Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und Rentenversicherung“ in Kürze
Nein, seit dem 1. Januar 2011 wird nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung bei Hartz-4-Bezug eingezahlt. Allerdings kann ggf. die Arbeitslosigkeit als Wartezeit bei der Rente berücksichtigt werden.
Private Rentenversicherung und Hartz 4 schließen sich nicht aus. Freibeträge sorgen dafür, dass die Versicherung unter gewissen Umständen nicht oder nur bis zu einem bestimmten Betrag verwertet werden muss.
Möchten Sie Ihre private Rentenversicherung „Hartz-IV-sicher“ machen, müssen Sie einen Verwertungsausschluss vereinbaren. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
Inhalt
Was passiert mit der Rentenversicherung bei Hartz-4-Bezug?

Bei der Rente handelt es sich um Geld, welches Personen erhalten, wenn sie in den Ruhestand treten. Diese Summe ersetzt das Erwerbseinkommen und sorgt dafür, dass Pensionäre weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Um eine Rente zu erhalten, muss eine Person zunächst in eine Rentenversicherung einzahlen. Es wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt jeder Erwerbstätige ein, bei der privaten Altersvorsorge handelt es sich um eine frei wählbaren Zusatzschutz.
Wird eine Person arbeitslos, und hat keinen Anspruch (mehr) auf das Arbeitslosengeld 1, muss sie in der Regel Hartz-4-Leistungen beantragen. Wenn es so weit ist, fragen sich viele Betroffene, was der Bezug von Hartz 4 bezüglich der Rentenversicherung bedeutet. Werden weiterhin Beiträge in die gesetzliche Versicherung eingezahlt? Und was geschieht mit der privaten Altersvorsorge, wenn sie Arbeitslosengeld 2 beziehen?
Wird bei Hartz 4 in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt?

Bis zum 31. Dezember waren Personen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit dem 1. Januar 2011 hat sich dies jedoch geändert. Seit diesem Zeitpunkt zahlt das Jobcenter nicht mehr für Bezieher von Hartz 4 in die Rentenversicherung ein.
Unter Umständen kann die Zeit der Arbeitslosigkeit jedoch als sogenannte Anrechnungszeit ohne Bewertung berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, in dem zwar keine Beiträge gezahlt werden, der aber trotzdem für die Wartezeit und die Berechnung der Rente berücksichtigt wird.
Wird die private Rentenversicherung auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet?

Nachdem wir uns mit der gesetzlichen Rente auseinandergesetzt haben, wenden wir uns nun der privaten Altersvorsorge zu. Viele Menschen sorgen privat für das Alter vor, da sie befürchten, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Doch wie verhält es sich mit dem angesparten Vermögen, wenn eine Person ALG 2 beantragen muss?
Müssen Hartz-4-Empfänger eine Rentenversicherung kündigen und diese zunächst verwerten, bevor sie einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben?
Laut § 12 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände als Vermögen zu berücksichtigen. Daraus sollte zu schließen sein, dass auch eine private Rentenversicherung bei Hartz-4-Bezug verwertet werden muss. Allerdings gelten besondere Regelungen für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Hierzu gehört auch eine private Rentenversicherung. Hartz-4-Empfänger profitieren von besonders hohen Freibeträgen. Erst wenn diese überschritten werden, muss die Versicherung gekündigt und das Geld verwertet werden.
Freibeträge beim Arbeitslosengeld 2 auf die Rentenversicherung

Erhalten Sie Hartz 4, muss die Rentenversicherung nur dann aufgelöst werden, wenn die im SGB II genannten Freibeträge überschritten werden. Grundsätzlich hat jede Person einen Grundfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Dieser liegt mindestens bei 3.100 Euro.
Bei einer privaten Rentenversicherung profitieren ALG-2-Empfänger außerdem von einem zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim Freibetrag auf die Altersvorsorge dürfen jedoch die folgenden Höchstbeträge nicht überschritten werden:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind: 9.750 Euro bzw. 48.750 Euro
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind: 9.900 Euro bzw. 49.500 Euro
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind: 10.050 Euro bzw. 50.250 Euro
Wie können Sie eine private Rentenversicherung „Hartz-4-sicher“ machen?

Grundsätzlich gilt also, dass bei Bezug von Hartz 4 eine private Rentenversicherung sehr gut geschützt ist. Dazu tragen hohe Freibeträge bei.
Hierbei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Diese Freibeträge werden nur dann angesetzt, wenn im Vertrag unwiderruflich festgelegt ist, dass diese erst nach Eintritt des Ruhestands ausgezahlt wird.
Möchten Sie Ihre Rentenversicherung also „ALG-2-sicher“ machen, müssen Sie einen sogenannten Verwertungsausschluss vertraglich vereinbaren. Das kann laut einem Urteil des Sozialgerichts Mainz auch nachträglich erfolgen (Beschluss v. 13.11.2012, S 4 AS 466/11).
Hallo.
Ich habe eine private Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von momentan 7535 Euro. Ich bin fast 50 Jahre alt und habe deshalb einen Freibetrag von knapp 7500 Euro. Bin ich jetzt der Dumme und muss die Versicherung kündigen?
Hallo Stefan,
bei der Altersvorsorge kommt es stark auf die Art der Versicherung an. Ob diese als verwertbares Vermögen gilt, kann Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht sagen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Das heißt nur, dass Sie 35 Euro weniger bekommen beim ersten Leistungsbezug. Ich würde darauf bestehen, dass keine Auflösung stattfindeet.
Ab 2011 zahlte das Jobcenter keine Rendtenbeiträge mehr – inzwischen aber doch wieder. Ab welchem Jahr wurde wieder gezahlt?
Bezüglich der privaten Rentenversicherung muss ein Verwertungsausschluss vorliegen – das heißt das die Versicherung nicht vor dem regulären Renteneintritt verwertet werden kann so kann man das Geld schützen das muss man mit der Versicherung abklären.
Ich habe bereits einen Verwertungsauschluss bei meiner Lebensversicherung gemacht und möchte nun dasselbe mit meiner privaten Rentenversicherung tun. Geht das?
Ich erhalte Alg1 und Alg2 noch bis Jahresende. Ab 01.01.2020 ist mein Renteneintritt. Ich habe eine Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss die ich im Januar ausbezahlt bekomme. Kann das Jobcenter irgendwelche Rückforderung stellen? Ich bin 63 Jahre alt. Sie fordern auch immer wieder den Nachweis des Verwertungsausschlusses.
danke im Voraus