Das Wichtigste zum Thema „Hartz-4-Bescheid prüfen lassen“ kurz und knapp zusammengefasst
Wollen Sie gegen einen Bescheid vom Jobcenter Widerspruch einlegen, können Sie den Hartz-4-Bescheid noch einmal prüfen lassen durch etwa die Sachbearbeiter des Jobcenters.
Durch einen Anwalt können Sie den Hartz-4-Bescheid zwar nicht kostenlos überprüfen lassen, allerdings kann für die Kosten ein Beratungshilfeschein beantragt werden.
Eine weitere Möglichkeit, den Hartz-4-Bescheid prüfen zu lassen, ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X). Mehr dazu hier.
Inhalt
Wo kann ich den Hartz-4-Bescheid überhaupt prüfen lassen?

Endlich lag der Hartz-4-Bescheid im Briefkasten. Aber irgendwas stimmt mit den darin aufgeführten Beträgen nicht. Besteht Grund zu der Annahme, dass dem Jobcenter ein Fehler unterlaufen ist, sollten Sie den Hartz-4-Bescheid noch einmal prüfen lassen. Wo, wie und auf was, erklären wir Ihnen hier.

Wenn Ihnen etwas auf dem Bewilligungsbescheid komisch vorkommt oder sogar ein Ablehnungsbescheid eintrudelt, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Bis zur Bewilligung von Hartz-4-Leistungen werden viele bürokratische Zahnräder in Gang gesetzt, da kann sich durchaus ein Fehler einschleichen.
Aber woran erkenne ich so einen Fehler? Wer selbst keinen Überblick hat, kann den Hartz-4-Bescheid prüfen lassen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Widerspruch gegen den Bescheid einlegen: Wenn einem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid fristgerecht (innerhalb eines Monats) widersprochen wird, ist das Jobcenter automatisch dazu angehalten, den Hartz-4-Bescheid nochmals prüfen zu lassen.
- Überprüfungsantrag: Selbst wer die Frist für den Widerspruch verpasst, kann nach § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag stellen und den Hartz-4-Bescheid durchs Jobcenter prüfen lassen.
- Beratungsstellen: In jeder Region gibt es öffentliche Beratungsstellen oder Wohlfahrtsverbände (z. B. Caritas), die soziale Beratung (meist kostenlos) anbieten. In vielen solcher Stellen können Sie den Hartz-4-Bescheid auf Fehler prüfen lassen.
- Anwalt für Sozialrecht: Wenn alle Stricke reißen, kennt sich ein Anwalt für Sozialrecht aus. Er kann oft Berechnungsfehler aufspüren, die dem ungeschulten Auge entgehen. Um den Anwalt zu finanzieren, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen.
Mit dem Beratungsschein einen Hartz-4-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Manchmal hilft wirklich nur ein Anwalt, um zu verstehen, warum das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid geschickt hat. Oft verstehen Laien die Bescheide schlicht nicht und können nicht nachvollziehen, wie sich die darin genannten Regelbedarfe zusammensetzen.
Ein Anwalt für Sozialrecht kennt sich aus, kostet allerdings auch Geld. Trotzdem können Sie den Hartz-4-Bescheid vom Anwalt prüfen lassen. Die Finanzierung des professionellen Rats ist in vielen Fällen durch einen sogenannten Beratungshilfeschein möglich.
Nicht nur Hartz-4-Empfänger, sondern allgemein Personen mit einem geringen Einkommen können den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen und damit zum Anwalt gehen und dessen Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Anwalt erhebt dann nur eine Gebühr in Höhe von 15 Euro. Einige Anwälte verzichten aber auch darauf.
Durch einen Widerspruch den Hartz-4-Bescheid durchs Jobcenter prüfen lassen
Einen Monat haben Antragsteller Zeit, gegen einen Hartz-4-Bescheid vom Jobcenter Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch führt automatisch dazu, dass das zuständige Jobcenter den Hartz-4-Bescheid nochmals prüfen muss. Lassen Sie sich für den Widerspruch deshalb nicht zu viel Zeit.
Es ist auch ratsam, genau zu erklären, warum und in welchen Punkten dem Bescheid widersprochen wird. Auf diese Weise können Sie den Hartz-4-Bescheid gezielt prüfen lassen. Ergibt auch die erneute Prüfung keine Änderung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dieser ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der hervorgeht, dass Sie Klage erheben können.
Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält auch Angaben dazu, wo (bei welchem Sozialgericht) und innerhalb welcher Frist die Klage möglich ist.
Wer die Frist für den Widerspruch verpasst hat, kann einen Überprüfungsantrag stellen

Mit oder ohne Widerspruchsverfahren besteht die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen und auf diese Weise den Hartz-4-Bescheid erneut prüfen zu lassen.
Grundlage dafür ist § 44 SGB X. In Absatz 1 heißt es:
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Demnach können Sie auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Hartz-4-Bescheid erneut prüfen lassen.
Hallo
ich bin Aufstocker und habe im November eine einmalige Sonderzahlung bekommen,mit meinem Lohn zusammen.Nun fordert das Jobcenter die Sonderzahlung zurück,weil angeblich Weihnachtdgeld.Wir bekommen aber kein Weihnachtsgeld