Das Wichtigste zur Ablehnung vom Darlehen zusammengefasst:
Hier finden Sie eine Übersicht einiger Fallbeispiele, bei denen in aller Regel der Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt wird.
Das Jobcenter ist zur Zustimmung für ein Darlehen verpflichtet, wenn nachweislich ein unabweisbarer Bedarf besteht.
Inhalt
Darf das Jobcenter ein Darlehen verweigern?

Der Bürgergeld-Regelsatz soll die täglichen Bedarfe eines Hilfebedürftigen decken. Doch nicht immer sind hierbei alle Posten berücksichtigt, die tatsächlich anfallen. Besteht ein unabweisbarer Bedarf, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Doch was passiert, wenn ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt wird? Unser Ratgeber verrät es.
Das Darlehen vom Jobcenter kann dann in Anspruch genommen werden, wenn ein sogenannter einmaliger unabweisbarer Bedarf besteht. Dieser ist von einem Sonderbedarf zu unterscheiden. Letzterer wird in aller Regel nicht als Darlehen gewährt.
Handelt es sich um einen laufenden Bedarf, der also nicht nur einmalig auftritt, kann ein Mehrbedarf in Frage kommen. Einen Anspruch auf selbigen haben Sie beispielsweise in der Schwangerschaft oder wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist.
Wann Bürgergeld-Empfängern ein Darlehen vom Jobcenter zusteht, ist in § 24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:
Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Es kommt also stets auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, ob vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt oder bewilligt wird. Von einer Bewilligung ist in aller Regel auszugehen, wenn es sich um ein Darlehen für die Mietkaution bei einem vom Jobcenter genehmigten Umzug handelt.
Fälle, bei denen vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt wurde

Im Folgenden wollen wir Ihnen nun einige Fallbeispiele präsentieren, bei denen vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt wurde. Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen.
Grundsätzlich ist allerdings der Antragsteller in der Pflicht, nachzuweisen, dass tatsächlich ein unabweisbarer Bedarf besteht, welcher den Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter begründet.
- Fernseher: Auch für Bürgergeld-Empfänger sollen die grundlegenden Bedürfnisse gedeckt werden. Nach Auffassung vom Bundessozialgericht gehört ein Fernseher allerdings nicht zu diesen. Das Jobcenter kann ein Darlehen für ein solches Gerät also ablehnen, da es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf handelt.
- Umzug ohne Genehmigung: Vom Jobcenter kann ein Darlehen für Mietkaution abgelehnt werden, wenn der Leistungsempfänger den Umzug ohne Zustimmung, also quasi auf eigene Faust durchführt. In diesem Fall gibt es weder Hilfe bezüglich der Mietkaution noch Unterstützung bei den Umzugskosten.
In den benannten Fällen wurde ein Darlehen vom Jobcenter abgelehnt und die Gerichte bestätigten diese Entscheidung als korrekt. Ein Darlehen sollte in aller Regel auch bei Mietschulden gewährt werden, wenn dem Leistungsempfänger sonst die Obdachlosigkeit droht.