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Beratungshilfeschein – Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?

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Für Laien sind Gesetzestexte oft nur schwer verständlich. In vielen Situationen ist deshalb die Beratung durch einen Anwalt unerlässlich. Dieser muss jedoch für seine Dienste bezahlt werden – Kosten, die Hartz-4-Empfänger kaum tragen können. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Beratungsschein für den Rechtsanwalt?

Das Wichtigste zum Beratungshilfeschein kurz und knapp zusammengefasst

Warum gibt es Beratungshilfe?

Das deutsche Grundgesetz sieht vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Auch wirtschaftlich schwächer gestellte Personen müssen von ihrem Recht Gebrauch machen können. Aus diesem Grund gibt es die Beratungshilfe. Diese kann etwa bei Ungereimtheiten mit dem Jobcenter sinnvoll sein.

Ist die Beratung dann völlig kostenfrei?

Betroffene können einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Legen sie diesen bei einem Anwalt vor, erhalten Sie gegen die Zahlung einer Gebühr von 15 Euro eine professionelle Rechtsberatung.

Wie sind die Voraussetzungen für einen Beratungshilfeschein?

Diese Frage beantworten wir hier ausführlich für Sie.

Mit einem Beratungshilfeschein können Sie eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Mit einem Beratungshilfeschein können Sie eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Inhalt

  • Welchen Zweck hat der Berechtigungsschein für die Beratungshilfe?
    • Wie können Sie den Beratungshilfeschein beantragen?
  • Müssen Sie für den Beratungshilfeschein bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Welchen Zweck hat der Berechtigungsschein für die Beratungshilfe?

Sei es nun die Auseinandersetzung um eine angeblich unrechtmäßige Kündigung oder der Streit mit dem Jobcenter: In vielen Situationen benötigen Personen die kompetente Beratung durch einen Anwalt. Die hierfür anfallenden Kosten können Hartz-4-Empfänger in der Regel jedoch nicht aufbringen.

Der Beratungshilfeschein schafft Abhilfe. Personen mit einem geringen Einkommen können, wenn sie einen Beratungsschein für einen Anwalt besitzen, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt verlangt lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro. Manche verzichten jedoch auch darauf, dann ist die Beratung für Betroffene komplett kostenfrei.

Nicht nur einem Anwalt können Sie den Beratungsschein vorlegen. Je nachdem, auf welchem Rechtsgebiet Sie Beistand benötigen, können Sie auch die Dienste von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rentenberatern oder den in Kammern organisierten Rechtsbeiständen im Zuge der Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Wie können Sie den Beratungshilfeschein beantragen?

Beim zuständigen Amtsgericht kann der Beratungsschein beantragt werden.
Beim zuständigen Amtsgericht kann der Beratungsschein beantragt werden.

Um eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt zu erhalten, müssen Sie zunächst den Beratungshilfeschein beantragen. Das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, müssen Sie zu diesem Zweck kontaktieren.

Teil des Antrags ist das Beratungshilfeformular, in welches Angaben rund um Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einzutragen sind. Anhand dieser Daten kann das Amtsgericht überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllen.

Beachten Sie: Der Beratungshilfeschein berechtigt Sie nur dazu, anwaltlichen Rat einzuholen. Der Rechtsanwalt kann Sie außerdem gegenüber Dritten vertreten, also beispielsweise einen Brief an die gegnerische Partei aufsetzen. Kommt es jedoch zu einer Verhandlung vor Gericht, wird die Beratungshilfe nicht gewährt. In diesem Fall müssen Sie die sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen.

Müssen Sie für den Beratungshilfeschein bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Wie bereits erwähnt, prüft das Amtsgericht, ob Sie Anspruch auf die Beratungshilfe haben. Diese Leistung wird nämlich nicht jeder Person gewährt. Vielmehr müssen Betroffene die folgenden Voraussetzungen erfüllen, welche übrigens auch für die Prozesskostenhilfe gelten:

Den Beratungshilfeschein erhalten Sie nur, wenn Sie nicht genug Geld haben, um eine Beratung zu bezahlen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie nur, wenn Sie nicht genug Geld haben, um eine Beratung zu bezahlen.
  • Sie können die anfallenden Kosten für die Beratung durch einen Anwalt nicht selber tragen.
  • Das Amtsgericht muss bei der Überprüfung feststellen, dass Sie nicht mutwillig handeln. Es sollte davon auszugehen sein, dass Sie die Beratung auch dann in Anspruch nehmen würden, wenn Sie diese selbst bezahlen müssten und könnten.
  • Ihr Anliegen muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, könnten Sie durch eine Behörde beraten werden oder sind Sie Mitglied eines Mieterverbundes, einer Gewerkschaft oder eines sonstigen Vereins, der Ihnen hilfreich zur Seite stehen könnte, erhalten Sie in der Regel keinen Beratungshilfeschein.

Beziehen Sie Hartz-4-Leistungen, stehen die Chancen gut, dass Ihrem Antrag auf Beratungshilfe stattgegeben wird.

Bildnachweise: istockphoto.com/© AlexRaths, istockphoto.com/© JanPietruszka, istockphoto.com/© nyul

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. (anonym) meint

    29. September 2019 um 17:49

    Was mache ich, wenn ich die hohen Kosten für den Beratungshilfeschein nicht tragen, also die horrende Gebühr nicht bezahlen kann?
    Immerhin ist diese Gebühr höher als das, was mir monatlich an ALG2 ausgezahlt wird!
    Ein sonstiges Einkommen hätte ich leider nicht zur Verfügung. Also keine Chance auf Beratungshilfe, weil zu arm? Es ist überall so: Geholfen wird einem nur, wenn man genug Geld hat. Es kotzt mich an!

    Antworten
    • Alex meint

      5. Februar 2020 um 18:58

      Du hast vermutlich etwas missverstanden. Der Beratungshilfeschein ist kostenlos. Du bekommst ihn, wenn du zu den finanziell Schwachen gehörst z.B. Hartz4 bekommst. Bist du im Besitz eines Beratungshilfeschein kostet dich die Beratung bei einem Anwalt nichts bzw. höchstens 15 €.
      Freundliche Grüsse
      Alex

      Antworten
  2. Gregor meint

    19. Oktober 2019 um 6:02

    Hallo mir wurde eine Dienstaufsichtbeschwerde und ein Widerspruch an des Jobcenter nicht beantwortet ,wie kann ich hierfür eine Beratungshilfe beantragen Danke

    Antworten

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