Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils müssen die Regelungen zur Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern nun überarbeitet werden.
Das Wichtigste zum Umgehen von Hartz-4-Sanktionen in Kürze
Haben Sie die EGV unterschrieben, ist das Umgehen von Sanktionen nur möglich, wenn Sie sich an die Abmachungen halten.
Bei einer Sanktion werden Ihnen zwischen 30 und 100 % des ALG 2 für drei Monate gestrichen.
Wollen Sie die Hartz-4-Sanktionen umgehen, können Sie Widerspruch einlegen.
Inhalt
Wann erhalten Sie Sanktionen als ALG-2-Empfänger?

Hartz-4-Empfängern sind sie verhasst: Drohen Sanktionen beim Erhalt von Arbeitslosengeld 2, muss in den folgenden Wochen und Monaten oft an vielen Ecken und Enden gespart werden. Sanktionen können aus unterschiedlichen Gründen verhängt werden und je nach Häufigkeit unterschiedliche Prozentsätze vom Regelbedarf einnehmen.
Aber wann genau erhalten Sie eigentlich Sanktionen? Und wie können Sie diese vom Jobcenter verhängten Sanktionen umgehen? Lesen Sie mehr im Ratgeber!
Sanktionen werden gegen Hartz-4-Empfänger verhängt, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen. Grundsätzlich sind Hilfebedürftige, wenn sie Hartz 4 bekommen, dazu aufgefordert, sich möglichst schnell darum zu bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Zu den Pflichtverletzungen von ALG-2-Empfängern gehören außerdem:

- Verweigerung von Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) festgelegt wurden,
- die Weigerung der Annahme einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit,
- das Nichtantreten oder der Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit.
Im Hinblick auf eine Einhaltung der Forderungen aus der EGV sind besonders das Schreiben von Bewerbungen für eine neue Arbeit und die Wahrnehmung von Terminen im Jobcenter hervorzuheben.
Eine Pflichtverletzung, die mit einer Sanktion laut SGB 2 bestraft werden kann, liegt nicht vor, wenn wichtige Gründe bestehen, die das Verhalten des Hilfebedürftigen erklären können.
Sanktionen können sich auf zwischen 30 und 100 Prozent des Hartz-4-Satzes belaufen und werden normalerweise für drei Monate verhängt. Welcher Prozentsatz gilt, ist davon abhängig, wie oft bereits gegen die Pflichten verstoßen wurde und ob Kinder mit in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Welche Sanktionen sind möglich?
Wollen Sie Hartz-4-Sanktionen umgehen, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen. Haben Sie die EGV unterschrieben, müssen Sie sich auch an die im Vertrag abgeschlossenen Pflichten halten. Tun Sie dies nicht, sind folgende Sanktionen zu erwarten:
- Minderung um 30 % des Regelsatzes bei der ersten Pflichtverletzung
- Minderung um 60 % des Regelsatzes bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung
- Minderung um 100 % des gesamten Hartz-4-Bedarfs bei jeder erneuten Pflichtverletzung
Diese Werte gelten allerdings nur, wenn Sie bereits über 25 sind. Leistungsbezieher, die jünger sind, erhalten bei der ersten Pflichtverletzung bereits lediglich die Kosten für die Unterkunft und Heizung erstattet. Bei jeder Verletzung der Pflichten, die darauf folgt, entfällt das ALG 2 laut § 31a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2) vollständig.
Können Sie Hartz-4-Sanktionen umgehen?

Grundsätzlich sind Hartz-4-Sanktionen nicht umgehbar, wenn Sie die Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen haben. Denn: Sind gewisse Pflichten Ihrerseits in der EGV geregelt, so müssen Sie diese auch einhalten.
Andernfalls verstoßen Sie gegen den Vertrag, den Sie mit dem Jobcenter geschlossen haben und müssen im Umkehrschluss auch die Sanktionen dafür in Kauf nehmen.
Das Arbeitslosengeld 2, das Sie vom Jobcenter erhalten, wird nur im Zuge einer Gegenleistung – z. B. der Suche einer Arbeit – gewährt. Wollen Sie die Hartz-4-Sanktionen umgehen, haben Sie nur die Möglichkeit entweder gar nicht erst eine Pflichtverletzung zu begehen oder einen wichtigen Grund für diese anzugeben.
Erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid vom Jobcenter, in dem Ihnen die Sanktionen angekündigt werden, können Sie gegen diesen Sanktionsbescheid Widerspruch einlegen. Dieser sollte dann allerdings eine triftige Begründung beinhalten.
Hallo.
Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich alleine bewohne. Außerdem verfüge ich über ein Vermögen, dass etwas unter meinem individuellen Freibetrag für Hartz IV liegt. Obwohl ich über 50 bin, droht mir eine 100%-Sperre da ich nicht (wg. meiner ETW) umziehen möchte.
Mit eigener Wohnung sind meine Kosten nicht so hoch, daher könnte ich eine Zeit lang (wieder) aus eigener Tasche leben. Aber eben nicht lange. Deshalb meine Fragen:
Wie lange gilt die Sperrfrist bei 100% bzw. wann wird diese Sperre ‚aufgehoben‘?
Mit welchem Prozentsatz fängt die Unterstützung wieder an?
Muss ich dann einen Neuantrag beim Jobcenter einreichen?
Würde es helfen, wenn ich von mir aus eine Verzichtserklärung auf Hartz IV-Unterstützung einreiche?
Vielen Dank im voraus.
A. Leconte
Hallo,
in Ihrem Bescheid müsste ersichtlich sein, für welche Dauer die Sanktion ausgesprochen wurde. Grundsätzlich darf allerdings eine Eigentumswohnung von 80 Quadratmetern allein bewohnt werden. Darüberhinaus kann das Jobcenter die Wohnung als unangemessen abgelehnt werden. Für weitere rechtliche Schritte sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Vielen Dank!
Wegen der Wohnung und anderer finanzieller Bedingungen mache ich mir keine Sorgen, die sind alle im erlaubten Bereich.
Einen Bescheid habe ich ja noch nicht. Was ich lediglich wissen wollte, ist, wo im Gesetzestext (SGII vermute ich), etwas genaues zu 100%-Sperren zu finden ist.
Was ich dann tun könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Grüße,
A. L.
Hallo,
dies können Sie in § 31a Abs. 2 SGB II nachlesen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo! Habe mich beim Job Center nicht gemeldet dies ist einhalbes jahr her.ujd auch solang bekomme ich auch kein geld mehr vom job center heute war ich da und muss ein neuantrag stellen.Jetzt meine frage reicht es nicht ein weiterbewilligungs antrag zustellen weil das job center hat ja meine ganzen daten und die haben sich nicht geändert gruss bernd
Hallo Bernd,
einen Weiterbewilligungsantrag können Sie nicht stellen, wenn Sie als Leistungsempfänger gemeldet sind. Laut Ihren Angaben ist dies nicht der Fall. Daher müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo das ist zu einen die Frage de von bis BZR ist. Den seit dem 1.1.2018 ist in den SGB eine änderung vorgenommen wurden was besagt das der WB-Anterag nur noch Jährlich gemacht werden muß.
„Änderungen Hartz 4 für 2018- Hartz- Empfänger müssen nur noch alle 12 Monate einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, – es soll eine Bagatellgrenze geben, wonach vom Jobcenter zu viel erbrachte Beträge bis 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden sollen.“
Das heist in deinen Fall 1dens der Bewilligungszeitraum und 2 dens Posteingang des Schreibens und die Frist für ein Widerspruch siehe Letzte seide …. Rechtsbelährung….
Hallo ich habe eine frage.
Es geht um Sanktionen für eine Arbeitsgelegenheit.
Wen man festgestellt hat die Arbeitsgelegenheit passt absolut nicht zu einem und sie behindert stark auf der Suche nach Arbeitsplätzen etc. kann man die dann Kündigen ohne Sanktioniert zu werden?
Des weiteren ist es Möglich wen man eine Sanktion vor ca.2 wochen wegen einer Arbeitsgelegenheit bekommen hat, eine weitere zu bekommen wegen der neuen Arbeitsgelegenheit? also direkt 60 % für 3 monate oder hat man erstmal 30% für 3 Monate weniger und danach bekommt man eine weitere Sanktion?
Hallo Artur,
eine Kündigung zieht in aller Regel immer Sanktionen nach sich, wenn dafür keine triftigen Gründe vorliegen. Können Sie eine starke Beeinträchtigung bei der Arbeitssuche nachweisen, kann von Sanktionen abgesehen werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo habe eine frage ich arbeite in einer zeitsrbeitsfirma und hab mich anfangs für lagerarbeiten beworben Habe eine tochter und das zweite kind kommt in den nächsten wochen jetzt arbeite ich 9 monate da und die firma kann mich nicht übernehmen also muss ich den arbeitsplatz wechseln als ich heute mit der ZA firma sprach machte er mich aufmerksam drauf das morgen mein vertrag ausläuft und er ihn verlängern kann ich arber am band und in schicht arbeiten müsste das würde aber mit kind 18 monate und bald ein säugling nicht machbar sein wenn ich jetzt den vertrag nicht verlänger droht mir dann sanktionen weil ich mich nicht beim AA gemeldet habe oder kann ich die irgendwie umgehen durch meine derzeitige situation
Vielen dank grüsse kevin
Hallo Kevin,
Sie haben tatsächlich mit einer Sanktion zu rechnen, da Sie dem Arbeitsamt nicht drei Monate im Voraus Bescheid gegeben haben. Gegen eine Sanktion können Sie aber, wie im Artikel beschrieben, Widerspruch einlegen, den Sie gut begründen müssen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag, ich habe eine Frage.
Und zwar Arbeite ich Vollzeit, meine Freundin bekommt BAFÖG wir haben 2 Kinder und bekommen Aufstcoker gehalt.
Aufgrund privater Umstände werde ich im Januar 2019 nur noch einen 450€ job machen,was das Jobcenter sicher mit Sanktionen ahndet. Da es ihnen nicht reicht.
Meine Frage ist jetzt, kann das Jobcenter uns 100% Kürzen, oder nur meinen Anteil? Ich meine den anteil der 2 Kinder können sie ja nicht kürzen,oder?
Bleiben die Kinder weiterhin Krankenversichert?
Danke vielmals.
Hallo Pascal,
eine Vollsanktion ist in der Regel nur bei dreimaliger Pflichtverletzung denkbar. Inwiefern der Jobwechsel überhaupt als Pflichtverletzung gelten kann, können wir allerdings nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter oder einem Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie kann man Hartz 4 umgehen wrnn man eine MASSNAHME vom Arbeitsamr macht mir Arbeitslosengeld das Geld eher endet als die Prüfung stattfindet was tun ?
Guten Tag,
ich habe gerade mein Lehramtsstudium beendet und nur beim Jobcenter für die Überbrückungszeit bis mein Referendariat im Januar anfängt Unterstützung beantragt. Jetzt wurde mir gesagt, ich müsse in dieser Zeit auf jeden Fall einen Nebenjob annehmen. Stimmt das? Gibt es Möglichkeiten, das zu Umgehen?
Das Ende meines Studiums war sehr aufreibend und ich habe große Angst vor dem Ref und wollte die drei Monate eigentlich mit vorbereiten und wieder zur Ruhe kommen verbringen, um nicht (wie viele Bekannte vor mir) völlig durchzudrehen wenns losgeht.
Gibt es Möglichkeiten, die Jobangebote auszuschlagen? Soll ich mich permanent Krankschreiben lassen zum Beispiel?
Wenn ich Sanktionen habe, dann aber auf Leistungen verzichte, oder eine Arbeitfinde.
Kurze Zeit sppäter jedoch wieder verpflichtet werde wieder Leistungen neu zu beantragen.
Erhalte ich dann den vollen Betrag, oder knöpfe ich beim Alten an?
Wie lange muss ich raus aus den Leistungen sein, damit ich wieder den vollen Satz erhalte?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich habe einige Stellenangebote vom Jobcenter erhalten und bei einer Stelle habe ich mich nicht beworben, jetzt drohen mir die Sanktionen. Ich bin eine Alleinerziehende Mutter zu dem bin chronisch krank, zu dem Zeitpunkt wo ich mich bewerben sollte war mein Sohn erkrankt, einschließlich lag ich im Bett und danach war die Bewerbungsfrist um. Gibt es für mich eine Möglichkeit die Sanktionen zu umgehen?
Danke
Guten Tag ich hab da mal eine Frage ich war eine lange Zeit in der Klinik und habe in dieser Zeit ein Termin vom Amt bekommen konnte ihn nicht wahrnehmen da ich da noch in der Klinik war und habe nun eine Sanktion bekommen eine komplette da ich aber niemand hatte der meine Post in der Zeit gemacht hat konnte ich es nicht wissen
Ich habe eine Frage. Ich habe seit vielen Jahren einen Minijob auf 451€ Basis. Nun bekam ich ein befristetes Stellenangebot für 6 Monate. Muss ich die Stelle annehmen, obwohl ich dann ganz sicher meinen Minijob verliere? Ich bin 55 Jahre und froh, überhaupt diesen Job noch zu haben.
Danke für die Hilfe
Hallo.
Mein Sohn 17 der noch bei mir lebt.
Macht 6 sechs Monaten ein Schulpraktikum.
Nun bekommen wir heute ein Brief vom Jobcenter das er am jetzigen Donnerstag ein Termin hat. Zugleich droht man in mit einer Sanktion da er im März nicht zu ein Termin erschienen sei. Von März bis Juni, hatten wir aber wieder Termine beim Jobcenter gehabt.
Meine Frage ist das erlaubt nach 3 Monaten??
Den wir waren ja zwischen seitlich öfter dort.
Man kann sich doch nach 3 Monaten, an nicht alles mehr Erinnern.
Freundlichen Gruß.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Hall-öle, ich habe Post vom Jobcenter bekommen die wollen den nachweis die Einkommensbescheinigung Juli 2018, da frage ich mich warum. Ich habe einen Minijob als Zeitungszusteller für Blick am Wochenende.
Hallo, ich muss laut EGV 4 Bewerbungen im Monat schreiben, jetzt bin ich nun schon seit 2 Monaten zu 100% Sanktioniert aufgrund zu späten abgebens der Eigenbemühungsliste. Jetzt meine Frage: Muss ich wärend der 3-monatigen Sanktionierung trotzdem weiterhin die 4 Bewerbungen schreiben? Habe ich bis jetzt nicht gemacht und es kam auch noch keine Post. Kann ich damit rechnen nach der Sanktionierung direkt wieder eine Sanktion zu bekommen?
Habe am 25.10.19 einen Termin wahrzunehmen – wurde in ein anderes Jobcenter verlegt welches mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schlecht zu erreichen ist (schlechter als vorher). Ist über eine Stunde Weg zumutbar? Desweiteren lebe ich in einer Wohngemeinschaft in einem Einfamilienhaus – diesen Monat waren viele Abgaben fällig (Grundsteuer, Wasser, etc.) weshalb ich komplett pleite bin. Erstattung meines Anteils erfolgt natürlich nach einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen. Deshalb habe ich kein Geld um die Fahrkarte zu zahlen. Auf Anfrage wurde mir gesagt, dass der neue Weg zumutbar wäre, und ich doch mit meinem Geld besser umgehen sollte. Erscheinen muss ich trotzdem, obwohl es mir nicht möglich ist. Ist das rechtens?