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Wann müssen Hartz-4-Empfänger eine Rückzahlung fürchten?

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Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe ermöglichen es Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, weiterhin ein Leben zu führen, welches der Würde des Menschen entspricht. Wann kann es vorkommen, dass eine Rückforderung von Hartz-4- oder Sozialhilfeleistungen gefordert wird?

Das Wichtigste zur Hartz-4-Rückzahlung zusammengefasst:

Muss ich die Hartz-4-Leistungen zurückzahlen, wenn ich wieder arbeite?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass weder beim Bezug von Sozialhilfe noch von Hartz 4 eine generelle Rückzahlung gefordert werden kann.

Wann kann das Jobcenter eine Rückzahlung verlangen?

Dies ist etwa der Fall, wenn beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht, Änderungen beim Vermögen bzw. Einkommen nicht gemeldet wurden oder der Betroffene ohne Erlaubnis in den Urlaub fuhr und das Geld deshalb zu Unrecht erhielt.

Welche Verjährungsfrist gilt?

Wann bei der Aufforderung zur Rückzahlung von Leistungen die Verjährung eintritt, können Sie hier nachlesen.

Hartz-4-Leistungen: Eine Rückforderung erfolgt nur in bestimmten Fällen.
Hartz-4-Leistungen: Eine Rückforderung erfolgt nur in bestimmten Fällen.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Hartz-4-Rückzahlung zusammengefasst:
  • Rückzahlung von Hartz 4: Welche Regelungen gelten?
    • Gibt es bei der Rückforderung von Sozialleistungen eine Verjährung?
  • Gibt es eine Rückforderung bei der Sozialhilfe?

Rückzahlung von Hartz 4: Welche Regelungen gelten?

Grundsätzlich wird keine Hartz-4-Rückzahlung gefordert. Viele befürchten, dass Sie die Sozialleistung erstatten müssen, wenn sie wieder erwerbstätig sind, dies ist jedoch nicht der Fall. Nur in gewissen Fällen kann das Jobcenter dies verlangen. Fand beispielsweise eine sogenannte „Überzahlung“ statt, haben Sie also mehr Geld erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht, kann dieses zurückgefordert werden.

Häufig kommt es zu einer solchen Überzahlung, wenn sich der Hartz-4-Empfänger schuldhaft verhält. Macht er unvollständige Angaben oder verschweigt Einkommen bzw. Vermögen, wird eine Arbeitslosengeld-2-Rückzahlung gefordert.

Verschweigen Sie Vermögen, kann eine Hartz-4-Rückzahlung gefordert werden.
Verschweigen Sie Vermögen, kann eine Hartz-4-Rückzahlung gefordert werden.

Auch wenn jemand die Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, müssen ALG-2-Leistungen zurückgezahlt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Person grundlos ihr Arbeitsverhältnis gekündigt oder ihr gesamtes Vermögen verschenkt hat, um Leistungen zu erhalten.

Eine Hartz-4-Rückzahlung kann zudem dann angeordnet werden, wenn jemand in den Urlaub gefahren ist, ohne vorher einen Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt zu haben bzw. obwohl der Antrag abgelehnt wurde. Hat der Betroffene dann beispielsweise zwei Wochen lang unrechtmäßig Leistungen bezogen, muss er diese zurückzahlen.

Benötigen Sie eine neue Waschmaschine oder müssen Sie Stromschulden abbezahlen, können die Kosten jedoch nicht selbst tragen, erhalten Sie auf Antrag in der Regel ein Darlehen vom Jobcenter. Es wird eine ratenweise Rückzahlung mit dem Arbeitslosengeld-2-Empfänger vereinbart. In der Regel werden zehn Prozent des Regelsatzes einbehalten.

Gibt es bei der Rückforderung von Sozialleistungen eine Verjährung?

Das Jobcenter muss eine einjährige Frist beachten, wenn es eine Hartz-4-Rückzahlung fordert. Diese Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde den Betroffenen das erste Mal über angeblich zu hohe ausbezahlte Leistungen informiert.

Vor dem Sozialgericht Gießen wurde ein solcher Fall verhandelt (Az.: S 22 AS 629/13). Ein Ehepaar sollte dem Jobcenter Leistungen in Höhe von 1.300 Euro zurückzahlen. Die Rückzahlung wurde jedoch erst nach drei Jahren eingefordert. Das Sozialgericht entscheid, dass für solche Forderungen eine einjährige Frist zu berücksichtigen sei, die in diesem Fall bereits überschritten wurde.

Wird von Ihnen als Hartz-4-Empfänger eine Rückzahlung gefordert, die einjährige Frist wurde vom Jobcenter jedoch verpasst, stehen Sie noch nicht auf der sicheren Seite. In einer solchen Situation müssen Sie zeitnah Widerspruch einlegen – hierbei sind die gültigen Fristen zu beachten – und gegebenenfalls eine Klage vor dem Sozialgericht anstreben. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie kompetent beraten.

Gibt es eine Rückforderung bei der Sozialhilfe?

Eine Rückzahlung der Sozialhilfe kann auf unterhaltspflichtige Personen zukommen.
Eine Rückzahlung der Sozialhilfe kann auf unterhaltspflichtige Personen zukommen.

Zu den Sozialleistungen gehört auch die sogenannte Sozialhilfe. Diese ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Einen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben Menschen, bei denen eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Wie beim Hartz 4 wird eine Rückzahlung der Sozialhilfe im Normalfall nicht gefordert.

Hat ein Leistungsbezieher jedoch seine Notlage fahrlässig herbeigeführt, wird eine Rückzahlung der Sozialhilfe fällig. Hat ein Betroffener Anspruch auf Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen oder einem früheren Ehepartner, diese kommen ihrer Pflicht jedoch nicht nach, springt zunächst die Sozialhilfe ein. Die entstandenen Kosten werden dann beim Unterhaltspflichtigen eingetrieben.

Bildnachweise: istockphoto.com/© style-photographs, istockphoto.com/© froxx

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Kommentare

  1. BeaBoe meint

    13. November 2017 um 16:06

    Ich finde diese Info sehr gut. Meine Tochter hat jetzt, nach 4 Jahren eine Rückforderung von Leistungen erhalten. Sie war damals im Erziehungsurlaub und da wurde schon zurückverlangt, jedoch nach eingehenden Telefonaten, sogar mit der Gruppenleiterin, wurde die Sache eingestellt. Zwar nicht schriftlich, dies würde nicht erfolgen, sagte die Gruppenleiterin. Die tel. mündliche Info müsse genügen.
    Jetzt, fast 4 Jahre später, bekommt meine Tochter einen Rückforderungsbescheid über knapp 2000 Euro.
    Wir haben Widerspruch eingelegt. Der wurde abgelehnt.
    Wir werden es jetzt wie hier empfohlen, versuchen. Vielen Dank.

    Antworten
  2. Marina R. meint

    6. August 2018 um 15:10

    Wir haben vor 10 Jahren Hartz IV bekommen und da ich ein Haus habe (wo ich immer noch für zahle) hat sich das Amt ins Grundbuch eintragen lassen. Jetzt sind mein Mann und ich voll erwerbsunfähig und ich muss das Hartz IV jetzt mit mtl. 50 Euro zurückzahlen, sonst droht die Zwangsversteigerung. Ist das rechtens?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      10. August 2018 um 13:05

      Hallo Marina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Bosserhoff meint

    21. September 2018 um 1:11

    Der Bericht ist sehr informativ!
    Mich würde interessieren, ob man auch nachträglich zum Jobcenter gehen kann, um Hartz4 für einen bestimmten Zeitraum zu erhalten, weil man zuvor dachte… Lieber nicht hingehen, sonst muss ich alles zurückzahlen!
    Ich glaube, man muss ja schon alleine deswegen da hin, um Kranken und sozialversichert zu sein!

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:43

      Hallo Bosserhoff,

      es ist in der Regel nicht möglich, Hartz 4 rückwirkend zu beantragen. Stattdessen können Sie Hartz 4 im Normalfall ab dem Monat erhalten, in dem Sie es beantragt haben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Sophia meint

    4. November 2018 um 22:16

    Ich wurde auch zur Rückzahlung einer von Leistungen (über 2000 Euro), deren Erhalt ca vier Jahre zurückliegt, aufgefordert. Habe keinen Einspruch eingelegt, da ich nicht von dieser Möglichkeit wusste. Was kann ich jetzt tun? Muss ich die Forderung zurückzahlen? Würde mich sehr über Antworten freuen!

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. November 2018 um 15:46

      Hallo Sophia,

      wir möchten Ihnen raten, die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen zu lassen. Diesen können Sie mit einem Beratungshilfeschein finanzieren. Wir selbst dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Daniela meint

    13. Januar 2019 um 1:18

    Hallo,

    mein Freund hat bevor wir uns kennengelernt haben Hartz IV bezogen und dabei hat er falsche Angaben über seine Bezüge gemacht. Es wurde niemals von Seiten des KJC/ARGE überprüft.
    Seit knapp zweieinhalb Jahren ist er aus dem Leistungsbezug raus und hat bedenken das es irgendwann auffällt.
    Gibt es dafür Verjährungsfristen für den Fall das es eines Tages auffällt?
    Wie lange kann das Jobcenter das Geld zurückfordern?

    Danke für eine Antwort

    Daniela

    Antworten
  6. martina meint

    14. Februar 2019 um 13:06

    guten tag,
    nach 7 jahren habe ich von inkasso recklingshausen(jobcenter)eine zahlungerinnerung erhalten.
    ich kann mich nur erinnern,das ich in eine neue wohnung einzog.da ich sozialgeld bekam,musste ich mich neu beim zuständigen jobcenter anmelden.da kam es zur überbezahlung.mir hat man gesagt,das sie es klären,da ich ja nur umgezogen bines war leider nur mündlich.
    was kann ich tun.dies ist doch verjährt nach 3jahren,oder?

    Antworten
  7. Sabine meint

    26. April 2019 um 10:48

    Hallo, Ich habe heute telefonisch beim Jobcenter nachgefragt ob ich eine nachzahlung erhaltrn hätte, da mir kein Bescheid geschickt wurde. Der Mitarbeiter meinte das evtl eine doppelzahlung für Mai raus gegangen wäre, er das aber nicht nachvollziehen könnte. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Sollte eine Rückforderung kommen, kann ich die in Raten zurückzahlen? Würde von dem zuviel gezahltem Geld namlich gerne offene Stromnachzahlung bezahlen.

    Antworten
  8. Peter meint

    4. Mai 2019 um 14:47

    Ich bezog neben meiner Rente eine Aufstockung vom Soz. Amt. Habe zwischenzeitlich eine Nebenbeschäftigung als Zeitungsausträger aufgenommen. ( Monatlich ca. 100 €) dies aber nicht angegeben. Jetzt wurde dies festgestellt. Muß ich das Geld komplett zurückzahlen ?

    Antworten
  9. Ertel meint

    5. Mai 2019 um 1:45

    05.05.2019
    hallo, ich bekomme Hartz4 und bin seit Anfang November 2018 auf einer Sozialtherapie. Obwohl ich mich schon 4 mal beim Jobcenter (schriftlich und telefonisch) abgemeldet habe, zahlt das Jobcenter weiter.
    mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  10. Tigli meint

    6. Mai 2019 um 0:19

    Wenn das Jobcenter drauf kommt mit den falschen Angaben von dein Freund. Dann verjährt das erst in 30 Jahren.Falsch Angaben sind fahrlässig

    Antworten
  11. Marco meint

    5. August 2019 um 19:19

    Ein Mitarbeiter von mir soll dem Jobcenter eine Vermittlungsgebühr zurückzahlen, diese würde angeblich vor 10 Jahren gezahlt an eine Leiharbeiterüberlassung. Hat jemand so etwas schon mal gehört

    Antworten
  12. Sara meint

    19. August 2019 um 15:39

    ich habe eine Rückzahlung von 2011 i. Ca Höhe von 1800€ vom Jobcenter erhalten. An welchen Anwalt kann ich mich da wenden. Gibt es da spezielle , wenn ja können Sie mir das nennen.
    Oder kann ich beim Jobcenter einfach anrufen und den [von der redaktion editiert] nennen kann.

    Antworten
  13. Jörg meint

    3. September 2019 um 15:10

    Hallo, mir wurde vom jobcenter Recklinghausen ein schreiben zugeschickt mit einer Rückforderung aus 2007 und 2008 (mehr als 4000€) und wollen jetzt das Geld innerhalb einer Woche zurückhaben. Ich habe durch einen Umzug keine Unterlagen mehr wo ich das nachvollziehen kann.
    Wie kann sowas möglich sein das die nach so langer Zeit sich melden und eine Forderung stellen? Kann man sich dagegen wehren?

    Antworten
  14. Benny meint

    17. September 2019 um 10:52

    Hallo,
    Ich beziehe hartz 4 und hatte einen Job angeboten bekommen,den ich angenommen habe…ich musste dann jeden Monat meine Lohnabrechnung vorlegen beim Amt. Sie hatten mir dann das hartz 4 gekürzt,da ich ja selbst was verdient habe.ich bekam dann nur noch um die 150€ Zuschuss vom Amt,was mir dann logisch vor kam.jetzt bekam ich post vom amt das Sie mir zuviel Geld überwiesen haben und ich jetzt knapp 1200€ zurück zahlen sollen für 9Monate.Nun meine Frage:muss ich das Geld jetzt zurück zahlen,obwohl das Amt jeden Monat die Abrechnungen bekommen hat? Ich habe meiner Sachbearbeiterin vertraut das das alles rechtens ist,da ich ja auch viel weniger Zuschuss bekommen habe vom Amt. Da ich ja die Abrechnung jeden Monat abgegeben habe(persönlich),habe ich also kein Fehler gemacht.

    Antworten
  15. S. RichterS meint

    22. Oktober 2019 um 20:43

    Hallo ich gehe ab Januar 2020 mit Abzügen in Rente. Habe einen Verwertungsausschluss bei meiner Lebensversicherung und bekomme sie im Januar ausbezahlt. Hatte bis jetzt Alg1 und Alg2. Jetzt will das Jobcenter wissen ob ich sie ausbezahlt bekomme. Können Sie Rückforderungen stellen? Danke im Voraus

    Antworten
  16. Ron meint

    18. November 2019 um 15:52

    Hallo,
    mir wurde eine Rückzahlung von ALG 2 vom Konto gepfändet obwohl diese nicht rechtens war. Nachweise wurde per Post geschickt und trotzdem wurde mein Konto gepfändet.

    Gibt es Möglichkeiten dies rückgängig zu machen. An wen muss ich mich da wenden?

    Vielen Dank für eventuelle Tipps.

    Antworten
  17. Franzose24 meint

    23. Dezember 2019 um 14:14

    Hallo,
    Bin seit 03.2019 in Rente und habe in den Jahren 2017-2018 Hartz 4 bezogen.

    Im November 2019 wurde mir eine rückwirkende Schwerbehindertenrente ab 03.2017 vom Sozialgericht
    unerwartet zugesprochen.

    Hat das Jobcenter Ansprüche auf die nachträglichen Zahlungen.

    Danke und Grüße

    Antworten
  18. Taala meint

    19. März 2020 um 6:42

    Hallo,
    Ich beziehe seit einigen Monaten krankengeld. Obwohl das Jobcenter sofort in Kenntnis gesetzt wurde, haben sie mich dennoch 2 Monate lang Hartz IV ausgezahlt. Nach 2 Monaten heben sie logischerweise meinen Bescheid auf. Kommt eine Rückzahlung auf mich zu?

    Antworten

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