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Auf welche Hartz-4-Leistungen haben Sie einen Anspruch?

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Deutschland sorgt als Sozialstaat dafür, dass hilfebedürftige Bürger unterstützt werden. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – auch Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) oder umgangssprachlich Hartz 4 genannt – sorgt dafür, dass Personen weiterhin ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.

Das Wichtigste zu den Hartz-4-Leistungen zusammengefasst:

Welche Hartz-4-Leistungen gibt es?

Zu den Hartz-4-Leistungen gehört sowohl der monatliche Regelsatz als auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft.

Wann habe ich Anspruch auf einen Mehrbedarf?

Ein Mehrbedarf kann in unterschiedlichen Situationen begründet sein. Welche das konkret sind, verrät unser Ratgeber zum Mehrbedarf.

Gibt es spezielle Leistungen für Kinder?

Kinder von Hartz-4-Empfängern werden zusätzlich durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützt.

Die Hartz-IV-Leistungen umfassen nicht nur die finanzielle Unterstützung Hilfebedürftiger.
Die Hartz-IV-Leistungen umfassen nicht nur die finanzielle Unterstützung Hilfebedürftiger.

Wichtige Informationen zu Hartz-4-Leistungen:

AufstockerALG 2 berechnenAuszahlung von LeistungenHartz-4-Regelsatz BerechnungLeistungsnachweisRückzahlung von LeistungenRegelsatzTagessatz

Inhalt

  • Das Wichtigste zu den Hartz-4-Leistungen zusammengefasst:
  • Hartz-4-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
    • Weitere Leistungen für ALG-2-Empfänger
  • Bezug von ALG 2: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Hartz-4-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung erhalten zusätzliche Hartz-4-Leistungen. Das ist der sogenannte Mehrbedarf.
Erwerbsfähige Menschen mit Behinderung erhalten zusätzliche Hartz-4-Leistungen. Das ist der sogenannte Mehrbedarf.

Zu den bekanntesten ALG-2-Leistungen aus dem SGB II gehört wohl der Regelsatz.

Mit diesem pauschalen Betrag müssen Hartz-4-Empfänger die Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und weitere persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens tragen.

Doch wie hoch fällt der Regelsatz aus?

LeistungsberechtigteRegelsatz 2021Regelsatz 2022
Alleinstehende / Alleinerziehende446449
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner)401404
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren373376
Kinder von 6 bis 13 Jahren309377
Kinder von 0 bis 5 Jahren283285

Zu den weiteren ALG-II-Leistungen kann der Hartz-4-Mehrbedarf gezählt werden. In gewissen Situationen können Personen bei Bezug von Hartz 4 einen zusätzlichen Betrag erhalten. Diesen gibt es unter anderem für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte sowie für Personen, die eine kostenaufwendige Ernährung benötigen.

Die Höhe der zusätzlichen Hartz-4-Leistungen bemisst sich laut § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) am Regelsatz. Der Mehrbedarf für behinderte Erwerbsfähige beträgt beispielsweise 35 Prozent des Regelbedarfs. Alleinerziehende Hartz-4-Empfänger mit einem Kind unter sieben Jahren erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 36 Prozent.

Weitere Informationen zu bestimmten Hartz-4-Leistungen:

ErstausstattungFahrtkosten für LeiharbeiterKilometerpauschaleSonderbedarfSozialticket

Weitere Leistungen für ALG-2-Empfänger

Von den Leistungen für Hartz-4-Empfänger profitieren auch Schülerinnen und Schüler.
Von den Leistungen für Hartz-4-Empfänger profitieren auch Schülerinnen und Schüler.

Zu den Hartz-4-Leistungen zählt es auch, dass Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. ALG-2-Empfängern steht ein Dach über dem Kopf zu. Voraussetzung für die Übernahme der Miete und Heizkosten ist es laut § 22 SGB II, dass die Beträge angemessen sind. Außerdem darf die Wohnung nicht zu groß sein. Für einen Alleinstehenden wird in der Regel eine Wohnungsgröße von 45 bis 50 Quadratmetern als angemessen bewertet.

Des Weiteren gehören zu den Leistungen für ALG-2-Empfänger Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Diese kommen Schülern und Schülerinnen zugute. So können unter anderem die Kosten für Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten vom Jobcenter übernommen werden. Des Weiteren kann laut § 28 Abs. 7 SGB II für folgende Aktivitäten ein Bedarf von insgesamt 10 Euro monatlich für Hartz-4-Empfänger berücksichtigt werden:

  1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  3. die Teilnahme an Freizeiten.
Dank der Hartz-4-Leistungen müssen Betroffene nicht auf eine ärztliche Versorgung verzichten. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse. Ist ein Hartz-4-Empfänger privat versichert, erhält er nach § 26 Abs. 1 SGB II einen Zuschuss.

Bezug von ALG 2: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Hartz-4-Leistungen zur Eingliederung sorgen dafür, dass Sie schnell wieder auf eigenen Beinen stehen.
Hartz-4-Leistungen zur Eingliederung sorgen dafür, dass Sie schnell wieder auf eigenen Beinen stehen.

Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es laut § 1 SGB II, Leistungsempfänger so zu unterstützen, dass sie so schnell wie möglich wieder ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können. Zu den ALG-II-Leistungen gehören aus diesem Grund auch Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.

Hierfür ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sie berät Arbeitsuchende und vermittelt diese an Arbeitgeber. Zu den Hartz-4-Leistungen gehören Maßnahmen zur Aktivierung und der beruflichen Eingliederung. Nähere Informationen hierzu finden sich in § 45 SGB III. Auch die berufliche Weiterbildung bzw. die Berufsausbildung wird gefördert. Des Weiteren gibt es Maßnahmen, die speziell auf die Eingliederung von Selbstständigen abgestimmt sind.

Die Betreuung von Hartz-4-Empfängern umfasst jedoch nicht nur Angebote rund um den Arbeitsmarkt. Es wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der auch andere Lebensbereiche einschließt. Zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gehören auch die psychosoziale Betreuung, die Schuldner- und Suchtberatung sowie die Betreuung von minderjährigen oder behinderten Kindern oder die häusliche Pflege von Angehörigen.

Bildnachweise: istockphoto.com/© molka, fotolia.com/© RioPatuca Images, fotolia.com/© fotolia.com/© Christian Schwier, fotolia.com/© bernardbodo

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Gerd meint

    4. August 2017 um 19:52

    Ich habe mehrere Anträge gestellt über die einmalige Unterstützung von Renovierungskosten, es handelt sich um ein 12qm Zimmer in einer WG, bekommen habe ich einmalig 33€ bekommen, davon kann Niemand Farbe und Zubehör kaufen, wie kann ich mich weiter verhalten?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      7. August 2017 um 11:57

      Hallo Gerd,

      sind Sie mit der Entscheidung vom Jobcenter nicht einverstanden, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Ingrid meint

    31. Januar 2018 um 10:18

    Guten Tag,

    ich bin ab morgen arbeitslos, bekomme als alleinerziehende Mama von 2 Kinder 723,00 EUR Arbeitslosengeld. Nun habe ich gerade ausgerechnet, das ich 520 EUR HARTZ4 dazu bekommen würde. Wird mir dafür der Unterhalt der Kinder abgezogen bzw. gegengerechnet ?? Lieben Dank, für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. Februar 2018 um 8:27

      Hallo Ingrid,

      der Kindesunterhalt wird als Einkommen der Kinder (wie beim Kindergeld) auf Hartz 4 angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Isabella Gremmel meint

    27. Februar 2018 um 20:25

    Ich habe heute meine Kündigung zum 14.03.18 bekommen und würde gerne wissen wie hoch das ALG 1 sein muss um Aufstockung zu beantragen in NRW? Oder ob ich erst mal Wohngeld beantragen sollte.Was ist die bessere Alternative?

    Mit freundlichen Grüßen

    I.G.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 9:33

      Hallo Isabella,

      auf die Aufstockung haben Sie Anspruch, wenn Sie nicht in der Lage sind, von Ihrem ALG I, also von 60% Ihres bisherigen Einkommens, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Um dies zu entscheiden, werden Ihre Miete und andere finanzielle Verpflichtungen mit dem geltenden Regelsatz für Ihren Haushalt verrechnet.

      Sie finden hier einen Rechner, der unverbindlich für Sie einschätzt, ab wann Sie Anrecht auf eine Aufstockung haben:
      https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitslosengeld-1-aufstocken/#Was-ist-zu-tun-wenn-das-ALG-1-nicht-ausreicht

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Anis meint

    19. Oktober 2018 um 13:56

    Hallo,

    ich habe beim Studium eingeschrieben, und ich habe mich beim Bafög beworben, aber ich habe noch keinen Bescheid vom Bafög erhalten. und bei Bafög haben mir erzählt , dass es villeicht zwei Monaten dauert, eine Antwort vom Bafög zu ehalten.
    Deshalb ich habe vom Jobcenter ein Überbrückungsgeld für zwei Monaten beantragt, bis ich einen Bescheid vom Bafög bekomme. aber mein Antrag wurde abgelehnt.
    was kann ich tun, Ünterschtuyung vom Jobcenter für diese kommenden ywei Monaten zu bekommen.

    mit vielen Dank

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:21

      Hallo Anis,

      als Studenten haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen. Wenn Ihr Bafög-Antrag abgelehnt wurde, wird im Normalfall vermutet, dass Ihre Eltern genug verdienen, um Sie zu unterstützen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Vanessa meint

    15. März 2019 um 16:37

    ich beziehe hartzIV und habe jetzte ne arbeit angenommen wo ich 387 euro dazu verdiene . wie viel bleibt mir dann überig und wie viel werde ich dann noch vom hartzIV bekommen?

    Antworten

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