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Beistand zum Jobcenter mitnehmen – Unterstützung und Hilfe

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Für viele Hartz-4-Empfänger stellt der Gang zum Jobcenter puren Stress dar. Sie sind unsicher, wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und fühlen sich vom Sachbearbeiter nicht ernstgenommen oder gar diskriminiert. Kann zu einem Termin beim Jobcenter ein Beistand mitgenommen werden?

Das Wichtigste zum Beistand beim Jobcenter kurz und knapp zusammengefasst

Darf ich einen Beistand zum Jobcenter mitnehmen?

Ja, denn laut § 13 Abs. 4 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) hat jeder Hartz-4-Empfänger das Recht dazu, einen Beistand zum Jobcenter mitzunehmen.

Was kann der Beistand tun?

Es sollte vorher geklärt werden, ob der Begleiter aktiv am Gespräch teilnimmt oder lediglich anwesend ist und sich etwa Notizen macht. Mehr dazu hier.

Was muss ein Beistand beachten?

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass sich ein Beistand beim Jobcenter ausweisen muss.

Dürfen Sie zum Termin beim Jobcenter einen Beistand mitbringen?
Dürfen Sie zum Termin beim Jobcenter einen Beistand mitbringen?

Inhalt

  • Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter – Ein Beistand kann Sie unterstützen
    • Wann können Sie den Sachbearbeiter wechseln?
  • Muss sich der Beistand beim Jobcenter ausweisen?

Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter – Ein Beistand kann Sie unterstützen

Viele Hartz-4-Empfänger benötigen Hilfe beim Jobcenter. Die Ursachen sind vielfältig: Häufig spielt Unsicherheit eine Rolle, viele fühlen sich vom Sachbearbeiter ungerecht behandelt. Unterstützung bei einem Termin wäre für Betroffene häufig die richtige Lösung.

Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Betroffene einen Beistand zum Jobcenter mitnehmen. Dieses Recht ist in § 13 Abs. 4 SGB X festgehalten:

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Probleme mit dem Jobcenter? Hilfe kann ein Beistand leisten.
Probleme mit dem Jobcenter? Hilfe kann ein Beistand leisten.

Der beim Termin im Jobcenter anwesende Beistand sorgt häufig dafür, dass der Termin ruhiger abläuft. Der Hartz-4-Empfänger fühlt sich in der Regel sicherer, da er einen Rückhalt hat, und auch die Sachbearbeiter sind häufig zuvorkommender.

Der Beistand beim Jobcenter kann entweder als stiller Begleiter dienen und ein Protokoll des Gesagten anfertigen – Tonaufnahmen sind jedoch verboten – oder auch aktiv am Gespräch teilnehmen.

Beide Parteien sollten im Vorhinein besprechen, was im Gespräch geklärt werden und wie sich der Beistand verhalten soll. Außerdem sollte er einen Einblick in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Hartz-4-Empfängers bekommen.

Bei Problemen mit der ARGE Hilfe bekommen? Vor dem Jahr 2010 war die Arbeitsgemeinschaft – kurz ARGE genannt – für die Belange der Hartz-4-Empfänger zuständig. Nach einer Änderung des Grundgesetzes hat aber das Jobcenter im Jahr 2010 diese Aufgaben übernommen. Trotzdem verwenden viele Personen fälschlicherweise immer noch den veralteten Begriff. Betroffene benötigen also keine Hilfe bei der ARGE, sondern beim Jobcenter.

Wann können Sie den Sachbearbeiter wechseln?

Können die bestehenden Probleme mit dem Jobcenter durch einen Beistand nicht geklärt werden, fragen sich viele Betroffene, ob Sie den Sachbearbeiter wechseln können. Grundsätzlich ist dies möglich.

Zunächst sollten Hartz-4-Empfänger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ist diese nicht erfolgreich, besteht noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag gemäß § 17 Abs. 1 SGB X zu stellen.

Muss sich der Beistand beim Jobcenter ausweisen?

Auf der Suche nach einem Beistand für das Jobcenter? In den sozialen Medien werden Sie fündig.
Auf der Suche nach einem Beistand für das Jobcenter? In den sozialen Medien werden Sie fündig.

Eine häufig gestellte Frage befasst sich mit dem Thema, ob sich der Beistand beim Jobcenter ausweisen muss. Das Sozialgericht Stuttgart hat hierzu im November 2014 ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: S 4 AS 6236/14 ER).

Grundsätzlich hat das Jobcenter das Recht dazu, den Begleiter aufzufordern, sich auszuweisen. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kann der Termin beendet werden. Als Begründung wurde unter anderem angegeben, dass die Mitarbeiter im Jobcenter wissen müssen, wer sich gerade im Arbeitszimmer befindet.

Mittlerweile gibt es viele Organisationen, welche einen Beistand beim Jobcenter vermitteln. Häufig finden sich Betroffener und Begleiter auch in Internetforen oder in den sozialen Medien.

Bildnachweise: istockphoto.com/shironosov, istockphoto.com/TatyanaGl, istockphoto.com/shironosov

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Veprim M. meint

    17. August 2019 um 13:35

    Ich habe Termin 22 08 19. Mit Arbetsvermitler Jobcenter. Wegen Bildung Gutschein. Mir wurde ausgehändigt.und ich bin Angemeldet in Farschule klasse D. Dan hat eine Arbetswermitler andre Angerufen und gesagt Bildung Gutschein.wird Abgehlent. Aus welche gründ ich weiß nicht.ich bitte um Hilfe bestand. Danke.

    Antworten
  2. Diener meint

    31. August 2019 um 11:12

    Hallo, das geht so nicht, das Jobcenter muss Ihnen schriftlich (mit Brief) zusagen oder absagen, mündlich geht nicht.
    Danach können Sie Widerspruch stellen.

    Antworten

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