Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion deckt auf, dass Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen häufig erfolgreich sind. Demnach haben im Jahr 2018 fast die Hälfte der Leistungsempfänger, welche diese Rechtsmittel genutzt haben, Erfolg gehabt: Die Jobcenter mussten die Sanktionen zurücknehmen.

Statistik der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen 2018
Die Antwort der Bundesregierung zu den Klagen und Widersprüchen gegen Hartz-4-Sanktionen legt dar, dass im vergangenen Jahr etwa 8.100 von 17.700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben wurde.
Von 1.200 Klagen waren etwa 500 erfolgreich, gingen also zu Gunsten des Leistungsempfängers aus. Entweder wurde den Klagen stattgegeben oder das Jobcenter lenkte ein, sodass die entsprechenden Verfahren eingestellt werden konnten.
Die Zahlen zeigen deutlich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen werden. Wollen Alg-2-Empfänger Klagen oder Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen einreichen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Die Kosten können im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe übernommen werden.
Wann können Hartz-4-Sanktionen überhaupt ausgesprochen werden?

Die Leistungskürzungen vom Jobcenter, welche ausgesprochen werden können, wenn Leistungsempfänger ihrer Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, geraten immer wieder in die Kritik.
Kritiker sehen dadurch das Existenzminimum gefährdet, da der Hartz-4-Regelsatz ohnehin nur die nötigsten Bedürfnisse abdecken kann. Dabei gibt es drei Abstufungen, in denen die Leistungen aus dem Regelbedarf gemäß § 31a Absatz 1 SGB II gemindert werden können:
- 1. Pflichtverletzung: 30 %
- 2. Pflichtverletzung: 60 %
- 3. Pflichtverletzung: Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 entfällt vollständig
Wird ein Termin beim Jobcenter ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen, hat dies in aller Regel eine Leistungskürzung von zehn Prozent zur Folge. Sämtliche Kürzungen gelten über einen Zeitraum von drei Monaten.
Erklärt sich ein Leistungsempfänger nachträglich bereit, seinen Pflichten nachzukommen, kann auch von einer Leistungssperre abgesehen werden. Die Entscheidung darüber wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.
Wichtig: Klagen und Widersprüche gegen Hartz-4-Sanktionen haben keine aufschiebende Wirkung! Die Regelsatzkürzung tritt also zunächst einmal in Kraft. Um den Lebensunterhalt während dieser Zeit sicherstellen zu können, kann das Jobcenter im Einzelfall Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine gewähren.