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Bei Problemen mit dem Jobcenter den Sachbearbeiter wechseln?

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Der Sachbearbeiter im Jobcenter bearbeitet Ihren Hartz-4-Antrag, berechnet Ihren Leistungsanspruch und unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Was geschieht jedoch, wenn Sie sich ungerecht behandelt oder diskriminiert fühlen? Können Sie beim Jobcenter den Sachbearbeiter einfach wechseln?

Das Wichtigste zum Sachbearbeiterwechsel zusammengefasst:

Ist es möglich, den Sachbearbeiter zu wechseln?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, beim Jobcenter den Sachbearbeiter auf eigenen Wunsch zu wechseln.

Wie gehe ich vor?

Haben Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter, etwa weil Sie ihm Befangenheit vorwerfen, sollten Sie zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, um einen Wechsel anzustreben.

Was soll ich tun, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt?

Wird dieser nicht stattgegeben, haben Sie die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag gemäß § 17 Abs. 1 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) zu stellen.

Sie möchten den Sachbearbeiter wechseln? Beim Jobcenter ist dies unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Sie möchten den Sachbearbeiter wechseln? Beim Jobcenter ist dies unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Sachbearbeiterwechsel zusammengefasst:
  • So können Hartz-4-Empfänger den Sachbearbeiter wechseln
  • Können ALG-1-Empfänger den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wechseln?

So können Hartz-4-Empfänger den Sachbearbeiter wechseln

Wann können Sie bei Problemen mit dem Jobcenter den Sachbearbeiter wechseln?
Wann können Sie bei Problemen mit dem Jobcenter den Sachbearbeiter wechseln?

In der Regel können Sie beim Jobcenter den Sachbearbeiter nur wechseln, wenn triftige Gründe – wie etwa Befangenheit gegenüber Ihnen –
vorliegen
. Sind Sie unzufrieden oder fühlen Sie sich ungerecht behandelt, sollten Sie zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstreben. Im Vorhinein ist es ratsam, sich zu Terminen von einer Beistandsperson begleiten zu lassen. Dieses Recht ist in § 13 SGB X verankert:

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.

Diese Person kann dann als Zeuge auftreten und Ihre Aussagen bekräftigen. Für die Dienstaufsichtsbeschwerde ist in der Regel das Kundenreaktionsmanagement zuständig, welches der Geschäftsführung untersteht. Die Beschwerde wird dann geprüft, der betroffene Sachbearbeiter dazu befragt und die Ergebnisse an einen internen Service weitergeleitet.

Wird Ihnen Recht gegeben, können Sie meist beim Jobcenter den Sachbearbeiter wechseln.

Wird Ihrer Bitte um den Wechsel jedoch nicht stattgegeben, bleibt als letzte Möglichkeit in der Regel nur noch der Befangenheitsantrag. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 17 Abs. 1 SGB X. Laut diesem ist der Leiter der jeweiligen Behörde zu unterrichten, wenn ein Grund vorliegt, der vermuten lässt, dass eine unparteiische Amtsausübung nicht gegeben ist. Dies kann etwa in den folgenden Situationen der Fall sein:

  • Es liegt eine Diskriminierung oder Befangenheit gegenüber dem Hartz-4-Empfänger vor.
  • Der Sachbearbeiter ist mit einem Beteiligten freund- oder feindschaftlich verbunden.
  • Er tätigt unsachliche Äußerungen.
  • Er hat ein persönliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verwaltungsverfahrens.

Wird Ihrem Befangenheitsantrag stattgegeben, können Sie beim Jobcenter den Sachbearbeiter wechseln. Ihnen wird dann ein Kollege zugeteilt, der Ihren Bedürfnissen hoffentlich besser entgegenkommt und Sie kompetent berät.

Können ALG-1-Empfänger den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wechseln?

Beim Arbeitsamt den Sachbearbeiter wechseln: Unter Umständen hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Beim Arbeitsamt den Sachbearbeiter wechseln: Unter Umständen hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Personen, die erst seit kurzem arbeitslos sind, haben unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt. Für sie ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig.

Dort wird etwa die Höhe des ALG-1-Anspruchs berechnet. Großer Bedeutung kommt natürlich der Arbeitsvermittlung zu.

Wie bereits erwähnt, haben Hartz-4-Empfänger durchaus die Möglichkeit, beim Jobcenter den Sachbearbeiter wegen Befangenhiet oder anderen Gründen zu wechseln. Wie verhält es sich jedoch bei der Agentur für Arbeit mit dem Wechsel? Gelten hier andere Regeln? Grundsätzlich können Sie auch beim Arbeitsamt den Sachbearbeiter wechseln, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Es sind die gleichen Regelungen zu beachten wie beim Jobcenter.

Bildnachweise: fotolia.com/© Silvia Beres, istockphoto.com/© mactrunk, istockphoto.com/© mediaphotos

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Werner S. meint

    13. Juni 2018 um 15:05

    Sehr geehrte Damen und Herrn !
    Mein Arbeitsvermittler beim Jobcenter möchte mich unbedindt zwingen das ich einen 1€ Job machen soll in der Diakonie aber ich bin nicht Einverstanden mit dieser Sache ich hoffe Sie können mir da helfen Mit freundlichen Grüßen von Werner Schaub

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Juni 2018 um 9:35

      Hallo Werner,

      Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Wenn Sie den Job allerdings einfach so ablehnen, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Marion A. meint

    20. Juli 2018 um 18:31

    Ich habe auch ärger mit dem Jobcenter und weiß mir nicht zu helfen.

    Antworten
  3. Susi meint

    15. August 2018 um 22:12

    Hallo,

    ich hab ein Problem mit dem Jobcenter undzwar mache ich zurzeit eine Ausbildung und verdiene 460€ netto. Jedoch muss ich mit dem Zug zur Arbeitsstelle fahren, weil ich nur dort eine Ausbildung gefunden habe. Das sind 106,50€. Das heisst mir bleiben 353,50€. Diese Kosten will das Jobcenter nicht übernehmen. Jedoch wird mir das zu viel da ich noch nebenbei zur Fahrschule gehe um mir meinen Arbeitsweg leichter zu machen. Da ständog Züge ausfallen oder mehrfach verpsätet kommen. Auch die Fahrschulkosten wollte das Jobcenter nicht übernehmen. Ich habe diesen Monat die Gebühr von 250€ bezahlt und das Zugticket für 106,50 und ich habe wirklich nichts mehr und trz wird das Geld das wir verdienen angerechnet und mein Bruder verdient weniger als ich und meine Mutter nur 1.200 die allein für die Miete und Nebenkosten drauf gehen.

    Ist das richtig so? Das Jobcenter sollte einem helfen Arbeit zu finden. Einen zu integrieren. Und trz. wird mir die Hilfe die ich brauche nicht gegeben. Ich verlange nicht viel nur das man mir die Zugfahrten erstattet.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:25

      Hallo Susi,

      normalerweise kann ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden (Kilometerpauschale). Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber zur Kilomterpauschale. Außerdem gibt es in vielen Kommunen (Bezirks-, oder Landratsamt) die Möglichkeit für Auszubildende Hilfe bei den Fahrtkosten zu erhalten. Erkundigen Sie sich direkt im Bürger-, Bezirks-, oder Landratsamt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Oliver meint

    6. Oktober 2018 um 4:23

    Meine Jobvermittlerin hat mich gefragt, wie ich mich beim „schmarotzen so fühle, da ich auf Kosten des Staates lebe“. Außerdem sagte sie, sie würde vermuten, dass ich heimlich arbeiten würde und das Gehalt bar erhalten würde, weil ich mit der Situation angeblich so zufrieden bin. Das sind alles haltlose Unterstellungen. Ist in diesem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen und der richtige Weg?
    Ich fühle mich durch ihre Beleidigungen und Unterstellungen diskriminiert und menschlich herabgewürdigt!

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 9:53

      Hallo Oliver,

      wenn Sie dieser Meinung sind, dann können Sie ein Beschwerde einreichen. Ihre Erfolgschancen können Sie erhöhen, indem Sie im Vorfeld eine Beistandsperson als Zeugen mitbringen. Diese kann dann auch Ihnen gegenüber einschätzen, ob Ihr Sachbearbeiter ihrer Meinung nach befangen agiert, oder ob Sie dies nur subjektiv so wahrnehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Barry meint

    27. November 2018 um 9:42

    Hallo,die arbeitsvermittlerin will meinen Mann in einen deutschkurs schicken Ziel b1. Sie drückte ihn einige Sachen aus wo er Anrufen sollte und sich anmelden. Viele von den ausgedruckten wäre als wir anriefen schon voll dann hatten wir bei einen Erfolg somit ging mein Mann hin musste ein deutschtest machen um seinen stand zu sehen. Die Schule sagte zu ihm er solle erst a2 Kurs machen die beginnt im februar. Heute ist er dann zu seiner vermittlerin mit den Unterlagen von der Schule und sie sagt Nein akzeptiere das nicht fängt zu spät an er solle was anderes suchen. Ist das nicht reine Schikane ich meine mal sie hat das alles ausgedruckt und ob es jetzt im Januar oder im februar beginnt macht ja jetzt auch kein großen Unterschied. Könnte man dagegen eine Beschwerde einlegen?

    Antworten
  6. Medy meint

    29. November 2018 um 10:24

    Meine Sachbearbeiterin ist Psychopath , sie hat mir gesagt nach ersten Termin, sie hat was erlebt in mein Heimat, als Touristen, Männer haben sie angeschaut, angeblich wollte Jemand sie anfassen, es war Sommer, manche Touristen verhälten sich wie in ihre schlaffzimmer..ich habe gesagt,überall gibt kranken leute, hier auch in Deutschland, gibt Männer die kinder angreifen, und sogar töten, sie wollte das nicht hören, sie schreite ja ja ja mehrmals, ich fühle mich diskriminiert , ungerecht behandelt..ich plege meine kranken deutsche frau und schwerbehinderte Tochter..ich habe viel gearbeitet dass meine beiden knien kaputt sind, erst wenn meine frau würde noch sehr krank, die Tochter auch, ich könnte nicht mehr arbeiten..die Sachbeabeiterin macht mich fertig, sie schreit, grundlos..dann sie fasst ihre Hals mit ihre hände , und in Sommer sie bewegt ihre kleidung es sei sehr warm sagt sie, und dann ich habe mich beschwert bei Chefin, dass diese frau verhält sich so komisch, schreit nur, mit meine kranken frau und Tochter ich kann nicht lange weg , und knien kaputt..letzte mal gesehen, sie macht wie nnnnnnn leiser hinter mir wenn ich fertig bin mit ihr..das ist psychopathisch, dieser nnnnn von ihr quält mich..ich habe termin gehabt, ich bin nicht gegangen, ich habe brief geschrieben dass ich möchte andre sachberabeiterin. Ich schwöre dass ich euch nicht anlüge…die frau ist wirklich so…was soll ich Jetzt tun?

    Antworten
  7. oyster meint

    10. Januar 2019 um 17:56

    mein vater hat nach 44 jahren vollzeibeschäftigung nun, 1,5 jahre vor der frühverrentung seinen job verloren und bezieht seit zwei monaten ALG1. sein sachbearbeiter zwingt ihn nun eine 14tägige ganztagsschulung für bewerbungsschreiben durchzuführen, obwohl mein vater u.a. im personalbereich seiner firma gearbeitet hat. auch wird er gezwungen – laut seinem sachbearbeiter – zu vorstellungsgesprächen gehen zu müssen, für die er eindeutig nicht qualifiziert ist. auch wurde er mit dem spruch begrüßt „wir sind eine solidargemeinschaft, da muss jeder seinen beitrag leisten. sie können nicht einfach geld beziehen und nichts dafür tun“. der mann ist offensichtlich nicht qualifiziert für seinen job! mein vater hat 44 jahre in die arbeitslosenversicherung eingezahlt und sehr wohl seinen beitrag zur solidargemeinschaft geleistet. auch geht es darum ihn sinnvolle arbeit anzubieten, die er auch sucht und nicht mit solchen humbug gelder und lebenszeit zu verschwenden. ist ein wechsel des sachbearbeiters möglich?

    Antworten
  8. Mery meint

    15. Februar 2019 um 16:48

    Wie kann ich meine Gesprächspartner von Job Center wechseln kann jemand bitte sagen

    Antworten
    • Jessica meint

      26. Januar 2020 um 14:10

      stelle ein befangenheitsantrag mit plausibler begründung da warum du den sachbearbeiter wechseln z.b mangelendes einfühlvermögen

      Antworten
  9. Tolga meint

    18. März 2019 um 22:42

    Kann man sich über den Sachbearbeiter beschweren bzw. eine Beschwerde einreichen? Wenn ja wo, bei wem?
    Ich erhalte ALG I und habe heute Bewerbungscoaching aufgedrückt bekommen. Habe nach Englischkurs gebeten, damit ich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe. Leider will sie es mir nicht genehmigen auch kein Weiterbildung in der Bcuchhaltung.

    Antworten
  10. van der Elburg meint

    16. Mai 2019 um 0:35

    Zum Thema: Sachbearbeiter ablehnen.
    Ich habe einen Antrag gem. § 17 SGB X gestellt, weil meine drei Sachbearbeiter regelmäßig gegen den Datenschutz verstoßen und auf Straftaten zugreifen (Kleine Anmerkung: Alles bestätigt von der Staatsanwaltschaft und einer Strafkammer des Landgerichtes, dem Sozialgericht und dem Bundesdatenschutz)
    Die Antwort vom Geschäftsführer des Jobcenters Nordhausen ([Name von der Redaktion entfernt]):
    Der Antrag wird abgelehnt. Die rechtswidrigen Handlungen meiner Mitarbeiter sind für mich kein Grund zur Besorgnis.
    Der Landrat des LK Nordhausen als kommunalem Träger des Jobcenters:
    Meiner Auffassung nach gehören derartige Handlungen (lt. LG Mühlhausen, 7. Strafkammer: Verstöße gg. §§ 132, 164, 185, 187, 203, 240, 263, 339, 344 StGB, § 67ff SGB X, Art. 1,; 2; 3; 13 GG) zu den ordnungsgemäßen Amtshandlungen meiner Mitarbeiter.
    GStA Jena:
    Bei Datenschutzstraftaten handelt es sich um Gefälligkeiten zu meinen Gunsten, die ungeahndet bleiben müssen, weil die Mitarbeiter des Jobcenters der Meinung sind, dazu berechtigt zu sein. [Namen von der Redaktion entfernt])
    Brandaktuell Sozialgericht Nordhausen:
    Gesetze, die das Jobcenter Nordhausen in die Pflicht nehmen, gibt es nicht (RiSG [Name von der Redaktion entfernt])

    Antworten
  11. TIM meint

    28. Mai 2019 um 9:22

    Guten Morgen, ich bin Österreicher und seit 31.01.19 arbeitslos, ich habe mich fristgerecht bei der Arbeit Agentur gemeldet und alle Anträge gestellt. Ich bekam ständig neue Formulare zum aufüllen und auch ständig Bewerbungsvorschläge die ich auch alle wahrgenommen habe. Ich habe seit dem 31.01. kein Geld bekommen, zum Glück hat mein Vermieter mich noch nicht ausgeworfen und Freunde haben mich mit Essen und Geld leihen unterstützt. Man hat mich vertröstet, mich hingehalten und und, ich kann gar nicht beschreiben wie schlimm es mir erging, diese Demütigung …. immer wieder Geld zu erbetteln, damit ich wenigstens zu Vorstellungsgesprächen und zum Jobcenter fahren konnte, Die Versicherung schrieb mir, ich wäre nicht mehr versichert und wollte nun 800€ von mir! Ich habe Versicherungszeiten von Österreich nachweisen und zu guter Letzt den das U1 Formular erbringen. Gestern kam nun der Brief von von der Arbeitsagentur, dass ich keinen Anspruch hätte und Arbeitslosengeld 2 beantragen soll!!!!! Ich habe Schulden gemacht, mich beworben…ich bin so dermaßen verzweifelt….. eigentlich brauche ich einen JOB, aber ich habe nicht mal das Geld für den Bus um irgendwo hinzukommen

    Antworten
  12. Melanie meint

    7. Juni 2019 um 13:00

    Guten Tag
    also bei mir ist das so das mein Verlobter und ich die gleiche Sachbearbeiterin haben und die sich ständig erlaubt sich negativ über mich zu äußern gegenüber meinem Verlobten wenn er einen Beratungstermin hat und das stinkt mir gewaltig den es gibt ja sowas wie eine Schweigepflicht oder die Datenschutzgrundverordnung an die man sich zu halten hat. Jetzt meine Frage kann ich meinen Sachbearbeiter in so einem Fall wechseln ?
    Gruß
    Melli

    Antworten
  13. Bianka meint

    14. Juni 2019 um 11:15

    Hallo, mein Problem seit 4 Jahren. Ich bin im Sommer 6 Wochen arbeitslos ,jedes Jahr das gleiche Spiel. Immer zum Anfang des Schuljahres werde ich wieder eingestellt . Jedes Jahr muss ich dort ein persönliches Gespräch wahr nehmen obwohl ich Urlaub eingereicht habe 14 Tage. Meine Kollegen haben ein anderes Amt und nie Probleme. Ich bin verzweifelt wie komme ich da Gegenangriff. Ich habe mich rechtzeitig arbeitslos gemeldet
    , war zum persönlichen Gespräch. Meine berufliche Zukunft bleibt wie sie ist .keine Ahnung

    Antworten
  14. Friedrich meint

    18. Juli 2019 um 16:45

    Hallo, ich beziehe seit Mai 2019 ALG1 und alles was meiner Vermittlerin eingefallen ist, ist eine Maßnahme zur Bewerbung. Das heißt 6 Wochen jeden Tag 8 Stunden nach Stellenangeboten suchen und bewerben. Die Maßnahme ist eigentlich für Menschen gedacht, die kurz vorm Hartz4 stehen und nicht wie ich erst arbeitslos geworden sind. Alles andere wimmelt die Vermittlerin ab. Was kann ich dagegen tun? Ach ja und in der Maßnahme besteht Anwesenheitspflicht, was heißt, für jeden Tag an den man fehlt bleibt man länger in dieser Maßnahme.

    Antworten
  15. christian B. meint

    16. September 2019 um 16:12

    Hallo ich bin schwerbehindert 50% mit ausweis, habe eine Pflebedürftige Mutter Pflegegrad 2 wo ich mit meiner frau dies betreue zusammen mit dem pflegedienst ich selber beziehe wg krankheit ALG2, ahbe als hauptschöffe im Amtsgericht ein ehrenamt für 5 jahren.der Jobcenter mitarbeiter Reha maßnahmen sagt er so ok ich nehme sie raus von der arbeitsvermittlung und 1 woche später bekomme ich einladung zu sog wieder einstellungs maßnahmen (ohne grantie) er wiedersetzt sich auch den § 17 abs.1 SGBX freie arbeitsaussuchung, er keint wenn ich dies niccht anehmen kürzung etc.Redet von karl valentin und nach dem gespräch bei ihm im Büro fängt er an you tube videos von Weißblauen geschichten mit gustl bayerhammer sich zu verabschieden .Er sagt ich kann laut rentenevrsichrung zwar 3-6 std tägl arbeiten aber bei starker Stuhl u. Harninkontinenz sowie vorstufe 2 Dickdarmkrebs , 2 kapuute kniegelenke 2 Op lws5 /S1 ,wäre das nicht möglich dann wie gesagt zu sog. kursen wo cih schon aml durchmachte ne einladung bekommen ,ich ahbe kein vertrauen mehr habe per e mail ne fachaufsichtsbeschwerde eingelegt gegenden sachbearbiter (arbeitsvermittler jobcenter).ich werde nächste woche zud er Einladung zwar hingehen aber mit begleitung. das ich teilnahm fertig.kann ich einen Antrag stellen gegenüber den Sachbearbeiter zum wechseln wegen vertrauensbruch oder Befangenheit §17 Abs.1 SGBX,wäre das möglich .? danke für schnelle antwort
    mfg
    chris.

    Antworten
  16. Günther meint

    16. September 2019 um 16:33

    Hallo, ich lebe alleine in eine angemessene Wohnung und die Miete wird direkt an meine Vermieter überwiesen. Seit 5 Tagen ist mein kleiner Bruder jetzt bei mir Wohnhaft und er hat sich heute bei der Jobcenter ein Antrag auf ALG2 gestellt. Sie wollte die Mietvertrag von mir haben und meinte dass die haelfte der Miete an meinem Bruder noch gegeben wird weil er Haushaltsangehörige gilt.

    Ich habe dem Sachbearbeiter gesagt dass ich keine Meite fordere und ihm wirtschaftlich nicht unterstütze weil die Miete über Jobcenter sowieso bezahlt wird aber die wollte trotztdem den Mietvertrag um die Nebenkosten etc zu berechnen.

    Heisst das jetzt dass meine Miete 1/2 geteilt wird? Ich verstehe das nicht.

    Antworten
  17. Evelin meint

    16. September 2019 um 20:48

    Hallo, ich würde ebenfalls gern den Sachbearbeiter wechseln. Ich bin 54 Jahre alt und habe in den letzten 2 Jahren Weiterbildungen gemacht um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Zur Zeit befinde ich mich in meiner letzten Weiterbildung in einem Englisch Sprachkurs und regelmäßig bewerbe ich mich auf Stellenangebote aus den Online Jobbörsen. Jetzt habe ich ein Angebot von einem seriösen Arbeitgeber erhalten der wirklich Interesse an meiner Arbeitskraft hat. Ich sollte aber zum Probearbeiten kommen, was ja auch normal ist. Dafür wollte ich heute den Antrag bei meiner Sachbearbeiterin stellen. Diese lehnte das jedoch ab mit der Begründung :Ich befinde mich ja in einer Weiterbildung und bekomme die Fahrtkosten bezahlt und deswegen genehmigt Sie mir das nicht.. Ist das denn rechtens??? Zumal mir vom Arbeitgeber zugesagt wurde, das ich Featangestellt werde wenn mir die Arbeit zusagt… Ich dachte immer, das Jobcenter ist dafür da, Menschen in Arbeit zu bringen und nicht die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu nehmen…

    Antworten
  18. Franky S. meint

    26. September 2019 um 1:19

    sicherlich anzuraten. im Vorfeld bevor man irgendwelche Beschwerden einreicht die ohne Vorbereitung gestellt werden ins sinnlose verlaufen werden ist mein Tipp, einfach per email oder Telefon um einen persönlichen Termin bei der Arbeitsvermittlerin bitten, BG Nummer nicht vergessen abzugeben und wenn der Termin per Brief da ist, zu diesem Termin eine Beistandsperson des Vertrauens mit dazu nehmen und gezielt nochmals den Sachverhalt von hinten aufrollen und zur Sprache bringen , Grund um sich Kenntnisse zu holen weil man beim Vortermin nur Bahnhof verstanden hat und sich vorbeugend noch Mal im klaren sein will. Äußert sich die Sachbearbeiterin erneut so glegelhaft und respektlos, hat eine Beschwerde bzw. ein Befangenheitsantrag 99.9 Prozent aussicht auf Erfolg und man kann danach sogar den Sachbearbeiter auf Antrag wechseln.

    Antworten
  19. Ramona meint

    30. September 2019 um 11:33

    Meine 18 jährige Tochter will nicht mehr zu ihrer Berater beim Jobcenter da er immer so komisch über die Schulter streichelt beim gehen und sie wohl immer komisch anschaut.
    Was können wir tun?
    Sie weigert sich hinzugehen

    Antworten
  20. Toni meint

    22. Oktober 2019 um 15:45

    Hallo zusammen und zwar geht es um die Föderung 16i wollte bei mein Vater anfangen doch der braucht finanzielle Hilfe mit dem Jobcenter wurde besprochen das ich erst mal eine Maßnahme machen sol und ich dort anfangen könnte dannach das es keine Probleme gibt zur Kompetenz Feststellung habe auch ein Praktikum 2 Wochen gemacht dort und jetzt Nach der Maßnahme wird mir gesagt das es nicht geht bei der Familie fühle mich sehr verarscht auf deutsch gesagt von mein Arbeitsvermittler ! Kann man da was machen jetzt meine Frage ?

    Antworten
  21. Vera G. meint

    31. Oktober 2019 um 11:01

    Guten Tag
    Ich habe ein Problem ich habe seid dem 25 .4 KEIN GELD bekommen.
    Bekomme immer Zettel was sie noch will. Sollten jetzt alles haben.
    Bekam wieder einen Brief mit 9 Sachen was sie wieder will. Das meiste weiß sie.
    Ich bin jetzt im Trennungsjahr und privates möchte ich nicht sagen.

    Ich bitte sie um Hilfe da ich bald kein Geld mehr habe weil das hat mir meine Schwester geliehen

    Antworten
  22. Biggi meint

    4. Dezember 2019 um 11:13

    Guten Tag zusammen,
    ich habe vor 2 Wochen die betriebsbedingte Kuendigung erhalten. Dem Unternehmen, bei dem ich gearbeitet habe, geht es wirtschaftlich nicht gut, fast 50% der Belegschaft wurde gekuendigt.
    Ich hatte gestern das Gespraech mit der Arbeitsvermittlung. Meine Ansprechpartnerin hat sich die Voraussetzungen angeschaut und gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG I haette, da ich nicht innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet habe.
    Zum Glueck hat mir ein Kollege, dem auch gekuendigt wurde, erzaehlt (er wird in einem anderen Bundesland „betreut“), dass sich ab Januar 2020 die Berechnung der Bedarfszeiten aendert, statt 24 Monate….30 Monate.
    Leider konnte mir meine Ansprechpartnerin bei der Agentur fuer Arbeit nichts darueber sagen, auch telefonisch wusste niemand Bescheid. Ich habe online etwas zu der Gesetzesaenderung gefunden. SGBIII Paragraph 142/143. Bitte kann mir jmd.bestaetigen, dass diese Aenderung im Januar kommen wird.
    Das waere gut fuer mich, sonst bekomme ich kein Geld.
    Und noch eine kurze Frage: Wenn es stimmt, dass die Aenderung eintritt, warum weiss dann 1 Monat vorher niemand von den Verantwortlichen Bescheid, da kann doch die Beratung auch nicht gut klappen.
    Vielen Dank fuer die Antworten. Schoene Feiertage.
    Gruss Birgit

    Antworten

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