Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.11.2019 entschieden, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Nach Auffassung der Richter sind Sanktionen von 60 oder 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelungen zur Sanktionierung von Leistungsempfängern müssen nun überarbeitet werden.
Arbeitslosengeld-2-Empfänger müssen bestimmten Pflichten nachkommen. Dazu gehören vor allem die Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche und die Auskunftspflicht. Werden diese Pflichten verletzt, kann das Jobcenter Sanktionen verhängen, im schlimmsten Fall sogar eine vollständige Hartz-4-Sperre.
Das Wichtigste zur Hartz-4-Sperre zusammengefasst
Eine Hartz-4-Sperre kann ausgesprochen werden, wenn sich Empfänger von Hartz-4-Leistungen drei Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres leisten.
Da das Bundesverfassungsgericht am 5.11.2019 entschieden hat, dass Sanktionen von 60 oder 100 Prozent verfassungswidrig sind, können diese aktuell nicht mehr ausgesprochen werden.

Inhalt
Sperre beim Hartz-4-Bezug: Eine Sanktion des Jobcenters
Das Jobcenter (bis 2010 noch „Arge“) gewährt Leistungen des Lebensunterhalts und soll Arbeitslosengeld-2-Empfänger bei der Aufnahme einer Arbeit unterstützen. Die Hartz-4-Leistungen reichen dabei von der finanziellen Grundsicherung durch einen Regelsatz und zusätzliche Mehrbedarfsleistungen über Berufscoachings und Bewerbungstrainings bis hin zur Arbeitsvermittlung. Neben dem Anspruch auf solche Leistungen, haben ALG-2-Empfänger aber auch die Pflicht zur Mitwirkung und zur Auskunft. Anderenfalls drohen Sanktionen.

Die Sanktionen, die bei Pflichtverletzungen durch den ALG-2-Empfänger verhängt werden können, sind unterschiedlich. Auch variieren die Arten der Pflichtverletzung, die in § 31 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) dargelegt sind. Die Art und Schwere der Verletzung bestimmt die Sanktion, die folgt. In den meisten Fällen sind es Kürzungen der Hartz-4-Leistungen oder sogar ihr kompletter Ausschluss. Eine solche „Vollsanktion“ ist z.B. eine Sperre durch das Jobcenter, also eine Hartz-4-Sperre.
Die Hartz-4-Sperre und ihre Gründe
Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Druck für viele ALG-2-Empfänger besonders groß, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche nachzukommen. Wenn die Nachfrage nach Arbeitsplätzen größer ist als das Angebot, sehen sich einige gezwungen, auch Arbeit anzunehmen, die ihnen nicht zusagt.
Das Nicht-Antreten oder die Kündigung einer „angemessenen“ Arbeit sind bei einer Hartz-4-Sperre häufige Gründe. Auch das Nicht-Einhalten von Eigenbemühungen oder Eingliederungsmaßnahmen, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wurden, kann zu Kürzungen oder gar einer Sperrzeit bei den Hartz-4-Bezügen führen.
Ist eine Kündigung ein ausreichender Grund für eine Hartz-4-Sperre?

Das Jobcenter kann Sanktionen verhängen, wenn eine als angemessen eingestufte Arbeit nicht angetreten wird. Doch wie sieht es mit einer Hartz-4-Sperre nach einer Kündigung aus? Wurde einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit seit mindestens einem Jahr nachgegangen, besteht im Anschluss der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Anders aber bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund: Dann besteht zwar weiterhin ein Anspruch auf ALG 1, es wird aber für eine bestimmte Zeit gesperrt.
Gibt es keinen Anspruch auf ALG 1, werden bei einer Eigenkündigung für drei Monate nur 70 Prozent des Regelsatzes gezahlt. Kommen innerhalb eines Jahres drei Pflichtverletzungen zusammen, führt das zu einer kompletten Hartz-4-Sperre für drei Monate. Dabei ist nicht nur der Regelsatz betroffen, sondern auch die Kosten für die Wohnung, also für Unterkunft und Heizung. Durch eine Hartz-4-Sperre ist die Miete also auch betroffen.
Eine Hartz-4-Sperre wurde verhängt: Was nun?

Durch eine Sperrfrist bezüglich der Hartz-4-Leistungen geraten viele Empfänger in große finanzielle Schwierigkeiten. Da bei einer Hartz-4-Sperre auch die Beiträge zur Krankenversicherung betroffen sind, müssen sich die Empfänger für diese Zeit selbst bei ihrer Krankenkasse versichern.
Eine Kündigung, die zur Hartz-4-Sperre führt, kann verschiedene Gründe haben. Sind diese schwerwiegend, sollte gegen eine Hartz-4-Sperre Widerspruch beim Jobcenter eingelegt werden. Liegt beispielsweise ein Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor oder wird der Lohn nicht regelmäßig oder rechtzeitig gezahlt, sollte unbedingt mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Kontakt aufgenommen werden.
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Ulrich L meint
Wir sind eine 3 köpfige Familie .So und mein Sohn Andre 24 Jahre hat die 4 100,℅sperre bekommen weil er an der Maßnahme nicht Teil genommen hat .Vor der Sperre hat er die massname gemacht und sollte 3 Tage später die gleiche wieder holen was er nicht machen will .Aus den Grund kommt Herrn Modus Jobcom Düren immer mit 100 ℅ sperreund ich und meine Frau bekommen die Unterkunft von unseren Geld abgehalten. 90 Euro zum Leben fur drei Personen das geht nicht bitte helfen sie mir sonst vergessen ich meine guten Manieren bei Herrn Modus .Ulrich .L
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Ulrich,
wir empfehlen Ihnen, sich Rechtsberatung zu suchen. Leider dürfen wir Ihnen nämlich keine konkreten Ratschläge geben, wie Sie gerichtlich vorgehen sollten.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Belderone meint
Bezahlt mal ein Anwalt mit 90€.
Typisch, warum auch den eigenen Leuten helfen wenn man sich lieber um sich selbst kümmern kann.
Habe gerade das gleiche Problem und muss mit 105 Euro auskommen, auch wenn ich jetzt sofort Arbeiten finden würde, würde es erstens einen Monat dauern bis das Gehalt da ist und würde dann mein erstes Gehalt für die ganzen Schulden ausgeben müssen ,die die letzten 2 Monate entstanden sind. Da wundert ihr euch das die Leute nicht mehr nett und freundlich sind wenn sie zum Jobcenter kommen?? Weil das Geld vorne und hinten nicht reicht.
Ihr wisst schon ganz genau warum ihr diese Pseudo-Security angestellt habt. Lächerliche Burökratie und klein Haltung bzw. Demütigung der Leute die wirklich drauf angewiesen sind.
Paul meint
Hallo Ich hatte eine fristlose Kündigung was Rechtens war da ich sie verschuldet habe.
Ich hätte somit eine drei Monatige Sperre AG1.
Das habe ich mit dem Jobcenter überwunden.
Diese und das folgende vom Harz 4 bezogene Geld soll ich zu 100% zurückbezahlen. Auch das was jetzt noch anfällt soll noch zurückgezahlt werden. So lange bis ich wieder einen Job bekommen habe.