Sind Hartz-4-Sanktionen tatsächlich verfassungswidrig?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 24. April 2023

Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils wurden die Sanktionen für Leistungsempfänger ausgesetzt. Mit der Einführung vom Bürgergeld 2023 wurde die 100%-Sanktion abgeschafft. Leistungsempfängern droht eine Regelsatzkürzung von maximal 30%.

Wussten Sie schon?

  • Ob Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig sind, ist nicht abschließend durch das Bundesverfassungsgericht geklärt.
  • Durch Sanktionen würden laut Gegnern unter anderem die menschliche Würde sowie das Sozialstaatsprinzip missachtet.
  • Das Sozialgericht Gotha hat im Jahr 2015 eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die allerdings nicht den Vorgaben entsprach.

Sanktionen gegen Hartz-4-Empfänger: Sind sie verfassungswidrig?

Sind Hartz-4-Sanktionen tatsächlich verfassungswidrig, wenn Sie die Existenz bedrohen?
Sind Hartz-4-Sanktionen tatsächlich verfassungswidrig, wenn Sie die Existenz bedrohen?

Hartz-4-Empfänger erhalten vom Jobcenter monatlich mindestens den Regelbedarf sowie die Leistungen für die Unterkunft und Heizung ausgezahlt. Im Gegenzug verpflichten sich die Leistungsbezieher, alles dafür zu tun, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern und schnellstmöglich ganz aufzuheben. Verstoßen sie gegen diese Auflagen, so begehen sie eine Pflichtverletzung, die mit verschiedenen Sanktionen geahndet werden kann. Dies ist in § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) festgelegt.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich oft, ob solche Sanktionen, die sogar die Existenz des Hilfebedürftigen bedrohen können, nicht gegen die deutsche Verfassung – also das Grundgesetz – verstoßen würden. Ob Sanktionen für Hartz-4-Empfänger tatsächlich verfassungswidrig sind, klären wir im folgenden Ratgeber.

Es gibt drei verschiedene Stufen von Sanktionen, die das Jobcenter erlässt. Verfassungswidrig könnte besonders die dritte und letzte Stufe des Bestrafungssystems sein, die eine 100-prozentige Sperre der ALG-2-Leistungen vorsieht.

Sanktionen bei Hartz 4 sind verfassungswidrig. Das sagt zumindestens das Sozialgericht in Gotha.
Sanktionen bei Hartz 4 sind verfassungswidrig. Das sagt zumindestens das Sozialgericht in Gotha.

Bei der ersten Pflichtverletzung sind es 30 %, die vom Regelsatz gestrichen werden, bei der zweiten bereits 60 %Wird vom Hilfebedürftigen innerhalb eines Jahres nach der letzten eine wiederholte Pflichtverletzung begangen, so wird das komplette ALG 2 – also sowohl der Regelsatz als auch die Kosten für die Unterkunft und Heizung – gestrichen.

In solch einem Fall wäre es beispielsweise auch möglich, dass der Leistungsbezieher seine Wohnung verliert. Dieses Leben am Existenzminimum macht vielen Erwerbslosen zu schaffen.

Ob die Kürzung von Hartz 4 verfassungswidrig ist, damit beschäftigen sich bereits viele Sozialgerichte. Eine endgültige Lösung für dieses Problem wurde allerdings bislang nicht gefunden.

Hartz-4-Sanktionen als verfassungswidrig erklären: Ein Urteil dazu

Ob Sanktionen vom Jobcenter verfassungswidrig sind, ist bislang ungeklärt.
Ob Sanktionen vom Jobcenter verfassungswidrig sind, ist bislang ungeklärt.

Im Jahr 2015 beantragte das Sozialgericht in Gotha beim Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen nach dem SGB 2 für verfassungswidrig zu erklären. Grundlage für diese Richtervorlage vom Sozialgericht war eine 60-prozentige Leistungskürzung bei einem Hartz-4-Empfänger. Die Richtervorlage wurde allerdings mit der Begründung abgewiesen, dass sie nicht den Vorgaben entspräche und die angeführte Begründung nicht ausreiche.

Trotzdem sehe das Bundesverfassungsgericht in der Hartz-4-Kürzung durchaus eine verfassungswidrig anmutende Problemstellung. Nach Meinung des Sozialgerichts seien die vom Jobcenter verhängten Sanktionen deshalb verfassungswidrig, da sie gegen die Würde des Menschen verstoßen. Zudem stünden die Sanktionen der Betitelung Deutschlands als sozialer Bundesstaat entgegen. Grundsätzlich würden demnach die §§ 1 und 20 des Grundgesetzes (GG) nicht mehr gelten.

Zusätzlich wäre auch der § 12 der freien Wahl einer Arbeitsstelle gefährdet. Denn: Wird einem Hilfebedürftigen die Unterstützung vom Staat verwehrt, ist ein würdevolles Leben am oder über dem Existenzminimum nicht mehr möglich.

Besonders die 100-Prozent-Sanktion kann als verfassungswidrig angesehen werden, da sie dem Hartz-4-Empfänger nicht einmal mehr die Zahlung der Miete ermöglicht. So sei die betroffene Person eines menschenwürdigen Existenzminimums beraubt.

Laut einem Großteil der Verfechter des Sozialstaats ist diese Begründung, Hartz-4-Sanktionen für verfassungswidrig zu erklären, bei weitem ausreichend.

Ausblick auf die Hartz-4-Sanktionen: Sind sie verfassungswidrig?

Da das Bundesverfassungsgericht der Verfassungswidrigkeit von Hartz-4-Sanktionen grundsätzlich nicht widerspricht, die Richtervorlage des Sozialgerichtes in Gotha allerdings unzureichend war, lässt dieses nicht locker. Im Jahr 2017 legte es einen zweiten Entwurf vor, der derweil noch vom Bundesverfassungs­gericht geprüft wird. Ob dieser erneute Vorstoß dieses Mal Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

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22 Gedanken zu „Sind Hartz-4-Sanktionen tatsächlich verfassungswidrig?

  1. Natalie

    Meiner Meinung nach sind Hartz IV-Kürzungen rechtswidrig, da sie in das Existenzminum eingreifen. Wenn jemand 1.500 ALG I hat und um 30 % gekürzt wird sieht es wieder anders aus.

    1. Florian

      sehe ich auch so. Du musst halt, deine pflichten als Arbeitsloser auch einhalten, rechtzeitig telefonisch abmelden, wenn du zu einem Termin nicht kommen kannst und ordentlich und sauber arbeiten, damit meine ich Unterlagen abheften, aufschreiben was dir das Arbeitsamt sagt, einen AA Ordner erstellen,…

    2. claudia

      Die Leistung nach ALG I ist ein Anspruch aus einer Versicherung, die Grundlage einer Versicherung ist ein Vertrag – und Verträge müssen eingehalten werden.

  2. Kaia

    Die Kürzung/Streichung des „Existenzminimums“ k a n n nach normalem menschlichem Ermessen nicht grundgesetzkonform sein. Ich drücke dem 2. Entwurf alle Daumen! Eine Abschaffung der finanziellen Sanktionen ist überfällig. Verstöße kann man auch anders ahnden – z.B. mit Sozialstunden…

  3. Basti

    Das ALG2 nicht viel ist und das damit keiner große Sprünge machen kann, das ist mir klar. Das kann ich als Arbeitnehmer aber auch nicht. Zumindestens verhungern brauch im ALG2 keiner. Denn selbst ein zu 100% sanktionierter ALG2 Empfänger erhält wenigstens noch einen Lebensmittelgutschein. Ob die Sanktion rechtens ist, das sei mal dahin gestellt. Mir ist auch klar das viele Sanktionen zu Unrecht verhängt werden.

    Aber wie schon gesagt, der Staat läßt im ALG2 keinen verhungern. Bei mir als Arbeitnehmer hat es der Staat sehr wohl in Kauf genommen das ich verhungere. Da war es dem Staat völlig egal was mit mir passiert. Ich habe im 10/17 aufstockenes ALG2 beantragt. Dieses wurde mir wegen knapp 50,-€ zu viele Einkünfte abgelehnt. Der Bescheid kam am 8.11 . Da ich zu diesem Zeitpunkt noch gerade 11Cent im Portemonaie hatte und nicht wußte wie ich bis zum 15 ( Lohneingang ) noch hinkommen soll, bat ich wenigstens um einen Lebensmittelgutschein. Selbst dieser wurde mir abgelehnt. Der Bescheid kam am 11.11 . Also hatte ich 4 Tage fast nichts zu essen. Zum Glück habe ich das ganze auch Gesundheitlich gut überstanden. Da ich zu hohen Blutdruck leide, hätte es auch ganz anders ausgehen können.

    1. monne

      gegen die bescheide (ablehnungen deiner anträge) hättest du aber vorgehen können. als letzten schritt auch mit einem anwalt.
      da viele aber denken, so ein bescheid wäre unanfechtbar, legen sie keinen widerspruch ein.
      die fallmanager des jobcenters stehen unter druck (manche von ihnen sind auch bloß sadisten), gelder einzusparen und verhängen ungerechtfertigte sanktionen oder lehnen anträge erst mal ab, in der hoffnung, der angeschrieben lehne sich nicht dagegen auf.
      dabei stehen die chancen so gut.
      sich zu wehren lohnt sich.
      am ende für uns alle.

    2. Freidenker

      Ein totaler Widerspruch diese Aussage! Nur weil sie einen staatlich subventionierte Stelle (Aufstockung) nach gehen, sind sie nicht anders als all die anderen ALG2 Empfänger. Allein an solch einer plakativen Aussage der Staat ließe keinen ALG2 Empfänger verhungern, sieht man das auch bei ihnen das System funktioniert! Gleichwohl kenne ich genügend Menschen welche knapp an Hunger leiden und dahin vegetieren, nur weil sie als körperlich oder geistig benachteiligte auf dieses menschenunwürdige System angewiesen sind. Das System sollte durch ein BGE ohne wenn und aber abgeschafft werden. Dann wäre die Würde der Menschen wieder hergestellt. Sie müssten keiner Billiglohn-Tätigkeit nachgehen und wären frei, selbst zu entscheiden, wann, wo und wieviel sie zusätzlich verdienen wollen. In unserem reichen Land mit Politikern welche selbst Millionäre sind, sollte sich kein Mensch mehr Gedanken um seinen Grundbedarf machen müssen. Nur auf Augenhöhe funktioniert eine gute und fortschrittlichen Gesellschaft. Das derzeitige System verstößt gegen alle Menschrechte welche unsere Gründer für alle Menschen definierten und das bereits nach ein paar Jahrzehnten!

    3. Alfred

      Sie bemerken da offenbar Ihren eigenen Widerspruch nicht.
      Der Staat selbst könnte sich nicht mehr widersprechen. Er sagt mit anderen Worten durch die Gabe der Lebensmittelgutscheine: Was ich da tat, war falsch. Denn warum nicht gleich ein Existenzminimum? Das Andere entbehrt ja nicht eines grundlegenden Widersinns, es sei denn es erfüllt den Zweck einer zusaetzlichen Demütigung.
      Denn auch gilt: Diese Gutscheine werden längst nicht von jeder Geschäftsstelle akzeptiert. Klarster Verstoss gegen das GG und auch die allgemeinen Menschenrechte!!!

    4. Mark

      Wieso greifst du auf so einer Seite die HartzIV Empfänger an, rechtfertigst indirekt Sanktionen, nur um dann in deine Opferrrolle zu schlüpfen. Such dir eine passender Plattform.

    5. Dominik

      Die Lebensmittlegutscheine sind in meinen Augen Menschen unwürdig und nur weil man Z.b. einen Termin beim Jobcenter verpasst wird man in die Armut Getrieben

  4. Klausf19

    Den Leuten von Jobcenter sollte man auch Mal das geld streichen. Dann sehen die Mal wie es ist. 100 Prozent Sanktion muss verboten werden.

  5. Silvia

    Habe als Langzeitarbeitslose einen Job im Callcenter angenommen, 40Std, Vertrag. Wegen psychischer kronischer Beschwerden wollte ich eigentlich nicht mehr als 30 Sdt. die Woche. Gabs aber in dem Projekt nicht. Jetzt nach 2 1/2 Monaten fühle ich mich total überfordert und ausgebrannt. Da iich Angst vor Sanktionen habe, traue ich mich nicht den Vertrag aufzuheben (noch in Probezeit), der Arbeitgeber will es wegen Arbeitskäftemangel auch nicht tuen.
    Für mich als betroffene Person steht ausser Frage, dass die Kürzungen im Existenzminimum VERFASSUNGSWIDRIG sind. Ich hoffe,dass das Bundesverfassungsgericht ebenso entscheidet!

  6. Frank

    Sanktionen sind Strafen und Strafen kann nach dem Grundgesetz nur ein richter verhängen, da aber ein Jobcenter mitarbeiter kein richter ist sind diese sanktionen rechts widrig dazu ist es eine zwangs abreit die gegen die razifizierung die deutschland gemacht hat zum thema menschen recht auch verboten da mir ja angedroht wird kein geld zu bekommen.!

  7. Marina

    Eine 100 % ige Sanktion verstößt gegen alle Menschenrechte. So mit werden Menschen in die Obdachlosigkeit geschickt. Mit Einkaufsgutscheine könnte man einkaufen aber ohne Stom, Wasser, im schlimmsten Fall ohne -Wohnung bringt das nichts.
    Die Menschen werden evtl. kriminell oder verfallen in eine Sucht oder werden depressiv.
    Ohne Geld sind auch keine Bewerbungen möglich, dies sollten die Mitarbeiter der Jobcentren und unsere Politiker mal überdenken. Ohne Wohnung (Meldeadresse) bekommt man auch keine Arbeit.
    Ich finde es schon schlimm genug das Mitarbeiter vom Jobcenter, die werder diesen Jobglernt noch soziale Ausbildung haben, über das Schicksal von Menschen entscheiden.
    Beratung oder Hilfe so wie Unterstützung vom Jobcenter gibt es auch nicht.
    Ich hoffe für alle das diese Sanktionierungen aufhören und unsere Politiker mal überlegen sollten wo nicht irgendwo anderes Geld gestrichen, eingespart werden könnte, z. B. Erhöhung ihrer Diäten

  8. Tinka

    Ich muss gestehen – nicht jede Antwort habe ich genau und vollständig durchgelesen. Ich bin ALG -II-Empfängerin und arbeite für 1,50 Euro/Stunde, weil mich mit meinen 61 Jahren und 3 Facharbeitern keiner mehr, nicht mal für den Mindestlohn, einstellen will.
    Schlimm genug, dass wir uns hier über Sinn oder Unsinn von Arbeitslosen-Zuwendungen streiten müssen. Ich und viele andere Arbeitnehmer wären gern in ihrem erlernten Beruf geblieben. Viel wichtiger ist doch, dass Arbeitslosigkeit unter der Würde eines jeden Menschen liegt, denn eine Aufgabe braucht jeder und Essen und ein Bett zum Schlafen auch.
    Was also tun, dass Menschen wieder zufrieden und glücklich mit ihrem Leben sind????

  9. Klabautermann

    Nur fürs Protokoll: Das Bundesrechtfertigungsgericht hat die Richtervorlage des SG Gotha mit der Begründung abgelehnt, dass diese nicht begründet ist. Diese Vorlage umfasst allerdings über 50(!) Din-A4 Seiten an Begründung…

  10. Philip

    Hallo Leute,

    Also ich bin jetzt mittlerweile seit 1 Jahr zu 100% Sanktioniert.. Habe dadurch bereits alles verloren. Meine Wohnung, meine Würde und auch den Antrieb gegen das Arbeitsamt vorzugehen. Widersprüche verliefen im Sande.
    Ich gebe zu das zu Beginn es vollständig richtig war mir eine gewisse Kürzung zu geben da ich meinen Pflichten wirklich nicht mehr ordentlich nachgekommen war. Ich war einfach frustriert was aber keine Ausrede sein soll.
    Jedoch war das der Beginn meines absoluten Untergangs in der Gesellschaft.
    Lebensmittelgutscheine bringen ohne wohnung und Strom nicht viel jedoch muss ich diese holen um versichert zu sein. Doch der Weg zum Amt ist bei mir nur mit einer teuren Busfahrt möglich. Dieses Geld bekomme ich nicht zurück vom jobcenter da ich kein Konto mehr besitze und es mir nicht bar ausgezahlt wird, sprich verschulde ich mich jeden Monat mehr bei Freunden ohne Chance es zurück zu zahlen. Auch kann dieses Geld nur beantragt werden wenn man geladen wird 🙁
    Im Juni 2018 verlor ich meine Wohnung und mir wurden Lebensmittelgutscheine verwehrt da die Adresse auf meinem Ausweis nicht mehr stimmte. Diesen Monat hatte ich gar nichts.. Das war das schlimmste was ich je durchmachen musste..
    Ich durfte mir schon Sachen anhören wie, gehen sie zur Tafel.. Jedoch benötigt man dafür Geld. Rufen sie vorher an und wir schicken ihnen Termine zu, jedoch benötigt man für Handys oder Anrufe Geld.
    Hatte mein bester Freund mich nicht bei sich melden lassen wäre ich schon längst verhungert. Um Hilfe zu bitten um endlich auch gerecht meinen Pflichten nachzukommen um nicht weiter sanktioniert zu werden und irgendwie wieder ein Teil dieser Gesellschaft zu werden und mich ins arbeitsleben zurück zu bringen, endeten immer mit tauben Ohren. Nach 7monaten bin ich jetzt im Fall Management die mir beim ersten Termin einen Fahrtkosten Antrag gab und mich erneut auf die Tafel verwies. Ihr merkt viell das sich dieses Rad immer weiter dreht. Ich erwarte jetzt noch Sanktionen für die weiteren 6monate zu 100% (nicht abgeben der 4 Bewerbungen laut eingliederungsvereinbarung 31.08.18 aktuelle Anhörung)
    Ich habe noch kein obdachlosen gesehen der Bewerbungen im freien druckt oder schreibt. Wie auch das kostet GELD.. Um zum Ende zu kommen da das nicht alle Erfahrungen des 1nen Jahres waren. Definitiv verfassungswidrig. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat und da raus kam kann mir gerne paar Tipps geben. Bin langsam richtig am Ende…

    1. Axel

      Hallo Philip,
      Nachdem du bereits 1 Jahr zu 100% sanktioniert bist, wird das Kind bezüglich eines Widerspruchs vermutlich in den Brunnen gefallen sein.
      Ich möchte versuchen, dir ein Paar Wege aufzuzeigen, was du trotz Sanktion tun kannst:
      1. Geh zum Arzt. In deiner Lage wird man dir sicher bestätigen, dass du depressiv und damit Arbeitsunfähig bist.
      Nach 6 Wochen hättest du Anspruch auf Krankengeld. liegt das unter dem ALG2 Satz, könntest du wohl eine Aufstockung über die Grundsicherung bekommen. Denn du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
      2. Die Wohnung: Wenn du obdachlos bist, ist die Gemeinde in der du lebst verpflichtet dir eine Unterkunft zu stellen. Auch da muss man ggf. mit ein bisserl Nachdruck rangehen.

      Wenn du das nicht mehr schaffst (Was ich durchaus verstehen kann); Bitte deinen Hausarzt um eine Einweisung in die Psychatrie. Da isses warm und das Essen gut .
      Und wenn der nächste Bescheid kommt… Hol dir einen Beratunghilfeschein beim Amtsgericht … Nimm dir einen Anwalt und leg Einspruch ein.

      Das Konto:
      hol dir ein jedermanns Konto bei der Bank. Dazu musst du nur gemeldet sein.
      Mit dem Amt telefonieren darfst du Spätestens auf auf dem Rathaus, Polizeiwache oder ähnliches.
      Vielleicht gibt es auch eine Kneipe mit denen du da reden kannst. Wenn man nett fragt, geht sowas für gewöhnlich 😉

      Wenn das Amt dich lädt, kannst übrigens auch die Fahrtkosten im voraus bekommen…. Nur nicht abwimmeln lassen.
      Und ganz wichtig: ALLES wirklich ALLES, was du mit dem Amt machst genau dokumentieren. die MA dort leiden nämlich manchmal unter Gedächtnisverlust. Wenn du kannst (evtl. Bücherei oder Internet) Besorg dir das SGB II und wirf mal einen Blick rein. Damit weißt du oft schon mehr als dein Gegenüber.

      Mit ALG 2 ist es leider wie bei allem anderen auch. Wenn du nicht für dich aufstehst, tuts kein anderer für dich. Dann bist du eben Opfer… und die werden behandelt wie Opfer.
      Ich habe lang selbst ALG2 erhalten… und wenn du dir klar darüber bist, dass ALG2 ein Anspruch und kein Almosen ist, dann ist es einfacher, dem Fallmanager zu zeigen, dass man Zähne hat und die auch gern mal an seiner Wade testet.
      Wobei ich mir sicher bin, dass 98% der FM vollkommen OK sind… du bist halt an einen der 2% geraten.

  11. Ella

    Und wenn man wirklich psychis h krank ist bekommt, wird man dennoch zur Arbeit geschickt und erscheint als unglaubwürdig was für ein Verein ist das denn? Und dann wird man noch bedroht von wegen und kommen sie nicht zu diesen arbeitstermin bekommen Sie eine sanktion und ich errd richtig böse und dann streichen sie dir etwas von dem arge Geld ab. Sind diese Leute denn eure skaven oder was. Wir leben doch nicht mehr im alten jahundert Leute. Also ehrlich mal dagegen muss etwas unternommen werden. Und man sieht doch wie diese arge Leute heulend aus dem Jobcenter raus kommen und keinerlei Hilfe bekommen. Das sind immer noch Menschen ja begreift das endlich mal. Ihr habt doch genug Geld, bauen tut ihr doch auch überall das kostet doch auch aber für diese armen Menschen habt ihr nix übrig? Oh leute lässt euch das bloß nicht gefallen. Sowas nenne ich auch psychoterror!! Tut mir leid aber so sollte man diese armen Menschen weiss Gott nicht behandeln!!

  12. Mainfränkin

    @PHILIP

    Hallo!
    Es tut mir sehr leid, daß die Leute vom Jobcenter (ARGE) so menschenunwürdig mit dir umgehen, dich diskriminieren wegen
    – Nichtabgabe der Bewerbungsnachweisliste der Eigenbemühungen
    -Nichteinhalten eines – oder mehr – Vermittlungs (?) gespräche

    Du wirst – genau wie Leute, die ich hier in Main-Spessart-Kreis kenne – abgestraft wie ein Schüler, der den Unterricht stört!!! Verwarnung – dann folgt der Verweis, in Form der 10 %, 30 % Sanktionierung, vermutlich bekommt ein Schüler Strafarbeiten, Nachsitzen u. a. Es geht aber nicht an seine Existenz! Dann folgt der Verweis von der Schule zu gehen, heißt, Schüler wechselt Schule, was als Hartzler bedeutet: 100% Sanktion. Man erhält NICHTS mehr, keine Mietzahlung, keinen Heizkostenzuschuß, keine Krankenversicherungsbeiträge (nur durch Abholung der Lebensmittelgutscheine ist er noch versichert). Die Gutscheine werden offenbar von den Discountern „erwirtschaftet“, also nur da sind sie einlösbar, meistens unter eheblichen Aufwand und Trara, damit auch jeder im Kassenbereich mitbekommt, daß DU der böse Schmarotzer bist, der nun auch noch einen Gutschein für sein Nichtkooperieren mit seinem Brötchengeber“ Jobcenter“ bekommt.

    Lieber Philip – bitte laß dich an die Hand nehmen und wende dich vor Ort an die Diakonie/Caritas, die hier echte Hilfe leisten können! Bitte scheue dich nicht, zur Bahnhofsmission / Christopherus Werk zu gehen. Sie reden nicht, sie helfen dem, der um Hilfe bittet. Auch der Hausarzt hat für dich normal ein offenes Ohr u stellt sicher fest, daß der Frust dich handlungsunfähig macht. Wenn du dich nicht aufraffen kannst, laß dich von einem Freund begleiten. Begleitung entlastet die Seele. Die Jobcenter lassen es bei uns nicht zu, daß ein frustrierter Gedemütigter eine Begleitung mit zum Fallgespräch mitbringt. Versuche, wie die Sanktionierten hier in MSP per Rad, per Trampen zu den Einrichtungen zu kommen. Es gibt immer ein Weg! Tu alles, damit du wieder fit und gesund wirst, das ist so wichtig, um wieder in Arbeit zu kommen. Wenn du freundlich bei Metzger und Bäckereien fragst, schenken sie dir abends auch mal was. Pfandflaschen bringen sogar mir ein wenig Geld. Ich hoffe, du findest den Elan, die Hilfestellen aufzusuchen oder anzurufen. Alles Gute!

    MSP – Main-Spessart-Kreis

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