Das Wichtigste zum Sonderbedarf zusammengefasst:
Hier erfahren Sie, wann es sich konkret um einen Sonderbedarf bei Hartz-4-Bezug handelt.
Erwartet eine Bedarfsgemeinschaft ein Kind, so wird die Erstausstattung für selbiges als Sonderbedarf anerkannt. Die werdende Mutter erhält zudem einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft.
Inhalt
Was gilt als Sonderbedarf für Hartz-4-Empfänger?

Durch den Hartz-4-Regelsatz soll der tägliche Bedarf zum Überleben gedeckt werden. Allerdings ist dieser knapp bemessen, sodass für außerplanmäßige Anschaffungen oft das Geld fehlt. Dann kann einen Antrag auf Hartz-4-Sonderbedarf gestellt werden. Welche zusätzlichen Leistungen muss das Jobcenter übernehmen?
Die rechtliche Grundlage, auf der Betroffene einen Hartz-4-Sonderbedarf anerkennen lassen können, bildet § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II):
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

Damit ein Hartz-4-Sonderbedarf anerkannt wird, muss dieser also „unabweisbar“ sein. Was zunächst wie eine Ermessensentscheidung klingt, ist doch in einigen Fällen grundsätzlich anzunehmen. So sind im Regelsatz beispielsweise keine Ausgaben für die Anschaffung von orthopädischen Schuhen oder anderen medizinischen Erfordernissen vorgesehen.
Genau für einen solchen Hartz-4-Sonderbedarf kann ein Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen beratend zur Seite stehen und ggf. den Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfüllen. Weitere Beispiele für einen Hartz-4-Sonderbedarf stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
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Erstausstattung der Wohnung und bei Schwangerschaft

Ein Hartz-4-Sonderbedarf kann beispielsweise bestehen, wenn ein Leistungsempfänger eine neue Wohnung bezieht, allerdings über keinerlei Möbel und Hausgeräte verfügt. Dies ist etwa nach einer Trennung oder beim Auszug aus der elterlichen Wohnung denkbar.
Allerdings wird die Anschaffung neuer Möbel in aller Regel nicht gewährt. Der Leistungsempfänger ist dazu angehalten, diese wenn möglich gebraucht zu kaufen. Folgende Einrichtungsgegenstände kommen dabei unter anderem in Betracht:
- Schlafzimmermöbel (Bett, Matratze, Bettwäsche, Kleiderschrank, Nachttisch)
- Wohnzimmermöbel(Couch/Sofa, Couchtisch, Regale, Lampen)
- Küchenausstattung (Küchenschränke, Herd, Kühlschrank, Kochtöpfe, Geschirr, Besteck, Tisch, Stühle, Mülleimer)
- Badezimmereinrichtung (Badezimmerschränke, Spiegel, Handtücher, Waschmaschine, Staubsauger, Bügeleisen, Wäscheständer)
Von einem Hartz-4-Sonderbedarf ist auch auszugehen, wenn eine Familie durch ein Baby Zuwachs erhält. Da auch für den Säugling eine Erstausstattung angeschafft werden muss, werden Familien vom Jobcenter bei der Beschaffung einer Babyausstattung finanziell unterstützt.
Hartz-4-Sonderbedarf: Kostenübernahme für Gleitsichtbrille und Führerschein?

Nicht nur in den eben beschriebenen Fällen kann ein Hartz-4-Sonderbedarf geltend gemacht werden. Dieser ist beispielsweise auch anzuerkennen, wenn der Betroffene regelmäßig nicht verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, deren Anschaffung durch den Regelsatz nicht gedeckt ist.
Außerdem können Rollstuhlfahrer ein Antrag auf Anerkennung eines Sonderbedarfs stellen, wenn sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe benötigen. Doch wie sieht es eigentlich mit einer Gleitsichtbrille aus? Besteht auch hier eine Chance, dass diese Ausgabe als Hartz-4-Sonderbedarf anerkannt wird?
Für die Beantwortung dieser Frage ist ein Beschluss vom Sozialgericht Mainz ein maßgebender Anhaltspunkt (Aktenzeichen S 16 SO 8/14). Die Mainzer Richter haben deutlich gemacht, dass auch bei einer Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme durch den Leistungsträger erfolgen muss.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein ärztliches Attest beweist, dass eine starke Sehschwäche besteht. Die Krankenkasse kommt für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille regelmäßig nicht auf.
Ein weiterer Hartz-4-Sonderbedarf, der infrage kommt, ist die Kostenübernahme für eine Führerscheinausbildung. Allerdings ist hierbei § 16 SGB II maßgebend. Die Kosten für den Besuch einer Fahrschule können demnach übernommen werden, wenn dadurch die Chancen, eine neue Arbeit zu finden, erhöht werden.
Hartz-4-Sonderbedarf als Darlehen
Haben Sie mit Ihrem Antrag Erfolg und es wird ein Hartz-4-Sonderbedarf anerkannt, wird die finanzielle Unterstützung in aller Regel als Darlehen gewährt. Dabei handelt es sich quasi um einen Kredit vom Jobcenter.
Allerdings fallen hierfür keine hohen Zinsen oder ähnliches an. Der Leistungsempfänger zahlt das Darlehen monatlich an das Jobcenter zurück. Dafür werden in den Folgemonaten jeweils zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz einbehalten.