Hartz-4-Sanktionen vom Jobcenter: Wenn die Leistungen gekürzt werden

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 17. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zu Hartz-4-Sanktionen zusammengefasst

Wann ist mit Sanktionen zu rechnen?

Eine Hartz-4-Sanktion vom Jobcenter wird ausgesprochen, wenn die Leistungsempfänger ihren Pflichten nicht nachkommen.

Was ist unter Sanktionen zu verstehen?

Hartz-4-Sanktionen führen zu einer Kürzung der Leistungen aus dem Hartz-4-Regelsatz und dauern in aller Regel drei Monate an.

Welche Optionen haben Betroffe bei verhängten Sanktionen?

Gegen eine Hartz-4-Sanktion kann Widerspruch beim zuständigen Jobcenter eingelegt werden. Dieser hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, die Strafe wird also nicht ausgesetzt.

Welche Sanktionen vom Jobcenter sind möglich?

Welches Ausmaß können Sanktionen bei Hartz-4-Bezug annehmen?
Welches Ausmaß können Sanktionen bei Hartz-4-Bezug annehmen?

Empfänger von Arbeitslosengeld 2 haben einige Pflichten, die sie erfüllen müssen, um den vollen Regelsatz zu erhalten. Dazu zählt beispielsweise die Mitteilungs- und Meldepflicht. Verstoßen Sie gegen diese, drohen Hartz-4-Sanktionen. Wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie im Folgenden.

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Gut zu wissen: In einem Urteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Die Richter bemängelten, dass Leistungskürzungen um 60 oder 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Die Regelungen rund um die Hartz-4-Sanktionen müssen nun überarbeitet werden. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionen mittlerweile weitestgehend ausgesetzt.

Wann spricht das Jobcenter Sanktionen für Hartz-4-Empfänger aus?

Hartz-4-Sanktionen führen zu einer Leistungskürzung.
Hartz-4-Sanktionen führen zu einer Leistungskürzung.

Wenn ein Mensch in die Arbeitslosigkeit und zu einem späteren Zeitpunkt dann in die Situation kommt, Hartz-4-Leistungen beantragen zu müssen, muss dieser sich an das zuständige Jobcenter wenden.

Wird dem Antrag auf Arbeitslosengeld II stattgegeben, steht im Anschluss das erste Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter an. Im Rahmen dessen wird die sogenannte Eingliederungsvereinbarung aufgesetzt.

Dabei handelt es sich quasi um einen Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger, der Rechte und Pflichten für beide Parteien definiert. Verstößt ein Leistungsempfänger gegen diese, können Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden.

Die rechtliche Grundlage diesbezüglich bildet § 31 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Dort werden unter anderem folgende Pflichtverletzungen aufgeführt, die zu Hartz-4-Sanktionen führen können:

  • Ausreichende Eigenbemühungen, um eine neue Arbeitsstelle zu finden, nicht nachgewiesen
  • Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen
  • Zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht angetreten, abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben.
  • Unwirtschaftliches Verhalten um die Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen
Wichtig: Hartz-4-Sanktionen werden nicht ausgesprochen, wenn der Betroffene triftige Gründe vorweisen kann. Wird beispielsweise eine zumutbare Arbeitsstelle abgelehnt, weil diese eine Pflege von Bedürftigen Angehörigen nicht zuließe, so ist in aller Regel nicht zu befürchten, dass es zu einer Leistungskürzung kommt.

Welche Hartz-4-Sanktionen gemäß SGB II gibt es?

Nun ist klar, wann Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden können. Doch wie genau sehen diese eigentlich aus? § 31a Absatz 1 SGB II gibt Aufschluss:

Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. […]

Es ist also gemäß Sozialrecht sogar eine vollständige Hartz-4-Sperre möglich, wenn der Betroffene kontinuierlich seinen Pflichten nicht nachkommt. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt allerdings nur vor, wenn die erste Hartz-4-Sanktion nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Zudem kann ein Hartz-IV-Empfänger sanktioniert werden, wenn er seiner Meldepflicht nicht nachkommt, also einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt ohne einen triftigen Grund (beispielsweise Krankheit) anführen zu können. Die Hartz-IV-Sanktion umfasst dann eine Leistungskürzung von zehn Prozent des maßgebenden Regelsatzes.

Hartz-4-Sanktionen: Ist die Miete auch betroffen?

Die Miete ist von einer Hartz-4-Sanktion nicht betroffen. Bei einer Leistungskürzung von mindestens 60 Prozent wird sie allerdings direkt an den Vermieter überwiesen. Anders bei Hartz-4-Sanktionen, die zu einem kompletten Wegfall vom Regelsatz führen: Dann wird in aller Regel der Bedarf für Unterkunft und Heizung nicht mehr gewährt.

Wie lange hat eine Hartz-4-Sanktion vom Jobcenter Bestand?

Wie lange hat eine Hartz-4-Sanktion Bestand?
Wie lange hat eine Hartz-4-Sanktion Bestand?

Aufgrund des eh schon knapp bemessenen Regelsatzes treffen Hartz-4-Sanktionen die Betroffenen meist hart. Da stellt sich natürlich die Frage, wie lange die Regelsatzkürzung anhalten wird und ab wann diese überhaupt gültig ist.

Aufschluss darüber gibt § 31b SGB II. Dem Gesetz zufolge beginnt die Sanktionierung zu Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsakts, welcher Hartz-4-Sanktionen in Kraft setzt, folgt.

Die Regelsatzkürzung hat für drei Monate Bestand. Können Betroffene in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen, kann das Jobcenter Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine gewähren.

Der Zeitraum, in dem die Hartz-4-Sanktionen greifen, kann allerdings verringert werden, wenn der Betroffene nachträglich seinen Pflichten nachkommt. Diese Entscheidung ist allerdings stets von den individuellen Umständen abhängig und wird im Einzelfall getroffen.

Hartz-4-Sanktionen per Widerspruch umgehen: Geht das?

Nicht immer sind die Leistungskürzungen vom Jobcenter gerechtfertigt. Daher können Sie gegen Sanktionen, wenn Sie Hartz 4 beziehen, Widerspruch einlegen. Dieser ist schriftlich an das zuständige Jobcenter zu richten.

Liegen triftige Gründe vor, die einen Fehler des Jobcenters nahelegen und somit bestätigen, dass der Betroffene zu Unrecht sanktioniert wurde, können die Hartz-IV-Sanktionen zurückgenommen werden.

Bedenken Sie: Ein Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen hat keine aufschiebende Wirkung! Trotz des laufenden Widerspruchsverfahrens wird die Regelsatzkürzung also nicht ausgesetzt.

„DIE LINKE“ fordert: Hartz-4-Sanktionen abschaffen

Hartz-4-Sanktionen sind auch immer wieder Thema politischer Diskussionen. Gerade Vertreter von der Partei „DIE LINKE“ sprechen sich häufig dafür aus, die Regelsatzkürzungen abzuschaffen, da durch diese das Existenzminimum nicht mehr gegeben sei. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei, erklärt dazu:

Sanktionen sind ein Angriff auf die Grundrechte und auf die Teilhabe an der Gesellschaft. Sie treffen Menschen, die in der Regel kein finanzielles Polster haben und verursachen Existenzängste und Existenznöte – die Sanktionen gehören abgeschafft. DIE LINKE macht deshalb Druck für die sofortige Abschaffung der Sanktionen und fordert eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV.

Aussicht auf erfolgt hat die Partei mit diesem Vorhaben aktuell eher nicht. In den großen Parteien wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass Hartz-IV-Sanktionen weiterhin bestehen bleiben müssten.

Sind Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig?

Ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu Hartz-4-Sanktionen steht noch aus.
Ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu Hartz-4-Sanktionen steht noch aus.

Gegner der Hartz-4-Sanktionen argumentieren immer wieder, dass diese nicht mit der Verfassung vereinbar wären. Dies zu beurteilen obliegt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat allerdings noch kein Urteil in Bezug auf die Hartz-4-Sanktionen erlassen.

Für Aufregung sorgt auch ein Fall aus dem Jahr 2015 vor dem Sozialgericht Gotha: Einem Mann wurden durch das Jobcenter Erfurt die Leistungen gekürzt. Dieser hatte daraufhin vor besagtem Sozialgericht geklagt und Recht bekommen!

Der Richter in Gotha stellte fest, dass die Sanktionsmöglichkeiten generell als verfassungswidrig einzustufen seien und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zu einer Überprüfung, ob die Sanktionierungsmöglichkeiten generell mit dem Grundgesetz vereinbar wären, kam es hingegen nicht: Eine mögliche Verfassungswidrigkeit wurde durch das Sozialgericht Gotha nicht ausreichend begründet.

Dem Bundesverfassungsgericht liegen aktuell mehrere Verfassungsbeschwerden zum Thema Hartz-4-Sanktionen vor. Über kurz oder lang werden sich die Richter also mit diesem Thema befassen müssen, auch wenn der erste Versuch durch das Sozialgericht Gotha aufgrund eines Formfehler nicht zu einem richtungsweisenden Urteil geführt hat.
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