Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen häufig erfolgreich

← Zurück zur News-Übersicht

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion deckt auf, dass Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen häufig erfolgreich sind. Demnach haben im Jahr 2018 fast die Hälfte der Leistungsempfänger, welche diese Rechtsmittel genutzt haben, Erfolg gehabt: Die Jobcenter mussten die Sanktionen zurücknehmen.

Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen sind häufig erfolgreich.
Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen sind häufig erfolgreich.

Statistik der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen 2018

Die Antwort der Bundesregierung zu den Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-4-Sanktionen legt dar, dass im vergangenen Jahr etwa 8.100 von 17.700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben wurde.

Von 1.200 Klagen waren etwa 500 erfolgreich, gingen also zu Gunsten des Leistungsempfängers aus. Entweder wurde den Klagen stattgegeben oder das Jobcenter lenkte ein, sodass die entsprechenden Verfahren eingestellt werden konnten.

Die Zahlen zeigen deutlich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen werden. Wollen Alg-2-Empfänger Klagen oder Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen einreichen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Die Kosten können im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe übernommen werden.

Wann können Hartz-4-Sanktionen überhaupt ausgesprochen werden?

Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen haben keine aufschiebende Wirkung.
Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen haben keine aufschiebende Wirkung.

Die Leistungskürzungen vom Jobcenter, welche ausgesprochen werden können, wenn Leistungsempfänger ihrer Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, geraten immer wieder in die Kritik.

Kritiker sehen dadurch das Existenzminimum gefährdet, da der Hartz-4-Regelsatz ohnehin nur die nötigsten Bedürfnisse abdecken kann. Dabei gibt es drei Abstufungen, in denen die Leistungen aus dem Regelbedarf gemäß § 31a Absatz 1 SGB II  gemindert werden können:

  • 1. Pflichtverletzung:  30 %
  • 2. Pflichtverletzung:  60 %
  • 3. Pflichtverletzung: Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 entfällt vollständig

Wird ein Termin beim Jobcenter ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen, hat dies in aller Regel eine Leistungskürzung von zehn Prozent zur Folge. Sämtliche Kürzungen gelten über einen Zeitraum von drei Monaten.

Erklärt sich ein Leistungsempfänger nachträglich bereit, seinen Pflichten nachzukommen, kann auch von einer Leistungssperre abgesehen werden. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

Wichtig: Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen haben keine aufschiebende Wirkung! Die Regelsatzkürzung tritt also zunächst einmal in Kraft. Um den Lebensunterhalt während dieser Zeit sicherstellen zu können, kann das Jobcenter im Einzelfall Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine gewähren.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (39 votes, average: 4,60 out of 5)
Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen häufig erfolgreich
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert