Das Wichtigste zu den Hartz-4-Leistungen in Kürze
Die Hartz-4-Leistungen umfassen vor allem den monatlichen Regelsatz sowie die Übernahme der Kosten der Unterkunft.
Ja. Schwangere oder Alleinerziehende können beispielsweise einen Mehrbedarf erhalten. Dieser ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Jobcenter.
Sie können beim Jobcenter zum Beispiel ein Darlehen beantragen, wenn Sie eine Mietkaution nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Inhalt
Regelsatz, Miete und Heizkosten

Können Personen ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, haben sie unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, welches in der Alltagssprache in der Regel Hartz 4 genannt wird. Am bekanntesten ist hier wohl der Regelsatz. Doch es gibt noch viele weitere Leistungen für Hartz-4-Empfänger, wie etwa den Mehrbedarf.
Die gesetzlichen Regelungen rund um das Arbeitslosengeld 2 – kurz ALG 2 genannt – finden sich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). In welcher Form Hartz-4-Leistungen grundsätzlich erbracht werden können, ist § 4 Abs. 1 SGB II zu entnehmen. Dort heißt es, dass Hartz-4-Leistungsempfänger sowohl
- Dienstleistungen,
- Geldleistungen als auch
- Sachleistungen
erhalten können. Eine der bekanntesten ALG-II-Leistungen ist wohl der sogenannte Regelsatz.
Für eine alleinlebende Person beträgt dieser 446 Euro (Stand 2021). Mit diesem Betrag müssen Hartz-4-Empfänger den Großteil der Kosten tragen, die im alltäglichen Leben entstehen. So müssen mit dem Geld aus dem Regelsatz unter anderem laut § 20 Abs. 1 SGB II Nahrungsmittel, Kleidung oder Hausrat bezahlt werden. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen für Hartz-4-Empfänger ausfallen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2022 | Monatlicher Regelsatz 2023 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 | 502 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 404 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 | 420 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 | 348 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 | 318 |
Damit ALG-2-Empfänger auch weiterhin ein Dach über dem Kopf haben, umfassen die Hartz-4-Leistungen außerdem die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese müssen sich laut § 22 SGB II jedoch in einem angemessenen Rahmen bewegen. Eine pauschale Angabe lässt sich hierzu allerdings nicht machen, da die Angemessenheit in jeder Stadt unterschiedlich bewertet wird.
Weitere Ratgeber zu Hartz-4-Leistungen
Sonder- und Mehrbedarf bei Hartz-4-Bezug

Oftmals reicht der Regelsatz nicht aus, damit Arbeitslosengeld-2-Empfänger ihren Lebensunterhalt bestreiten können. In gewissen Situationen werden deshalb zusätzliche Hartz-4-Leistungen in Form von Mehrbedarfen gewährt. Einen Anspruch haben laut § 21 SGB II unter anderem Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit Behinderung.
Zu den weiteren ALG-2-Leistungen gehört unter anderem die Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung. Außerdem gibt es neben dem Mehrbedarf den sogenannten Sonderbedarf für Hartz-4-Empfänger. Laut § 24 SGB II besteht etwa ein besonderer einmaliger Bedarf, wenn eine Person eine Erstausstattung für eine Wohnung benötigt. Auch schwangere Frauen können zusätzliche Hartz-4-Leistungen erhalten, um damit eine Erstausstattung für das Baby zu kaufen.
Darlehen für ALG-2-Empfänger und Leistungen für Kinder
Können Hartz-4-Empfänger bestimmte Kosten – etwa für die Nachzahlung der Stromkosten oder ein teureres Haushaltsgroßgerät – nicht selbst tragen, können sie laut § 42 a SGB II ein Darlehen beantragen. Dieses muss dann vom Hartz-4-Empfänger in Monatsraten von zehn Prozent des Regelsatzes zurückbezahlt werden.
Für Kinder gibt es zusätzliche Hartz-4-Leistungen. Diese werden Bedarfe für Bildung und Teilhabe genannt und sind in § 28 SGB II näher beschrieben. Sie umfassen unter anderem Zuschüsse für Mitgliedsbeiträge für den Sportverein und Kosten für den Musikunterricht. Auch wenn Schulausflüge oder Klassenfahrten anstehen, können Hartz-4–Empfänger für ihre Kinder weitere Leistungen erhalten.
Es ist doch so ein Witz, dass ich vom Amt gezwungen werde Bafög zu beziehen, weil meine Mutter Hartz 4 Empfängerin ist und ich mit der Schule fertig bin. Ich darf nicht ausziehen bis 25 und bin gezwungen mich stark zu verschulden für ein Studium, anstatt das der Staat weiter volle Leistungen gibt. So lächerlich wie dieses 3 Weltland einem das Leben schwer macht und dann wundert man sich warum wir keine Fachkräfte haben. Wofür zahlt man in diesem Land überhaupt 30% Steuern.