Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils müssen die Regelungen zur Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern nun überarbeitet werden.
Das Wichtigste zur Hartz-4-Sperre in Kürze
Ja, nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhalten Sie in der Regel eine dreimonatige Sperre von ALG 1.
Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.
Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit verhindern.
Inhalt
Sperre bei Hartz 4: Wann sie eintritt

Das Prinzip von Arbeitslosengeld 2 besteht darin, dass Hilfebedürftige vom Staat Geld erhalten und im Gegenzug dazu verpflichtet sind, alles dafür zu tun, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug wieder auszuscheiden. Sprich: Ein Hartz-4-Empfänger soll sich stetig darum bemühen, eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Selbstverständlich ist das nicht immer so einfach. Gerade dann, wenn Personen einem Berufszweig nachgehen, der auf dem Arbeitsmarkt sehr überlaufen ist oder bereits ein gewisses Alter erreicht wurde, sind passende Arbeitsstellen nicht leicht zu finden.
Trotzdem besteht meist die Pflicht, eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat zu schreiben und an Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit teilzunehmen. Verletzen Hilfebedürftige diese Pflicht, können Sanktionen in Form einer Leistungskürzung folgen. Aber ist auch eine völlige Hartz-4-Sperre möglich? Lesen Sie im Ratgeber zur Kürzung mehr.
Verletzen Sie Ihre Mitwirkungs- oder Mitteilungspflichten zum dritten Mal innerhalb eines Jahres, kann Ihnen vom Jobcenter eine Hartz-4-Sperre auferlegt werden. Das bedeutet: Für insgesamt drei Monate ab dem Folgemonat des Verwaltungsaktes entfällt nicht nur die Zahlung Ihres Regelbedarfs, sondern auch die für Ihre Unterkunft und Heizung. Diese Maßnahmen werden Hartz-4-Sanktionen genannt.
In diesem Zeitraum erhalten Sie also gar kein Geld mehr vom Jobcenter zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts. Eine Hartz-4-Sperre betrifft die Miete demnach ebenfalls.
Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise bei folgenden Vorkommnissen vor:
- Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Tätigkeit
- Verstoß gegen in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) niedergeschriebene Eigenbemühungen
- Abbruch oder Nichtantreten einer Eingliederungsmaßnahme in Arbeit
Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung

Sind Sie eine gewisse Zeit lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen, haben Sie im Anschluss darauf normalerweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 1.
Das gilt allerdings nicht, wenn Sie aufgrund von vertragswidrigem Verhalten gefeuert werden oder selbst ohne einen wichtigen Grund kündigen.
Liegt einer der Gründe vor, können Sie zwar abweichend Hartz 4 erhalten, allerdings nicht in voller Höhe.
Gleiches gilt bei Vorhandensein einer der genannten Gründe, wenn Sie generell keinen Anspruch auf ALG 1 haben. Eine Kündigung kann eine Hartz-4-Sperre und somit eine Kürzung zwar nicht direkt provozieren, allerdings besagt § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2), dass eine Pflichtverletzung, die eine Hartz-4-Sanktion hervorruft, ebenfalls vorliegt, wenn:
[…] sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.“
Damit ist ebenfalls eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund gemeint. Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung (auch in der Probezeit) auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.
Achten Sie darauf, dass nicht immer auch ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Haben Sie im vorherigen Arbeitsverhältnis so viel angespart, dass Sie über den Vermögensfreibetrag hinauskommen, müssen Sie dieses Vermögen erst aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf ALG 2 besteht.
Hartz 4 gesperrt: Was nun?

Eine Sperrzeit bei Hartz 4 kann viele Hilfebedürftige in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie nicht einfach ohne triftigen Grund Ihren Job kündigen, um eine von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter verhängte Sperre zu vermeiden.
Ist der Zustand in Ihrem Unternehmen wirklich untragbar, kann eine Sperrzeit mit Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch vermieden werden.
Das kann zum Beispiel sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder eine verspätete Lohnzahlung sein. Wenden Sie sich vor einer Kündigung deshalb besser an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, um sicherzugehen, dass Sie keine ALG-1- bzw. Hartz-4-Sperre erhalten.
habe anfang august erst eine sanktion bekommen mit recht…. dann aber einen tag später bekomme ich einen brief dass vorläufig die zahlung komplett eingestellt wird. Dass können die doch nicht machen, oder ??? was kannn ich nun dagegen machen. meine sachbearbeiterin meldet sich auch auf keine e-mail mehr zurück. muss am 1ten miete zahlen und muss was zu essen einkaufen !!!!!!! oder können die mich hungern lassen ?!?
MfG Steven G.
Hallo Steven,
Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Die Mietzahlungen, die das Jobcenter übernimmt, sind von der Sanktion in der Regel nicht betroffen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Team
beziehe mich auf den zweiten Satz Ihrer Antwort an Steven vom 4.Sept.´17 um 8:27. Ich frage mich als Vermieterin welche Regel zutrifft, wenn die Mietzahlungen drei Monate vom Job-center auch nicht geleistet werden. ( Ich bin auf dieses Geld angewiesen, da es zu meinem Lebensunterhalt beiträgt.) Dieses Mal
habe ich eine Räumungsklage angestrengt.
Fazit war: vom Job-center 396€ x 3 Monate nachbezahlt bekommen (1188,-€), bin aber auf den Kosten (Anwalt und Gericht) von 1530 € sitzengeblieben!
Als es das erste Mal passierte, daß die Miete ausblieb habe ich persönlich beim Job-center vorgesprochen um zu fragen warum das Geld nicht überwiesen wird, wurde ich belehrt daß ja Der Vermieter mit dem Mieter den Vertrag geschlossen hätte und nicht der Vermieter mit dem Job-center, ansonsten hätte der Hartz4 Empfänger eine Sperre bekommen und alles weitere steht unter Datenschutz, dagegen gibt es so nichts zu sagen, a b e r w a r u m w e r d e i c h a l s V e r m i e t e r i n g l e i c h e r m a ß e n
b e s t r a f t o b w o h l i ch m i t d e r V e r f e h l u n g d e s Hartz4-Empfängers g a r n i c h t s z u
t u n h a b e ? ! ? ! ? ! ? ! ?
Deswegen würde ich wirklich gerne wissen erstens: was das für Sanktionen sind die eine dreimonatige Vollsperrung (inclusive keine Mietzahlungen) rechtfertigen und zweitens: wenn man dann als Vermieter eine Räumungsklage anstrengt, diese drei Mieten dann doch noch nachbezahlt bekommt.
Abgesehen davon bin ich trotzdem finanziell bestraft da die Kosten siehe oben ja bleiben.
Hoffe auf eine Antwort und verabschiede mich mit freundlichen Grüßen
Brigitte K.
Hallo Brigitte,
selbst bei einer 100-Prozent-Sanktion übernimmt das Jobcenter weiterhin die Mietzahlungen. Da wir leider keine Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
VERKAUF DOCH ERSTMAL DEINE WOHNUNG
Ich habe durch unzumutbare Zustand auf Arbeit nach 4 Tagen gekündigt. Habe bei Kündigung den vollen wahren Grund angegeben. Nun wurde das beim Jobcenter gemeldet und ich bekam fast garkein Geld. Keine Miete dabei nix. Und ich weiss nicht warum da ich garkeine Bescheid bekommen habe. Nach mehrmaligen Anruf ging niemand im Jobcenter ans Telefon.
Ging mir genauso… war für mich auch unzumutbar. Nach 3 Monaten haben sie es dann geschafft den Bescheid mir zu geben sber vorher kam dsnn scjon die 3 monatige Strafe… 30 % lege trotzdem Widerspruch ein! Finde es auch fies weil ich mich echt bemühe und mir nichts zu Schulden kommen lassen…
Hallo,
vielleicht könnten Sie mir ein paar Sachen erklären. Am 31. Juli habe ich selbst gekündigt, weil ich mich umgezogen habe. Ich war heute beim Jobcenter und würde mir gesagt, dass, weil ich selbst gekündigt habe, habe ich keinen Anspruch auf Leistungen.( AGBII)Ich habe aber oben gelesen, dass man nur drei Monate keinen Anspruch hat oder wird für drei Monate die Leistung am 70% reduziert. Was soll ich weiter machen? Es ist richtig so?
Viele Grüße
Hallo Daniela,
in dem Fall haben Sie eine dreimonatige ALG-1-Sperre. Daher erhalten Sie 70 % des Hartz-4-Regelsatzes.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
hätte da mal eine frage gehe arbeiten und bekomme aufstockend alg2 jetzt mein problem werde von meiner jobcenter else ständig schickaniert sie meldet sich alle 14 tage und verlangt unterlagen von mir wie kontoauszüge von 2014 oder nachweise wie und wann ich zur arbeit fahre und welche fahrkarten ich nutze sollte mir dann noch schriftlich von der verkehrs ag geben lassen ob es nicht günstiger geht ,naja auf jeden fall alle 14 tage so ein scheiss jetzt meine frage wie komme ich aus meinen arbeitsvertrag raus ohne eine sperre zu bekommen bin nämlich mittlerweile mit den nerven am ende
Hallo Silke,
sofern für die Kündigung wichtige Gründe (Mobbing am Arbeitsplatz, keine Gehaltszahlung etc.) vorliegen, erhalten Sie bei Kündigung keine ALG-2-Sperre. Sie können Ihre Sachbearbeiterin auf Antrag auch wechseln.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meine Tochter hat innerhalb er Probezeit ihren Ausbildungsplatz gekündigt! Bekommt sie eine Sperre? Wenn ja, wieviel %? Und der Mietanteil von ihr wird wirklich nicht mitsanktioniert??
Hallo Sonja,
das kommt darauf an, wie alt Ihre Tochter ist und ob Sie überhaupt einen Hartz-4-Anspruch hat. Wenn dem so ist, wird der Regelsatz um 30 % gemindert. Auf die Miete hat dies keinen Einfluss.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Moin, ich habe ein problem und zwar war ich bei einer Zeitarbeitafirma, das hat mir da aber nicht gefallen..
Ich bin nicht mehr dorthin gegangen und habe die fristgerechte Kündigung erhalten aber da steht Kein Grund drin, das JC meint aber ich hätte mich vertragswidrig verhalten ( verschuldete Fehlzeiten ) das steht aber wie gesagt nicht in meiner Kündigung drin, das JC entnimmt dass meiner Lohnabrechnung wäre dann eine Kürzung rechtens?
Weil weder ich noch das JC weiß ja den genauen Grund die können es ja nur vermuten da es ja nirgends steht warum ich gekündigt wurde..
Bitte helft mir..
Hallo Kevin,
grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Eine Kürzung wegen einer selbst herbeigeführten Kündigung ist allerdings möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wir sind familie und ich arbeite und bekomme noch sgb2 geld von jobcenter.Wenn ich mich selbst kündige,und bekomme sperrfrist,bezahlt noch job center für meine Frau und Kinder für miete und lebensmittel?
Hallo Max,
da Ihre Familie auch einen Anspruch auf ALG 2 hat, dürfte Ihre Kündigung keinen Einfluss auf die Leistungen Ihrer Frau und Kinder haben. Die Miete wird vom Jobcenter trotz Sperrfrist Ihrerseits weiterbezahlt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe am 5. Dezember einen Brief vom Jobcenter erhalten, das meine ALG Leistung um 10% also 41,60€ ab dem 01.01.2018 gekürzt werden sollen. Gestern habe ich festfestellt, das ich für den Monat Januar gar keine Leistung erhaltung habe. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters meinte heute bei einem Anruf daraufhin, ich sollte zum nächsten Termin am 15.01.2018 erscheinen , dann wird diese Sanktion eventuell wieder zurück genommen. Meine Frage: Darf das Jobcenter das einfach so machen? Also 100% Leistung kürzen ohne Mitteilung? und wo stehe ich jetzt, wurde nun gekürzt oder Leistung nur vorenthalten? Geht ja auch um die Miete, Krankenversicherung, eventuell könnte ich ja durch vollständige Kürzung auch Lebensmittelgutscheine beantragen.
Ich würde mich sehr über eine Anwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Konstantin,
eine Sanktion muss in der Regel vom Jobcenter mitgeteilt werden. Meistens wird dann ein Sanktionsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie auch Widerspruch einlegen. Sofern Sie diesen nicht erhalten haben, die Sanktion aber trotzdem umgesetzt wurde, sollten Sie sich bestenfalls an einen Anwalt wenden, um dagegen vorzugehen. Sie können auch Ihren heutigen Termin beim Jobcenter dazu nutzen, das Problem zu klären. Die Miete wird trotz der 100-Prozent-Sanktion weiterhin gezahlt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin eine Alleinerziehende Mutter von zwei Kinder (schulpflichtig und einer Kindergarten) ich bekomme zu meinem Verdienst alg2. Jetzt ist es so da ich im Verlauf arbeite früh und spätdienst. Mein Arbeitgeber keinerlei Rücksicht nimmt darauf das ich niemanden für die Kids habe spät u d an den Wochenende kann ich kündigen ohne Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen?
Hallo Julia,
wenn Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht sicherstellen können, droht bei einer Kündigung in der Regel keine Sperre. Sprechen Sie dies allerdings im Vorfeld am besten mit dem Jobcenter ab.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hab eine frage hab bekannt bei hartz 4 und hat narichten gekriegt hat eltern krank wollte scnell in paar tage fliegen .wollte sofort melden bei sozialamt.kriieg sofort die erlaubnis zu fliegen? eltern sind in italien wie lange kann bleiben?
Hallo Bruno,
ob eine Ortsabwesenheit bewilligt wird, liegt im Ermessen der Behörde. Diese darf maximal 21 Tage im Jahr betragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
liebes team,
seit geraumer zeit sind die zustände auf meiner arbeit -pflegeheim- immer unhaltbarer geworden.
es werden sachen verlangt, die ich mit meinem gewissen nicht mehr vereinbaren kann, und die mich im wahrsten sinn des wortes krank machen.
mein chef hat die mitarbeiter, die aufgrund dessen krank sind, schon zum teil entlassen, auch mit fadenscheinigen erklärungen.
wenn ich aufgrund der unhaltbaren zustände nun selber kündige, würde ich dann eine sperre bekommen?
bewerbungen auf andere stellen laufen schon.
liebe grüße
toni
Hallo Toni,
sofern die Zustände unzumutbar sind und Sie dies beweisen können, erhalten Sie keine Sperre vom Jobcenter, wenn Sie kündigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe eine Frage und zwar, warum dürfen Sie keine Rechtsberatung machen?
Hallo Alfonso,
in Deutschland ist die Rechtsberatung einem Anwalt vorbehalten und ist mit Kosten verbunden. Wir sind eine Redaktion und beantworten unsere Kommentare für die Leser kostenlos. Daher ist eine Rechtsberatung unsererseits nicht möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrtes Team,
ich bin zurzeit in schulischer ausbildung und schwanger, jetzt steht ein umzug in einen neuen bezirk an und demnach muesste meine grosse tochter die kita wechseln, desweiteren muesste ich zu anfang april eine 3 monatige praktikumsstelle antreten. Ich habe ueberlegt auch wenn es mir schwer fallen wuerde die ausbildung abzubrechen, weil ich zurzeit nicht glaube alles nervlich unter einen hut zu bekommen. Zurzeit bekomme ich noch bafög, was ja dann wegfallen wuerde wenn ich die ausbildung abbreche und dann muesste ich H 4 beantragen. Wuerde ich eine sperre bekommen ?
Mfg
Hallo,
grundsätzlich kann eine Sperre ausgesprochen werden. Sie können sich allerdings im Vorfeld mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und Ihre Lage besprechen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team…
Ich habe letztes Jahr meine langjährige Arbeit für eine neue Arbeit aufgegeben wo ich etwas mehr verdiene.
Jetzt ist es aber so, daß ich diese Entscheidung total bereue..
Meine Gesundheit leidet sehr doll unter dem neuen Job. Ich habe drei Kilo in zwei Wochen abgenommen. Ich esse kaum noch, weil auch kein Hungergefühl vorhanden ist.Kraft habe ich auch nicht mehr und täglich ist mir auch schlecht..
Da ich noch in der Probezeit bin, würde ich das Arbeitsverhältnis gerne beenden.
Jetzt habe ich aber Angst, daß ich durch meine selbst Kündigung eine Sperre vom Amt bekomme.
Kann ich die Sperre irgendwie umgehen?
Kündigung durch meinen Arbeitgeber fällt aus.
Falls es zur Sperre kommt, wird dann noch die Miete oder so gezahlt?
Liebe Grüße Sabrina
Hallo Sabrina,
eine Sperre umfasst in der Regel nicht die Miete. Sie können sich Ihre gesundheitlichen Probleme von einem Arzt bescheinigen lassen und anschließend mit diesem Nachweis zum Jobcenter gehen. Schildern Sie Ihrem Sachbearbeiter das Problem, sodass keine Sperre verhängt werden kann.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe eine frage wenn man 100% Sperrung bekommt von denn Jon center.. Bezahlen sie noch die Miete?? Weil, einer Freund von mir ist in so eine Situation jetzt… Er hat seine Arbeitstelle gekündigt…. Und hat 100% bekommen… Der Vermieter macht Stress jetzt er machte die Miete jetzt bekommen… Was nun…. Mache sagen die dürfen es mit der Miete mache meine die Miete wird bezahlt?? Was ist jetzt wahr… Aktuell hat er nichts mal Geld was sich zum Essen zur kaufen und Miete würde nicht gezahlt….
Hallo,
in der Regel zahlt das Jobcenter bei einer 100 % Sperrung die Miete weiter, da der Leistungsberechtigte sonst von Obdachlosigkeit bedroht wäre. Ihr Freund sollte sich daher an das zuständige Jobcenter wenden und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich wurde am 19.1.18 fristlos gekündigt,weil ich mich weigerte,bei dem letzten Orkan Friederike zu arbeiten.
Ich bin zu Fuß 10min bis zur Arbeit unterwegs. Es war keine sozialversicherte Arbeit, d.h.das ich auf geringfühiger Basis für 1 1/2h pro Tag tätig war.
Nun zu meiner Frage, kann ich dafür eine Sanktion erhalten? Ist diese Kündigung überhaupt Rechtens?
Übrigens den Kündigungsgrund hat mein AG nicht auf die Kündigung geschrieben.
Den nannte sie mir mündlich über Telefon u am nächsten Tag konnte ich meine Kündigung abholen.
LG
Hallo Mandy,
diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und die Kündigung überprüfen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe am Freitag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Bin auch echt zufrieden auf der Arbeit, bloss ich schaffe noch nicht ganz die Zahl der Aufträge die die Firma aber verlangt. Es ist ein riesen Betrieb, und jede Woche werden 10-15 Leute gekündigt , weil die Zahlen nicht stimmen . Das heißt ich habe noch 3 Wochen Zeit auf die gewünschte Zahl zukommen.. Sollte ich es nicht schaffen ( ich bemühe wirklich sehr es zu schaffen) dann werde höchstwahrscheinlich ebenfalls gekündigt.
Bekomme ich dann auch eine 3 monatige sperre? Im Prinzip verhalte ich mich ja nicht vertragswidrig, nur die Zahl ist extrem hoch und ich habe Angst es nicht zu schaffen.. Und auf ne 3 Monatige sperre habe ich auch wenig Lust..
Danke schonmal!
Liebe grüße!
Hallo Wladimir,
dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Sie können sich von einem Anwalt zum Arbeits- und Sozialrecht beraten lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe im märz eine Stelle angenommen welche ich im september selbst gekündigt habe(vorher alg2 bezug).Ich bin nicht zum amt,weil mir durch die kündigung ja die sperre drohte und ich dachte das ich selber schnell wieder eine stelle finde.
Hab krankenkasse und lebensunterhalt selbst bezahlt.Da ich bis jetzt doch keine Stelle gefunden habe und meine ersparnisse sich dem ende zuneigen,würde ich mich gerne wieder bei der arge melden.
meine frage:ab wann gelten die 3 monate sperre wegen egenkündigung?ab september(datum meiner kündigung) oder gilt die sperre ab dem tag wo ich mich melde.sprich bekomme ich jetzt 3 monate sperre?
Hallo Michael,
die Sperre gilt für drei Monate ab dem Zeitpunkt der Kündigung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und ich Arbeite und wir bekommen aufstocken Hartz IV. Ich würde gerne mein Job kündigen da ich seit dem nur Probleme habe da meine Arbeitgeber den Lohn nur zum Teil (1|3) zahlt bzw gar nicht. Ich bin nun schwanger und im Beschäftigungsverbot jedoch geht es mir und meinem Kind durch diesen Stress nicht gut. Wieviel kann mir das Jobcenter kürzen?
Hallo Ann Katrin,
eine Kündigung wegen der Nichtzahlung des Lohns ist in der Regel von der Sperrzeit ausgenommen. Grundsätzlich sollten Sie allerdings nachweisen können, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn nicht regelmäßig bzw. nicht in voller Höhe überweist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und bekam eine Minderung von 100 %.Nun aber mache ich eine Maßnahme,wird dadurch die Minderung wieder aufgehoben ?
Danke im vorraus
Hallo Saskia,
dies ist durchaus möglich, wenn die Sanktionierung durch die Nichtteilnahme an der Maßnahme entstanden ist. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe eine Frage, ich war nach der Geburt der Kinder 2007 und 2009 immer nur geringfügig beschäftigt angestellt, dann ab Oktober 2016 bis Mai 2017 Teilzeit und dann wieder ab September 2017 bis heute. Dieser Job bringt mich allerdings psychisch an meine Grenzen (ist auch schon beim Arzt dokumentiert) und zur Krönung habe ich heute eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung erhalten. Frage, wenn ich JETZT kündige, steht mir Hartz IV zu? Ich habe gehört, dass ich kein ALG beantragen kann, da ich nicht 24 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig arbeiten war, stimmt das? Ach so dazu muss ich sagen, dass ich mittlerweile geschieden bin, meine Kinder hauptsächlich beim Papa leben und seit zwei Monaten mit meinem neuen Lebensgefährten und dessen Tochter zusammenlebe und dort aber Miete zahle.
Danke schonmal für Antworten
Hallo Nadja,
wenn Sie durch eine Kündigung die Hilfebedürftigkeit selbst verschulden, kann es zu einer Sperrzeit kommen. Ob ein ALG 1 Anspruch besteht, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich bin seit Januar 2017 Lehramts-Referendar. Seit Herbst 2017 hatte ich mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen (Schlafstörungen, Erbrechen). Im Januar 2018 habe ich meinen Dienst daher aus gesundheitlichen Gründen, bescheinigt durch ein ärztliches Attest, beenden, also Kündigen müssen. Mein Dienst endet am 31.03.2018. Heute war ich beim Jobcenter, um meinen ALG II Antrag abzugeben, den ich letzte Woche bekam.
Die Sachbearbeiterin meint nun, dass ein ärztliches Attest meiner Hausärztin nicht genügt als Nachweis. Sie möchte ein Attest vom Facharzt, dass ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, zu unterrichten.
Weiter meint sie, dass, wenn ich dieses Attest vom Facharzt nicht vorlege, dass ich zwar Leistungen nach ALG II bekomme, aber diese wieder zurückzahlen müsse. Mir geht es mittlerweile gesundheitlich wieder gut, da ich nicht mehr an der Schule bin und somit keiner Belastung mehr ausgesetzt bin. Daher wird es mir wohl kaum möglich sein, mir von einem Facharzt nachträglich für Dezember/Januar ein Attest ausstellen lassen zu können.
Nun die Frage: Warum reicht ein ärztliches Attest nicht als wichtiger Kündigungsgrund (Gesundheit) und warum müsste ich das Hartz4 Geld wieder zurückzahlen. Wie kann ich dies verhindern bzw. dem entgegenwirken und nachweisen, dass ich wirklich aus gesundheitlichen Gründen gekündigt habe.
Könnte ich auch eine Sperre der Leistungen bekommen? Letzte Woche bei der Antragsausgabe sagte mir ein anderer Sachbearbeiter noch, dass mein Attest ausreichen würde und ich den vollen Satz bekommen würde. Von einer Rückzahlung war nicht die Rede.
Vielen Dank!
Hallo Michael,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Abend,
Meine Partnerin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit 2 Kindern.
Vor ein paar Tagen kam ein Brief ins Haus das ihre Leistung um 30% gekürzt werden.
Nun haben wir aber gar kein Geld bekommen und wissen nicht wieso.
Darf das Jobcenter das?
Zählt die Sanktion für die komplette BG?
Wir wissen auch nicht ob unser Vermieter die Miete bekommen hat.
Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo Diana,
erkundigen Sie sich am besten beim Jobcenter nach dem Grund für die Kürzung und erfragen Sie, ob die Miete bezahlt wurde.
Erst wenn Sie alle Informationen haben, können Sie über weitere Maßnahmen nachdenken.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 5 jährigen Tochter.
Momentan in der mobilen Pflege tätig und nun bemerkt das es überhaupt nicht mehr zu mir passt vor allem mit kind.
Muss fast jedes Wochenende arbeiten und keine Betreuung für meine Tochter.
Dazu muss ich bei Wind und Wetter alles mit dem Fahrrad abfahren, dementsprechend oft krank geschrieben und mittlerweile starke Rückenschmerzen.
Meine Tochter schläft nicht mehr durch weil ich sie für die Wochenende oft zu bekannten geben musste weil es nicht anders ging. Nun leider nicht mehr machbar weil sie da nur noch am weinen ist.
Kann ich kündigen ohne Speere?
Mein Wunsch wäre es eine Ausbildung zu machen.
Hallo Jenni,
dies sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit klären. Da Sie Ihr Kind allerdings wegen der Arbeit nicht betreuen können, kann die Behörde von der Sperre absehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag
Ich habe meinen Job gekündigt da ich mich
1. Dort nicht mehr wohl gefühlt habe
2. Für die Zeit und Überstunden nicht genug verdient habe
3. Mich recht unfair behandelt gefühlt habe
4. Die Arbeit zu eintönig war
5. Die Arbeitsbedingungen mir nicht gefallen haben ( Sogar nachzulesen auf diversen Portalen zu der Firma)
Nun ist meine Frage, ich habe weniger als 1 Jahr dort gearbeitet, steht mir Geld vom Amt zu? Oder muss ich jetzt 3 Monate auf Hilfe vom Amt komplett verzichten ?
Ich habe vieles von ihrem obigen Text leider nicht verstanden durch den Paragraphen Wirrwarr und den ganzen Bezeichnungen darum bitte ich um ihr Verständnis
Einen schönen Tag noch und Liebe Grüße, Dennis
Hallo Dennis,
wenn eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund erfolgt, kann es zur Sperrzeit kommen. Ein triftiger Grund ist zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit, die vom Arzt attestiert werden muss.
Auch unzumutbare Arbeitsbedingungen können als Grund ausreichen, damit es nicht zur Sperrzeit kommt. Allerdings sollten Sie hier im vorfeld den Arbeitgeber abmahnen, und ihm so die Chance geben, die Bedingungen zu verbessern.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe vor meinen job zu kündigen da meine tochter nach den sommer Ferien zu schule geht und meine Chefin nicht weiß ob sie mich behalten kann wegen den Ferien da ich alleinerziehend bin.und weil ich ab Anfang Mai keine mitfahrgelegenheit hab und meine Chefin immer meckert da ich keinen Führerschein habe.wenn ich mein Job kündige bekomme ich deswegen komplette Sperre?
Cornröia
Hallo Cornelia,
ja, dies ist möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Jobcenter, um keine Sperre zu bekommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen da ich 2 mal im Monat fehlt bekomme einmal ein normalen lohn das stimmt dann bekomme ich Spesen das was ich bekommen sollte hb ich Max 15% bekommen nicht zum ersten mal darf man das als Grund angeben ohne Sperre oder so zu bekommen?
Hallo Martin,
wenn Sie Ihr Gehalt nicht regelmäßig erhalten, ist dies ein Grund für eine Kündigung. Dies wird dann in der Regel nicht sanktioniert und Sie erhalten keine Sperre.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, wenn ich meinen 450€ selber kündige aus für mich wichtigen Gründen und deshalb eine 3monatige sperre bekomme, bin ich dann trotzdem krankenversichert??
Mg Ruth E.
Hallo Ruth,
im Regelfall werden bei einer 100%igen Sperre Ihre Krankenversicherungsbeiträge nur weiterhin bezahlt, wenn Sie Sach- bzw. geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
bei erfolgter Eigenkündigung erfolgte ALG 1 Sperre und 3 Monate Kürzung des ALG II.
Nach 2 Wochen wurde neue Arbeit aufgenommen. Allerdings wieder mit zusätzlichem ALG II-Anspruch.
Gilt dann weiterhin 3 Monate die Kürzung, obwohl ja der Grund ALG 1 Sperre wegfällt durch die neue Arbeit?
Oder ist die 30% Kürzung dann nur für 2 Wochen rechtens?
Hallo Wael,
eine Sperre kann bei einem Übergang von Alg 1 zu Alg 2 übertragen werden. Ob das so rechtens ist kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Liebes Team,
ich werden voraussichtlich Fristlos Gekündigt und da ich die Anwartschaft für ALG 2 nicht erfüllt habe steht mir ALG 2 zu.
Wir sind verheiratet und haben 2 Kinder.
Wenn der Regelsatz gekürzt wird um 30 Prozent, bezieht sich das nur auf meinem Regelsatz von 368 Euro oder auf die der gesamten Familie?
Und die zweiten Frage ist wird die KDU davon betroffen sein.?
Die letzte und wichtigste Frage ist.
Die Bearbeitung dauert ja in der Regel 4-6 Wochen.
Wie muss ich da vorgehen damit wir vorher Geld haben um die Miete zu zahlen und Lebensmittel zu kaufen.
Vielen Lieben Dank schonmal für die Antwort
Hallo Ahmet dk,
die Kürzung betrifft normalerweise nur den Regelsatz des Betroffenen. Um trotzdem über die Runden zu kommen, gibt es Lebensmittelmarken oder Sachleistungen. Außerdem können Sie sich an das Sozialamt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich arbeite seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma dort habe ich mich eigentlich für Teilzeit beworben. Nur da die Firma aufeinmal gesagt hat ,das die dort nur Vollzeit Kräfte suchen und es dort geregelte Schichtsystem gibt, habe ich die Stelle angekomm. Wir bekommen noch eine Aufstockung vom Arbeitsamt. Ich bin Mutter und habe 2 Kinder 3 und 9 Jahre alt. mein Mann übernimmt momentan die Betreung der Kinder. Ich möchte den Job kündigen, da ich andauernd nur Spätschicht habe. Das geregelte Schichtsystem, gibt es dort garnicht wie die Zeitarbeit mir so gesagt hat. Es wir dort keine Rücksicht genommen das ich Kinder hab. Man muss 10 std in der Woche arbeiten und jetzt noch Samstags, das auch nie gesagt wurde. Es wird nicht mal gefragt ,ob man länger arbeiten kann sondern, es wird nur gesagt du musst länger arbeiten. Ich habe keine Zeit mehr für meine Kinder. Und die Überstunden werden ja nicht ausgezahlt, sondern kommen auf das Zeitkonto. Es werden nur 151 std ausgezahlt so kommt man ja nie aus Hartz 4 raus. Mein Mann kann sich auch kein Job suchen da ich immer gucken muss wie der Schichtplan ist. Bekomm ich eine Kürzung wenn ich selbst Kündige?
Hallo Anika,
wenn Sie selbst Ihrem Beschäftigungsende zuarbeiten, haben Sie mit einer Sperrzeit zu rechnen, in der kein Hartz 4 gezahlt wird. Sie können allerdings Ihre Arbeitsbedingungen mit Ihrem Sachbearbeiter und ggf. einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen und nach Lösungen suchen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Mein Partner Unsere 2 Kinder 7/11 Jahre und ich leben in einer BG und sind aufstocker . Wir sind beide Berufstätig- und stocken auf. Ich will aber jetzt Kündigen ( Kinderbetreuung nicht mehr gesichert) werde ich nur gesperrt und wenn ja wie viel 30 pro, oder mehr habe noch nie irgendwelche Sanktion bekommen. bekommen ca 600 euro von JZ. liebe Grüße
Hallo Ania,
wie im Artikel beschrieben, würden Sie bei eigenständiger Kündigung ohne triftigen Grund drei Monate lang nur 70 % des Regelsatzes bekommen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
bei mir ist der Fall ein wenig kompliziert. Ich arbeite Teilzeit (20 Stunden-Woche) und habe bis vor kurzen noch Aufstockung ALG II bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich chronisch Darmkrank bin. Ich dachte mir aber ich probiere mal einen Minijob noch nebenbei zu machen. Habe dies einen Monat lang versucht, aber leider geht es gesundheitlich nicht. Habe auch ein Attest vom Arzt, der mir bescheinigt, dass ich keiner Vollzeitstelle nachgehen kann. Jetzt möchte ich den Minijob kündigen und müsste daher wieder Aufstockung vom Jobcenter bekommen. ISt dies möglich ohne eine Sanktion/Sperre?
Hallo Alex,
sofern Sie nachweislich aus gesundheitlichen Gründen kündigen, sollte keine Sperre ausgesprochen werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo !! Ich würde gerne wissen was genau passiert wenn ich meinen Job selbst kündige. Ich habe vor 3 Monaten einen Job im Callcenter angenommen und fühle mich dort sehr unwohl daher möchte den Job wieder kündigen.
Ich habe auch mit meiner Personalchefin gesprochen und gefragt ob man sich gütig wieder von einander trennen könne. Meine Chefin meinte das wäre kein Kündigungsgrund wenn mir die Arbeit nicht gefällt soll ich selber Kündigen. Womit muss ich genau rechnen wenn ich selber kündige. Muss ich dann das ALG 2 zurückzahlen ??
Und wie lange dauert so eine Sanktion ??
Hallo Joa,
in der Regel wird Ihr Hartz-4-Satz für drei Monate um 30% gekürzt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe Nebenjob gekündigt hab 435€ Monatlich bekommen nun meine Frage ist bekomme ich jetzt Sperrzeit bin erst 17 Jahre alt
Hallo Nabil,
eine Hartz-4-Sperre ist zu erwarten, wenn keine guten Gründe für die Eigenkündigung vorliegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Mein Mann hat vor 2 Monaten einen vollzeit Job angefangen, dort wurde ihm gesagt Arbeit ist innerhalb von 100 km. Nun wurde zu ihm gesagt, das er 2 Wochen durchgehend nach Hamburg auf Montage muss, was meinem Mann gar nicht passt. Er wurde nun krank geschrieben, da ihm das Arbeitsverhältniss und die Montage so auf die psyche schlägt, das er kaum noch schlafen kann.
Wenn er selbst kündigen würde, würde uns das Jobcenter das ganze Geld streichen oder würde nur mein Mann eine Sanktion erhalten?
Da wir auch noch 2 Kinder 9 und 6 haben.
Ich danke sehr
Hallo Svrnja,
das Jobcenter streicht in der Regel nicht bei der ersten Pflichtverletzung (Eigenkündigung) die gesamten Leistungen, sondern nur einen Teil. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich bin dris und habe eine Frage zwar. Ich schaffe als leiharbeiter obwohl ich im meiner Heimat einen Hochschulabschluss absolviert habe. Ich möchte diese Arbeit kündigen um meinen Hochschulabschluss hier anerkennen zu lassen und mit dem hier nach einem Job in meiner Studienrichtung suchen.
Kriege ich eine Sperre wenn ich meine Kündigung so begründen würde? Danke im voraus
Hallo Driss,
im Einzelfall kann es durchaus sein, dass eine Sperre verhängt wird, wenn ein Leistungsempfänger selbst kündigt, weil die Arbeit nicht seiner bisherigen Tätigkeit oder Qualifikation entspricht. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo,
ich hoffe Sie können mir bei meinen problem weiterhelfen.ich habe 2-3 termine entschuldigt nicht wahrnehmen können.darauf bekam ich einen erneuten termin mit dem hinweis das ich eine meldebestätigung u. berwerbungsunterlagen/zeugnisse mitbringen soll(diesen termin hatte ich unentschuldigt verstreichen lassen).da ich zeitgleich einen wba abgegeben habe,bekam ich per verwaltungsakt das meine leistungen bis auf weiteres eingestellt worden sind.meine frage bezieht sich nun auf die bewerbungsunterlagen ,die ich so schnell nicht zur hand habe weil verloren gegangen,ob ich bewerbungen brauche um wieder leistung zu bekommen? hab keine unterschriebene egv o.ä.
Im vorraus Vielen Dank
Hallo Hal,
setzen Sie sich am besten umgehend mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Erklären Sie ihm auch die Situation mit Ihren Unterlagen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,ich frage mal für eine Freundin….sie hat vor geraumer zeit eine Arbeit in einen Hotel angefangen eigentlich als Zimmermädchen und wird mittlerweile schamlos ausgenutzt, arbeitet zur Zeit 10 bis 12 Stunden in sämtlichen Bereichen am Tag ,darf sie nach Absprache mit dem Jobcenter selbst kündigen…das ist doch schon Ausbeutung oder nicht??
Hallo Claudia,
dies sollte Ihre Freundin mit dem Jobcenter absprechen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hi
habe seit 1 woche ne Tätigkeit angenommen die 40km weit weg ist im ausland, da jetzt das auto nicht mehr anspringt und ich keine Geld für die teure Reparatur habe, muss ich ja kündigen, ich komme da so nicht hin. wird mir deshalb jetzt gekürzt? werde wahrscheinlich deswegen das auto noch verkaufen.
danke
mfg
henry
Guten Abend,
ich habe zum Ende meiner Elternzeit meine Stelle gekündigt. Ich bin jedoch nahtlos wieder anderswo soz.vers.plchtig Eingestellt. Es wird sich jedenfalls so verhalten, dass ich mein erstes Gehalt meiner neuen Stelle erst einen Monat nach dem Arbeisbeginn erhalte.
Meine letzte Auszahlung des Elterngeldes erhalte ich einen Monat vor Ende der Elternzeit. Demnach habe ich kein Geld im ersten Monat im neuen Angestelltenverhältnis zur Verfügung.
Meine Frage ist. Bin ich Aufgrund der Kündigung für die Grundsicherung gesperrt, obwohl in einer Festanstellung bin? Oder habe ich Anrecht auf Grundsicherung im ersten Monat meines Anstellungverhätnisses aus mangelndem Einkommen(Zuflußprinzip)?
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern.
Hallo Martin,
ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch im Einzelfall besteht, kann Ihnen nur das Jobcenter beantworten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen.
Habe heute vom Jobcenter eine “Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion“ bekommen.
– Ihnen ist am xxx (Beginn) eine Beschäftigungsverhältnis als Elektrohelfer (Heizung / Lüftung / Sanitär / Solar) angeboten worden. Dieses Angebot war unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und persönlichen Verhältnisse zumutbar.
Wer aus meiner Familie hatte mir angeboten in dieser Firma zu Arbeiten und ich sollte es mir überlegen und ihn später noch mal kontaktieren was so meine Arbeit wäre. Genau 1 Tag später hatte ich bei meinem Berater eh einen Termin und sagte Ihm das ich so ein Angebot bekommen hätte und das diese Person mir die Tage noch erklären würde, was meine Arbeit so wäre.
Als es dann hieß zB Solar geräte auf Dächer an zu bringen und andere diverse “Körperliche“ arbeiten habe ich ihm abgesagt (Das es nichts für mich wäre). Bin eher schlanker Typ der nicht so Belastbar ist mit viel Tragen etc. (Habe keine Erkrankungen bzw schreiben vom Arzt wegen irgendwelchen Einschränkungen). Normal bin ich (bzw davor) beim Sicherheitsdienst (Museen) zuständig und suchten da auch immer nach was neuen. Ist das mit der Anhörung irgendwie Anfächtbar um die 30% sperre zu vermeiden?
Danke im Voraus.
Hallo Max_S,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich hab mmal eine Frage, wenn ich wegen berufsabbruch meine Ausbildung kündige weil mir der Beruf nicht mehr zusagt, kriege ich dann überhaupt kein Hartz 4 da ich erst 18 bin
Hallo Simon,
bei Eigenkündigung kann es sein, dass zunächst eine Hartz-4-Sperre verhängt wird. Das heißt, Sie können Hartz 4 beantragen, müssen aber unter Umständen zuerst eine Sperrfrist abwarten, bis der Leistungsbezug bewilligt werden kann.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Innerhalb des letztens Jahres hat meine Familie anscheinend zu viel Geld bekommen, dies sollen wir natürlich zurückzahlen aber das werden wir wahrscheinlich nicht können. Die Leistungen werden also gesperrt. Betrifft diese Sperrung dann such Bafög oder Leistungen für die schule?
Hallo Melissa,
da Hartz 4 und Bafög nicht gleichzeitig bezogen werden können, kann sich eine Hartz-4-Sperre nicht auf einen eventuelle bestehenden Bafög-Anspruch erstrecken.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich hab auch mal eine Frage.
Wir werden im Sommer in ein anderes Bundesland ziehen 560km weit entfernt.
Dadurch muß ich und meine Frau unseren Arbeitsplatz leider kündigen, bekommen wir dann eine Sperre bei Alg1?
Da wir in den Sommerferien umziehen müssen wegen unserem 10 jährigen Sohn, leider werden wir dann nicht zu dem passenden Termin beide eine neue Arbeitsstelle haben.
Würden wir dann unsere Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen und Hartz 4 zum leben??
Vielen Dank!
Hallo,
ich habe derzeit eine 3/4 Stelle. Nun habe ich die möglichkeit eine halbe Stelle anzunehmen. Ich habe ausgerechnet, dass ich dann Anspruch auf aufstockendes ALG II erhalten würde, da der Verdienst zu niedrig ist. Bekomme ich dann eine Sperre wegen Eigenkündigung? Erhalte ich dann ALG II oder muss ich eine Stelle suchen, wo ich genug verdiene?
Vielen Dank im Voraus
Guten Morgen,
eine kurze Frage: Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, da bei meiner Tätigkeit keine Provisionen ( Außendienst ) entstanden sind. Und nur mit dem Bruttolohn liege ich weit unter dem gesetzlichen Mindestsatz.
Ist dies ein triftiger Grund, wenn ich meine Miete und Rechnungen nicht zahlen kann, weil ich unter der Mindestgrenze liege ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden sollten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Morgen,
Ich möchte falls es Möglich ist, einen Widerspruch rückwirkend für den Anfang dieses Jahres machen ( es handelt sich um mehrere Monate ). Da hatte ich eine Kürzung von 100 % + Kürzung von Miete.
Miete weiß ich ja jetzt das es geht, nur wollt ich noch fragen ob es, jetzt Möglich ist rückwirkend Widerspruch einzulegen für März, April und Mai?
Dazu wollte ich noch wissen in wie weit ich die Saktionen von März bis Mai kürzen kann?
Kurz zu meinem Jahr 2018. Ich war in einer Maßnahme bis Januar, ab dann hab ich diese nicht besucht, da es für mich keinen weiteren Nutzen darstellte ( es handelte sich hier bei um Gespräche/Eignungsteste) wir waren da gerade im letzen Stadium der Praktika suche. Ich teilte auch beiden Seiten mit und das ich auch so gute erfolge auf Arbeit hab und deshalb nicht weiter hingehe.
Arbeitssuchbemühungen: Dezember bis März wollte mich eine Personaldienstleistungsfirma haben, ich war leider nicht erreichbar, wegen Nummerwechsel. Diese habe ich jedoch dann März besucht worauf ich es erfahren hab und mich erneut in arbeitsuche einstellen lassen hab.
Es sollte auch schon im Februar, bei einer anderen Stelle zu einem Arbeitsvertrag kommen, der hatte sich leider doch nicht ergeben.
Dazu wartete ich auf eine Rückantwort von einer anderen Stelle, bei ich dann auch tätig war. Diese kam im Februar an und lud mich im März zum Vorstellungsgespräch ein, den ich leider verpasst hab weil ich den Brief nicht gefunden hab ( hab den glaube weggeschmissen gehabt, anders kann ich es mir nicht vorstellen, weil ich den nicht gesehen hab ). Ich erfuhr all diese Details an dem Tag des Gesprächs, worauf ich mich Entschuldigte und diese meinten dass ich trotzdem bald einen Arbeitsvertrag unterschreiben kann. Ich war glücklich doch meine Sacharbeiterin wollte dem allem nicht glauben, da ich keinen Arbeitsvertrag vorlegen konnte, ohne Arbeitsvertrag war für sie alles nichtig. So hab ich mich bis Antritt bei ihr nicht gemeldet und kein Widerspruch geschrieben – fühlte das ich nichts dagegen unternehmen kann.
Ich habe die Arbeit mitte Mai angetreten und legte den Arbeitsvertrag im Mai vor.
Kurz noch was kleines zu meiner Person, ich bin unter 25 Jahre alt, besitze zwei Staatsangehörigkeiten und hatte starke psychische Problem ( durch Stress usw.) diesen wollt ich aber nie beim Artzt diagnosieren lassen ( außer einmal in der Schulzeit), da ich wusste das mir ohne der Medizin besser gehen wird, und das tat es auch in langsamen Schritten. Doch 2018 anfang des Jahres war es noch leider nicht ganz weg, worauf dieses ganzen Missgeschicke passierten.
Attests hab ich bei Sacharbeiterin nicht vorgelegt, da ich keine geholt hab, beim Artzt war ich jedoch. Ich dachte eben das ich bald den Arbeitsvertrag unterscheiben kann und alles ist gut, und die Sachberarbeiterin sieht es nicht in der Diagnose des Artztes.
Zuletzt noch eins, ich hatte keine Probleme das ich jemanden umbringen wollte oder so. Die Probleme gingen allein auf mich und ich konnte so auch nicht wirklich gut aggieren da mich die Sanktionen noch dazu stark belsateten.
Ich möchte wissen ob man was machen kann, da ich ja gewillt war zu arbeiten.
Bitte um Hilfe, wäre Ihnen hochgratig Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anonymdringend,
in der Regel kann ein Widerspruch innerhalb einer mehrwöchigen Frist eingelegt werden. Nach mehreren Monaten gestaltet es sich schwierig, noch gegen eine Entscheidung des Jobcenters vorzugehen. Dazu müssen Sie einen Anwalt konsultieren (finanzierbar mit einem Beratungshilfeschein).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Wenn das Jobcenter eine 100-prozentige Sperre verhängt, ist dass eine „Vertragskündigung“, also eine Auflösung des kompletten Vertragsverhältnisses, oder eine zeitlich begrenzte „Aufschiebung“ der Zahlungen?
In meinem Fall, wurde keine Sanktion verhängt, sondern „gekündigt“, sodass ich einen neuen Antrag stellen musste.
Ich hatte einen Termin bei meinem „alten“ Sachbearbeiter gemacht und dieser klärte mich darüber auf, das ich keinen Anspruch auf eine Betreuung durch Ihn habe, da ich gekündigt wurde.
Ich wollte nur wissen ob es sich hier um eine normale Vorgehensweise handelt.
Vielen Dank
Hallo Jared,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht beurteilen, ob das Jobcenter sich hier richtig verhalten hat.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema ALG II und Auslandspraktika.
Ich habe bis vor kurzem sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wurde in der Probezeit fristgerecht gekündigt. Es hat einfach nicht gepasst. Natürlich habe ich mich gleich beim Jobcenter gemeldet, auf ALG I habe ich nämlich noch keinen Anspruch gehabt (war der erste Job nach dem Studium).
Jetzt habe ich spontan die MÖglichkeit bekommen, im Januar ein dreimonatiges vergütetes Praktikum in Chile zu absolvieren, das mich fachlich gut weiterqualifiziert und ich würde es gerne annehmen.
Nun meine Frage: Kann ich bis zum Abflug Mitte Januar und im Anschluss nach der Rückkehr nach Deutschland Anfang Mai erneut Leistungen beziehen? Oder kann mir das Jobcenter hier einen Strich durch die Rechnung machen und mir das Praktikum „verbieten“?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Viele Grüße
Hallo Nadine,
ein Auslandspraktikum ist grundsätzlich möglich. In der Zeit davor sollten Sie (sofern Sie leistungsberechtigt sind) weiterhin dem Jobcenter zur Verfügung stehen (also Termine und Vermittlungsvorschläge wahrnehmen). Besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 15 Stunden unterschrieben. Nach Leistung der Unterschrift wurde mir jedoch ein Dienstplan vorgelegt, der 141 (!) Stunden Arbeitszeit im Monat umfasst. Als Krönung dessen unterschreitet der Arbeitgeber dann auch noch die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden, Kraft Gesetz (ArbZG), durch Wechselschichten und das zirka achtmal in diesem Monat. Somit ist sein Verhalten als vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig zu bewerten. Die Aufsichtsbehörde in Sachen Arbeitsschutz sieht in solchen Fällen drakonische Bußgelder vor.
Am zweiten Arbeitstag, nach lediglich 5 Stunden Schlaf – hervorgerufen durch Unterschreitung der Ruhezeit – bin ich ich nach 2 Stunden gegangen und werde mich krankschreiben lassen, um nicht als unentschuldigt zu fehlen.
Ein Telefonat in der Sache wurde als nicht lösungsorientiert von mir eingestuft.
Meine Frage nun: Ein triftiger Grund für eine Kündigung meinerseits liegt vor, ohne dass sanktioniert werden dürfte, oder soll/muss ich dem AG das Recht auf Nachbesserung aus formaljuristischen Gründen einräumen?
Ich betrachte den Vertrag ohnehin als schwebend unwirksam, weil er sich nicht an die vorgegebene Arbeitszeit hält. Er behält sich zwar vor, Mehrarbeit anzuordnen, aber das ist schon unverhältnismäßig viel. Ferner hält er sich – wie gesagt – nicht an die Ruhezeiten.
Abmahnen mit Fristsetzung, bis er einen adäquaten, gesetzeskonformen Dienstplan erstellt hat, andernfalls die Kündigung aussprechen, so lange nicht mehr hingehen und auch keine Krankschreibung einreichen?
Ich möchte nicht so viel Zeit mit Antwort abwarten und weiteren Krankschreibungen vertrödeln, weil ein Neuantrag ALG-II auch seine Zeit braucht. Den alten WBA hatte ich 10 Tage zuvor zwecks Arbeitsaufnahme einstellen lassen – echt genial….wenn ich das gewusst hätte! Auch anderen Mitarbeitern wurde beim Vorstellungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen („Ich verheiz´hier nicht die Leute“). Der Arbeitsschutz wird auch vor Ort nicht eingehalten und 8 Stunden Arbeit müssen ohne Pause durchgearbeitet werden.
Ändern wird der sein Verhalten ohnehin nicht, ich muss sehen, dass ich unbeschadet aus diesem Reinfall wieder rauskomme. Bewerbungen laufen schon, aber es sieht nicht so aus, dass ein nahtloser Übergang klappen könnte.
Freundliche Grüße
Locke
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 15 Stunden unterschrieben. Nach Leistung der Unterschrift wurde mir jedoch ein Dienstplan vorgelegt, der 141 (!) Stunden Arbeitszeit im Monat umfasst. Als Krönung dessen unterschreitet der Arbeitgeber dann auch noch die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden, Kraft Gesetz (ArbZG), durch Wechselschichten und das zirka achtmal in diesem Monat. Somit ist sein Verhalten als vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig zu bewerten. Die Aufsichtsbehörde in Sachen Arbeitsschutz sieht in solchen Fällen drakonische Bußgelder vor.
Am zweiten Arbeitstag, nach lediglich 5 Stunden Schlaf – hervorgerufen durch Unterschreitung der Ruhezeit – bin ich ich nach 2 Stunden gegangen und werde mich krankschreiben lassen, um nicht als unentschuldigt zu fehlen.
Ein Telefonat in der Sache wurde als nicht lösungsorientiert von mir eingestuft.
Meine Frage nun: Ein triftiger Grund für eine Kündigung meinerseits liegt vor, ohne dass sanktioniert werden dürfte, oder soll/muss ich dem AG das Recht auf Nachbesserung aus formaljuristischen Gründen einräumen?
Ich betrachte den Vertrag ohnehin als schwebend unwirksam, weil er sich nicht an die vorgegebene Arbeitszeit hält. Er behält sich zwar vor, Mehrarbeit anzuordnen, aber das ist schon unverhältnismäßig viel. Ferner hält er sich – wie gesagt – nicht an die Ruhezeiten.
Abmahnen mit Fristsetzung, bis er einen adäquaten, gesetzeskonformen Dienstplan erstellt hat, so lange nicht mehr hingehen und auch keine Krankschreibung einreichen?
Ich möchte nicht so viel Zeit mit Antwort abwarten und weiteren Krankschreibungen vertrödeln, weil ein Neuantrag ALG-II auch seine Zeit braucht. Den alten WBA hatte ich 10 Tage zuvor zwecks Arbeitsaufnahme einstellen lassen – echt genial….wenn ich das gewusst hätte! Auch anderen Mitarbeitern wurde beim Vorstellungsgespräch das Blaue vom Himmel gelogen („Ich verheiz´hier nicht die Leute“). Der Arbeitsschutz wird auch vor Ort nicht eingehalten und 8 Stunden Arbeit müssen ohne Pause durchgearbeitet werden.
Ändern wird der sein Verhalten ohnehin nicht, ich muss sehen, dass ich unbeschadet aus diesem Reinfall wieder rauskomme. Bewerbungen laufen schon, aber es sieht nicht so aus, dass ein nahtloser Übergang klappen könnte.
Freundliche Grüße
Locke
Hallo Zusammen,
ich arbeite seit 7 Monaten in einem Betrieb. Möchte aber dort nicht mehr arbeiten, da ich völlig fehl am Platz bin. Leider die erste Zusage von meinen Bewerbungen angenommen. Mein Mann und mein Kind bekommen Hartz4. Meine Frage: Wenn ich selber kündigen sollte, wie viel würde dann gekürzt?
Mein Arbeitgeber kündigt mich nicht, obwohl ich jetzt 6 Wochen krankgeschrieben war und wegen meiner Tagesmutter nicht zur arbeit konnte eine Woche. Vielen Dank.
Hallo ,
ich habe selbst gekündigt in der Probezeit .
Ich war 4 Wochen krankgeschrieben dann 2 Wochen arbeiten , dann wieder 1 Woche krank .
In einer kleinen Firma habe ich gearbeitet mit 5 Mitarbeitern , mein Chef wollte mich nicht betriebsbedingt kündigen da Arbeit vorhanden war .
Mein Chef hat mir auch eine Kündigungsbestätigung geschickt also dass meine Kündigung eingegangen ist .
Am Tag nächsten Tag ist seine Kündigung eingegangen per Einwurfeinschreiben ,die beiden Briefe haben sich überschnitten.
Muss der Chef noch irgendwas vom Jobcenter im nachhinein ausfüllen ?
Evtl. könnte ich ja sagen dass er mich gekündigt hat um keine Sperre ALG II , zu bekommen .
Hallo, ich habe folgendes Problem,
Bei dem Antrag vor Monaten wollte das jobcenter eine Kopie vom Fahrzeugschein haben das sie auch bekommen hatten.
Aber heute bekam ich ein schreiben, das mein Geld zu 100% eingestellt wird für ein Monat aus der Begründung ich hätte diese Zulassung ihnen angeblich nicht vorgelegt….
Jetzt da ich eine Umschulung mache kann ich nicht die Fahrt in Vorkasse treten mir kein Essen leisten und die Miete nicht zahlen..
Dürfen die das ? Und was kann ich tun ?
Lg
Hallo,
ich hab in diesem Monat mein Arbeitsvertrag selber kegüdigt wegen einer Krankheitsgründe und möchte mich wieder bei jobcenter anmelden,meine Frage ist,ob jobcenter für die Unterkunft( Wohnungsmiete und Heitzung) bezahlt eigentlich ich kann für das Essen einhandeln.
ich bitte Sie darum ,daa Sie mir bald antworten.
Hallo Radwan,
bei Eigenkündigung kann zunächst eine Sperre verhängt werden, es sei denn es lagen wichtige Gründe für die Kündigung vor.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
gibt es eine Totalsperre wenn man mehrmals hintereinander mit 100% sanktioniert wurde ?
Ich bin freischaffender Künstler und habe sehr unregelmäßige Einkünfte.
Ich brauche keine Wohnung oder Nahrung, das einzige wozu ich hier in Deutschland verpflichtet bin ist das Zahlen der Krankenkasse.
Elias
Hallo,
Ich habe folgenden Fall. Ich bin unangemeldet für 3 Wochen ins Ausland gereist. In dieser Zeit habe ich jedoch einen Termin erhalten für ein Beratungsgespräch, den konnte ich natürlich nicht wahrnehmen, darauf hin habe ich noch einen Termin erhalten der 5 Tage später war. An dem bin ich jedoch auch nicht erschienen, da ich ja im Ausland war. Nun muss ich Stellungnahme zu der Situation halten. Was erwartet mich? Wird nur der Verstoß der unangemeldeten Abwesenheit sanktioniert oder die zwei Termine an denen ich nicht anwesend war auch?
Danke im Voraus
Hallo,
ich bin im Program für selbständigen aufgenommen und hatte vor 2 Wochen ein Termin den ich ausversehen nicht war genommen habe, bis jetzt hatte ich kein Brief über untersage von Leistungen bekommen und auch kein Geld ist auf meinem Konto. In zwischen Zeit bin ich Drei Monate krankgeschrieben worden wegen Schulter Op was auf mich zukommt nochmal und zwar die rechte jetzt aber kaum im April weil ich alleine bin und im Winter viel schwieriger ist mit einer mobilisierten Schulter alles zu erledigen. Was soll ich tun? Ich kann gerde kein Miete zahlen und nichts essen kaufen?
Angenommen, der Arbeitgeber spricht eine betriebsbedingte Kündigung (wg. Erlöschens der Firma) aus, ohne die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Kann der Arbeitnehmer (Aufstocker mit ALG2) vom Sozialzentrum sanktioniert werden, wenn er diese Kündigung hinnimmt und nicht Widerspruch einlegt?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Stundenreduzierung und Hartz4 Sperrung. Ich arbeite im Moment 36h pro Woche, würde aber aus gesundheitlichen Gründen (Rückenprobleme und nein es gibt kein Attest oder so, da steht hier auch nicht zu Debatte) meine Stunden auf 30h reduzieren. Das würde zum 1.11.2019 passieren. Ich bin im Moment kein ALG2 Empfänger.
Durch erhöhte Steuervorauszahlungen und eine bevorstehende Mieterhöhung werde ich ab dem 01.03.2020 wahrscheinlich wieder für 6 Monate ALG2 beantragen müssen. Gilt für mich eine Sperrzeit wegen der freiwilligen Stundenreduzierung? Oder ist der zeitliche Bezug der Reduzierung wegen der Lücke von 4 Monaten groß genug, sodass eine Sperrfrist nicht greift?
Hallo, ich will unbedingt Kündigen da mich diese arbeit nur noch krank macht. Ich laufe trotz der arbeit noch über jc bzw alg2 stelle und bekomme dort immer noch etwas Leistung da ich immer unterschiedlich verdiene. Würde mich kündigen lassen aber der chef macht es aus trotz nicht und will damit den AN eines auswischen weil die dort weg wollen. Somit bleibt mir nur die eigenkündigung. Nun ist meine Frage, da ich kein Anspruch auf alg1 habe und somit gleich bei alg2 landen werde wüsste ich gerne wieviel prozent sperre da gibt damit ich mich drauf einstellen kann bevor ich demnächst jetzt kündige. Ich lese es in diesem Artikel nämlich so raus das wenn man alg1 Anspruch hätte das man da, wenn man sperre hat dann eben in dieser Zeit alg2 70 prozent bezieht. Aber wie verhält sich das in meinem Fall? Komplett sperre oder auch nur 30 prozent sanktion?
Guten Abend!
Ich arbeite in Teilzeit, von ca. 2:50 Uhr bis 6, 6:30 Uhr morgens früh. Verdiene grade mein Mindesbedarf+Freibetrag. Aber es reicht nicht aus für mein Lebenspartner(wir sind nicht verheiratet).
Arbeitsamt zwingt mich ein zweites Job anzunehmen, damit ich mein Lebenspartner unterhalten kann.
Jetzt haben die 30% gekürzt und drohen mit 60%.
Ich arbeite schon 20 Jahre in einem Betrieb und Job ist mir sicher.
Meinen Lebenspartner zwiengen die nicht wegen Behinderung (und ein Anwalt ist auch bei ihm angeschaltet).
Kann man was dagegen tun?
Hallo,
habe da eine Frage, wenn man ein sperre bekommt (z.B. 30%), dann Bezieht sich diese nur auf dem Regelsatz (z.B. 1 Person\432€ -> 432€x30%:100%=129,6€), NICHT auf die Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung usw.), oder?
Man würde dann quasi nur die 129,6€ von 432€ für 3 Monaten abgezogen bekommen, die Wohnkosten bleiben aber davon verschont, oder?
Gruß Klaus
Hallo zusammen
Ich beziehe ergänzend ALG2 und mir wurde nun meine geringfügige Beschäftigung verhaltensbedingt gekündigt. Mit welchen Sanktionen oder Sperrzeiten habe ich zu rechnen und wie könnte ich diese abwenden?
Vielen Dank für Eure Antworten!
MFG
Sebastian
Guten Tag,
Ausgangspunkt: Ein Job als Arbeitnehmer wird gekündigt. Neben diesem Job war man schon nebenberuflich selbständig tätig. Gekündigt wurde, um mehr Zeit zu haben, um den selbständigen Job zu einem Vollzeit-Job werden zu lassen. In den Anfangsmonaten fehlt da natürlich das Geld für Krankenkasse etc., Miete muss auch gezahlt werden (Verdienst in der Nebentätigkeit zwischen 500 und 1000 €). Auf Grund der aufgewendeten Stunden (entschieden mehr als 15) kommt man nicht in die ALG-I-Sicherung.
Also ALG II + Aufstockung.
Frage: Bekommt man hier auch eine Sperre oder Sanktion? Ist ein Übergang von Nebenberuf in volle Selbständigkeit kein triftiger Grund für die Kündigung des Angestellten-Verhältnisses? Anders kann man es ja gar nicht machen, als zu kündigen.
Wenn tatsächlich trotzdem der Satz gekürzt wird, inwieweit betrifft das die Einnahmen aus der eigenen selbständigen Tätigkeit? Werden die auch gekürzt? Wie wird das in dem Falle verrechnet?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Imme
Guten Tag,
ich lese hier das Selbe dass ich auch generell im Internet zu diesem Thema gefunden habe. Eigenkündigung = 3 monatige Sanktion vom ALG I und eine 30% Sanktion auf den Hartz IV Regelsatz für drei Monate. Ich befand mich in der Situation das ich selbst gekündigt habe und mir das Jobcenter Hartz IV Leistungen für 3 Monate ausgezahlt hat (30% Sanktioniert auf dem Regelsatz). Dann bekam ich einen Brief vom Jobcenter das ich die kompletten Leistungen die ich für diese drei Monate bekommen haben wieder zurück zahlen muss. Ich habe Wiederspruch eingelegt und kein Recht bekommen. Kann das Rechtens sein?
Kann das Jobcenter aufgrund einer Eigenkündigung die Hartz IV Leistungen komplett streichen?
Vielen Dank für die Rückmeldung
Dominik