Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einem Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zugestimmt, welcher eine Hartz-4-Regelsatzerhöhung für das Jahr 2020 vorsieht. Alleinstehende Leistungsempfänger sollen künftig 432 Euro bekommen.
Hartz-4-Regelsatzerhöhung im Überblick (Tabelle)
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2022 |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 404 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 |
Diese Hartz-4-Regelsatzerhöhung ist 2020 geplant

Neues Jahr, neue Regelsätze! Traditionell findet zum Beginn des neuen Jahres eine Hartz-4-Regelsatzerhöhung statt. Diese wurde heute vom Bundeskabinett gebilligt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte einen entsprechenden Versorgungsentwurf vorgelegt.
Doch wie wirkt sich die Hartz-4-Regelsatzerhöhung konkret aus? Alleinstehende Leistungsempfänger erhalten die größte Anpassung, für sie steigt der Regelsatz von 424 auf 432 Euro. Ein Plus von acht Euro also.
Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, darf sich über sieben Euro mehr, also insgesamt 389 Euro im Monat freuen. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen zukünftig eine monatliche Summe von 328 Euro vom Jobcenter.
Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten eine Hartz-4-Regelsatzerhöhung um 6 Euro, was einem zukünftigen Betrag von 308 Euro pro Monat entspricht. Kinder bis zu fünf Jahren bekommen ab 2020 250 Euro.
Die Hartz-4-Regelsatzerhöhung soll Mehrkosten in Höhe von 450 Millionen Euro verursachen. 430 Millionen werden vom Bund getragen, 20 Millionen übernehmen die Kommunen.