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Mehrbedarf für Alleinerziehende nach dem SGB II

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Empfänger von Hartz 4 können einen Alleinerziehendenzuschlag erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um einen Mehrbedarf. Das bedeutet, dass diese Leistung zum Regelsatz dazu addiert wird. Die jeweilige Höhe des Mehrbedarfs ist gesetzlich festgelegt.

Das Wichtigste zum Mehrbedarf für Alleiner­ziehende zusammengefasst:

Wer hat einen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende können Personen haben, die sich allein um ein Kind kümmern, das in ihrem Haushalt lebt.

Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, die alleine erzogen werden.

Muss ich den Mehrbedarf beantragen?

Für den Alleinerziehendenzuschlag ist ein Antrag notwendig. Er kann jedoch auch bereits mit dem Erstantrag auf Hartz 4 bewilligt werden.

Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zusätzlich zum Regelsatz gewährt.
Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zusätzlich zum Regelsatz gewährt.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Mehrbedarf für Alleiner­ziehende zusammengefasst:
  • Wann steht Alleinerziehenden ein Mehrbedarf zu?
  • Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende: Ist ein Antrag notwendig?

Wann steht Alleinerziehenden ein Mehrbedarf zu?

Der Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende ist in § 21 Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf diese Leistung besteht:

  • Die Person lebt mit einem minderjährigen Kind bzw. mehreren davon im selben Haushalt zusammen.
  • Außerdem sorgt sie allein für die Erziehung und Pflege des Kindes bzw. der Kinder.

Es ist keine notwendige Voraussetzung für den Alleinerziehendenzuschlag zum ALG 2, dass das Kind mit dem Alleinerziehenden verwandt ist. Ein Anspruch besteht auch bei Pflegekindern. Des Weiteren gelten Personen auch dann als alleinerziehend, wenn in der Bedarfsgemeinschaft erwachsene Geschwister der minderjährigen Kinder leben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende?

Sie beantragen Mehrbedarf, weil Sie alleinerziehend sind? Die Berechnung wird von der Zahl der Kinder beeinflusst.
Sie beantragen Mehrbedarf, weil Sie alleinerziehend sind? Die Berechnung wird von der Zahl der Kinder beeinflusst.

Der genaue Mehrbedarf für Alleinerziehende kann ohne Rechner ermittelt werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder. In § 21 Absatz 3 SGB ist der entsprechende Mehrbedarf in Abhängigkeit vom Regelsatz für den Alleinstehenden angegeben. Der Regelsatz für Alleinstehende hat seit dem 1. Januar 2017 eine Höhe von 409 Euro.

Der Zuschlag für Alleinerziehende berechnet sich demnach wie folgt:

  • Ein Kind unter sieben Jahren = 36 Prozent des Regelsatzes = 147,24 Euro Mehrbedarf
  • Ein Kind über sieben Jahren = 12 Prozent des Regelsatzes = 49,10 Euro Mehrbedarf
  • Zwei Kinder unter 16 Jahren = 36 Prozent des Regelsatzes = 147,24 Euro Mehrbedarf
  • Zwei Kinder über 16 Jahren = 24 Prozent des Regelsatzes = 98,16 Euro Mehrbedarf
  • Ein Kind über sieben und ein Kind über 16 Jahren = 24 Prozent des Regelsatzes = 98,16 Euro Mehrbedarf
  • Drei Kinder = 36 Prozent des Regelsatzes = 147,24 Euro Mehrbedarf
  • Vier Kinder = 48 Prozent des Regelsatzes = 196,32 Euro Mehrbedarf
  • Fünf Kinder = 60 Prozent des Regelsatzes = 245,40 Euro Mehrbedarf
Alleinerziehenden steht kein Zuschuss zu Hartz 4 zu, der mehr als 60 Prozent des Regelsatzes beträgt.

Wie hoch ist der zusätzlich zum Hartz 4 gewährte Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind bzw. die Kinder nach der Trennung oder Scheidung der Eltern abwechselnd von beiden Elternteilen betreut werden? In diesem Fall besteht jeweils ein Anspruch auf die Hälfte des Mehrbedarfs. Lebt das Kind bzw. die Kinder jedoch vorwiegend bei einem Elternteil, so steht diesem der vollständige Mehrbedarf zu.

Mehrbedarf für Alleinerziehende: Ist ein Antrag notwendig?

Mehrbedarf als Alleinerziehende erhalten Sie bei einer entsprechenden Angabe im Erstantrag.
Mehrbedarf als Alleinerziehende erhalten Sie bei einer entsprechenden Angabe im Erstantrag.

Um Alleinerziehendenzuschlag zu Hartz 4 zu erhalten, ist es unter Umständen erforderlich, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen – nämlich dann, wenn nicht bereits im Erstantrag angegeben wurde, dass der Antragsteller alleinerziehend ist. Allerdings gibt es für den späteren Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende kein bestimmtes Formular.

Im Erstantrag auf Hartz 4 genügt in der Regel die Angabe, alleinerziehend zu sein bzw. mit mindestens einem Kind zusammenzuleben. Im Normalfall wird dann der Alleinerziehendenmehrbedarf gewährt.

Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kann theoretisch rückwirkend gefordert werden, sollte trotz korrekter Angaben keine entsprechende Leistung erfolgt sein.

Bildnachweise: depositphotos.com/RumisPhoto, fotolia.com/zagorodnaya, fotolia.com/bramgino

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Mehrbedarf für Alleinerziehende nach dem SGB II
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Siegmund J. meint

    4. März 2018 um 0:48

    Was ist denn,wenn eine Frau als Alleinerziehende Sozialhilfe empfängt, bekommt Sie dann nicht den Alleinerziehenden Zuschlag ? Kann Sie von Sozialhillfe auf ALGII umsteigen um diesen Zuschlag zu bekommen? Warum machen die Mitarbeiter der Sozialämter nicht darauf aufmerksam?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 10:02

      Hallo Siegmund,

      ALGII und die Leistungen die Sozialhilfe sind keine Alternativen, zwischen denen Sie wählen können. Auf ALG II haben erwerbsfähige Personen Anspruch, auf Sozialhilfe haben nicht erwerbsfähige Personen oder erwerbsgeminderte Personen Anspruch.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Antje S. meint

        2. Juli 2019 um 16:41

        Hallo wie ist das mit jemanden der EU Rentner und alleinerziehend ist kann man da auch was beantragen und

        Antworten
  2. Natalie meint

    24. August 2018 um 8:27

    Hallo ich habe eine Frage und zwar , steht in meinem bescheid das ich alleinerziehenden mehrbedarf bekomme, aber davon wir kindergeld und unterhalsvorschuss abgezogen. Ist das richtig?
    Liebe grüße

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:35

      Hallo Natalie,

      Kindergeld und Unterhaltszahlungen werden in der Regel als Einkommen angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Natalie K. meint

        25. Oktober 2019 um 21:11

        Ja das stimmt, aber ich habe ja kein Kindergeld Erhöhung bekommen, und auch kein Unterhaltsvorschuss Erhöhung,

        Antworten
  3. Maya meint

    23. September 2018 um 7:45

    Hallo,

    meine Schwester lebt mit ihrem Kind alleine. Sie ist nur zum Teil com Amt abhängig, umgangssprachlich eine Aufstocketin. Sie arbeitet auf einer 50% Stellle.

    Bei den Berechnungen würde ihr von Beginn an der Zuschlag für alleinerziehende bezahlt.

    Nun möchte das Amt diesen Zuschlag wieder zurück. Allerdings zahlen die den Zuschlag laut dem aktuellen Bescheid weiter.

    Steht ihr der Zuschlag als Teilzeitkraft zu?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:10

      Hallo Maya,

      das lässt sich pauschal nicht sagen, ohne den genauen Fall zu kennen. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt, der Ihnen Rechtsberatung geben kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Elena S. meint

    19. November 2018 um 9:06

    Guten Tag,
    ich bin verwitwet, bekomme keine Rente, da der Mann in der Ukraine verstorben ist. Im letzten Jahr habe ich noch als Alleinerziehende für zwei Kinder vom JobCenter diese Hilfe bekommen. In diesem Jahr arbeite ich als Erzieherin 70% von der Stadt. Ich möchte Die Fragen, ob ich noch diesen Anspruch als Alleinerziehende habe.

    Danke schön in voraus Beste Grüße
    Elena

    Antworten
  5. Kerstin meint

    6. Januar 2019 um 16:29

    Hallo ich habe eine frage, wenn eine Alleinerziehende Kind unter 7 Jahre Alg 2 bezieht und Unterhalt und Kindergeld (vollgezahlt) bekommt, wie viel bleibt ihr im Monat? Weniger als 800€ oder 800€ und mehr. Als wenn duese Arbeitet. Vielen Dank.

    Antworten
  6. Reinhold meint

    1. März 2019 um 12:52

    Eine Alleinerziehende (1Kind) nimmt einen Freund als neuen Lebensgefährten in ihrer Wohnung auf.
    Steht ihr weiterhin der Mehrbedarf zu ? der Lebensgefährte hat ja nichts mit dem Kind zu tun.

    Antworten
  7. Wenke meint

    12. März 2019 um 20:51

    Hallo… IMeine Tochter 20 Jahre war bei mir für 3 Wochen zu Besuch… Ich muss dazu sagen das sie bei ihrem Vater lebt, habe beim Jobcenter einen Antrag auf Versorgungs und Unterhaltsgeld gestellt… Um meine Tochter zu versorgen… Sie selber bekommt keinerlei Geld…
    Das Jobcenter hat diesen Antrag abgelehnt. ist rechtens…??
    Habe Widerspruch eingelegt..

    Antworten
    • TeHa meint

      13. November 2019 um 19:32

      Hi,also dir steht dieses Versorgungsgeld zu,aber erst wenn deine Tochter ab 12Stunden sich bei dir aufhält!

      Antworten
  8. Dünger meint

    19. Mai 2019 um 9:40

    Es geht um den Mehrbedarf für alleinerziehende: Meine Tochter hat ein 17 jähriges und ein 15 jähriges Kind. Leider kann ich nicht ersehen was ihr an Mehrbedarf zusteht.

    Antworten
  9. Sandy meint

    2. Juni 2019 um 19:43

    Kann mir mal jemand helfen ?
    Ich versteh die Berechnung nicht ganz !

    Ich hab 1 Sohn der ist (10 Jahre alt)
    Und mein kleiner ist (9 Monate alt)

    Was krieg ich dann an Alleinerziehenden Mehrbedarf ?

    Vielen Dank

    Antworten
  10. Jenny meint

    29. Juli 2019 um 16:00

    Mir wird im aktuellen Bescheid der Mehrbedarf für Alleinerziehende als Einkommen angerechnet, was zur Folge hat, dass ich (mit zwei Kindern ,8+11 Jahre) nicht die volle Summe ausgezahlt bekomme. Ist das eigentlich richtig?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. August 2019 um 13:40

      Hallo Jenny,

      der Mehrbedarf gehört zum Regelsatz und sollte dementsprechend nicht als Einkommen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Fot meint

    5. August 2019 um 9:47

    Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter mit 4 Kinder. Können Sie mir bitte sagen, wie viel Geld soll ich kriegen?
    Danke

    Antworten
  12. Alexandra meint

    6. September 2019 um 4:46

    Ich beziehe seit april sozialhilfe zum lebensunterhalt da ich erwerbsminderungsrente in Höhe von 549.12euro im Monat beziehe Zahl miete und Strom von der rente bekomme nichts für die Unterkunft habe ich Anspruch auf wohngeld eigentlich?? bin alleinerziehend und habe jetz Widerspruch eingelegt wegen den mehrbedarf für alleinerziehende das sozialamt will mir nur für August und September nachbezahlen wie ist eigentlich mein anspruch darauf auch in der Berechnung steht ich bekomme 185euro bekomme aber nur 175euro monatlich bis Juli haben sie mir die 10euro für mein Kind die besuchte Englischunterricht im kiga von meinem Anspruch von 185euro im Monat abgezogen jetz geht mein Kind in die Schule

    Antworten
  13. Sayu55 meint

    29. September 2019 um 10:11

    Ich lebe die nächsten 22 Wochen mit meinen 4 Kindern allein. Sie sind 13 monate. 4 Jahre. 8 Jahre und 10 Jahre. Mein partner befindet sich wegen einem Drogenprobleme in einer stationären Therapie. Das Jobcenter hat meinen Antrag auf mehrbedarf für Alleinerziehende abgelehnt. Mit folgender Begründung: er ist ja immer noch Teil der bedarfsgemeinschaft. Was hat aber das eine mit dem anderen zutun? Ich habe die alleinige Sorge, Pflege und Erziehung der Kinder. Habe einen schriftlichen Widerspruch geschrieben. Bitte um schnelle hilfe

    Antworten
  14. Tanja meint

    15. Oktober 2019 um 15:32

    Ich bin alleinerziehend und bekomme Elterngeld plus …mit unterhaltsvorschuss und Kindergeld habe ich 957 Euro zur Verfügung …Kindergeld Zuschlag wurde mir abgelehnt . Was kann ich beantragen ?
    Aufstockung ? Und steht mir ohne Aufstockung auch Alleinerziehenden Zuschlag zu ? Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr , was ich noch tun kann? 24 Jahre gearbeitet und nun bleibt mit mit einem Kind so wenig zum Leben !

    Antworten
  15. Natalie meint

    15. Oktober 2019 um 23:52

    Hallo,
    Kann mich bitte jemand aufklären, warum man als Alleinerziehende, bei einem Kind über 7 Jahre, nur 12 % Mehrbedarf bekommt ? Ich werde daraus nicht schlauer, auch ein Kind ab 7 Jahren muss Essen trinken, angezogen sein…, ich meine es gibts ja für das Kind nicht mehr Kindergeld da durch, für jede alleinerziehende fallen diese ca. 100€ weniger am Ende des Monats einfach auf.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
    Viele grüße
    Natalie

    Antworten
    • Isabella meint

      2. Januar 2020 um 21:39

      Hallo ich habe mal eine Frage an Sie.
      Bekommen Sie den Mehrbedarf für Alleinerziehende zusätzlich zum Regelsatz gezahlt?
      Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
      Freundliche Grüße isabella

      Antworten
  16. Sandra meint

    22. Oktober 2019 um 13:29

    Hallo, was ist den wenn der Ehepartner nach einer Gehirntumor OP die Miterziehung nicht mehr leisten kann. Besteht da auch die Möglichkeit diesen Antrag zu stellen ?

    Antworten
  17. Klaus meint

    24. November 2019 um 21:01

    Hallo ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern eins über eins unter 16 Jahre bekomme ALG2 habe zurzeit 960 plus das kindergeld !
    Darf das jobcenter den Rest des Geldes einbehalten aufgrund Rückzahlung der EWE

    Antworten
  18. Marion meint

    29. November 2019 um 20:43

    Hallo, ich habe einen Sohn 13 Jahre mit leichter geistiger Behinderung und Autismus. Er hat einen behindertenausweis mit den Einträgen : G-B-H ich bin alleinerziehende Mutter. Was steht uns genau zu?

    Antworten
  19. Nicole meint

    20. Februar 2020 um 22:46

    Hallo, wir haben zwei Kinder die mein Exmann jedes zweite Wochenende für eine Übernachtung bei sich hat und einmal in der Woche für 3-4 Stunden.
    Kann er damit eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen? oder ab welcher Vorraussetzungen könnte er diese beantragen? Und in wie weit würde das Kürzung für mich bedeuten?

    Danke im voraus und viele Grüße

    Antworten
  20. Nina B. meint

    4. März 2020 um 14:24

    Guten Tag, ich beziehe Rente und Grundsicherung würde mir dann der Mehrbedarf auch zustehen oder nur für Alg 2 Kunden?

    Habe 2 Kinder 3 und 8

    Antworten

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