Menschen geraten schnell in finanzielle Notlagen: Bei einem Umzug müssen die Kosten gestemmt werden, eine Stromnachzahlung wird gefordert etc. All diese zusätzlichen Ausgaben treffen Hartz-4-Empfänger meist hart. Wird dann vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt, wissen viele oft nicht, was sie tun sollen, um die Kosten decken zu können.
Das Wichtigste zur Ablehnung vom Darlehen durch das Jobcenter zusammengefasst:
Ja. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob der Anspruch auf ein Darlehen tatsächlich gegeben ist.
Erkennt ein Jobcenter keinen unabweisbaren Bedarf an, wird das Darlehen abgelehnt. Möglich Gründe einer Ablehnung finden Sie hier.
Sie können gegen die Ablehnung eines Darlehens bei Hartz-4-Bezug schriftlich Widerspruch einlegen.

Inhalt
Kann vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt werden?
Grundsätzlich soll der monatliche Bedarf eines Hartz-IV-Empfängers durch den maßgebenden Regelsatz gedeckt werden. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter in aller Regel die Bedarfe für Heizung und Unterkunft.
Allerdings kann nicht jeder Bedarf durch den Regelsatz abgegolten werden. In einigen Fällen ist es dann möglich, dass der Leistungsempfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II):
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Jobcenter hat das Darlehen abgelehnt: Mögliche Gründe

Es gibt unterschiedliche Fallbeispiele, in denen das Jobcenter rechtmäßig ein Darlehen abgelehnt hat. Einige Beispiele wollen wir Ihnen nun kurz vorstellen:
- Künstliche Befruchtung: In Berlin hatte ein Paar auf ein Darlehen zwecks künstlicher Befruchtung geklagt. Vom Jobcenter wurde das Darlehen abgelehnt, auch die zuständigen Richter vom Sozialgericht Berlin bestätigten diese Entscheidung. Zur Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Klagenden schon über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung vom Lebensunterhalt bezogen haben und demnach die Summe hätten ansparen können (AZ:S 127 AS 32141/12).
- Anschaffung von einem Fernseher: Das Bundessozialgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass durch das Jobcenter ein Darlehen abgelehnt werden darf, welches der Anschaffung eines Fernsehers dienen soll. Ein solches Gerät gehöre nicht zu den grundlegenden Bedürfnissen.
- Umzug ohne Genehmigung vom Jobcenter: Ein Darlehen wird ebenfalls abgelehnt, wenn dieses für eine Mietkaution beantragt wird und das Jobcenter vorab dem Umzug nicht zugestimmt hat. Ohne Genehmigung sollte dieser also nicht vollzogen werden.
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Ali meint
Ich werde Ende März Leistungen nach ALG1 erhalten. Vorher habe ich vom Jobcenter ALG2 bekommen. Nun war die letzte ALG2 Zahlung Ende Januar für Februar. Auf meinen Antrag hin für ein Überbrückungsdarlehen nach Paraghrap 24 um meine anfallenden Kosten und den Unterhalt für März bis zur Zahlung des ALG1 Geldes Ende März, wurde abgelehnt mit der Begründung das ich Anspruch auf ALG1 habe. Auch einen Antrag auf Vorschuss nach Paragraph 43 bei der Agentur für Arbeit wurde abgelehnt. Auf meine Frage wovon ich den leben soll hieß es, sie erhalten ja ALG1. Was kann ich jetzt tun bzw an wen soll ich mich wenden um meinen Lebensunterhalt bezahlen zu können ohne gleich auf die Straße Betteln oder Pfandflaschen sammeln zu müssen.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Ali,
werden Sie denn das ALG 1 rückwirkend auch für März erhalten?
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
cleveland meint
ich bekomme mit meinem sohn 986 euro im monat miete 682 euro wofon soll ich leben kindergeld abzug 194 euro stimmt das kann das stimmen
biebermann meint
Hallo bekomme ich ein Darlehen, bin durch Jobcenter auf mein Konto in minus gekommen und Konten fiele nicht ab buchen, die Bank hält die Gelder die auf nein Konto kommen natürlich ein um das Konto aus zu gleichen um die Strom Rechnung zu Zallen
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo biebermann,
das können wir nicht beurteilen. Zuständig ist das Jobcenter. Beantragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter das Darlehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Heike B. meint
Hallo, ich erhalte ALG 1 und bekomme zur Unterstützung noch ALG 2. Ich mache vom Arbeitsamt aus eine Umschulungsmaßnahme zur Berufsjraftfahrerin. Jetzt ist schön gleich zu Anfang der Maßnahme mein Auto kaputt gegangen ( Motorschaden, Auto kann nur noch zum schrotthändler ) Da ich ohne Auto nicht zur Maßnahme gelänge, brauche ich dringend ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug. Ich habe zuerst beim Arbeitsamt gefragt, was aber dort nicht möglich war und die sagten mir, ich kann auf dem Jobcenter Antrag zu einem Darlehen stellen. Das tat ich und habe auch die Situation erklärt. Das Jobcenter hat dies aber abgelehnt und ohne das Fahrzeug kann ich die Maßnahme nicht weiter ausführen. Was kann ich nun tun ? Macht es Sinn dagegen Wiederspruch einzulegen ?
Ariane meint
Hallo, ich musste die alte Wohnung aus eigenbedarf verlassen, und habe eine neue wohnung gefunden und bin da eingezogen, da ich keine andere wahl hatte, dazu bin ich schwanger, jetzt will das jobcenter mir die kaution nicht zahlen, weil ich sie vorher nicht gefragt habe, die wohnung wäre aber angemessen, nir droht jetzt die Kündigung wegen der kaution ich bin im 8. Monat schwanger, was kann ich tun ???