Bezieher von Hartz 4 haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Hierzu gehört, dass sie sich aktiv darum bemühen müssen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern. In diesem Zusammenhang ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV) vom Jobcenter von großer Bedeutung. Doch worum handelt es sich genau? Ist die EGV ein Verwaltungsakt?
Das Wichtigste zur Eingliederungsvereinbarung zusammengefasst:
Es handelt sich dabei um einen Vertrags zwischen dem Jobcenter und einem Leistungsempfänger.
In der von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter erstellten Eingliederungsvereinbarung (EGV) wird festgelegt, welche Eigenbemühungen Empfänger von Arbeitslosengeld I bzw. II erbringen müssen, damit sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, die Einfgliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Allerdings kann das Jobcenter ersatzweise einen Verwaltungsakt erlassen.

Wichtige Informationen über die EGV:
Inhalt
Welche Inhalte umfassen Eingliederungsvereinbarungen?
Die gesetzlichen Regelungen für Hartz-4-Empfänger zur Eingliederungsvereinbarung sind im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zu finden. § 15 SGB II ist zu entnehmen, welche Punkte in der EGV behandelt werden sollen. Hierzu gehört:
- welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,
- welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
- wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.

Bevor die Wiedereingliederungsvereinbarung niedergeschrieben wird, erfolgt die sogenannte Potenzialanalyse. In dieser werden die beruflichen Fähigkeiten und die zur Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale herausgearbeitet.
Meist wird in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt, wie viele Bewerbungen der Betroffene in einem bestimmten Zeitraum schreiben und in welcher Form er seine Bemühungen nachweisen muss. Die EGV umfasst außerdem nicht nur die Pflichten des Leistungsempfängers, sondern auch die des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit.
In der Regel hat die Eingliederungsvereinbarung eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollten Sie den Inhalt gemeinsam mit dem Sachbearbeiter überprüfen und wenn nötig Änderungen vornehmen.
Müssen Hartz-IV-Empfänger die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Wenn die Inhalte der EGV festgelegt wurden, müssen Sie diese nicht sofort unterschreiben. Meist wird Ihnen eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen eingeräumt. Sie sollten die Punkte genau prüfen, denn sollten Sie gegen die Vereinbarung verstoßen, sind Sanktionen die Folge.
Sie haben aber grundsätzlich ein Recht darauf, die Unterschrift zu verweigern. Das Jobcenter hat dann die Möglichkeit, die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen. Unterschreiben Sie diese dann immer noch nicht, drohen Sanktionen.
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schmachty meint
Sollte ein Kunde beim Jobcenter eine EGV unterschreiben müssen, nicht vergessen die Sehhilfe aufzusetzen, was man nicht versteht oder lesen kann nie nicht unterschreiben!
Paul R. meint
Hallo, mein Sachbearbeiter hat sich meine vollständige Bewerbung zeigen lassen.
In der EGV steht aber nicht, wie mein Bewerbungsanschreiben formuliert sein soll.
In der EGV steht nur:
-Sie bieten im Bewerbungsprozess bei Kontakt mit einem potentiellen Arbeitgeber
die Möglichkeit eines Praktikums zur Feststellung Ihrer beruflichen Kenntnisse oder zur betrieblichen
Erprobung im Rahmen einer “Maßnahme bei einem Arbeitgeber” aktiv an und informiere das Jobcenter
umgehend, sofern sich die Möglichkeit einer solchen Maßnahme ergibt.
Gregor meint
Hallo habe in der Zeit der EGV einen Teilzeit Job gefunden und begonnen ,dies hat mir auch der EGV Vorgeschrieben gillt dieser Vertrag nun als erfühlt ?Danke