Das Wichtigste zur Ablehnung vom Darlehen zusammengefasst:
Hier finden Sie eine Übersicht einiger Fallbeispiele, bei denen in aller Regel der Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt wird.
Das Jobcenter ist zur Zustimmung für ein Darlehen verpflichtet, wenn nachweislich ein unabweisbarer Bedarf besteht.
Inhalt
Darf das Jobcenter ein Darlehen verweigern?

Der Bürgergeld-Regelsatz soll die täglichen Bedarfe eines Hilfebedürftigen decken. Doch nicht immer sind hierbei alle Posten berücksichtigt, die tatsächlich anfallen. Besteht ein unabweisbarer Bedarf, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Doch was passiert, wenn ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt wird? Unser Ratgeber verrät es.
Das Darlehen vom Jobcenter kann dann in Anspruch genommen werden, wenn ein sogenannter einmaliger unabweisbarer Bedarf besteht. Dieser ist von einem Sonderbedarf zu unterscheiden. Letzterer wird in aller Regel nicht als Darlehen gewährt.
Handelt es sich um einen laufenden Bedarf, der also nicht nur einmalig auftritt, kann ein Mehrbedarf in Frage kommen. Einen Anspruch auf selbigen haben Sie beispielsweise in der Schwangerschaft oder wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist.
Wann Bürgergeld-Empfängern ein Darlehen vom Jobcenter zusteht, ist in § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Es kommt also stets auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, ob vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt oder bewilligt wird. Von einer Bewilligung ist in aller Regel auszugehen, wenn es sich um ein Darlehen für die Mietkaution bei einem vom Jobcenter genehmigten Umzug handelt.
Fälle, bei denen vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt wurde

Im Folgenden wollen wir Ihnen nun einige Fallbeispiele präsentieren, bei denen vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt wurde. Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen.
Grundsätzlich ist allerdings der Antragsteller in der Pflicht, nachzuweisen, dass tatsächlich ein unabweisbarer Bedarf besteht, welcher den Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter begründet.
- Fernseher: Auch für Bürgergeld-Empfänger sollen die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt werden. Nach Auffassung vom Bundessozialgericht gehört ein Fernseher allerdings nicht zu diesen. Das Jobcenter kann ein Darlehen für ein solches Gerät also ablehnen, da es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf handelt.
- Umzug ohne Genehmigung: Vom Jobcenter kann ein Darlehen für Mietkaution abgelehnt werden, wenn der Leistungsempfänger den Umzug ohne Zustimmung, also quasi auf eigene Faust durchführt. In diesem Fall gibt es weder Hilfe bezüglich der Mietkaution noch Unterstützung bei den Umzugskosten.
In den benannten Fällen wurde ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt und die Gerichte bestätigten diese Entscheidung als korrekt. Ein Darlehen sollte in aller Regel auch bei Mietschulden gewährt werden, wenn dem Leistungsempfänger sonst die Obdachlosigkeit droht.
Hallo ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr, was ich machen soll.
Aus gesundheitlichen Gründen muß ich leider vom Amt leben.
Doch genau dieses macht mir jetzt ernsthafte Probleme.
Ich habe ein Darlehen beim jobcenter für eine Kaution beantragt.
Diese wurde nach ein paar Wochen sofort abgelehnt.
Worauf ich Widerspruch einlegte.
Jetzt fast 3 Monate später kam erneut eine Ablehnung meines Antrags.
Mit der Aussage, ich wäre 1.
In den letzten Jahren öfters umgezogen und ohne die Erlaubnis vom jobcenter.
Was absolut nicht stimmt !
Ich habe mir immer erst die Bestätigung vom jobcenter geholt bevor ich einen Mietvertrag unterschrieben habe.
Das Amt bestreitet dies.
2. Da ich mir ja jetzt die Kaution bei einem Kumpel geliehen habe ( damit ich nicht gleich wieder aus der Wohnung raus fliege, habe ich mir es geliehen ).
Sehen Sie keine Veranlassung, mir die Kaution als Darlehen zu geben.
3. Sie könnten zwar meine Gründe für den Widerspruch verstehen aber er wäre nicht sachlich genug gewesen
So nun bin am überlegen, was ich jetzt noch tun kann.
Gesundheitlich geht es mir gar nicht gut und Aufregung ist Gift für mich.
Soll ich nun es drauf ankommen lassen und vor Gericht gehen oder es lassen und versuchen, die Summe in Raten meinem Kumpel zurück zu zahlen.
Ich brauche einen Rat ich bin 59 Jahre alt und meine Frau 61 sie hat pflegegrad 2 und einen Rollstuhl wir wohnen zurzeit Hochpatere mit 6 Stufen bis zur Wohnungs Tür njn hat die Pflegeberatung einen Umzug in eine Barriere freie Wohnung empfohlen und der psychologe meiner Frau auch er hält es sogar für sehr wichtig nun habe ich am 06.06.2023 einen Mietvertrag für eine Barriere freie Wohnung unterschrieben ohne Zustimmung vom jobcenter und nun will das jobcenter die Kaution nicht übernehmen und meine Frau und ich sitzen ab dem .15.07.2023 auf der Straße was kann ich tun
Guten Tag,
Mit der Ablehnung zum Sozialgericht und dort Vorsprechen.
Wenn Sie Mittellos sind, dann kostet sich ein Eilantraf in der Regel nix
uns wurde die Wohnung vom jobcenter zugesichert,trotzdem bekommen wir kein Darlehen für die Kaution.
Hallo,
Wichtig ist das Sie alles SCHRIFTLICH beantragen müssen.
Nur so können Sie davon ausgehen auch eine schriftliche Absage zu erhalten. Diese enthält immer eine Rechtsbefehelbelehrung ( Rechtliche Grundlage der Ablehnung). Auf diese können Sie einen Wiederspruch einreichen (selber oder über ) den (Berarungshilfeschein), diesen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Damit können Sie sich kostenlos bei einem Fachanwalt (Erstberaten) lassen.
oder Sie sprechen beim Sozialgericht vor