Für Laien sind Gesetzestexte oft nur schwer verständlich. In vielen Situationen ist deshalb die Beratung durch einen Anwalt unerlässlich. Dieser muss jedoch für seine Dienste bezahlt werden – Kosten, die Hartz-4-Empfänger kaum tragen können. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Beratungsschein für den Rechtsanwalt?
Das Wichtigste zum Beratungshilfeschein kurz und knapp zusammengefasst
Das deutsche Grundgesetz sieht vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Auch wirtschaftlich schwächer gestellte Personen müssen von ihrem Recht Gebrauch machen können. Aus diesem Grund gibt es die Beratungshilfe. Diese kann etwa bei Ungereimtheiten mit dem Jobcenter sinnvoll sein.
Betroffene können einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Legen sie diesen bei einem Anwalt vor, erhalten Sie gegen die Zahlung einer Gebühr von 15 Euro eine professionelle Rechtsberatung.
Diese Frage beantworten wir hier ausführlich für Sie.

Inhalt
Welchen Zweck hat der Berechtigungsschein für die Beratungshilfe?
Sei es nun die Auseinandersetzung um eine angeblich unrechtmäßige Kündigung oder der Streit mit dem Jobcenter: In vielen Situationen benötigen Personen die kompetente Beratung durch einen Anwalt. Die hierfür anfallenden Kosten können Hartz-4-Empfänger in der Regel jedoch nicht aufbringen.
Der Beratungshilfeschein schafft Abhilfe. Personen mit einem geringen Einkommen können, wenn sie einen Beratungsschein für einen Anwalt besitzen, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt verlangt lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro. Manche verzichten jedoch auch darauf, dann ist die Beratung für Betroffene komplett kostenfrei.
Wie können Sie den Beratungshilfeschein beantragen?

Um eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt zu erhalten, müssen Sie zunächst den Beratungshilfeschein beantragen. Das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, müssen Sie zu diesem Zweck kontaktieren.
Teil des Antrags ist das Beratungshilfeformular, in welches Angaben rund um Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einzutragen sind. Anhand dieser Daten kann das Amtsgericht überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllen.
Müssen Sie für den Beratungshilfeschein bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Wie bereits erwähnt, prüft das Amtsgericht, ob Sie Anspruch auf die Beratungshilfe haben. Diese Leistung wird nämlich nicht jeder Person gewährt. Vielmehr müssen Betroffene die folgenden Voraussetzungen erfüllen, welche übrigens auch für die Prozesskostenhilfe gelten:

- Sie können die anfallenden Kosten für die Beratung durch einen Anwalt nicht selber tragen.
- Das Amtsgericht muss bei der Überprüfung feststellen, dass Sie nicht mutwillig handeln. Es sollte davon auszugehen sein, dass Sie die Beratung auch dann in Anspruch nehmen würden, wenn Sie diese selbst bezahlen müssten und könnten.
- Ihr Anliegen muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, könnten Sie durch eine Behörde beraten werden oder sind Sie Mitglied eines Mieterverbundes, einer Gewerkschaft oder eines sonstigen Vereins, der Ihnen hilfreich zur Seite stehen könnte, erhalten Sie in der Regel keinen Beratungshilfeschein.
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(anonym) meint
Was mache ich, wenn ich die hohen Kosten für den Beratungshilfeschein nicht tragen, also die horrende Gebühr nicht bezahlen kann?
Immerhin ist diese Gebühr höher als das, was mir monatlich an ALG2 ausgezahlt wird!
Ein sonstiges Einkommen hätte ich leider nicht zur Verfügung. Also keine Chance auf Beratungshilfe, weil zu arm? Es ist überall so: Geholfen wird einem nur, wenn man genug Geld hat. Es kotzt mich an!
Alex meint
Du hast vermutlich etwas missverstanden. Der Beratungshilfeschein ist kostenlos. Du bekommst ihn, wenn du zu den finanziell Schwachen gehörst z.B. Hartz4 bekommst. Bist du im Besitz eines Beratungshilfeschein kostet dich die Beratung bei einem Anwalt nichts bzw. höchstens 15 €.
Freundliche Grüsse
Alex
Gregor meint
Hallo mir wurde eine Dienstaufsichtbeschwerde und ein Widerspruch an des Jobcenter nicht beantwortet ,wie kann ich hierfür eine Beratungshilfe beantragen Danke