Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug: Besteht ein Anspruch?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug in Kürze

Können Hartz-4-Empfänger Mutterschaftsgeld beziehen?

Nein, Hartz-4-Empfänger haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie ausschließlich ALG 2 beziehen.

Wann steht Aufstockern Mutterschaftsgeld zu?

Aufstocker können einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, wenn sie einen Minijob ausüben und familienversichert oder gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt in diesem Fall 210 Euro.

Kann ich als Hartz-4-Empfänger einen Arbeitgeberzuschuss erhalten?

Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Hartz-4-Empfänger nur, wenn sie mehr als 390 Euro netto verdient haben.

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Haben Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug?
Haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug?

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes können Schwangere in den Mutterschutz gehen. Damit sie keine finanziellen Einbußen während dieser Zeit haben, sieht das deutsche Gesetz das Mutterschaftsgeld vor. Dieses können Arbeitnehmerinnen von der Krankenkasse erhalten. Anschließend kann Elterngeld beantragt werden.

Aber wie verhält sich dies, wenn Sie Sozialleistungen beziehen? Haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie Hartz 4 erhalten? Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Mutterschaftsgeld bei Hartz 4: Der Freibetrag beträgt 30 oder 100 Euro.
Mutterschaftsgeld bei Hartz 4: Der Freibetrag beträgt 30 oder 100 Euro.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzzahlung, welche die Arbeitnehmerin im Mutterschutz finanziell entschädigen soll.

Mutterschaftsgeld für Hartz-4-Empfänger gibt es in der Regel nicht. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 erhalten Leistungsberechtigte weiterhin den maßgeblichen Regelsatz, den sie zuvor auch schon erhalten haben. Während der Schwangerschaft kann allerdings ein Mehrbedarf für Schwangere geltend gemacht werden.

Der Mehrbedarf für Schwangere wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung des Kindes gezahlt und beträgt 17 % des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Alleinstehenden handelt es sich dabei um 75,82 Euro bei einem aktuellen Regelsatz von 446 Euro.

Es kann allerdings auch ein Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden. Dabei handelt es sich nicht um Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeld (ALG) 2, sondern bei Arbeitslosengeld 1. In diesem Fall erhalten Sie monatlich die gleiche Summe Mutterschaftsgeld wie ALG 1. Gleiches gilt auch, wenn Sie während einer beruflichen Weiterbildung krankenversichert sind.

Aufstocker: Wird Mutterschaftsgeld bei Hartz 4 angerechnet?

Mutterschaftsgeld und Hartz 4 schließen sich nicht grundsätzlich aus.
Mutterschaftsgeld und Hartz 4 schließen sich nicht grundsätzlich aus.

Beziehen Sie ausschließlich Arbeitslosengeld 2, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld trotz Hartz 4. Üben Sie allerdings eine geringfügige Beschäftigung aus und stocken Ihr Einkommen mit Hartz 4 auf, können Sie auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.

Sofern Sie familienversichert oder gesetzliche krankenversichert sind und einen Minijob ausüben, erhalten Sie bei Hartz-4-Bezug Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Einen entsprechenden Antrag können Sie online beim Bundesversicherungsamt stellen. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Höhe von maximal 210 Euro als Einmalbetrag ausgezahlt.

Grundsätzlich können Sie auch den Arbeitgeberzuschuss erhalten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie monatlich mehr als 390 Euro netto verdient haben. Somit wird das Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug mit dem Arbeitgeberzuschuss aufgestockt, sodass Sie keine finanziellen Einbußen während des Mutterschutzes haben.

Wichtig! Das Mutterschaftsgeld darf nicht immer komplett auf Hartz 4 angerechnet werden. Erhalten Sie ausschließlich das Mutterschaftsgeld, wird eine Versicherungspauschale von 30 Euro nicht angerechnet. Bekommen Sie zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss, wird dieses als Einkommen betrachtet und es gilt für das komplette Mutterschaftsgeld ein Freibetrag von 100 Euro.
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Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug: Besteht ein Anspruch?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

5 Gedanken zu „Mutterschaftsgeld bei Hartz-4-Bezug: Besteht ein Anspruch?

  1. Ines Z.

    Darf das Jobcenter mein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse einfach einziehen? Mein Mann ist im Juli ins Hartz4 gerutscht. Ich habe bis zum Beginn des Mutterschutz 06.11 ALG1 erhalten. Jetzt hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, dass das Jobcenter mit Bewilligung des Hartz4 meines Mannes im Juli schon einen Antrag auf Erstattung an die Kasse geschickt hat und die Krankenkasse mir deshalb mein Mutterschutzgeld nicht auszahlen kann… Darf das Jobcenter mir dieses Geld wirklich wegnehmen und wenn ja, wieviel davon? Ist eine Rechtsberatung sinnvoll?

  2. Thomas W.

    Meine Lebensgefährtin und ich haben 2015 Nachwuchs bekommen. Sie hatte vor dem Muttschutz auf Teilzeit gearbeitet und ca 800 Euro Netto verdient. Wir sind während ihrer Schwangerschaft zusammen gezogen und haben aufstockend Geld vom Amt bekommen. Als das Kind da war wurden uns 127 Euro von dem Eltergeld von ca. 366 Euro abgezogen. Sie war jetzt noch in Elternzeit und haben in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen. Jetzt gab es nur noch 150 Euro Elterngeld und das Amt rechnet uns volle 150 Euro gegen. Ist das wirklich so korrekt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Thomas W.,

      das kann Ihnen im Zweifelsfall nur ein Anwalt für Sozialrecht beantworten. Dieser kann die Leistungsbescheide genau auf Richtigkeit prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Müller

    Hallo. meine Tochter Arbeitet länger als ein Jahr im Außenbereich einer Wekstatt.Ihr Verdienst reicht nicht zum Leben ,daher bekommt sie noch Sozialhilfe.Sie hat im April ein Baby bekommen und ist verheiratet. Vater in Ausbildung.Durch ihre Arbeit ist sie selbst Kranken und Rentenvers. Sozialamt behält Mutterschaftsgeld und Elterngeld komplett ein.Kommt für sie nicht ein Elternfreibetrag beim Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei vorheriger Erwerbstätigkeit in Frage?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Müller,

      Beim Basiselterngeld gilt ein Freibetrag von 300 Euro, bei ElterngeldPlus sind es 150 Euro. Wenn das Elterngeld den Elterngeldfreibetrag übersteigt, wird es auf Sozialleistungen angerechnet. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle, ob die Anrechnung bzw. der Bescheid so in Ordnung ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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