Hartz 4: Was steht mir zu?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 17. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Frage „Was steht mir zu?“ in Kürze

Welche Leistungen kann ich zusätzlich zum Regelsatz beziehen?

Neben dem Regelbedarf von 449 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende gibt es drei weitere Bereiche, aus denen Leistungen gewährt werden können: der Bedarf für Wohnung und Heizung, ein eventueller Mehr- bzw. Sonderbedarf und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Was ist mit Wohnkosten?

Die Kosten für Wohnung und Heizung werden in der Regel komplett übernommen, wenn diese angemessen sind. Was als angemessen gilt, ist je nach Region verschieden, soll aber einen einfachen Standard auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden.

Wem steht ein Mehrbedarf zu?

Einen Mehrbedarf können Personen beantragen, die alleinerziehend oder schwanger sind, die aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung benötigen oder die eine Behinderung haben.

Was steht einem Hartz-4-Empfänger alles zu?

Hartz 4: Was steht mir zu, was kann ich beantragen? Diese Fragen betreffen auch die Wohnung.
Hartz 4: Was steht mir zu, was kann ich beantragen? Diese Fragen betreffen auch die Wohnung.

Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die sowohl erwerbsfähig als auch hilfebedürftig sind und deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, auch als Hartz 4 bekannt. Wer zu dieser Personengruppe gehört, wird sich fragen: „Was steht mir als Hartz-4-Empfänger zu?“ Denn davon hängt unter Umständen ab, ob der Betroffene sich auf bestimmten Gebieten einschränken muss z. B. was die Größe seiner Wohnung angeht.

In diesem Ratgeber beantworten wir die Frage: „Was steht mir zu bei Hartz 4?“ Dabei gehen wir unter anderem auf die Art der Wohnung ein, die Hartz-4-Empfängern gezahlt wird und auf die Leistungen, welche Alleinerziehende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 erhalten.

Hartz 4: Was steht mir zu? Zu den Leistungen gehört der Regelsatz.
Hartz 4: Was steht mir zu? Zu den Leistungen gehört der Regelsatz.

Die Leistungen, welche im Rahmen von Hartz 4 gewährt werden, lassen sich folgendermaßen kategorisieren:

  • Regelbedarf
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarf
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

(Daneben existieren noch Sonderbedarfe wie z. B. eine Erstausstattung.) Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) II ist der Regelbedarf zur Deckung von bestimmten Kosten gedacht:

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Wie viel Regelbedarf steht einem Hartz-4-Empfänger zu? Seit dem 1.01.2021 beträgt die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende und Alleinerziehende 446 Euro.

Hartz 4 – „Was steht mir zu?“: Welche Wohnung wird bezahlt?

„Was für eine Wohnung steht mir zu bei Hartz 4?“ Diese Frage ist berechtigt, denn der Bedarf für Unterkunft und Heizung wird vom Jobcenter nur dann vollständig übernommen, sofern dieser als angemessen gilt. Was ist damit gemeint? In § 22a Absatz 1 Satz 1 SGB II steht:

Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind.

Die Entscheidung darüber, welche Mietkosten bei Hartz 4 angemessen sind, liegt in diesem Fall bei den jeweiligen Kommunen. In § 22a Absatz 3 SGB II ist außerdem festgelegt, dass die Definition der Angemessenheit hinsichtlich der Wohnkosten ein Abbild des einfachen Standards sein soll, der auf dem örtlichen Wohnungsmarkt herrscht.

Hartz 4: „Was steht mir zu?“ Laut § 22c Absatz 1 SGB II sollen von den Kreisen und kreisfreien Städte bei der Bestimmung der Angemessenheit in Bezug auf die Unterkunfts- und Heizungskosten unter anderem der Mietspiegel und Mietdatenbanken berücksichtigt werden.
Wohnung mit Hartz 4: Was steht mir zu? Die Heizkosten werden auch bezahlt.
Wohnung mit Hartz 4: Was steht mir zu? Die Heizkosten werden auch bezahlt.

Sonderfall Eigenheim und Eigentumswohnung

Bewohner eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung erhalten auf die Frage „Was steht mir bei Hartz 4 zu?“ eine andere Antwort.

Zu den Unterkunftskosten gehören in einem solchen Fall abgesehen von den Nebenkosten beispielsweise auch:

  • Grundsteuer
  • Erbbauzins
  • Wohngebäudeversicherung
Keine Kostenübernahme: Zum Bedarf für Unterkunft und Heizung werden jedoch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen nicht die Tilgungsraten gezählt. Diese dienen nämlich letzten Endes dem Vermögensaufbau.

Was müssen Hartz-4-Empfänger bei einem Umzug berücksichtigen?

Die Frage bei Hartz 4: „Welche Wohnung steht mir zu?“ ist auch deshalb relevant, da Kosten, die darüber hinausgehen, auf längere Sicht nicht vom Jobcenter getragen werden. Um als unangemessen eingestufte Unterkunftskosten zu senken, kann daher unter Umständen aus Sicht des Jobcenters ein Umzug erforderlich sein.

Die Miete für die bisherige Wohnung wird solange gezahlt, bis dieser Umzug möglich bzw. zumutbar ist. Maximal jedoch werden diese Kosten nur für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen.

Ein Umzug in eine andere Wohnung, welcher aus Sicht des Jobcenters nicht erforderlich ist, birgt ein gewisses Risiko. Ist die neue Wohnung nämlich teurer als die alte, kann es passieren, dass nur die für die alte Wohnung gezahlten Mietkosten bezahlt werden. Daher ist vor dem Vertragsabschluss die Zusicherung (Einverständniserklärung) des zuständigen Jobcenters zur Kostenübernahme einzuholen.

Personen, die jünger als 25 Jahre sowie unverheiratet sind und aus der elterlichen Wohnung ausziehen möchten, benötigen ebenfalls eine Zusicherung des zuständigen Jobcenters. Dafür ist die Angabe der Gründe für den Auszug notwendig. Die Zusicherung muss noch vor dem Vertragsabschluss eingeholt werden.

Diese wird gewährt, wenn z. B. einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • nachweisbare soziale Gründe von schwerwiegender Natur sprechen gegen einen Verbleib in der Wohnung der Eltern
  • die Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt macht den Umzug erforderlich
Auszug aus der elterlichen Wohnung: Liegt bei unter 25-jährigen Unverheirateten keine Zusicherung des Jobcenters vor, werden nicht nur die Mietkosten nicht übernommen, sondern auch nur der Regelbedarf der Stufe 3 gewährt. Der Betroffene erhält also weniger Arbeitslosengeld 2 (ALG 2).

Mehrbedarf in speziellen Fällen

Mehrbedarf bei Hartz 4: Was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?
Mehrbedarf bei Hartz 4: Was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?

Bestimmte Hartz-4-Empfänger haben darüber hinaus Anspruch auf einen Mehrbedarf. Darunter fallen folgende Personengruppen:

  • Alleinerziehende (wenn die Kinder minderjährig sind)
  • Schwangere ab der 13. Woche der Schwangerschaft
  • Personen mit Anspruch auf Hartz 4, welche aus medizinischen Gründen nachweislich eine Ernährung benötigen, die kostenaufwändiger ist
  • Menschen mit Behinderungen, welche Leistungen gemäß SGB IX bzw. SGB XII beziehen
Hartz 4: „Was steht mit zu?“: In § 21 SGB II ist festgelegt, welche Höhe der jeweilige Mehrbedarf hat.

Alleinerziehend: Was steht mir zu bei Hartz 4?

Für eine Person, die alleinerziehend ist und Hartz 4 bezieht, ist : „Was steht mir zu?“ eine wichtige Frage. Schließlich geht es darum, eines oder mehrere Kinder zu versorgen. Alleinerziehende Hartz-4-Empfänger haben in der Regel Anspruch auf einen Mehrbedarf.

So heißt es in § 21 Absatz 3 SGB II, dass Personen, welche entweder mit einem oder mehreren Kindern, die minderjährig sind, zusammenleben und für diese allein sorgen, was Erziehung und Pflege anbelangt, einen Mehrbedarf für Alleinerziehende:

1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, oder
2. in Höhe von 12 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs.

erhalten.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Auf die Frage „Was steht mir bei Hartz 4 alles zu, wenn ich ein Kind, ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener bin?“ lautet die Antwort unter anderem: „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Dazu zählen beispielsweise:

Hartz 4 als Schüler: Was steht mir zu? Es gibt feste Beträge für den Schulbedarf.
Hartz 4 als Schüler: Was steht mir zu? Es gibt feste Beträge für den Schulbedarf.
  • Persönlicher Schulbedarf: Schüler erhalten jeweils einmal pro Schuljahr 156 Euro.
  • Aufwendungen für Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Mehraufwendungen für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung: Dieser wird in der Regel gewährt, wenn der Schüler nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur nächstgelegenen Schule gelangen kann
Formen der Leistung im Bereich Bildung und Teilhabe: Möglich ist der Erhalt der Förderung in Form von Euro, aber auch als Gutschein.
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Hartz 4: Was steht mir zu?
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54 Gedanken zu „Hartz 4: Was steht mir zu?

  1. Sandra S.

    Hallo !
    Ich brauche da mal dringend Rat und Hilfe. Und zwar haben mein Verlobter und ich Grosse Probleme mit dem Jobcenter in w. [von der Redaktion editiert] . Unser weiterbewilligungsantrag würde seit dem 10.4.2017 bis zum heutigen Tag nicht bearbeitet. Dazu kam noch das wir auch keine Leistungen bekommen haben ,die am 28.4.17 auf dem Konto hätte sein müssen . Haben versucht unsere Sachbearbeiterin zu erreichen um zu erfahren warum uns keine Leistungen gezahlt wurden . Wie immer war die gute Frau nicht zu erreichen . Eine Arbeitskollegin von ihr ging an das Telefon und durch sie erfuhren wir das unser weiterbewilligungsantrag gar nicht bearbeitet ist seit dem 10.4.17 . Da die gute Frau meint unsere Wohnung wäre zu groß zu teuer und sie notarielle beglaubigte Urkunden haben möchte des aufenthaltsbestimmungsrecht und umgangsrecht der Kinder. Mein Verlobter ist seit über 11 Jahren geschieden der Sohn ist 15 Jahre und lebt in der Eifel bei der Mutter kommt sporadisch oder in den Ferien mal vorbei wie es bei ihm am besten passt. Und es gab bei der Scheidung keine festgestze Entscheidungen wegen des Kindes. Beide das Sorgerecht haben . Das Kind selber entscheiden kann wie oft und lange er sein Vater sehen möchte. Das gleiche in grün bei mir habe allerdings 2 Kinder Richter ist 20 und der Sohn 16 da läuft es gleich. Mein Sohn lebt beim Vater und die Tochter hat eine eigene Wohnung. Haben aber ein alter wo sie wenn sie hier sind und auch über Nacht mal ein Zimmer. Deshalb 3 Zimmer Wohnung und 70 Quadratmeter.wurde der Sachbearbeiterin auch schriftlich hagenau erklärt. Sie verlangt Urkunden notariel beglaubigt. Gibt es nicht und wird es auch nicht geben da nicht machbar und völlig überzogen . Aus diesen Gründen hat sie einfach den Antrag nicht bearbeitet. Und uns in keinster Weise informiert. Wie gesagt es durch eine andere Sachbearbeiterin erfuhren die in den pc schaute. Sie es auch nicht verstanden hat was ihre Arbeitskollegin für ein Problem hat. Bis heute sind wir noch ohne Geld und Antwort. Sie verweigert uns auch ein persönliches Gespräch. Was kann man machen es muss schnell gehen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      Sie haben die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn Ihr Sachbearbeiter seinen Aufgaben nicht nachkommt. Sollten Sie aufgrund des Leistungsausfalls in finanzielle Bedrängnis geraten, können Sie ebenfalls beim Jobcenter einen Vorschuss beantragen. Wenden Sie sich auch an einen Rechtsanwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. K.A

      Wendet euch an die bereichsleiter oder den Vorgesetzten auf dem Amt einfach anrufen und den Bereichsleiter verlangen dann werden die Mitarbeiter meist ganz klein mit Hut das kommt daher weil der eine nicht weis was der andere tut da muss man immer mit sowas drohen oder mit dem Anwalt ansonsten kommt man da nicht weiter sonst machen die mit einem was so wollen hat bei mir auch geholfen

    3. Jasmin

      Ich bin mit dem Arbeitsamt vor Gericht gegangen ich habe gewonnen bei mir haben die 3 Monate keine Mitte bezahlt ohne irgend was zu sagen ich habe harte 2 Wochen Kämpfen müssen aber ich habe es geschafft ich habe 4 Kinder und es hat sich gelohnt geht vor Gericht

  2. Jenny

    Hallo ich habe auch ein riesen Problem. Ich wohne im Moment noch Zülpich in einer 2er WG. Mein WG-Partner hat jetzt allerdings die Wohnung zum 01.09.2017 gekündigt und ich möchte auch nicht hier bleiben ( die Wohnung wäre auch für mich alleine zu groß und auch zu Teuer ) . Jetzt hatte ich Heute einen Termin beim Jobcenter in Erftstadt. Der Sachbearbeiter hat mir jedoch sofort unterstellt das, dass so keine WG sein könnte sondern schon ein Eheähnliches Verhältnis wäre weil die WG in Erftstadt weiterlaufen soll. Ich kann durch ein bestimmtes Erlebnis nicht mehr alleine wohnen und würde daher sehr gerne wieder mit meinem WG-Partner nach Erftstadt ziehen weil ich dort auch schon eine Arbeit in Teilzeit in Aussicht habe. Meine Frage ist, was kann ich jetzt tun? Mir läuft ja auch etwas die Zeit davon… Und der Sachbearbeiter sagte mir dann ebenfalls in dem Gespräch heute das die Kaution ( 1 Kaltmiete ) sicher nicht übernommen würde. Wieso das nicht? Es wäre doch nur ein Darlehn oder nicht? Übrigens mein Mitbewohner geht Arbeiten und bezahlt seine Hälfte selber.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      wenn Sie getrennt wirtschaften, jeweils eigene Konten und eigene Mietverträge haben, sollte das Jobcenter normalerweise nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Dieses sollten Sie beim Jobcenter betonen sowie ggf. die Unterlagen vorlegen. Die Mietkaution kann als Darlehen vom Jobcenter erbracht werden, wenn Ihnen vorher die Zustimmung für den Umzug vom Jobcenter vorliegt (Absatz 6, § 22 SGB 2).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Dennis

    Hallo. Ich habe mal eine frage. Ich bin bald 22 Jahre alt und wohne momentan mit meiner Mutter zusammen da meine Eltern jetzt getrennt wohnen. Meine Mutter und ich bekommen beide noch hartz4. Besteht da die Möglichkeit das ich mir meine eigene Wohnung nehmen kann? Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      grundsätzlich müssen Sie bis zu einem Alter von 25 Jahren bei Ihrer Mutter wohnen bleiben. In begründeten Härtefällen ist es allerdings auch möglich, eine eigene Wohnung zu beziehen. Es ist in jedem Fall allerdings wichtig, dass Sie die Erlaubnis des Jobcenters einholen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Jörg G.

    Habe meinen Bewilligungsbescheid für Harz 4 am 16.06.17 bekommen.
    An meinen Verhältnissen hat sich bis Dato nichts verändert.
    Trotzdem verlangt das Jobcenter von mir die gleichen Unterlagen ( Miete usw).
    Auch meine Kto. Auszüge vom letzen vierteljahr,
    Das sehe ich nicht ein, keine Unterschrift sonder eine Androhung zwecks LEISTUNGSENTZUGS.
    mfG

  5. Ivonne H.

    Habe mal eine Frage habe viele Probleme mit den Jobcenter habe mich vor einen Jahr getrennt mein 17 Jähriger Sohn lebt bei mir hat seid den 1.08.17 eine Ausbildung den Jobcenter alles geschickt haben den Weiterbewilligungsantrag bearbeitet aber zu spät. Die Geld eingerechnet was mein Sohn nicht bekommen hat aus sein Freiwilligen Jahr hat er von letzten Jahr bis diesen Jahr im März das Geld bekommen und die Mai diesen Jahr bis Juli die 330 Euro eingerechnet ich sollte 590euro zurückzahlen bin ich in Widerspruch gegangen .nun Reich mein Lohn nicht und das harz 4 nicht kann man den Widerspruch beschleunigen?

  6. LINDA

    Habe eine Frage, ich bin alleinerziehende Mama, habe 2 Söhne, der ältere ist 20 Jahre alt und besucht noch die Schule und mein jüngerer ist 18 Jahre alt und fängt eine Ausbildung am 31 .08 an. Ich arbeite als Teilzeitkraft und werde vom Amt unterstützt. Das Gehalt welches mein Sohn demnächst Verdient, wird im nicht in voller Höhe ausgezahlt, weil sein Einkommen zu meinem dazu gerechnet wird. Das Problem hierbei ist das seine Ausbildungsvergütung nicht zu meinem Einkommen hinzu gerechnet werden sollte. Wie kann mein Sohn sein volles Gehalt ausgezahlt bekommen ohne Abzüge o.ä

    MfG
    Linda

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Linda,

      grundsätzlich wird ein Teil des Einkommens auf Ihren Regelbedarf angerechnet. Ohne Abzüge ist dies bei bestimmten monatlichen Einkünften nicht möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. R.Stefan

    Hier ist stefan habe Arbeit allein bekommen und bin zu 70 Prozent Behindert ,das jobcenter möchte von meinen
    Arbeitgeber bestätigt haben das SIE kein Vorschuss zahlen ,da das Jobcenter kein Überbrückungsgeld zahlen will.
    Desweiteren soll ich Quittungen bzw.vorzahlungen leisten für Arbeitssachen wo ich jetzt kein Geld dafür habe,und ich Hartz 4 bekommen hatte.Leider wurde Mir mitgeteilt das auch die Fahrkosten zur Arbeit nicht gezahlt werden.
    WAS STEHT MIR BEI ARBEITSAUFNAHME ZU UND WIE KANN ICH ES REGELN: Muss der Arbeitgeber oder das Jobcenter dafür zahlen alle Anträge wurden eingereicht,und sofort abgelehnt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Sandra S.

    Hallo.
    Ich habe eine Frage bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme.
    Meine Mutti bezieht Hartz 4 und musste sich eine Brille zulegen. Diese hat sie direkt bei einem Optiker geholt.
    Da sie so schon kaum von ihrem Geld leben kann ist dies nun eine zusätzliche finanzielle Belastung. Sie hat jetzt von einer Bekannten gehört das Sie wohl einen Teil vom Hartz 4 Amt zurückholen könnte. Stimmt das? Finde darüber keine Informationen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      laut eines Urteils (Az: S 19 AS 1417/13) des Sozialgerichts Frankfurt vom 22.03.2016 kann das Jobcenter dazu verpflichtet werden, die Kosten für eine Brille zu übernehmen, sofern diese ärztlich verordnet wurde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Silar

    Wir haben ein Problem.da wir bei unserem Stromanbieter eine rate von der Jahresabrechnung nicht bezahlen konnten wollen die jetzt die gesamt Summe von 325 Euro haben.können wir dafür beim Jobcenter ein Darlehn beantragen.es droht sogar das abstellen des Stroms.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silar,

      ggf. kann das Jobcenter ein Darlehen bewilligen. Sie sollten sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Birgit S.

    Meine Tochter und ihr Kind beziehen im April eine wohnung.sie hat im Prinzip alles soweit an Möbel.ihr fehlt nur eine Waschmaschine und ein fernseher.zahlt das die arge auch?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Birgit,

      dies hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich können Sie aber einen entsprechenden Antrag stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Elke C.

    Meine Tochter ist alleinerziehend mit ihrer 5jährigen Tochter und bezieht Hartz 4. Die Arge hat ihr jetzt eine 3monatige Sperre erteilt, weil sie nicht mitgeteilt hat , das das Kind an einigen Wochenenden bei seinem Vater übernachtet hat .Ausserdem verlangt die Arge dafür eine Rückzahlung von 1000 Euro rückwirkend von 2016 an . Das Kind hat unregelmäßig Kontakt zum Vater ,sodass diese Rechnung nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar ist .Dem Vater wurde auf seinen Antrag hin Geld für den zeitweiligen Aufenthalt des Kindes gezahlt. Auch die Fahrtkosten wurden ihm erstattet . Meine Tochter wurde darüber nicht aufgeklärt.die arge hat ihr das Geld für Miete und Grundsicherung für sich und das Kind gestrichen ,sodass sie sich nun in einer Notsituation befindet .was kann sie nun tun ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Patricia K.

    Der Vater meiner drei Kinder hat sich dazu entschieden bei uns einzuziehen. Dadurch ist er Teil unserer Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter. Er arbeitet in Vollzeit und hat einen Minijob.
    Kann er seine vorherige Wohnung als Zweitwohnsitz behalten? Wie wird das beim Jobcenter gehandhabt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patricia,

      wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter um dies zu klären. Grundsätzlich sollte ein Zweitwohnsitz kein Problem darstellen, so lange dieser selbst finanziert werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Edith

    Hallo.
    Meine Tochter hat im letzten Jahr geheiratet und ich hatte kein Geld für neue Kleidung geschweige denn ein Geschenk. Mir half ein Bekannter, welchen ich bei einem COPD-Treffen kennen lernte, mit 150,- Euro aus, da er besser situiert ist. Nun bemängeln dies das Jobcenter und ich muss belegen, wofür das Geld war. Leider verstarb dieser Bekannter dieses Jahr im März an seiner Krankheit. Was soll ich tun?

    Ich bedanke mich schon heute für eine Antwort.

    Edith

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Edith,

      generell sind „angemessene“ Geschenke erlaubt und müssen nicht angerechnet werden. Suchen Sie sich im Zweifelsfall einen Anwalt, der Sie ob Ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Lisa

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem. Ich wohne jetzt seit 2016 nicht mehr bei meinen Eltern und bin 20 Jahre alt. Ich habe von 2016-2017 mit meinem Freund zusammen gelebt. Jetzt lebe ich seit einem halben Jahr in einer sehr kleinen Wohnung die gerade mal 270€ kalt kostet. Ich lebe allein. Aktuell bin ich noch Schülerin mache aber gerade meine Prüfungen und beziehe bis Juni noch Bafög. Ich habe noch keine feste Zusage für eine Ausbildung aber es könnte vielleicht klappen. Also hätte ich zwischen der Zeit von Juli-August kein Bafög, falls ich ab den 01.08 mit der Ausbildung anfangen könnte (hoffentlich). Kindergeld würde mir auch nicht mehr zustehen da ich eine schulische Ausbildung mache mit Fachabi + gestaltungstechnischer assisten. Ich hätte so zusagen meine erste ^Ausbildung^ hinter mir. Steht mir jetzt in den 2 Monaten wo ich kein Geld bekommen werde, werde Bafög noch Kindergeld, wenigstens Hartz 4 zu ? Oder gibt es da was zum überbrücken ? Ich wüsste sonst echt nicht wie ich meine Wohnung und alles bezahlen soll.

    Liebe Grüße

    Lisa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      wer nach der Ausbildung keine Stelle findet, kann Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) beim Jobcenter beantragen. Sollte kein Anspruch bestehen, können Sie sich an das Sozialamt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Breshnica,

      diese Frage stellen Sie am besten Ihrem Sachbearbeiter, der Einsicht in Ihre Akten hat. Wenn Sie die Anforderungen von § 21 Absatz 3 SGB II erfüllen, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mehrbedarf.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Miki

    Guten Tag
    Ich würde gerne wissen was uns zusteht.
    Wir sind gerade in neue Wohnung gezogen Sie auch von Jobcenter bewilligt wurde.
    Sie kostet 895euro warm.
    Wir sind 4 Personen.
    Ich bin alleinverdiener und habe ca 1500euro Lohn.
    Dazu kommen noch 388euro Kindergeld
    Wie viel sollte ich von Jobcenter bekommen?
    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Miki,

      da dies von verschiedenen Angaben abhängig ist, können wir keine Aussage dazu treffen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Manuel

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Meine Frau und ich haben uns getrennt. Sie möchte in der bisher gemeinsam genutzten Wohnung wohnen bleiben. Diese ist in Kosten im Bereich dessen, was das Amtübernehmen würde, allerdings 40 qm über den ihr zustehenden 90 qm. (3 Kinder). Kann sie zum Umzug gezwungen werden oder kann sie die Kosten für die 40 qm mehr selbst tragen?

    da es ein kleiner Nachbarort ist in dem die Mieten sehr günstig, würde sie für das Geld bei umzug nichtmal eine 90 qm Wohnung finden…direkt nebenan ist der Kiga/ die Schulbushaltestelle. es handelt sich um eine DHH zur Miete.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuel,

      das Jobcenter kann Leistungsberechtigte nicht zum Umzug zwingen oder einen Umzug verweigern, da in Deutschland das Prinzip der Freizügigkeit (freie Wahl der Wohnung) besteht. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Wohnung trotzdem als „angemessen“ eingestuft werden, weil das Jobcenter den örtlichen Mietspiegel berücksichtigt. Sollte die Wohnung als nicht angemessen eingestuft werden, wird das Jobcenter Ihre Frau aller Wahrscheinlichkeit dazu auffordern die Kosten der Unterkunft zu senken (z. B. durch Untervermietung).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. nicole

    Guten Abend !
    Mein Name ist Nicole und ich bin alleinerziehend mit drei Kindern ( alter 13 Jahre,10 Jahre und 4 Jahre).
    Mein Problem was ich nun habe ist wie folgt: habe zuletzt Leistungen vom Jobcenter Essen am 30.06.18 bekommen ,da schon bekannt war das ich mit meinen Kindern eine Wohngemeinschaft mit den Kindesvater vorhabe und bin dann nach Frankfurt gegangen um dort alles in die wege zuleiten ( mit aufhebungsbescheid usw).Es wurden alle Unterlagen nun eingereicht am 17.08.2018 und man teilte mir Persönlich mit das es ca. 14 Tage dauern könnte …. Nun am Telefon vertröstet man mich immer wieder , nun sind schon über drei Wochen um und stehe immer noch ohne Geld da mit drei Kinder ( keine Zahlungen mehr für ddie alte wohnung in Essen , so wie Strom und Lebensmittel usw…) Der Umzug ist auch noch nicht getan und ich hätte am 31.08.18 aus der alten Wohnung raus gemusst. Nun muss ich wieder laut JobCenter bis Donnerstag warten, es sei den ich habe schon etwas von denen gehört……. Wie kann ich den vorgehen???? welche möglichkeiten habe ich gegen dasa Jobcenter vorzugehen???? Da ich ja auch Rechnungen zahlen muss und alle schon vertrösten muss das ich zeit erstmal bis zum 21.09.2018 um alles zahlen zu können. Kann ja nicht immer von meinem geschieddenen Ex Mann Geld leihen …. Muss ich dann für den Umzug einen neuen antrag stellen um ihn zu bekommen ?? Ich bitte um schnelle Hilfe wenn es machbar ist…
    Herzlichen Dank

    LG aus Frankfurt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt für Sozialrecht kann Ihnen sagen, ob und wie Sie gegen das Jobcenter vorgehen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Sarah

    Hallo um einfach mal unsere Situation zu schildern ich habe ein ads krankes Kind was 7 Jahre ist und In die zweite kl geht mein Freund und ich, ich mache eine Ausbildung als altenpflegehelferin somit bekomm ich Keime Vergütung auf Grund dessen das man aber Wechsel Schicht haben wollten wir in eine andere Wohnung ziehen weil in dem gleichen haus Familie wohnt die uns mit Unterstützen was die Betreuung meines Sohnes angeht gesichert wäre. Wir haben sämtliche Arzt Berichte usw alles eingereicht und trotzdem wurde es nicht anerkannt es wurden keine Umzugskosten nichts gezahlt.. Und immer raus reden da Frage ich mich doch wo ist da die Gerechtigkeit andere die nicht arbeiten gehen bekommen alles und die die was machen mochten kriegen Steine im weg gelegt als Antwort habe icj doch bekommen es mußte geprüft werden ob das Kind ich betone mit 7 Jahren nicht allein bleiben könnte darauf hin habe ich gesagt das das schon vom gesetzt nicht geht mein neben Job neben meiner Ausbildung könnte ich somit knicken…

  19. Siegfried

    Hartz IV und das Problem der Vermittlung von Erwerbslosen
    Zunächst muss einmal konstatiert werden, dass die Einführung von Hartz IV (dem ALG II) im Anfang 2005 von der Rot-Grünen-Regierung im Prinzip goldrichtig war! Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung und die integrative Betreuung der Langzeitarbeitslosen unter dem Dach der ARGE (Arbeitsgemeinschaft – später ab 2010 Jobcenter) erwies bei allen Anfangsschwierigkeiten als effektiv und zukunftsweisend. Auch die Strategie des Forderns und Förderns war vom Grundsatz her völlig korrekt. Allerdings wurden dabei riesige Fehler in den Anfangszeiten gemacht und das Kind dabei beinahe mit dem Bade ausgeschüttet. Man kann einen Akademiker, der Jahrzehntelang erfolgreich seine Meriten verdiente nicht wie einen kleinen Jungen behandeln und auf Grundsicherung von damals wohl 300 Euro setzen. Da war die Arbeitslosenhilfe mit 57 Prozent vom Verdienst für Verheiratete eine humanere gerechtere Lösung. Und diese Arbeitslosenhilfe, vielleicht als erhöhte Grundsicherung deklariert, sollte unbedingt wieder eingeführt werden! Apropos Familie: Bei Sanktionen, die kaum erfahrungsgemäß kaum etwas bringen, sollte man immer das Kindeswohl im Auge behalten, wenn sich in den betroffenen Familien Kinder befinden. Und das Fordern und Fördern muss ganz individuell erfolgen und nicht einfach pauschal. Soll heißen: Einige Betroffene, auch eine große Anzahl von Jugendliche, sind so taff, dass man sie überhaupt nicht, oder kaum unter die Arme greifen muss! Für andere muss man die Bewerbungsunterlagen anfertigen, weil sie aufgrund ihrer Bildung und Ausbildung dazu einfach nicht in der Lage sind! Im Extremfalle ist es erforderlich, sie zum Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräch zum Arbeitgeber zu begleiten. Wir sprechen hier in diesem Falle von Einzelfallbegleitung. Und die berufliche Reintegration währt von einigen Tagen, wo lediglich 10 Bewerbungsunterlagen bis zur Einladung zum Vorstellungsgespräch und zur Einstellung erforderlich werden, bis zu über einem Jahr, wo über Hundert Bewerbungsunterlagen erstellt werden müssen. Dann gibt bei rund zehn Prozent der zu vermittelnden Erwerbslosen gesundheitliche Handicaps. Hier müssen dann Anträge auf Schwerbehinderung ausgefüllt werden und Fördermittel bei den Jobcentern auf Lohnkostenzuschüssen (LKZ) und den Integrationsämtern der Ämter für Soziales und Versorgung auf finanzielle Förderungen zur Arbeitsplatzausstattung erfolgen (beispielsweise eine Computerkonfiguration, eine Büroausstattung,……). Und wenn alle Stränge reißen, muss aufgrund der gesundheitlichen und kognitiven Einschränkungen eine Integration in die Werkstätten für Behinderte Menschen erfolgen. Man sieht hier, dass auch ein Großteil der Verantwortung bei der Reintegration, der Vermittlung von Erwerbslosen bei den Jobcentern oder bei den von den Jobcentern beauftragten Bildungsträgern liegt. Und Sanktionen mit der Brechstange bringen rein gar nichts, sondern die Arbeitsvermittler/Jobcoachs müssen immer am Ball bleiben und nicht den Mut verlieren! So gelingt die Reintegration /Vermittlung von Erwerbslosen in jedem Falle!
    Siegfried

  20. ME

    Harz 4 Lebensgefahr für Hausbesitzer für alle Reparaturen für die eine eventuelle Versicherung nicht aufkommt oder wenn Leistungen noch bearbeitet werden müssen und damit eine bestehende Versicherung nicht bezahlt wurde. Kann Lebensgefahr bestehen bei mir eine undichte Toilette die Kurzschluss verursacht und ich damit in Lebensgefahr bin weil erstens im Zeitraum die Versicherung nicht bezahlt werden könnte und Handlungsbedarf beim Amt viel zu spät kommt. Das ist wie Hinrichtung oder Todesstrafe und das wenn man dringend auf Toilette gehen muss. Todesstrafe ist aber abgeschafft eigentlich?

  21. Claudia

    Hallo! Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert zu einem festgelegten Termin zu kommen, weil ich neu zugezogen bin. Die Hin- und Rückfahrt hat 22€ gekostet, was für mich sehr viel Geld ist, weil nach Abzug aller Fixkosten (Strom, Internet, Telefon, Hund (hab ich von meinem verstorbenen Mann geerbt und kann ihn jetzt nicht in Luft auflösen), Versicherung (vom Vermieter verlangt) noch ca. 220 – 250€ zum Leben übrig bleiben. Die Dame vom Jobcenter hat mir gesagt, dass sie die Fahrtkosten nur übernehmen, wenn es um ein Wiedereingliederungsgespräch geht. Kann das sein? Das Jobcenter von dem Ort, wo ich vorher gewohnt hatte, hat die Kosten bei einem vorgeschriebenen Termin immer übernommen.
    Vielen Dank für Ihren Rat!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      unseres Wissens nach, übernimmt das Jobcenter (angemessene) Fahrtkosten. Allerdings können wir in Ihrem Fall nicht beurteilen, aus welchem Grund dies abgelehnt wurde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Kerstin

    Hallo,
    ist es wahr, daß das Jobcenter die Kfz – Pflichtversicherung übernimmt? Und was bedeutet eine „Versicherungspauschale“ in diesem Zusammenhang?

  23. Sandy

    Undzwar habe ich auch eine Frage ich habe noch nie was vom Amt bekommen, bin eine dreifach mutter mein kleinster ist aktuell 15 Monate alt, wir haben uns mit meinem Ehemann getrennt, sein ca. 2 1/2 Wochen wohnt er nicht mehr. Angemeldet ist er noch da er aktuell bei einem Freund wohnt hat er keinen festen Wohnsitz, er meinte das er in 2-3 Wochen sich ummeldet. Wie kann ich voran gehen? Ne bekannte meinte solange er angemeldet ist bekomm ich nichts vom Amt! Aber so habe ich keine Einnahmen außer Kindergeld. Danke für die Antwort

  24. Dagmar M.

    Auch ich bräuchte eure Hilfe…leider…mein Nochmann hat seine Unterhaltszahlungen ohne Ankündigung von einem zum anderen Tag eingestellt…sie beliefen sich auf 750 Euro…ich arbeite als Beifahrerin für ein Busunternehmen als Minijob…10 Stunden pro Woche…mein Verdienst beträgt zwischen 230 und 280 Euro…14 Wochen im Jahr habe ich kein Einkommen…in den Ferien fahren wir leider nicht…meine Frage…kann ich aufstocken mit Hartz 4….wird meine Miete übernommen…375 Euro…ich bin völlig hilflos…vielen lieben Dank für die Antwort…

  25. Haberecht

    Unser Problem ist . wir sollten unterlagen vom Juni -September noch Nachreichen. Dannach erhielt ich meine Rente
    nun soll ich für die 3 Monate 540,– zurück zahlen
    Das Amt wollte schon einmal vor einiger Zeit eine Nachzahlung von 1.600 haben. Es hatte sich raus gestellt das es
    nachträglich nur noch 400,– waren.
    Auch hat das Jobcenter nie die KFZ Versichrungen bezahlt
    Für ihre hilfe bedanke ich mich im voraus

  26. Georg

    Hallo hatte bis vor kurzen ein gut bezahlten Job und den entsprechenden mein Leben angepasst. Hab letztes Jahr auch ein Auto auf Raten gekauft lauf Zeit 6jahre und auch Versicherungen abgeschlossen so das ich im monatlich ca 945€ Ausgaben habe + 100€ für tanken. Jetzt kommt harz4 mit monatlichen Einnahmen von 863€ also mach ich minus und Das Jobcenter sagt “ das ist nicht gut ist und soll mir ein Job suchen“ und wurde gebeten den Raum zu verlassen

  27. Friedhelm H.

    Ich bin Friedhem aus Düsseldorf ich bin 62 Jahre alt.
    Ich möchte eine neue Wohnung Beziehen.Und Bin bei Sozialamt Sgb 12 Ich bin Krank Ich habe ein Herzinfakt Gehabt und Miter Schilddrüsse und 70% Behindert,Was Steht mir zu,Ich bekomme eine Frührente 122 Euro Zozialamt 211. und 70 für Zeitungsaustragen in der Woche.Ich bin Alleine Wie hoch darf die Miete sein? Und ie Nebenkosten und Heizung?Was Steht mir was zu?Noch was Raushohlen Beim Zozialamt?Wie Hoch Das sein insgesammt sein.Ich komme im Monat nicht Hin zum Leben.Mitte des Monat ist das Geld schon weg.Ich Zahle auch Rechnung.Mir Warde mir die Wohnung Abelehnt.

  28. Markus

    Hallo ich lebe Zeit Dezember 2019 mit der Mutter meiner Kinder im Wechselmodell. Wir haben eine 50-50% Teilung wo jeder alleine verantwortlich ist für die Kinder. Wir leben beide von Hartz4 und ich habe dem Jobcenter mitgeteilt das wir im Wechselmodell leben. Sie bekommt das komplette Kindergeld, unterhalt Vorschuss, alleinerziehenden Hilfe usw. Und ich nur die Umgangskosten was kann ich beantragen und was steht mir allgemein zu. M. f. G

  29. Thorsten F.

    Hallo habe eine Frage ich ziehe in Kürze in eine neue Wohnung ein und mein Bett ist kaputt brauche ein neues Ehebett, das Jobcenter hat gesagt 200 Euro als Darlehen für ein Bett würden sie zahlen kommt mir sehr wenig vor? Für 200 Euro bekommt man kein Ehebett??

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