Hartz 4: Was steht mir zu?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 9. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Frage „Was steht mir zu?“ in Kürze

Welche Leistungen kann ich zusätzlich zum Regelsatz beziehen?

Neben dem Regelbedarf von 449 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende gibt es drei weitere Bereiche, aus denen Leistungen gewährt werden können: der Bedarf für Wohnung und Heizung, ein eventueller Mehr- bzw. Sonderbedarf und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Was ist mit Wohnkosten?

Die Kosten für Wohnung und Heizung werden in der Regel komplett übernommen, wenn diese angemessen sind. Was als angemessen gilt, ist je nach Region verschieden, soll aber einen einfachen Standard auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden.

Wem steht ein Mehrbedarf zu?

Einen Mehrbedarf können Personen beantragen, die alleinerziehend oder schwanger sind, die aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung benötigen oder die eine Behinderung haben.

Was steht einem Hartz-4-Empfänger alles zu?

Hartz 4: Was steht mir zu, was kann ich beantragen? Diese Fragen betreffen auch die Wohnung.
Hartz 4: Was steht mir zu, was kann ich beantragen? Diese Fragen betreffen auch die Wohnung.

Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die sowohl erwerbsfähig als auch hilfebedürftig sind und deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, auch als Hartz 4 bekannt. Wer zu dieser Personengruppe gehört, wird sich fragen: „Was steht mir als Hartz-4-Empfänger zu?“ Denn davon hängt unter Umständen ab, ob der Betroffene sich auf bestimmten Gebieten einschränken muss z. B. was die Größe seiner Wohnung angeht.

In diesem Ratgeber beantworten wir die Frage: „Was steht mir zu bei Hartz 4?“ Dabei gehen wir unter anderem auf die Art der Wohnung ein, die Hartz-4-Empfängern gezahlt wird und auf die Leistungen, welche Alleinerziehende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 erhalten.

Hartz 4: Was steht mir zu? Zu den Leistungen gehört der Regelsatz.
Hartz 4: Was steht mir zu? Zu den Leistungen gehört der Regelsatz.

Die Leistungen, welche im Rahmen von Hartz 4 gewährt werden, lassen sich folgendermaßen kategorisieren:

(Daneben existieren noch Sonderbedarfe wie z. B. eine Erstausstattung.) Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) II ist der Regelbedarf zur Deckung von bestimmten Kosten gedacht:

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Wie viel Regelbedarf steht einem Hartz-4-Empfänger zu? Seit dem 1.01.2021 beträgt die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende und Alleinerziehende 446 Euro.

Hartz 4 – „Was steht mir zu?“: Welche Wohnung wird bezahlt?

„Was für eine Wohnung steht mir zu bei Hartz 4?“ Diese Frage ist berechtigt, denn der Bedarf für Unterkunft und Heizung wird vom Jobcenter nur dann vollständig übernommen, sofern dieser als angemessen gilt. Was ist damit gemeint? In § 22a Absatz 1 Satz 1 SGB II steht:

Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind.

Die Entscheidung darüber, welche Mietkosten bei Hartz 4 angemessen sind, liegt in diesem Fall bei den jeweiligen Kommunen. In § 22a Absatz 3 SGB II ist außerdem festgelegt, dass die Definition der Angemessenheit hinsichtlich der Wohnkosten ein Abbild des einfachen Standards sein soll, der auf dem örtlichen Wohnungsmarkt herrscht.

Hartz 4: „Was steht mir zu?“ Laut § 22c Absatz 1 SGB II sollen von den Kreisen und kreisfreien Städte bei der Bestimmung der Angemessenheit in Bezug auf die Unterkunfts- und Heizungskosten unter anderem der Mietspiegel und Mietdatenbanken berücksichtigt werden.
Wohnung mit Hartz 4: Was steht mir zu? Die Heizkosten werden auch bezahlt.
Wohnung mit Hartz 4: Was steht mir zu? Die Heizkosten werden auch bezahlt.

Sonderfall Eigenheim und Eigentumswohnung

Bewohner eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung erhalten auf die Frage „Was steht mir bei Hartz 4 zu?“ eine andere Antwort.

Zu den Unterkunftskosten gehören in einem solchen Fall abgesehen von den Nebenkosten beispielsweise auch:

  • Grundsteuer
  • Erbbauzins
  • Wohngebäudeversicherung
Keine Kostenübernahme: Zum Bedarf für Unterkunft und Heizung werden jedoch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen nicht die Tilgungsraten gezählt. Diese dienen nämlich letzten Endes dem Vermögensaufbau.

Was müssen Hartz-4-Empfänger bei einem Umzug berücksichtigen?

Die Frage bei Hartz 4: „Welche Wohnung steht mir zu?“ ist auch deshalb relevant, da Kosten, die darüber hinausgehen, auf längere Sicht nicht vom Jobcenter getragen werden. Um als unangemessen eingestufte Unterkunftskosten zu senken, kann daher unter Umständen aus Sicht des Jobcenters ein Umzug erforderlich sein.

Die Miete für die bisherige Wohnung wird solange gezahlt, bis dieser Umzug möglich bzw. zumutbar ist. Maximal jedoch werden diese Kosten nur für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen.

Ein Umzug in eine andere Wohnung, welcher aus Sicht des Jobcenters nicht erforderlich ist, birgt ein gewisses Risiko. Ist die neue Wohnung nämlich teurer als die alte, kann es passieren, dass nur die für die alte Wohnung gezahlten Mietkosten bezahlt werden. Daher ist vor dem Vertragsabschluss die Zusicherung (Einverständniserklärung) des zuständigen Jobcenters zur Kostenübernahme einzuholen.

Personen, die jünger als 25 Jahre sowie unverheiratet sind und aus der elterlichen Wohnung ausziehen möchten, benötigen ebenfalls eine Zusicherung des zuständigen Jobcenters. Dafür ist die Angabe der Gründe für den Auszug notwendig. Die Zusicherung muss noch vor dem Vertragsabschluss eingeholt werden.

Diese wird gewährt, wenn z. B. einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • nachweisbare soziale Gründe von schwerwiegender Natur sprechen gegen einen Verbleib in der Wohnung der Eltern
  • die Eingliederung des Betroffenen in den Arbeitsmarkt macht den Umzug erforderlich
Auszug aus der elterlichen Wohnung: Liegt bei unter 25-jährigen Unverheirateten keine Zusicherung des Jobcenters vor, werden nicht nur die Mietkosten nicht übernommen, sondern auch nur der Regelbedarf der Stufe 3 gewährt. Der Betroffene erhält also weniger Arbeitslosengeld 2 (ALG 2).

Mehrbedarf in speziellen Fällen

Mehrbedarf bei Hartz 4: Was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?
Mehrbedarf bei Hartz 4: Was steht mir zu, wenn ich alleinerziehend bin?

Bestimmte Hartz-4-Empfänger haben darüber hinaus Anspruch auf einen Mehrbedarf. Darunter fallen folgende Personengruppen:

  • Alleinerziehende (wenn die Kinder minderjährig sind)
  • Schwangere ab der 13. Woche der Schwangerschaft
  • Personen mit Anspruch auf Hartz 4, welche aus medizinischen Gründen nachweislich eine Ernährung benötigen, die kostenaufwändiger ist
  • Menschen mit Behinderungen, welche Leistungen gemäß SGB IX bzw. SGB XII beziehen
Hartz 4: „Was steht mit zu?“: In § 21 SGB II ist festgelegt, welche Höhe der jeweilige Mehrbedarf hat.

Alleinerziehend: Was steht mir zu bei Hartz 4?

Für eine Person, die alleinerziehend ist und Hartz 4 bezieht, ist : „Was steht mir zu?“ eine wichtige Frage. Schließlich geht es darum, eines oder mehrere Kinder zu versorgen. Alleinerziehende Hartz-4-Empfänger haben in der Regel Anspruch auf einen Mehrbedarf.

So heißt es in § 21 Absatz 3 SGB II, dass Personen, welche entweder mit einem oder mehreren Kindern, die minderjährig sind, zusammenleben und für diese allein sorgen, was Erziehung und Pflege anbelangt, einen Mehrbedarf für Alleinerziehende:

1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, oder
2. in Höhe von 12 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs.

erhalten.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Auf die Frage „Was steht mir bei Hartz 4 alles zu, wenn ich ein Kind, ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener bin?“ lautet die Antwort unter anderem: „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Dazu zählen beispielsweise:

Hartz 4 als Schüler: Was steht mir zu? Es gibt feste Beträge für den Schulbedarf.
Hartz 4 als Schüler: Was steht mir zu? Es gibt feste Beträge für den Schulbedarf.
  • Persönlicher Schulbedarf: Schüler erhalten jeweils einmal pro Schuljahr 156 Euro.
  • Aufwendungen für Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Mehraufwendungen für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung: Dieser wird in der Regel gewährt, wenn der Schüler nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur nächstgelegenen Schule gelangen kann
Formen der Leistung im Bereich Bildung und Teilhabe: Möglich ist der Erhalt der Förderung in Form von Euro, aber auch als Gutschein.
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Hartz 4: Was steht mir zu?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

55 Gedanken zu „Hartz 4: Was steht mir zu?

  1. Heike S.

    Also die Kommunen berücksichtigen keinen Mietspiegel niemals bei uns 4 Personen 670 kalt in der heutigen Zeit unmöglich so was zu finden es juckt keinen. denen ist dann egal wenn man auf der Straße sitzt diese Zahlen sind schon frech und wer so was bestimmt ist nicjt im realen Leben

  2. Thorsten F.

    Hallo habe eine Frage ich ziehe in Kürze in eine neue Wohnung ein und mein Bett ist kaputt brauche ein neues Ehebett, das Jobcenter hat gesagt 200 Euro als Darlehen für ein Bett würden sie zahlen kommt mir sehr wenig vor? Für 200 Euro bekommt man kein Ehebett??

  3. Markus

    Hallo ich lebe Zeit Dezember 2019 mit der Mutter meiner Kinder im Wechselmodell. Wir haben eine 50-50% Teilung wo jeder alleine verantwortlich ist für die Kinder. Wir leben beide von Hartz4 und ich habe dem Jobcenter mitgeteilt das wir im Wechselmodell leben. Sie bekommt das komplette Kindergeld, unterhalt Vorschuss, alleinerziehenden Hilfe usw. Und ich nur die Umgangskosten was kann ich beantragen und was steht mir allgemein zu. M. f. G

  4. Friedhelm H.

    Ich bin Friedhem aus Düsseldorf ich bin 62 Jahre alt.
    Ich möchte eine neue Wohnung Beziehen.Und Bin bei Sozialamt Sgb 12 Ich bin Krank Ich habe ein Herzinfakt Gehabt und Miter Schilddrüsse und 70% Behindert,Was Steht mir zu,Ich bekomme eine Frührente 122 Euro Zozialamt 211. und 70 für Zeitungsaustragen in der Woche.Ich bin Alleine Wie hoch darf die Miete sein? Und ie Nebenkosten und Heizung?Was Steht mir was zu?Noch was Raushohlen Beim Zozialamt?Wie Hoch Das sein insgesammt sein.Ich komme im Monat nicht Hin zum Leben.Mitte des Monat ist das Geld schon weg.Ich Zahle auch Rechnung.Mir Warde mir die Wohnung Abelehnt.

  5. Georg

    Hallo hatte bis vor kurzen ein gut bezahlten Job und den entsprechenden mein Leben angepasst. Hab letztes Jahr auch ein Auto auf Raten gekauft lauf Zeit 6jahre und auch Versicherungen abgeschlossen so das ich im monatlich ca 945€ Ausgaben habe + 100€ für tanken. Jetzt kommt harz4 mit monatlichen Einnahmen von 863€ also mach ich minus und Das Jobcenter sagt “ das ist nicht gut ist und soll mir ein Job suchen“ und wurde gebeten den Raum zu verlassen

  6. Haberecht

    Unser Problem ist . wir sollten unterlagen vom Juni -September noch Nachreichen. Dannach erhielt ich meine Rente
    nun soll ich für die 3 Monate 540,– zurück zahlen
    Das Amt wollte schon einmal vor einiger Zeit eine Nachzahlung von 1.600 haben. Es hatte sich raus gestellt das es
    nachträglich nur noch 400,– waren.
    Auch hat das Jobcenter nie die KFZ Versichrungen bezahlt
    Für ihre hilfe bedanke ich mich im voraus

  7. Dagmar M.

    Auch ich bräuchte eure Hilfe…leider…mein Nochmann hat seine Unterhaltszahlungen ohne Ankündigung von einem zum anderen Tag eingestellt…sie beliefen sich auf 750 Euro…ich arbeite als Beifahrerin für ein Busunternehmen als Minijob…10 Stunden pro Woche…mein Verdienst beträgt zwischen 230 und 280 Euro…14 Wochen im Jahr habe ich kein Einkommen…in den Ferien fahren wir leider nicht…meine Frage…kann ich aufstocken mit Hartz 4….wird meine Miete übernommen…375 Euro…ich bin völlig hilflos…vielen lieben Dank für die Antwort…

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