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Hartz 4: Was steht mir zu und was kann ich beantragen?

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Was steht einem als Hartz-4-Empfänger alles zu? Wer danach fragt, interessiert sich nicht nur für den Regelsatz, sondern auch für weitere Leistungen, die beantragt werden können. Dazu gehören Mehrbedarfe und Sonderleistungen, beispielsweise für Alleinerziehende. Dieser Ratgeber beantwortet die Frage: „Was steht einem Hartz-4-Empfänger eigentlich noch alles zu?“

Das Wichtigste zur Frage „Hartz 4 – was steht mir zu?“ kurz und knapp zusammengefasst

Ich möchte Hartz 4 beantragen. Was steht mir zu?

Das ist zunächst der Regelsatz. Er errechnet sich auf Grundlage des vorhandenen Vermögens und Einkommens.

Was kann sonst noch bewilligt werden?

Solange es sich um eine angemessene Wohnung handelt, werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen.

Gibt es Sonderzahlungen?

Ja, je nach Situation kann ein Antrag auf Mehrbedarf und Sonderbedarf gestellt werden, beispielsweise für Schwangere, Alleinerziehende oder Personen, die einer speziellen Ernährung bedürfen.

Hartz 4: Was steht mir zu? Neben dem Regelsatz können weitere Sonderleistungen beantragt werden.
Hartz 4: Was steht mir zu? Neben dem Regelsatz können weitere Sonderleistungen beantragt werden.

Inhalt

  • Wie viel steht einem Hartz-4-Empfänger an Regelleistungen zu?
    • Unterkunft und Heizung bei Hartz 4: Welche Wohnung steht mir zu?
  • Mehrbedarf: Was steht mir bei Hartz 4 noch alles zu?
    • Vergünstigungen für Hartz-4-Empfänger

Wie viel steht einem Hartz-4-Empfänger an Regelleistungen zu?

LeistungsberechtigteRegelsatz 2021Regelsatz 2022
Alleinstehende / Alleinerziehende446449
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner)401404
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren373376
Kinder von 6 bis 13 Jahren309377
Kinder von 0 bis 5 Jahren283285

Was steht mir zu? Bei Hartz 4 stellt sich diese Frage meist aus verschiedenen Gründen. Einerseits möchten Antragsteller wissen, auf wie viel Arbeitslosengeld (ALG) 2 sie einen Anspruch haben und was in den Regelleistungen alles enthalten ist. Andererseits geht es um weitere Leistungen, die zusätzlich beantragt werden müssen.

Was steht mir zu bei Hartz 4? Kosten für die Wohnung werden nur übernommen, wenn diese angemessen ist.
Was steht mir zu bei Hartz 4? Kosten für die Wohnung werden nur übernommen, wenn diese angemessen ist.

Weiterhin möchten Betroffene wissen: „Was steht mir bei Hartz 4 alles an Sonderleistungen zu?“ Neben den obigen Beträgen können weitere Leistungen geltend gemacht werden.

Auf Antrag bzw. in Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann auch eine Weiterbildung bezuschusst werden, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Beachten Sie aber, dass anders als beim Hartz-4-Anspruch nicht unbedingt Recht auf diese Leistungen besteht. Meist liegt die Bewilligung im Ermessen des Jobcenters.

Sollten besondere Bewerbungskosten anfallen (z. B. Gutachten), die als notwendig erachtet werden, so kann beim Jobcenter eine Bewerbungskostenerstattung beantragt werden. Fahrkosten zu Bewerbungsgesprächen können in begrenztem Umfang auch vom Jobcenter übernommen werden, müssen jedoch vorzeitig angekündigt werden. Nachträgliche Kostenerstattung ist hier nicht möglich.

Unterkunft und Heizung bei Hartz 4: Welche Wohnung steht mir zu?

Was für eine Wohnung steht mir bei Hartz 4 zu? Zwar übernimmt das Jobcenter normalerweise die Kosten für Unterkunft und Heizung, dabei muss es sich aber um eine angemessene Wohnung handeln.

Was als „angemessen“ durchgeht, richtet sich nach der Anzahl der Bewohner. Für einen alleinstehenden Hartz-4-Empfänger sind maximal 50 Quadratmeter vorgesehen, für jeden weiteren Bewohner zusätzliche 15 Quadratmeter. Gilt die Wohnung als zu teuer oder nicht angemessen, zahlt das Jobcenter die Miete nur für sechs Monate.

Mehrbedarf: Was steht mir bei Hartz 4 noch alles zu?

Alleinerziehend und Hartz 4: Was steht mir zu? Alleinerziehende können einen Mehrbedarf beantragen.
Alleinerziehend und Hartz 4: Was steht mir zu? Alleinerziehende können einen Mehrbedarf beantragen.

Wer danach fragt: „Was steht mir als Hartz-4-Empfänger zu?“, meint nicht nur den Regelsatz, sondern weitere Leistungen, die beantragt werden können. Es geht hier vor allem um den Mehrbedarf in besonderen Situationen. Dieser muss in der Regel gesondert beantragt werden. Dazu gehören:

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder und errechnet sich anhand des bewilligten Regelsatzes.
  • Schwangere: Werdende Mütter erhalten zusätzlich 17 Prozent des bewilligten Regelsatzes.
  • Mehrbedarf bei Behinderung: Der Zuschlag wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt und kann nur von Erwerbsfähigen beantragt werden. Bei Schwerbehinderten ist der Betrag in der Regel geringer.
  • Kostenaufwendige Ernährung: Wer unter einer Krankheit leidet oder davon bedroht ist und aufgrund dessen eine besondere Ernährung benötigt, kann einen Mehrbedarf beantragen. Das Jobcenter bewilligt dies nur bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Krebs, Multiple Sklerose, AIDS).
  • Warmwasserzuschlag: Ein Anspruch besteht nur, wenn die Warmwasserversorgung dezentral erfolgt und deshalb nicht durch Leistungen für Unterkunft und Heizung abgedeckt ist. Die Höhe richtet sich nach Alter und Anzahl der betroffenen Personen.
Neben dem Mehrbedarf gibt es auch den sogenannten Sonderbedarf. Dieser betrifft einmalige Anschaffung, beispielsweise die Erstausstattung der Wohnung. Er muss unabhängig vom Mehrbedarf beantragt werden.

Vergünstigungen für Hartz-4-Empfänger

Zwar sind im Regelsatz schon einige Aspekte, wie Freizeit, eingerechnet, allerdings können Hartz-4-Empfänger mancherorts weitere Vergünstigungen erhalten:

  • Befreiung von den Rundfunkgebühren
  • Nur in manchen Städten: Kostenfreie oder reduzierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Sozialticket)
  • Vielerorts können vergünstitge Mitgliedschaften in Sportvereinen oder reduzierte Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen erworben werden.
Hartz 4: Was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin? Das Jobcenter berücksichtigt alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, sodass Hartz 4 für die ganze Familie errechnet wird. Wer alleinerziehend ist, erhält Zuschläge je nach Anzahl und Alter der Kinder.

Bildnachweise: iStock/rjmiz, fotolia/ivanko80, fotolia/biker3

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