:
Weitere Leistungen für ALG-2-Empfänger

Zu den Hartz-4-Leistungen zählt es auch, dass Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. ALG-2-Empfängern steht ein Dach über dem Kopf zu. Voraussetzung für die Übernahme der Miete und Heizkosten ist es laut § 22 SGB II, dass die Beträge angemessen sind. Außerdem darf die Wohnung nicht zu groß sein. Für einen Alleinstehenden wird in der Regel eine Wohnungsgröße von 45 bis 50 Quadratmetern als angemessen bewertet.
Des Weiteren gehören zu den Leistungen für ALG-2-Empfänger Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Diese kommen Schülern und Schülerinnen zugute. So können unter anderem die Kosten für Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten vom Jobcenter übernommen werden. Des Weiteren kann laut § 28 Abs. 7 SGB II für folgende Aktivitäten ein Bedarf von insgesamt 10 Euro monatlich für Hartz-4-Empfänger berücksichtigt werden:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten.
Bezug von ALG 2: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es laut § 1 SGB II, Leistungsempfänger so zu unterstützen, dass sie so schnell wie möglich wieder ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können. Zu den ALG-II-Leistungen gehören aus diesem Grund auch Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.
Hierfür ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie berät Arbeitsuchende und vermittelt diese an Arbeitgeber. Zu den Hartz-4-Leistungen gehören Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung. Nähere Informationen hierzu finden sich in § 45 SGB III. Auch die berufliche Weiterbildung bzw. die Berufsausbildung wird gefördert. Des Weiteren gibt es Maßnahmen, die speziell auf die Eingliederung von Selbstständigen abgestimmt sind.
Bildnachweise: istockphoto.com/© molka, fotolia.com/© RioPatuca Images, fotolia.com/© fotolia.com/© Christian Schwier, fotolia.com/© bernardbodo
Gerd meint
Ich habe mehrere Anträge gestellt über die einmalige Unterstützung von Renovierungskosten, es handelt sich um ein 12qm Zimmer in einer WG, bekommen habe ich einmalig 33€ bekommen, davon kann Niemand Farbe und Zubehör kaufen, wie kann ich mich weiter verhalten?
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Gerd,
sind Sie mit der Entscheidung vom Jobcenter nicht einverstanden, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ingrid meint
Guten Tag,
ich bin ab morgen arbeitslos, bekomme als alleinerziehende Mama von 2 Kinder 723,00 EUR Arbeitslosengeld. Nun habe ich gerade ausgerechnet, das ich 520 EUR HARTZ4 dazu bekommen würde. Wird mir dafür der Unterhalt der Kinder abgezogen bzw. gegengerechnet ?? Lieben Dank, für Antworten wäre ich sehr dankbar.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Ingrid,
der Kindesunterhalt wird als Einkommen der Kinder (wie beim Kindergeld) auf Hartz 4 angerechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Isabella Gremmel meint
Ich habe heute meine Kündigung zum 14.03.18 bekommen und würde gerne wissen wie hoch das ALG 1 sein muss um Aufstockung zu beantragen in NRW? Oder ob ich erst mal Wohngeld beantragen sollte.Was ist die bessere Alternative?
Mit freundlichen Grüßen
I.G.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Isabella,
auf die Aufstockung haben Sie Anspruch, wenn Sie nicht in der Lage sind, von Ihrem ALG I, also von 60% Ihres bisherigen Einkommens, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Um dies zu entscheiden, werden Ihre Miete und andere finanzielle Verpflichtungen mit dem geltenden Regelsatz für Ihren Haushalt verrechnet.
Sie finden hier einen Rechner, der unverbindlich für Sie einschätzt, ab wann Sie Anrecht auf eine Aufstockung haben:
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitslosengeld-1-aufstocken/#Was-ist-zu-tun-wenn-das-ALG-1-nicht-ausreicht
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Anis meint
Hallo,
ich habe beim Studium eingeschrieben, und ich habe mich beim Bafög beworben, aber ich habe noch keinen Bescheid vom Bafög erhalten. und bei Bafög haben mir erzählt , dass es villeicht zwei Monaten dauert, eine Antwort vom Bafög zu ehalten.
Deshalb ich habe vom Jobcenter ein Überbrückungsgeld für zwei Monaten beantragt, bis ich einen Bescheid vom Bafög bekomme. aber mein Antrag wurde abgelehnt.
was kann ich tun, Ünterschtuyung vom Jobcenter für diese kommenden ywei Monaten zu bekommen.
mit vielen Dank
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Anis,
als Studenten haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen. Wenn Ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde, wird im Normalfall vermutet, dass Ihre Eltern genug verdienen, um Sie zu unterstützen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Vanessa meint
ich beziehe hartzIV und habe jetzte ne arbeit angenommen wo ich 387 euro dazu verdiene . wie viel bleibt mir dann überig und wie viel werde ich dann noch vom hartzIV bekommen?