Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

352 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. Katrin

    Hallo ihr lieben.
    Mein Freund und ich planen zu Ostern 2018 zusammen zuziehen.Ich erhalte derzeit Hartz4 und bringe ein Schulpflichtiges Kind mit. Mein Freund hat ein eigenes Einkommen von etwa 1500 € und ist nicht der leibliche Vater meines Kindes. Wie wird das gerechnet und muss er gleich für uns voll aufkommen? Der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt. Habe ich mit meinem Kind weiterhin einen Anspruch auf Hartz4, bis ich einen Job gefunden habe? Es entstehen durch eine größere Wohnung natürlich höhere Kosten.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katrin,

      in dem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen Ihres Freundes auf Ihren Regelsatz angerechnet wird. Ob Sie weiterhin Hartz 4 erhalten, hängt von dem zu berücksichtigenden Einkommen ab.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Patrick M.

    Hey 🙂

    Ich habe folgende Situation:

    Ich beziehe ALG II und meine Partnerin ist bei mir mit eingezogen, hat aber derzeit keinerlei Einkommen und ist unter 25.

    Muss ich sie nun dennoch beim Jobcenter melden, selbst wenn ich sie von meinen Leistungen mit „unterhalten“ möchte?

    Oder wie sieht es dann aus, wenn ich sie melde?
    Anspruch hat sie ja, wie ich jetzt mitbekommen habe, zumindest ja nur auf den Regelbedarf, aber nicht auf die Kosten für Unterkunft etc. und somit würden wir ja nicht mehr genug Geld für die Unterkunft haben, da mir das Jobcenter dann ja auch nur noch die Hälfte (allein für die Miete) zahlt.

    Oder liege ich da mit allem falsch?
    Weiß momentan nicht so richtig, wie ich da nun am besten vorgehen soll.
    Sie ist auf der Suche nach einer Ausbildung/Arbeitsstelle, aber nicht beim Jobcenter/Berufsberatung gemeldet.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patrick,

      generell ist ein Anspruch auf Hartz 4 bei unter 25-Jährigen schwierig. Dieser wird nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt und wenn ein Härtefall begründet werden kann. Sie sollten zunächst einen Antrag beim Jobcenter stellen. Hat Sie einen Anspruch auf Hartz 4, wird die Unterkunft anteilig übernommen. Zudem reduziert sich Ihr gemeinsamer Regelsatz. Sollte Sie keinen Anspruch haben, stehen ggf. noch die Eltern in der Unterhaltspflicht. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Sven

    Ich beziehe Hart4 und arbeite in der Behinderten Werkstatt. Meine Freundin ebenfalls in einer anderen Werkstatt aber sie bekommt Grundsicherung. Wie sieht es da mit dem Thema Geld beim zusammen ziehen aus?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sven,

      in diesem Fall wird das Einkommen Ihrer Freundin sowie Ihr Einkommen berücksichtigt. Inwiefern sich das bei Ihnen auf den Regelsatz auswirkt, sollten Sie beim Jobcenter erfragen. Dies hängt nämlich auch davon ab, ob Sie noch weiteres Einkommen (außer Hartz 4 und Grundsicherung) erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Sandra

    Hallo,
    Ich habe auch ein kleines Anliegen.
    Ich bin vor knapp einem Jahr in eine andere Stadt gezogen in der Hoffnung das beruflich hier besser wird,was leider nicht so wirklich klappen will.
    Unter gekommen bin ich damals erstmal bei bekannten, nun habe ich vor einiger Zeit hier auch im gleichen Haus meinen Freund kennen gelernt. Und wir würden gerne zusammen ziehen.
    Das Problem ist nur er bezieht im Moment alg2
    Und ich müsste es Ende nächsten Monat auch beantragen.
    Wie läuft das mit dem zusammen ziehen???
    Ich habe keinen Mietvertrag oder der gleichen weil ich bei bekannten wohne und gemeldet bin. Also kann ich ausser der meldebescheinigung vom letzten Jahr dem Amt nichts vorlegen.. Die Adresse würde ja die gleiche bleiben.
    Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
    LG nani

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      wenn Sie zusammenziehen müssen Sie die Wohnung, in welcher Sie gemeinsam leben werden, vom Jobcenter genehmigen lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Miete übernommen wird. Da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, fällt der Regelsatz insgesamt etwas niedriger aus.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Natalie S.

    Guten Tag
    mein Freund wohnt jetzt seid dem 14.06 bei mir mir übers Einwohnermeldeamt bei mir eingetragen meine Vermieter wissen auch bescheid nur das Problem ist ich habe es beim Jobcenter nicht angegeben meine frage ist jetzt weil man im Service zu mir gesagt hat damit ich ärger bekomme ich es aber jetzt angeben will damit ich seid dem 14.06 mein Regelsatz nachzahlen muss dazu muss ich sagen hatte ich nur 184€ da mein Kindergeld schon angerechnet worden ist wenn es so ist berechnen die dann nur die 184€ oder volle 409€? und jetzt seit September habe ich eh eine Speere und er bezieht zurzeit kein ALG II sondern ist seit einigen Monaten ohne jeglichem Einkommen
    Vielen dank für die Antwort schonmal

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Natalie,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Jenny K.-S.

    Hallo,
    ich bin seit Juli 15 mit einem türken verheiratet. Im Oktober 16 ist er dann zu mir in meine Wohnung gezogen.Ich bekam und bekomme bis heute HartzIV. Gilt dieses Jahr 16/17 schon als Bedarfsgemeinschaft oder ist das auch ein Zusammenleben auf Probe? Das Arbeitsamt hat dieses Jahr 16/17 jetzt als Bedarfsgemeinschaft berechnet und ich soll zurück zahlen.
    Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
    Jenny

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      dies ist leider nicht möglich. Da Sie verheiratet sind, werden Sie grundsätzlich als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Adriana

    Hallo. Ich habe mehr als 1 Jahr mit meinem ex-Freund zusammen gewohnt und er bekommt Hartz 4. Seit 6 Monate bin ich voll angestellt und das Amt haben uns zusammen die Bedarfes berechnet aber niemals habe ich Geld vom Amt bekommen, nur er. Wir wohnen jetzt nicht mehr zusammen und habe ich einem Rückforderungbescheid bekommen wegen Sie haben falsch der ersten Monat berechnet mit meinem erstes Einkomm und wir haben vermeintlich mehr Geld bekommen. Ich muss den Teil von meinen Bedarf übrig zurück. Ich kann verstehen, wenn mein Ex zurück muss, er hat dieses Geld bekommen aber ich?
    Ich habe gefragt warum ich muss und das Amt antwortet nur weil ich habe unteschrieben dass ich seine Lebenspartnerin war.
    Bin ich verantwortlich um dieses Geld zurückzugeben, egal ob ich kein Geld bekamm?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und ich entschuldige mich wegen mein Deutsch.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Adriana,

      wenn Sie dafür unterschrieben haben, ist es möglich, dass Sie auch haften. Im Zweifelsfall sollten Sie allerdings einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. JENNY

        Ich bin im dritten Monat schwanger und möchte jetzt mit meinem Freund zusammenziehen. Er verdient zwischen 1200-1500 wird trotzdem etwas vom jobcenter als Unterstützung gezahlt ?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Jenny,

          das hängt von Faktoren wie z. B. Ihrer Miete ab. Sie können es beim zuständigen Sachbearbeiter erfahren.

          Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Tobias

    Hallo Liebes Team,
    Ich beziehe ALG2 und bin 21 und würde gerne mit Meiner Freundin sie 18 zusammen ziehen. Wir beide machen
    weiter Schule.
    Wir sind seid 2 Jahren zusammen, und wohnen 5 Meter von einander entfernt.(Bin Quasi Untermieter des Vaters seid 2Jahren)
    Von Seitens der Eltern ist das kein Problem, jetzt kommt nur die Frage auf wegen der Wohnung.
    Ich habe keine Ahnung wie es funktioniert, wenn wir zusammen ziehen möchten und eine Große Wohnung haben möchten. Heißt es das sie in meine BG muss damit wir eine Wohnung mit mehr Kaltmiete suchen können, damit wir den Preis für 2 Personen bekommen?

    Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tobias,

      grundsätzlich sind die Eltern bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig für die Tochter. Daher scheint es nicht, dass sie beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden und Leistungen vom Jobcenter erhalten können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Nadine

    Guten Tag.
    Mein Freund bezieht Hartz 4 ich arbeite Vollzeit. Wir möchten nun gerne zusammen ziehen. Wie viel wird denn von mir dann angerechnet. Ich verdiene um die 1500 Euro.

    Danke vorab

    1. Jule

      Hallo. Mein Partner und ich leben seit einigen Monaten zusammen.

      Sein ALG1 Anspruch läuft nun aus und er beantragt ALG2.

      Ich werde wenn sich nicht bald etwas für mich ergibt auch in ALG2 rutschen, habe bisher jedoch noch keinen Anspruch.

      Wie einfach ist es später noch für mich zu beantragen?

  10. Cindy

    Hallo ich will mit meinen Freund zusammenziehen er wohnt fast 2 Stunden weg meine Frage ist reicht es beim Antrag auf umzug anzugeben wegen zusammenziehen umziehen. ?????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cindy,

      Sie müssen dem zuständigen Jobcenter mitteilen, dass Sie aus privaten Gründen umziehen wollen. Dies kann Ihnen in der Regel nicht verweigert werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Jennifer L.

    Hallo,
    wie ist dass, ich beziehe hartz4 mit 3 Kindern. Nun möchte ich mit meinen Freund den vater meines 3.kindes zusammen ziehen. Erhalte ich noch etwas vom amt für die miete und meinen Lebensunterhalt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jennifer,

      das kommt darauf an, wie viel Ihr Freund verdient.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Nathalie

    Hallo 🙂
    Ich bin jetzt mit meinem besten Freund zusammengezogen. Ich bekomme Harz 4 und er geht arbeiten bzw. Macht er ein anerkennungspraktikum womit er mtl. 294 € verdient und noch 180€ Kindergeld. Das reicht grade so für Miete und den Monat. Nun verlangt das Amt alle möglichen Unterlagen von ihm um wohl zu berechnen ob und inwieweit mir Leistung zu steht. Sie gehen davon aus das wir als paar in der Wohnung leben. Dem ist aber nicht so und das habe ich ihnen schriftlich mitgeteilt als Antwort kam zurück :“ … Sie sind eng umschlungen mit Herrn k. Vor ihrer Wohnung erschienen. Dies deutet auf eine engere Beziehung als nur Mitbewohner hin.“
    Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, sie wollen mir ab nächsten Monat das geld streichen wenn ich ihnen nicht die Unterlagen gebe. Aber ich vertraue nicht drauf was hier geschrieben steht denn das Amt macht sowieso wieder das was für die am besten ist.
    Wir wohnen in einer 3 Raumwohnung jeder von uns hat ein Schlafzimmer. Es ist alles getrennt was zu trennen geht..
    Muss ich die Unterlagen zuschicken oder kann ich das vermeiden ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nathalie,

      wenn diese Unterlagen verlangt werden, müssen Sie diese dem Jobcenter übersenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Nina

    Hallo,
    Mein Partner möchte zu mir in meine Wohnung ziehen. Wir sind beide im ALG 2 Bezug. Wir haben ein gemeinsames Kind und eins aus meiner vorherigen Beziehung. Gibt es da auch ein probejahr? Wie sieht das mit alleinerziehendenmehrbedarf aus? Bleiben die regelsätze gleich?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      da Sie ein gemeinsames Kind haben, wird das Jobcenter sofort von einer Bedarfsgemeinschaft und von einem wechselseitigen Willen, füreinander einzustehen, ausgehen. In diesem Fall gilt nicht mehr der Regelsatz für Alleinstehende, sondern für einen 4-Personen-Haushalt. Sofern Sie das Kind aus der ersten Beziehung allein großziehen, könnte Ihnen ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zustehen. Wenden Sie sich dazu am besten an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Bianka

    Hallo
    Ich würde gerne mit meinen Freund zusammen ziehen wir bekommen beide harz4 damit es so bleibt jeder für sich sein Geld hat wie sollte och mich da beim Jobcenter verhalten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bianka,

      sofern Sie ein Paar sind, geht das Jobcenter davon aus, dass ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander einzustehen. Sollten Sie zusammenziehen und eine WG gründen wollen, müssen Sie Ihre Finanzen strikt trennen. Zudem müssen Lebensmittel getrennt gelagert werden und zwei separate Schlafzimmer vorliegen. Andernfalls handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Safija

    Hallo 🙂
    Ich würde gerne zu meinem freund ziehen,er bezieht hartz4 , 240miete,50 gas, 409 zum leben,ich arbeite in teilzeit und bekomme zwischen 500 und 700 euro.
    Wird von ihm was abgezogen wenn ich zu ihm ziehe oder muss ich was bezahlen? Wie ist der satz für 2 personen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Safija,

      mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie berechnen, wie viel Sie und Ihr Freund in einer Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter bekommen würden. Im Rechner können Sie auch Angaben zu Ihrem Verdienst machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Andrea

    Liebes Team

    Ich überlege mit meinen Freund zusammen zu ziehen. Ich bin ALG 2 Empfänger, er ist Vollverdiener.
    Wir wohnen ca 60 km auseinander. Stimmt es, dass es ein Probejahr gibt, wo ich meine Bezüge weiterhin erhalte?

    Herzlichen Dank für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andrea,

      das ist richtig. Wenn Sie ein Jahr zusammenleben, wird automatisch von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, wenn Sie nichts anderes beweisen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Jürgen B.

    Wie kann man belegen das man keine einstehungsgemeinschaft besteht

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jürgen,

      dazu müssen Sie beweisen, dass Sie Ihre Lebensmittel im Kühlschrank trennen, die Finanzen getrennt sind (beide Miete zahlen z. B.) und dass separate Schlafzimmer bestehen. Ihr zuständiger Sachbearbeiter kann Ihnen erläutern, welche Belege er von Ihnen benötigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Maylin

    Hallo liebes Team, ich bin 23 Jahre jung und Lebe mit meinen beiden Jungs alleine, ich beziehe harz4 da ich noch nicht voll schaffen kann und bewerbe mich um eine Ausbildung für nächstes Jahr. Mein Freund und ich sind 3 Monate zusammen ( er ist noch in der Ausbildung aber verdient so 1000 Euro brutto) wir sind am überlegen ob wir zusammen ziehen sollen, aber ich habe Angst das er für mich und die Kinder am Ende das meiste zahlen muss wenn er durchgerechnet wird. Jetzt wollte ich fragen wie das ist wenn er ja noch in der Ausbildung ist und nicht der Vater der Kinder ist un jeder von uns das eigene Konto hat und wir das Geld nicht aufteilen würden. Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maylin,

      in diesem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Freund. Das Jobcenter geht dann davon aus, dass ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander einzustehen. Somit sind die getrennten Konten unabhängig davon.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Petra D.

    Hallo.
    Bisher war ich Bezieher von Arbeitslosengeld II .
    Rückwirkend ab 08/17 erhalte ich EU – Rente. Damit falle ich jetzt raus. Jetzt zieht mein Freund zu mir. Er bezieht ebenfalls Hartz 4.
    Wird meine Rente, Unterhalt,UVG, Kindergeld für meine Tochter ( nicht sein kind ) bei ihm mit berechnet ?
    Können wir erstmal keine einstehensgemeinschaft machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      Sie können zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe für ein Jahr bilden. Anschließend geht aus dieser dann eine reguläre Bedarfsgemeinschaft hervor, sodass das Einkommen von Ihnen beiden bei der Hartz-4-Berechnung berücksichtigt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Julia S.

    Mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen. Ich hab zwei Kinder, 4 und 6 Jahre alt. Beziehe ca 450€ von Jobcenter, mein Freund verdient ca 2000€. Würde ich noch Geld vom Jobcenter bekommen? Es sind nicht seine Kinder und ich gehe noch nicht wieder arbeiten da meine Tochter nach der Schule keinen Betreuungspkatz hat.

    Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia,

      mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie berechnen, wie viel Hartz 4 Ihnen noch zustehen würde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Monika

        Hallo… ich beziehe Hartz 4 , mein Freund würde gerne zu mir ziehen, der allerdings Vollzeit arbeitet und einen netto Gehalt von 2600 Euro hat. Gilt für uns auch ein probe Jahr? Da wir erst seit kurzem zusammen sind und man auch nicht weis, ob das zusammen leben funktioniert. Zumal wir beide auch nicht wollen , das er voll für mich aufkommen muss! Wir haben auch getrennte Kassen!

        Liebe Grüße

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Monika,

          ja, für Sie gilt ein Probejahr, sofern Sie keine gemeinsamen Kinder haben, keine Angehörigen in der Wohnung betreuen und auch die Kassen getrennt sind.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Rita B.

    Hallo liebes Team,
    ich habe ein Problem, mein Freund (Italiener, spricht kaum Deutsch), ich beziehe mit meinen Kindern Hartz IV, er hat drei Monate gearbeitet und jetzt hat man ihm gekündigt weil die deutsche Sprache fehlt. Leider. War auch sehr schwierig ihm eine Arbeit zu besorgen wegen mangelnder Deutschkenntnisse. Jetzt möchten wir zusammenziehen, die Entfernung unserer Wohnungen beträgt mehr als 25 km. Darf er bei mir einziehen und bekommt er dann auch Hartz IV? Wird er als Bedarfsgemeinschaft angerecht?

    Danke vorab für eure Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rita,

      in diesem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass dies vom Jobcenter bei der Berechnung berücksichtigt wird. Einen Anspruch auf Hartz 4 hat Ihr Freund allerdings nur, wenn dieser seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt. Ist dem nicht so, steht ihm ausschließlich Sozialhilfe in seinem Heimatland zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Sinaida v.

    Mein Freund und ich möchten zusammen ziehen ich habe einen kleinen Sohn mein Freund arbeitet und ich beziehe harz4 wird mir dann die Miete und Kaution gezahlt oder müssen wir das selbst zahlen und habe ich dann noch einen Anspruch auf arbeitslosen geld 2?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sinaida,

      das hängt davon ab, wie hoch das Einkommen von Ihrem Freund ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Gerlinde K.

    Hallo liebes Team
    Mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen .Das Problem wir würden verschlechtern in der Finanz.Hinsicht.
    Ich arbeite Vollzeit. Bekomme ca 1200.- EUR und mehr .Habe ein P Konto also kann nur 1078 .- EUR verfügen .Er bekommt Hartz4 .
    So wie ich erfahren habe ist der Satz um die 1266 für 2 Personen. Das würde heißen es bleibt nichts groß übrig nach Abzug der Miete und so .Ihn müßige ich auch voll mit versorgen .Wie funktioniert das wenn ich aber nur 1078 zur Verfügung habe aber mir dann das angerechnet wird was auf dem Lohnzettel steht.
    Vielen Dank im Vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gerlinde,

      bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft, werden die Einkommen beider Parteien angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Heike

        Sohn arbeit 1200 brutto verheiratet und sie bekam hartz 4 ein Monat sie ist schwanger und wohnen in gemeinsamer Wohnung .was bekommen sie noch vom amt

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Heike,

          wir führen im Einzelfall leider keine Berechnungen durch und können auch den Leistungsanspruch nicht beurteilen. Nutzen Sie aber gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner zur Orientierung.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Martin

    Hallo,
    ich der Martin lebend in einer Verbraucherinsolvenz habe einen kleinen Sohn von 16 Monaten lebend bei der mama zahle monatlich Unterhalt von 246 Euro an die mama habe aber einen festen job und mein Einkommen beruft sich in etwa auf 1300 euro netto Pfändung schon mit eingerechnet! Würde gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen, zumindest um zu schauen ob es funktioniert! Sie Hartz IV 3 Kinder, einer davon 20 in einer Ausbildung, 2e in der Schule 16 Jahre und 13 Jahre beide kein Unterhaltbezieher! Wie würde es sich bei Ihr auswirken auf Ihr Geld und wie würde es sich auf die Miete Ihrer Wohnung auswirken?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      sobald Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, bei der ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen, erkennbar ist, wird Ihr Einkommen bei der Berechnung des Hartz-4-Regelsatzes Ihrer Freundin einbezogen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Schröder

        Hallo,

        ich lebe mit meinen Kindern in einer temporären Bedarfsgemeinschaft,sie sind 4 Tage im Monat bei mir.
        Ich möchte zu meinem Partner ziehen.
        Er versorgt die Kinder in der Zeit wo sie bei mir zu Besuch sind nicht.
        Können wir das Probejahr in dem Fall in Anspruch nehmen?

        Vielen Dank vorab.

  25. Marx

    Wie ist das wenn ich 2 kinder mitbringe -wird die miete und die Nebenkosten trotzdem halbiert oder muss ich 75% zahlen und mein Freund 25% ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marx,

      in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf mehr Quadratmeter und eine höhere Miete als wenn Sie alleinstehend wären. Das Jobcenter müsste Ihnen also einen höheren Mietsatz bewilligen, sodass Sie mehr zahlen als Ihr Freund.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Babb S.

        Wie ist das wenn ich mit hartz 4 aus meiner jetzigen schimmel Wohnung mit 5 jährigen Tochter zueinem freund von mir in seine Wohnung ziehen möchter der auch einer 5 jährige Tochter hat nd platz hat das jeder sein eigenes zimmer hat und er vollzieht arbeiten geht ich möchte aber nicht das er für mich und meine Tochter aufkommen muss eill die Hälfte der Miete und Strom zahlen aber der Rest für mich und meine Tochter selber besorgen?

    2. Erna

      Hallo wie schaut das in diesem Fall aus…..
      Ich habe jemanden kennen gelernt er wohnt 532 km entfernt dadurch ist ein regelmäßiges sehen kaum möglich. Allerdings möchte er zu mir ziehen und hat hier auch schon einen Arbeitsplatz bekommen (vollzieht) er ist aktuell auch vollzieht arbeiten für ihn war/ist es sehr wichtig Arbeit zu haben somit bezieht er keinen Cent vom Amt! Arbeit und parallel eine Wohnung für ihn zu finden ist so gut wie nicht möglich daher hatten wir die Idee das er direkt zu mir zieht (ich: in Eltern Zeit alg Bezieher mit 2 Kindern im Alter von 2 & 4. Jahren.) dadurch das wir uns kaum sehen können durch diese Entfernung wissen wir nicht einmal ob es zwischen uns auf so engen Raum klappt daher ist er nicht gewillt für mich und die kinder aufzukommen. Wie verhält sich das in dem Falle beim job Center? Gibt es da ein Probejahr? Kennen tun wir uns online länger aber gesehen haben wir uns das erste mal mitte diesen Jahres. Oft ist ein sehen nicht möglich daher kann man sich nicht richtig kennen lernen Auf diese Basis…. Hilfe

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Erna,

        sofern Sie Ihre Finanzen trennen und auch Schlafräume sowie Lebensmittel getrennt sind, können Sie zunächst eine WG bilden. Nach einem Jahr nimmt das Jahr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft an, sofern Sie keine Nachweise vorlegen können, die das Gegenteil beweisen.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        1. Mandy

          Darf ich fragen welche art nachweise das arbeitsamt nach 1 jahr sehen will?

    3. Claudia D.

      Hallo ihr Lieben, mein Freund und ich möchten zusammenziehen, ich habe 2 Kinder und beziehe Geld vom Jobcenter. Mein Freund ist berufstätig und verdient ca. 1400 Netto im Monat. Ich würde mit meinen Kids zu ihm ziehen, die Miete wäre auch erheblich geringer als die ich jetzt zahle. Nun meine Frage, müsste er für uns aufkommen, Bzw. würde er dann mit in unsere Bedarfsgemeinschaft rutschen und wie sieht das aus mit einem Mietvertrag, benötige ich einen wenn wir zu meinem Freund ziehen?
      Lg
      Eure Claudia

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Claudia,

        in diesem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft, sodass das Einkommen Ihres Freundes bei der Berechnung Ihres Regelsatzes berücksichtigt wird. Ob Sie einen Mietvertrag vorlegen müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        1. Sabrina

          Warum ergibt fall direkt eine badarfsgemeinschaft? Ich sehe hier keinen unterschied zu den anderen Fällen, oder gehen sie davon aus, dass es gemeinsame Kinder sind?

          1. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Sabrina,

            es geht darum, dass Kinder gemeinsam im Haushalt versorgt werden. Das müssen keine gemeinsamen Kinder sein.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      2. Susanne

        Hallo liebes Team. Ich bin 6 fache Mami und möchte gerne das mein Freund zu mir zieht. Er bezieht allerdings aufgrund seiner Krankheit schon Rente. Ich beziehe auch ALG2 bin all in erziehend. Mein Freund meinte gestern, das er dann komplett für mich und meine Kinder aufkommen müsse, wenn es zu mir zieht, was allerdings bei 550€ Rente pro Monat nicht möglich wäre. Stimmt das? Bitte erklärt mir es.

      3. Dennis

        Hallo
        Ich habe eine Frage.

        Aktuell wohne ich alleine und beziehe ALG 2 und die Miete wird gezahlt..

        Meine Freundin hat auch eine eigene Wohnung.
        Sie verdient 2000 NETTO!

        1.
        WIE SIEHT DAS AUS WENN ICH JETZT MEINE WOHNUNG KÜNDIGE UND ZU IHR ZIEHE?

        2.
        KANN ICH DEM JOBCENTER SAGEN.. DAS ICH ZU MEINER FREUNDIN ZIEHE UND NUR MEINEN REGELSATZ VON 424 EURO HABEN MÖCHTE?

        ODER WIRD DIREKT WAS ANGWRECHNET?

        WIR HABEN GETRENNTE KONTEN, UND KEINE KINDER AKTUELL IM HAUSHALT

        LIEBE GRÜSSE

    4. Melek

      Hallo und zwar hab ich eine Frage ich hab aktuelle 3 Kinder und bin mit dem 4 schwanger, die drei letzten Kinder haben einen anderen Vater als das erste. Ich bin allerdings getrennt und es besteht kein Kontakt zu beiden Vätern.
      Es zahlt auch keiner Unterhalt. Ich bekommen Unterhaltsvorschuss.
      So nun ist es das ich einen neuen Freund habe und wir möchten zusammen ziehen. Aber da alles halt noch sehr frisch ist haben wir etwas Angst fals es doch nicht klappt.
      Ich bekomme Hartz 4 und er arbeitet bekommt ca 1600€
      Er sagt er will erstmal nicht für uns aufkommen und man muss erstmal sehen ob es überhaupt klappt.
      Wie ist das zählt das dann trotzdem als Bedarfsgemeinschaft?
      Oder bekomme ich weiterhin vom Jobcenter Geld und das die Miete bezahlt wird oder bekomme ich gar nichts mehr oder muss jeder Hälfte Hälfte der Miete bezahlen?

      Oder können wir diese 1 Jahr auf Probe machen?

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Malek,

        sobald Ihr Freund Sie und Ihre Kinder finanziell unterstützt, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wird sein Einkommen bei der Berechnung Ihres Regelsatzes sowie der Miete berücksichtigt. Sie erhalten dann nur anteilig Miete sowie Hartz 4. Sind Finanzen und Vermögen getrennt, kann ein Jahr lang eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bestehen. In dem Fall wird Ihnen nichts angerechnet.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    5. David

      Hallo,

      ich möchte mit meiner Verlobten nächstes Jahr zusammen ziehen. Ich bin Vollzeit erwerbstätig (~1450 € Brutto/Monat) und meine Verlobte lebt derzeit bei ihrer Mutter und bezieht Alg II.

      Wenn wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen (zur Zeit lebe ich in einer WG), entsteht dann sofort eine Bedarfsgemeinschaft?

      Und wird dann mein Einkommen (und wenn ja, in welcher Höhe) angerechnet?

      Danke im Voraus. ?

    6. F.jorg

      Bin verheiratet und bekomme von jobcenter Geld ,meine Frau und Kind wohnen bei mir ,Sie bekommt nichts von Amt wegen ihre Duldung, mir ziehen sie das Geld fur die Wohnung ab,warum?

    7. Susanne

      Ich bräuchte auch einmal Ihre Hilfe 🙂

      Mein Freund ist im Oktober 2017 zu mir gezogen, meine Tochter lebt auch bei mir. Für einander aufkommen möchten wir definitiv nicht. Er selbst hat Schulden und ein Pfändungsschutzkonto und zahlt auch noch eine andere Strafe ab. Netto verdient er ca 1300 €.

      Da ich im Internet gelesen habe, dass man ein Jahr zusammenleben kann, habe ich es dem Amt nicht mitgeteilt. Trotzdem bin ich verunsichert und würde gerne wissen, wie wir da jetzt am besten mit umgehen und weiter verfahren sollten, da wir denken etwas falsch gemacht zu haben.

      Ich beziehe das Hartz 4 und bin momentan in einer 2 Jährigen Umschulung. Bekomme von meinem Btrieb zusätzlich 100 € gezahlt und bekomme Betreuungsgeld für meine Tochter.

      Danke und Liebe Grüße

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Susanne,

        wenn ein Kind im Haushalt lebt, ist eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe in der Regel nicht möglich.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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