Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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351 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. florian

    Hallo,

    Meine Frage:

    Meine Freundin bezieht Hartz4 und will bei mir (Erwerbstätig ) einziehen. verdiene über 1500€. Beide kinderlos.

    Die Miete in meiner Wohnung würde deutlich günstiger ausfallen als in Ihrer derzeitigen. 450€ alt – 300 € neu.

    Gilt hier auch das Prinzip der BG auf Probe?

    Kann das Amt überhaupt Einkommensnachweise von mir verlangen?

    Welche Angaben muss meine Freundin überhaupt machen?

    Umzug aus privaten Gründen?

    WG?

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Florian,

      sofern Ihre Freundin nicht über Ihr Vermögen und Ihr Einkommen verfügen kann, handelt es sich bei Ihnen um eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Nach einem Jahr zusammenleben, kann das Jobcenter Einkommensnachweise von Ihnen verlangen. Der Umzug muss aber in jedem Fall vom Jobcenter genehmigt werden, damit die Behörde die Kosten für die Miete übernimmt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. P.w

    Hallo
    Ich möchte mit meinem partner zusammen ziehen mit mir würden 2 kinder mitkommen.
    Mein partner hat eine wohnung die jedoch für ihn alleine zu teuer und zu gross is. Für uns 4 aner perfekt nur leider nicht im satz für 4 Personen. Würde das Jobcenter den zusammenzug zustimmen da von einer Partei schon ein mietverhältnis besteht oder müssten wir uns was neues Suchen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dazu müssen Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden. Nur dieser kann beurteilen, ob die Wohnungsgröße und Miete den ortsüblichen Verhältnissen angemessen ist und bewilligt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Dennis

    Hallo liebes team,

    Ich ziehe im februar 2018 mit meiner freundin zusammen und werde vorraussichtlich ab januar 2018 aufstockendes hartz 4 erhalten, während sie im februar mit ihrem job anfängt.
    Nun ziehen wir ja praktisch im selben moment zusammen, in dem ich auch hartz 4 erhalte, und würden somit unter das probejahr fallen. Sie haben jedoch weiter oben geschrieben, dass man belegen muss, dass keine bedarfsgemeinschaft besteht, z.b. durch getrennte betten. Nun hätten wir natürlich nur ein schlafzimmer und auch ein gemeinsames bett.
    Muss man bei dem jahr auf probe tatsächlich strickt getrennt wohnen innerhalb der wohnung? (Getrennte betten, kühlschranktrennung usw.) Dies wird ja auf kein frisch zusammenziehendes paar zutreffen.

    Vielen Dank für weitere informationen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      nein, im Probejahr verhält sich dies etwas anders. Denn laut Gesetz wird eine Bedarfsgemeinschaft erst vermutet, wenn Paare länger als ein Jahr zusammenleben, gemeinsame Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind über das Einkommen und Vermögen des jeweils anderen zu verfügen. Sofern dies bei Ihnen nicht zutrifft, können Sie auch in einem Bett schlafen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Rita

    Hallo liebes team,

    mein freund, italiener, seit januar 2016 in deutschland, hat 14 monate hier gearbeitet, bezieht im moment arbeitslosengeld und aufstockung hartz 4, wir sind seit einem jahr zusammen und möchten jetzt zusammenziehen. im moment macht er einen deutschkursus. jetzt sagt das arbeitsamt das es nicht mehr bezahlt weil er dem arbeitsmarkt durch den deutschkursus nicht mehr zur verfügung steht. Bezahlt jetzt das Jobcenter weiter? Diese haben nämlich im bescheid geschrieben das die nur bis märz 18 bezahlen, danach nicht mehr. er bewirbt sich immer und immer wieder, aber da er nicht deutsch sprechen und schreiben kann ist es unmöglich einen job zu bekommen und der kursus ist bis juli 18, den er aber evtl. ja nicht zu ende bringen kann. wir möchten auch zusammen ziehen weil die entfernung bis zu ihm nach hause mehr als 25 km beträgt. ist dies möglich? ich habe zwei kinder und beziehe ebenfalls hartz 4. sind wir dann eine bedarfsgemeinschaft und bekommt er dann weiter hartz 4? welche möglichkeiten haben wir?

    danke für die antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rita,

      wenn das Jobcenter ab März nicht mehr zahlt, dann läuft entweder der Bewilligungsbescheid aus und ein neuer muss gestellt werden oder Ihr Freund hat keinen Anspruch mehr auf ALG 2, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann Ihr Freund aber den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren und erfragen, warum die Leistungen eingestellt werden. Sie können durchaus zusammenziehen. In diesem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Er erhält nur Hartz 4, wenn es ihm zusteht. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Gang zum Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Tim T.

    Hallo,

    meine Freundin bezieht Hartz4 und hat 2 Kinder ( 1 Jahr und 5 Jahre alt). Ich bin nicht der Vater.
    Wir wollen zusammenziehen, haben keinerlei gemeinsame Vermögenswerte o.ä.
    Ich bin Vollzeit berufstätig. Muss ich für Sie aufkommen? Wie können wir das Zusammenleben am besten anstellen? Steht ihr dann mehr Wohnraum zu als vorher? Wie sieht es mit den Leistungen aus?

    Danke und Gruss

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tim,

      sofern Sie Ihre Finanzen trennen, können Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. In dem Fall wird Ihr Einkommen nicht auf die Leistungen Ihrer Freundin angerechnet. Wie viel Wohnraum Ihrer Freundin zusteht, legt das Jobcenter anhand einer Liste fest. Die Miete entspricht dem ortsüblichen Mietspiegel.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Judy

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn einer Hartz4 bekommt und vor über 3 Jahren zu seiner Freundin gezogen ist. Die wiederum ein Mietvertrag aufgesetzt hat, er aber im selben Bett schläft und alles andere zusammen teilen.

    Danke für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Judy,

      in diesem Fall liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Das Einkommen des Partners wird bei der Regelsatzberechnung berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Karsten

    Hallo, ich bekomme kein Hartz4 und möchte mit meiner Freundin zusammenziehen. Sie verdient über 1600 Euro netto. Die Wohnung soll auf meinen Namen gemietet werden und ich möchte Wohngeld beantragen. Ausser mein Kindergeld habe ich kein weiteres Einkommen. Wird der Lohn meiner Freundin mit angerechnet oder muss ich überhaupt mit angeben das sie bei mir wohnt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karsten,

      bei der Berechnung des Wohngeldes wird Ihr Einkommen (Kindergeld) sowie das Einkommen Ihrer Freundin berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Jenny

    Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen..

    Ich- in einer Ausbildung (kein Einkommen) und ALG2 Empfängerin mit eigerner Wohnung.
    Er- Schüler auf dem zweiten Bildungsweg (erhält BaföG) + Minijob (450 Euro), wohnt bei Bekannten zur Miete.

    Wir mein ALG2 gekürzt, durch sein Einkommen (BaföG + Minijob) ?
    Dürfen/Können wir zusammen ziehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      nach einem Probejahr gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft, sodass sein Einkommen auf Ihren Regelsatz angerechnet wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Zarah

    Hallo ,

    Ich habe eine Frage !
    Ich beziehe Harz 4 und mein Freund is gerade am Anfang seiner Ausbildung. Ich wohne in einer 1 Raum Wohnung und die ist für uns beide einfach zu klein! Ich war schon beim Job Center und habe nach gefragt wegen einer größeren Wohnung aber sie antworteten mir das sie mir das anrechnen werden was er verdient ! Kann ich trotzdem mit ihm zusammen ziehen ? Ohne das mir sein bisschen ausbildungsgehalt angerechnet wird ! Und er ist noch unter 25 Jahre !

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Zarah,

      bis zum Alter von 25 Jahren, sind die Eltern Ihres Freundes unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass er nur in absoluten Härtefällen Hartz 4 bekommen würde. Ziehen Sie in eine größere Wohnung, zahlt das Jobcenter Ihnen nur die Hälfte der Miete, da Ihr Freund den Rest selbst übernehmen muss. Da Sie zunächst ein Jahr zusammenleben müssen, um als Bedarfsgemeinschaft zu gelten, wird das Einkommen Ihres Freundes zunächst nicht angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. dave

    Hallo,
    eine kurze Frage bin vor ca. 2 Monaten mit meiner Freundin zusammen gezogen, sie macht eine Ausbildung zur Krankenschwester ich selbst mache eine Umschulung und beziehe Hartz 4 .habe nun bescheid bekommen das ich auf Grund ihrem Gehaltes nur noch 270 Euro Miet anteil bekomme und sonst nichts mehr, habe oben gelesen das es möglich ist im Ersten Jahr zusammenleben möglich ist die Finanziellen Sachen getrennt zu halten in wieweit ist das möglich?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dave,

      Sie können eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Dies ist in § 7 Abs. 3a SGB II verankert. Erst nach einem Jahr kann von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden oder wenn Sie gegenseitig über Ihr Einkommen verfügen, gemeinsame Kinder haben oder sich um Angehörige im Haushalt kümmern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Marion

    Hallo,

    mein Freund ist im Augut zu mir gezogen und geht arbeiten. Ich erhalte Aufstockend Hartz 4. Wir haben keine gemeinsamen Kinder und es sieht eher nach Trennung aus, als nach einem dauerhaften Zusammenleben. Muss ich das dem Amt mitteilen? Und muss er Miete zahlen, dass mir dann vom Amt wieder abgezogen wird?

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      sofern Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, müssen Sie dem Amt jede Änderung Ihrer Verhältnisse mitteilen (auch das Einkommen Ihres Partners). Bilden Sie eine Wohngemeinschaft und Ihr Freund wohnt mittels eines Untermietvertrags bei Ihnen, muss dies ebenfalls dem Jobcenter mitgeteilt werden. Sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter darüber.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Hakan

    Hallo, ich lebe mit meinen 2 Kindern in einer 2 Zimmer Wohnung und möchte gerne mit meiner Partnerin zusammenziehen. Ich beziehe seid kurzem alg2, was definitiv nicht lange andauern wird, da ich eventuell bald schon einen neuen Job haben werde. Nun haben wir allerdings eine passende Wohnung gefunden. Die Frage ist ob das Amt uns die neue Wohnung genehmigen würde obwohl meine Partnerin ca 700€ netto verdient.
    Steht mir bei der Berechnung die Kaltmiete für 3 Personen oder für 4 Personen zu?
    Vielen Dank
    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hakan,

      wenn Sie zusammenziehen, wird bei der Größe und den Kosten der Wohnung ein 4-Personen-Haushalt berücksichtigt. Inwiefern Ihre Partnerin allerdings einen Anspruch auf aufstockendes Hartz 4 hat, können wir Ihnen nicht sagen. Dazu sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Josefina P.

        ich habe eine Frage.
        ich bekomme bürgergeld und mein Verlobter Asyl-Leistung.
        er bekommt Leistungen die auf unsere Miete angerechnet sind und ich und unsere Tochter denn Rest.
        wir wohnen in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung und möchten jetzt in eine drei Zimmer Wohnung ziehen, diese passt auch in die Bemessungsgrenze des Jobcenters.
        jedoch würde ich gerne den Mietvertrag auf mich allein laufen lassen.
        wäre das möglich oder müsste er mit im Mietvertrag stehen damit wir eine drei Zimmer beziehen können, liebe gruße

  13. Julia-Nadine

    Hallo und zwar ich habe eine Frage ich beziehe im Moment alg2 weil ich unteranderem nicht arbeiten kann weil wir einen 3 monate alten sohn haben und mein zukünftiger Mann geht arbeiten und verdient ungefähr 1.100 Euro im Monat und wir wollen gerne zusammen ziehen wie ist das bekomme ich trotzdem komplett alles bezahlt oder muss er die miete bezahlen??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia-Nadine,

      sein Einkommen wird bei der Berechnung Ihres Regelsatzes berücksichtigt, sodass Sie u. U. etwas weniger Leistungen vom Jobcenter erhalten. Dies können Sie im Vorfeld von Ihrem Sachbearbeiter ermitteln lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Jeanette

    Hallo,
    Ich brauche dringend einen rat.
    Ich bin hartz 4 Empfängerin und habe einen Sohn.
    Im Mai beschlossen mein freund und ich zusammen zu ziehen, aus finanziellen Gründen und weil wir es einfach wagen wollten. Nach Anträgen bei dem Jobcenter auf zusammenzug mit meinem partner, wurde alles genehmigt. Nach zusammenzug erhielt ich post das alle Zahlungen eingestellt sind. Mein Partner berdient 1430 euro, hin zu kommt das Kindergeld von meinem Sohn und der kindesunterhalt in Höhe von 337 Euro. Jedoch dachte ich das wir das erste jahr auf probe leben können und ich weiterhin mein Mietanteil und lebensunterhalt für mich bekomme. Ich habe keinen Zugriff auf sein Konto. Nun haben wir große finanzielle Probleme. Ist das alles so rechtens?
    Ich danke für antworten. Viele grüße jeanette

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jeanette,

      Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird davon ausgegangen, dass Sie den Willen haben, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dementsprechend kann das Einkommen Ihres Partners auf Ihren Regelsatz angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. sandy

    Hallo ich habe eine kleine frage bin jetzt seit einem halben jahr mit meinem freund zsm und mein freund hat hartz4 und ich hab kein einkommen und lebe noch bei meinen eltern die haben vor mich raus zu schmeißen und mein freund will das ich zu ihm ziehe wenn ich zu ihm ziehe bewirkt das sich auf sein hartz4 oder nicht hoffe mir kann jemand helfen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandy,

      wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sind Ihre Eltern zum Unterhalt verpflichtet. In diesem Fall steht Ihnen nur in absoluten Ausnahmefällen Hartz 4 zu. Würde es Ihnen genehmigt werden, steht Ihnen und Ihrem Freund ein geringerer Regelsatz von 368 Euro pro Person zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Rene

    Guten Tag.

    Meine Freundin lebt in einer WG und bezieht Geld vom Jobcenter. Jetzt haben die in der WG ein zimmer frei und würde gerne in diese WG mit einziehen um meiner Freundin näher zu sein. Sie Wohnt 60 Km weit von mir.

    Ich selbst beziehe auch Alg 1 und Alg 2 (Aufstockung) und weiß nicht ob das Arbeitsamt oder Jobcenter mich umziehen lässt und die kosten dafür übernimmt. Wir haben keine Kinder zusammen oder sonstiges. Wie soll ich vorgehen damit die Ämter mich umziehen lassen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rene,

      grundsätzlich können Sie Ihren Wohnort frei wählen. Das Jobcenter muss dem Umzug allerdings zustimmen. Sie sollten sich daher mit dem Jobcenter in Ihrem Heimatort und Ihrem zukünftigen Jobcenter in Verbindung setzen. Die Kosten für den Umzug werden vom Jobcenter in der Regel nur übernommen, wenn ein besonderer Grund für den Umzug besteht (Kinderbetreuung, neuer Job etc.)

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Nadine

    Hallo,
    ich möchte nächstes Jahr eventuell mit meinen Freund zusammen ziehen, ich beziehe aufstockend Alg2 was ab 2018 aber weniger wird. Nun weis das JC gar nix vom Freund wie mach ich das dann?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      Sie müssen die Wohnung in jedem Fall vom Jobcenter genehmigen lassen. Ansonsten kann nicht gewährleistet werden, dass diese für Umzugskosten sowie die Kosten für die Unterkunft und Heizung aufkommen. Generell bilden Sie mit Ihrem Freund dann eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend fällt Ihr Regelsatz niedriger aus. Zudem muss Ihr Freund sein Einkommen offenlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Nadine

        Hallo, er möchte zu mir ziehen und ich mich eigendlich nur beim JC abmelden. Geht das? Ich geh ja arbeiten und stocke auf aber viel ist das nicht mehr. Lg

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Nadine,

          Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich beim Jobcenter abzumelden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          1. Nadine

            Hallo und danke schonmal, muss man bei der Abmeldung einen Grund angeben?
            LG Nadine

          2. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Nadine,

            nein, das müssen Sie nicht.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Debbie

    Hallo ich hätte da mal eine Frage.

    Zu meiner Person.
    Ich habe ein Kind mit in die Beziehung gebracht und Bilde mich aktuell weiter.

    Er arbeitet, verdient aber nicht so viel das er Miete und die Versorgung von uns sichern könnte.

    Nun ist es so das im Februar 2018 unser Probejahr ausläuft, aufgrund seiner arbeit sehe ich ihn imme erst ab 17 uhr.
    Die Versorgung meines Kindes übernehme ich alleine.
    Wir essen auch nicht zusammen da er schon um 5uhr morgens aus dem Haus ist.

    Sein Vater ist kürzlich gestorben und das erbe geht direkt auf seinen Bausparvertrag.

    Nun die Frage die ich mir stelle.
    Gelten wir als eheähnliche Gemeinschaft und darf sein Bausparvertrag bei mir angerechnet werden?
    Wir haben keinen gemeinsamen Tagesablauf und unsere Versorgung läuft getrennt, das Kind ist nicht von ihm und wir sind noch nicht mal 2 Jahre zusammen.

    Ich habe wahnsinnige Existenzängste..

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Debbie,

      sobald Sie als Bedarfsgemeinschaft gelten, werden Vermögen und Einkommen aller Mitglieder auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Aliyah

    Hallo, ich beziehe ABLG 2 und würde mit meinem Partner zusammen ziehen wollen. Er verdient ca.1.900€ . Wir beide haben keine Kinder. Würde ich als Arbeitslose noch was vom Jobcenter dazu bekommen? Und ist ABLG 2 das selbe wie Hartz4?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Aliyah,

      ALG 2 und Hartz 4 sind dasselbe. Wenn Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen Ihres Freundes wird Ihnen daher auf Ihren Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Emely

    Hallo liebes Team,
    Bei siehts so aus:
    Ich bekomme ALG 2 und Bafög weil ich eine Auszubildende bin.
    Meine Lebenspartnerin verdient ca 1.300€.
    Wie haben jetzt eine 2 Zimmer Wohnung mit 60m^2 die warm 670€ kostet.
    Was kann ich am besten machen damit das Amt die Hälfte der Miete zahlt ? Da ich ja wegen meiner Vollzeit Ausbildung nicht neben bei arbeiten kann.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Emely,

      Sie können beim Jobcenter einen Antrag auf aufstockendes Hartz 4 stellen. In diesem Fall wird sowohl Ihr Einkommen als auch das Ihrer Lebenspartnerin berücksichtigt und auf den Regelsatz angerechnet. Sofern Sie unter dem Minimum liegen, zahlt das Jobcenter anteilige Kosten der Unterkunft oder den Regelsatz.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Nina

    Hallo,
    Ich hätte da mal eine frage, und zwar bin ich seit 3 Monaten wieder mit meinem Freund zusammen.. wir haben ein gemeinsames Kind (22 Monate) und wollen es nocheinmal probieren und zusammen ziehen.
    Jetzt meine frage: muss mein Freund für uns aufkommen alles zahlen? Zählt es zur Bedarfsgemeinschaft? Er arbeitet und ich beziehe harz4 oder bekommen wir ein probejahr?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      da Sie ein gemeinsames Kind haben, ist ein Probejahr sehr unwahrscheinlich. Das Jobcenter geht in diesem Fall unmittelbar nach Zusammenzug von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Das Einkommen Ihres Freundes wird daher auf Ihren Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Fiora

    Wie ist es wenn ich Hartz IV beziehe und meine Freundin keine Arbeit hat und in einem anderen Bundesland wohnt ist ein zusammenzug möglich? Sie würde ja dann auch (erstmal) Hartz IV beziehen. Aber ist es möglich aus diesen gründen alleine umzuziehen ? Das reicht ja bestimmt nicht nur zu sagen ich möchte jetzt 100erte Kilometer weit weg ziehen nur wegen meiner Freundin.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Fiora,

      in diesem Fall müssen Sie sowohl das zuständige Jobcenter vor Ort als auch das Jobcenter im neuen Heimatort benachrichtigen. Eine Umzug in eine andere Stadt ist grundsätzlich möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Daniela

    Hallo……wir haben 2 gemeinsame Kinder . Unsere wohnverhältnisse sind getrennt da er auf Montage ist. Nun denken wir darüber nach doch zusammen zu ziehen. Ist es dann sofort eine bedarfsgemeinschaft …..wir würden eigendlich wie gewohnt weiter leben nur das er dann am Wochenende bei uns schlafen würde….gibt es für solche Fälle auch eine regelung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      in diesem Fall handelt es sich unmittelbar um eine Bedarfsgemeinschaft. Da Sie gemeinsame Kinder haben, wird davon ausgegangen, dass ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander zu sorgen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Julia

        Hallo, zu bin derzeit ALG I Empfänger und lebe in einer Wohnung, welche ich mit der Leistung von Amt nicht bezahlen kann, somit greife ich auf Ersparnisse zu. Mein Freund sagte nun, dass wir doch einfach zusammen ziehen können. Nun ist jedoch die Frage, was passiert, wenn mein ALG I dann Ende März ausläuft. Muss er dann finanziell für mich herhalten? Denn das möchte ich in keinem Fall. Oder gibt es hier wieder dieses eine Jahr „Probezeit“?

        LG

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Julia,

          grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei ALG-1-Bezug Wohngeld zu beantragen, wenn die Leistung nicht Ihren Lebensbedarf deckt. Wenn Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das erste Jahr kann dabei vom Jobcenter als Probejahr gesehen werden. Anschließend wird sein Einkommen allerdings auf Ihren Regelsatz angerechnet.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Sarah

    Hallo 🙂

    Ich habe folgende Situation:
    Ich wohne momentan mit meinen 2 Kinder in einer 3 Zimmer Wohnung.
    Ich habe eine 22 Std/w., bekomme eine Aufstockung vom Jobcenter darauf.
    Mein Partner und ich wollen zusammen ziehen er ist nicht der Vater von meine Kindern.
    Und verdient sehr gut, muss er jetzt für uns aufkommen?
    Und ab wann geb ich bescheid das wir zusammen ziehen, da ich erst in 3 Monaten raus kann das wäre Januar 2018.
    Danke im voraus

    Grüße Sarah 🙂

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      sobald Sie zusammenziehen, müssen Sie dies dem Jobcenter mitteilen. In diesem Fall bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter geht davon aus, dass Sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Dementsprechend wird sein Einkommen ebenfalls auf Ihren Regelsatz angerechnet, sodass Sie evtl. aus der Bedürftigkeit herausfallen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. David

    Guten Tag liebes Team,
    Ich, meine Freundin und ihre 1 Jahr alte Tochter würden gerne zusammenziehen. Ich bin arbeitstätig, meine Freundin bekommt hartz4. Bekommen wir irgendwelche Finanzielle Hilfe bezüglich Miete? Wenn ja was für Auflagen gibt es dafür?

    Mfg David

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