Auf Anfrage der Linken-Politikerin Katja Kipping legte die Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzlich Eckdaten über Hartz-4-Sanktionen des letzten Jahres vor. Diese zeigen vor allem eines: Unter solchen verhängten Hartz-4-Sanktionen leiden Kinder besonders häufig, da viele Alleinerziehende oder Familien von den Maßnahmen betroffen sind.
310.000 Sanktionen gingen an Familien oder Alleinerziehende

Sie sind wohl der Alptraum jedes Leistungsbeziehenden: Hartz-4-Sanktionen. Verletzen Betroffene Ihre Mitwirkungspflicht – etwa dadurch, dass Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen werden – oder sollte es zu Meldeversäumnissen kommen, dann können Leistungen gekürzt oder komplett verwehrt werden. So heißt es unter anderem in § 31a Zweites Sozialgesetzbuch:
Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. […] Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.
Wer auf Hartz 4 angewiesen ist, lebt in der Regel am Existenzminimum und kann solche Zahlungsengpässe finanziell meist nicht verkraften. Neuste Zahlen aus einer Antwort der BA zeigen nun: Im letzten Jahr trafen solche Hartz-4-Sanktionen häufig Kinder. Dadurch, dass den Eltern Geld fehlt, ist dann nicht nur die häufig erwähnte „soziale Teilhabe“ für Kinder erschwert – manchmal kann schon die grundlegende Fürsorge zum Problem werden.
Bestrafungsmaßnahmen als großer Kritikpunkt

Die Tatsache, dass offensichtlich viele Hartz-4-Sanktionen auch auf Kinder zurückfallen, dürfte die allgemeinen Debatten um dieses System erneut anstacheln. Im letzten Jahr äußerte etwa das Deutsche Kinderhilfswerk Kritik an den Sanktionsmaßnahmen von Jobcentern und forderte, Familien mit minderjährigen Kindern von diesen auszunehmen.
Diese Sanktionen brächten Leistungsberechtigte teilweise an die Grenze der Armut. Nicht selten werden solche Strafen als unverhältnismäßig empfunden; ob solche Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig sind, ist bis jetzt nicht abschließend durch das Bundesverfassungsgericht geklärt.
Das Hartz-Sanktionen jedoch viele Kinder treffen, ist natürlich nicht Sinn der Sache. Schließlich sollen solche Maßnahmen dafür sorgen, dass ein Missbrauch verhindert wird und Leistungsbeziehende sich möglich schnell (wieder) in die Arbeitswelt eingliedern. Dass Eltern kein Geld für ihre Kinder haben, ist ein ernst zunehmendes Problem.