Angemessene Mieten in deutschen Großstädten (exemplarische Auswahl zur Orientierung):
FAQ: Kosten für die Wohnung
Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Hier finden Sie die Richtwerte für eine Wohnung in Berlin.
Auch die Heizkosten werden als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen, sofern diese angemessen sind.
Inhalt
Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?

Das Recht auf Grundsicherung hat jeder Bürger in Deutschland. Bei Erwerbslosigkeit können Sozialleistungen bezogen werden. Diese werden in Form von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I bzw. II) ausbezahlt. Neben dem Regelsatz besteht auch ein Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten. Doch wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?
Über das Jobcenter kann eine Kostenübernahme der Wohnung für Hilfebedürftige erwirkt werden. Allerdings kann dabei nicht einfach beliebig eine Wohnmöglichkeit ausgesucht werden. Anhand bestimmter Kriterien, beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel, wird entschieden, welche Preise als angemessen gelten und somit übernommen werden können.
So kann es also vorkommen, dass in München ein höherer Mietpreis bewilligt wird als in Brandenburg. Doch wie verhält es sich mit den Heizkosten oder der Mietkaution? Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt alle wichtigen Punkte rund um das Thema Hartz-IV-Bezug, Wohnung und anfallende Kosten.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) verankert. So definiert § 22 Absatz 1 SGB II:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]
Diese Definition bietet natürlich einigen Raum zur Interpretation. Dabei stellt sich die Frage: „Was darf eine Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?“. Die Beschreibung „angemessen“ reicht nicht aus, um diese Fragestellung hinreichend zu beantworten.
Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass nur die „tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden. Das bedeutet, dass Bruttokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten durch das Jobcenter gedeckt werden. Sind weitere mietvertragliche Leistungen, beispielsweise Schönheitsreparaturen vereinbart, können auch diese übernommen werden.
Um nun zu klären, wie viel bei einem Hartz-IV-Bezug die Wohnung kosten darf, gibt es sogenannte Richt- und Grenzwerte, die je nach Wohngebiet variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.
Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen ab

Um die Angemessenheit zu beurteilen ist weiterhin zu beachten, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist letzteres der Fall, steht der Wohngemeinschaft natürlich mehr Wohnraum und somit auch eine höhere Bruttokaltmiete zu.
In der deutschen Hauptstadt Berlin erfolgt die Berechnung auf der Grundlage eines abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, welcher sich am Mietspiegel des Jahres 2015 orientiert. Dabei wird folgende angemessene Wohnungsgröße definiert:
- Eine Person: 50 m²
- Zwei Personen: 60 m²
- Drei Personen: 75 m²
- Vier Personen: 85 m²
- Fünf Personen: 97 m²
- Für jede weitere Person: zusätzlich 12 m²
Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.
Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die Mietkaution
Viele Betroffene haben Angst, wenn Sie mit Hartz 4 eine Wohnung beziehen, dass Kosten, die für die Mietkaution anfallen, nicht gezahlt werden können. Da oft nicht die finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um diese Zahlung zu leisten, kann beim Jobcenter ein entsprechender Antrag auf ein Darlehen für die Mietkautionskosten gestellt werden.
Dieses wird maximal bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten bewilligt. Da Sie die Mietkaution beim Auszug vom Vermieter zurückerhalten, kann diese nur als Darlehen ausgezahlt werden. Dieses muss in monatlichen Raten abgestottert werden.
Zu diesem Zweck kann das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz pro Monat einbehalten. Wichtig: Wenn Sie noch vor dem Auszug aus der angemieteten Wohnung eigene Einkünfte zu verzeichnen haben und nicht mehr als hilfebedürftig gelten, müssen Sie den noch nicht getilgten Betrag des Darlehens zurückzahlen.
Wohnungskosten bei Hartz IV: Heizkostenübernahme

Ein wichtiger Punkt, wenn von einem Hartz-4-Beziehenden die Kosten für die Wohnung übernommen werden, sind die anfallenden Beträge für die Heizung. Das Heizen ist gerade im Winter essentiell, kann hier die Raumtemperatur doch deutlich absinken.
In § 22 SGB II ist definiert, dass sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch für die dazugehörige Heizung übernommen werden. Auch Hilfebedürftige müssen also im Winter nicht frieren. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten angemessen sind.
Deren Höhe ist ebenfalls festgelegt und richtet sich nach dem Energieträger, welcher zum Heizen des Wohnraums genutzt wird. Die wohl am häufigsten verwendete Methode in Wohnkomplexen ist das Erdgas.
Folgende monatliche Beträge gelten in Berlin in Bezug auf die Heizkosten für ALG-2-Beziehende, wenn Sie als Energieträger Erdgas nutzen, als angemessen (die Werte beziehen sich auf eine Gebäudefläche von 501-1.000 m²):
- Eine Person: 72 Euro
- Zwei Personen: 86,40 Euro
- Drei Personen: 108,00 Euro
- Vier Personen: 122,40 Euro
- Fünf Personen: 139,68 Euro
- Für jede weitere Person: zusätzlich 17,28 Euro
Liegt eine andere Gebäudefläche zugrunde können sich die Ansprüche entsprechend erhöhen oder sinken. Gleiches gilt, wenn ein anderer Energieträger genutzt wird.
Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werden
Nicht für jeden Hartz-IV-Empfänger muss die Wohnung den Kosten laut Richtwert entsprechen. Es gibt sogenannte Härtefälle, bei denen die Grenzwerte überschritten werden können. Dies gilt insbesondere:
- für Schwangere,
- für Alleinerziehende,
- für über 60-Jährige,
- für Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte erzielen werden,
- bei längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) oder
- wenn sonst wesentliche soziale Bezüge gefährdet sind (z. B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten).
In den beschriebenen Fällen kann der Richtwert für die Bruttokaltmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden.
Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werden

Wird bei einem Antragsteller ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festgestellt, so muss auch die Miete den Richtwerten entsprechen. Wurde also vor der Hilfebedürftigkeit eine kostenintensivere Wohnstätte gemietet, so muss die monatliche Belastung gesenkt werden, damit diese vom Jobcenter getragen wird.
Grundsätzlich wird in diesem Fall das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wird dem Leistungsempfänger ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt, in dem die Mietkosten den Vorgaben entsprechend gesenkt werden sollen.
Dazu ist allerdings nicht immer ein Umzug vonnöten: Durch eine Untervermietung einzelner Räume können die monatlichen Belastungen auch entsprechend den vorgegebenen Werten gesenkt werden. Auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen ist denkbar.
Wie viel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?
Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen. Ein Umzug mit anschließender Mietkostenübernahme durch das Jobcenter ist nur mit dessen Zustimmung zulässig.
Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Von einem solchen ist auszugehen, wenn:
- aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist,
- ein sonstiger schwerwiegender Grund (z. B. Maßnahme für betreutes Wohnen) vorliegt.
Bei unter 25-Jährigen stehen nämlich zuerst einmal die Eltern in der Pflicht, den Sprössling zu versorgen. Sind diese selbst auf Sozialleistungen angewiesen, so kann das Kind im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied angesehen werden.
Es ist also essentiell, dass Sie nicht auf eigene Faust einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Liegt die Genehmigung nämlich nicht vor, werden auch bei Hartz-4-Bezug die Wohnung und deren Kosten nicht übernommen.
Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?

Wird ein Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst, so besteht die Möglichkeit, dass Leistungsberechtigte die Umzugskosten erstattet bekommen. Diese werden allerdings nur übernommen, wenn vorab eine Zusicherung ausgesprochen wurde.
Doch in welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen? Grundsätzlich muss der Umzug in Selbsthilfe durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die notwendigen Umzugskosten für ein Mietfahrzeug (dazu sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen) und die Umzugskartons übernommen werden.
Weiterhin wird dem Umziehenden eine Pauschale für die Verköstigung mithelfender Bekannter zugesprochen. Diese beträgt maximal eine Höhe von 20 Euro pro Person.
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 426,00 |
2 | 65 | 515,45 |
3 | 80 | 634,40 |
4 | 90 | 713,70 |
5 | 102 | 857,82 |
je weitere Person | 12 | 100,92 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg
Haushaltsgröße | Neue Angemessenheitsgrenzen in Euro |
---|---|
1 Person | 543,00 |
2 Personen | 659,40 |
3 Personen | 780,00 |
4 Personen | 938,15 |
5 Personen | 1.272,60 |
6 Personen | 1.443,60 |
Jede weitere Person | 180,45 |
Stand 04.2023 |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 688 |
2 | 65 | 906 |
3 | 75 | 1.084 |
4 | 90 | 1.222 |
5 | 105 | 1.486 |
6 | 120 | 1.785 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 528 |
2 | 60 | 550 |
3 | 75 | 672 |
4 | 85 | 758 |
5 | 95 | 939 |
Je weitere Person | 10 | 97 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße (m²) | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 525 |
2 | 60 | 618 |
3 | 75 | 726 |
4 | 90 | 861 |
5 | 105 | 1.009 |
6 | 120 | 1.191 |
je weitere Person | 15 | 149 |
Stand November 2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 528 |
2 | 65 | 610 |
3 | 80 | 750 |
4 | 95 | 969 |
5 | 110 | 1.273 |
je weitere Person | 15 | 174 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 510 |
2 | 630 |
3 | 760 |
4 | 920 |
5 | 1.070 |
6 | 1.240 |
Stand 01.2023 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|
1 | 435,00 |
2 | 547,95 |
3 | 680,00 |
4 | 819,85 |
5 | 971,30 |
6 | 1.066,80 |
7 | 1.155,70 |
8 | 1.226,40 |
9 | 1.264,50 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 45 | 345,79 |
2 | 60 | 450,00 |
3 | 75 | 586,63 |
4 | 85 | 671,44 |
5 | 95 | 753,54 |
je weitere Person | 10 | 79,33 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden
Im Haushalt lebende Personen | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022 | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023 |
---|---|---|
1 | 337,74 | 349,98 |
2 | 423,10 | 448,44 |
3 | 498,84 | 528,59 |
4 | 617,37 | 657,44 |
5 | 788,61 | 846,44 |
für jede weitere Person | 83,00 | 89,10 |
Alle Angaben ohne Gewähr |
Bin 100% schwerbehindert mit Merkmalen GaG und Begleitperson. Lebe in einer 53 qm Wohnung mit einer Kaltmiete von 330 Euro. Bin alleinstehend und kann alle meine Ärzte die ich monatlich manchmal mehrmals brauche Fußläufig erreichen. Beziehe eine vollständige Erwerbsminderungsrente und aufstockend Lebensunterhalt von 197 Euro. Können sie mich zwingen umzuziehen? Andere bekommen den gesamten Lebensunterhalt ich habe 697 Euro eigene Rente. Möchte auch aus dem sozialen Umfeld nicht weg da sich meine Nachbarn sehr um mich kümmern.
Hallo Linda,
in Ihrem Fall sollte normalerweise kein Umzugszwang vorliegen. Das ist allerdings auch davon abhängig, in welcher Stadt Sie wohnen und ob Ihre Kaltmiete dem Mietspiegel entspricht. In der Regel werden jedoch bei Vorliegen einer Behinderung ein größerer Wohnraum – und somit auch leicht höhere Kosten – gewährt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten tag wie sind eine 3 köpfige familie man frau und kind 2 1/2 jahre
Wohnen in krefeld meine frage wir haben vom letzten Jahr noch die Nebenkosten in höhe von 1100€ offen ich mache von arbeitsamt aus eine weiterbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit seit letztes jahr September und heute kam wieder der brief das es noch offen ist von der haus verwaltung was soll ich jetzt machen… bin am überlegen meine weiterbildung abzubrechen und zu arbeiten das bereitet mir Kopfschmerzen habe nur noch 6 monate beim Jobcenter wollen die mir nicht weiter helfen …
Hallo Hasan,
wenn Obdachlosigkeit droht, muss das Jobcenter die Kosten übernehmen. Ihnen wird dies dann als Darlehen angerechnet, sodass Sie monatlich 10 % des Regelsatzes einbüßen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag, Ich lebe in Essen, bin ledig und habe kein Kinder, beziehe ALG 2(U25), am 29 droht mir die Räumung aufgrund vergangener jedoch abgezahlter Mietschulden. Die Aktuellsten Zahlen für die Bruttokaltmiete, die ich im Netz finden konnte sind vom Okt. 2016. Diese betrug 349,50€.
1. Wurde die Bruttokaltmiete seitdem erhöht? (Stand 2018)
2. Wohnraum ist zu diesem Preis kaum zu finden und selbst das Amt für soziales und Wohnen konnte mir bisher keine Wohnung vermitteln, gibt es in diesem Fall Möglichkeiten, höhere Kosten oder qm² bewilligt zu bekommen? Zum Beispiel als Härtefall, U25, drohende Obdachlosigkeit,Wohnraummangel in Essen gerade für Singlewohnungen?
Herzliche Grüße
Markus S.
Hallo Markus,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Dieses kann in Härtefällen von den geltenden Vorgaben zum angemessenen Wohnraum um zehn Prozent abweichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich möchte gerne umziehen und beziehe ALG2 die Wohnung kostest 400 Euro kaltmiete und 120 Euro Nebenkosten inkl. Heizkosten die wohnung ist 72²m groß. Muss das Jobcenter mir diese Genehmigen, wenn ich vorhabe einen Untermieter einziehen zu lassen und sich somit die Daten halbieren ? Auf Kaution Renovierungskosten Umzugskosten verzichte ich selbstverständlich.
Hallo Sven,
wenn Sie Ihre Kosten durch einen Untermieter so weit senken können, dass Ihre Kosten innerhalb des für Ihre Umgebung geltenden Mietspiegels verlaufen, sollte Ihnen das Jobcenter die Miete normalerweise gewähren. Wenden Sie sich dazu allerdings auch an Ihren Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe eine Frage ich möchte gerne umziehen zusammen mit meiner Tochter( 18 Monate). Muss ich auf irgendwas achten bezüglich der Größe oder der Kaltmiete?
Danke im voraus
Hallo Jessica,
grundsätzlich ist dies von Ort zu Ort unterschiedlich. Als Richtwert gilt für einen 2-Personen-Haushalt eine Größe von 60 m² und maximal 633 Euro (je nach Mietspiegel).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe eine Frage meine Tochter Zieht im Februar mit ihren kleinen 5 monatigen Sohn aus der elterlichen Wohnung aus nun wurde ich aufgefordert mich sofort um eine neue Wohnung zu kümmern da ich eine Vierraumwohnung habe.Mein Problem ist erstens wurde mir nicht gesagt wie hoch die Kaltmiete bzw.wie hoch die gesamt miete jetzt sein darf.Ich habe ja schon mal nach Wohnungen geschaut und war erschrocken wie hoch dort die gesamt mieten sind teilweise überschreiten die mieten für eine Einraumwohnung die meiner Vierraumwohnung wo ich jetzt gerade mal 530.74 Euro bezahle.desweiteren kommt noch dazu das ich in einen kleinen raum beklemmungsgefühle habe.
Hallo Astrid,
die Miete für Ihre neue Wohnung sollte sich am für Ihre Stadt gültigen Mietspiegel orientieren. Dieser kann – je nach Gebiet – sehr unterschiedlich ausfallen. Orientierungstabellen dazu finden Sie im Internet beispielsweise bei Mieterverbänden. Sollte es tatsächlich so sein, dass eine kleinere Wohnung auch höhere Mietkosten bedeutet, so sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Grundsätzlich gilt, dass die Mietkosten eher hinsichtlich der Übernahme der KDU beachtet werden, als die Größe der Wohnung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,ich bin Alleineerzihende Mutter mit drei Kindern und will ich meine Wohnung wechseln. Wieviel Geld kann unsere neue Wohnung kosten? Maximal Grenze? Danke schön!
Hallo Klusin,
wie hoch Ihre Miete sein darf, ist auch davon abhängig, in welcher Stadt Sie wohnen und wie der dort gültige regionale Mietspiegel aussieht. In einer Großstadt wie Hamburg beispielsweise können höhere Mieten gewährt werden als in ländlichen Gegenden. Sie können sich zumindest vorerst daran orientieren, dass für vier Personen normalerweise eine Wohnfläche bis zu 85 m² gewährt wird.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich 58 Jahre alt, bin in einer ausweglosen Situation. . ich beziehe Hartz4 und muss jetzt aus meiner Wohnung ausziehen,
da mein Sohn ausgezogen ist. wir lebten 16 Jahre in meiner Wohnung, damals als Familie.
Ich konnte trotz Bemühungen keine günstigere Wohnung finden. Ab 1.März 2017 wir mir die Miete gekürtzt, sodass ich von einer Kündigung meines Vermieters bedroht bin, da ich die Miete nicht mehr zahlen kann in voller Höhe.
Ich bin psychisch und körperlich am Ende und habe keine Kraft mehr. da ich nebenbei noch grosse persönliche Probleme habe..Ich weiss nicht mehr weiter
Hallo Carolin,
Sie sollten sich dringend mit Ihrem Problem an eine Beratungsstelle (zum Beispiel von der Caritas) in Ihrer Nähe wenden. Auch ein Gang zum Anwalt kann hilfreich sein! Wenn Sie ausreichende Bemühungen zum Finden einer neuen Wohnung nachweisen können (zum Beispiel Mietbewerbungen), so kann die Miete unter Umständen auch länger als sechs Monate im Anschluss an die Umzugsforderung gezahlt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich lebe momentan in einer 35m² großen Wohnung und habe mein Studium vor kurzem abgebrochen. Momentan lebe ich noch von Ersparnissen und ein bisschen Unterstützung von meinen Eltern, aber ich werde mich wohl auch bald um Hartz4 bemühen müssen, sobald meine Reserven aufgebraucht sind. Meine Wohnung ist ca. 50€ teurer als die Kosten die üblicherweise von dem Jobcenter in meiner Stadt übernommen werden. Besteht die Möglichkeit das das dann aus dem Regelsatz dazu steuer oder muss ich mir eine billigere Wohnung suchen.
Liebe Grüße,
Toni
Hallo Toni,
normalerweise besteht auch die Möglichkeit, die Differenzkosten aus Ihrem Regelsatz zu bestreiten. Fragen Sie vorher aber unbedingt bei Ihrem Sachbearbeiter nach, um sicherzugehen, dass die restlichen Kosten auch tatsächlich übernommen werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Petra !
Ich wohne in einer 51 qm großen Wohnung aber im Dachgeschoß !!!
Das wird mir mit den Treppen laufen zu viel weil ich eine Hüft Op. hatte und bin auch erkrankt an Copd Grad 2.
Ich könnte jetzt auf der 1 Etage eine Wohnung haben mit 62 qm.und Wbs Schein..
Die ich auch gerne hätte.
Was muss ich da machen um diese Wohnung zu bekommen ?
Hallo Petra,
wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um zu erfragen, ob die Kosten für die Miete vom Jobcenter erstattet werden. Eventuell kann auch ein entsprechendes Attest des Arztes helfen. Sollte das Jobcenter nicht zahlen wollen, so können Sie anbieten, die Mietdifferenz aus Ihrem Regelsatz zu zahlen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall auch an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe eine Freundin, die ist alleinerziehende Mutter und sucht ganz dringend eine Wohnung. Wie viel steht ihr an kaltmiete und qm zu ?
Danke, lg Bianca
Hallo Bianca,
das ist auch von der Lage der Wohnung abhängig, also in welcher Stadt Ihre Freundin eine Wohnung sucht, da sich die Mietspiegel stark unterscheiden. Zwei Personen haben normalerweise Anspruch auf etwa 60 qm.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich, alleinstehend, Alg 2-Bezieher, habe eine Zweizimmerwohnung von 50 qm mit WBS im Kölner Raum bezogen von Euro 340,- kalt zuzügl. Euro 90,- Nebenkosten also Euro 430,- Hinzukommen aber noch Heizkosten – Stromkosten – durch Nachtspeicherheizung – Es wird wohl Euro 1,30 für ‚Wärmebedarf‘ pro qm bezahlt, ergo Euro 65,- welche ich aber bislang nicht überwiesen bekommen habe. Der Antrag würde schon vor Monaten gestellt,- auf Nachfragen meinerseits wurde nur ausweichend reagiert. Ist dieses rechtens, denn ich bezahle dieses Summe von meinen Lebenshaltungskosten? Danke…
Hallo Susanne,
Kosten für Ihre Heizung müssen vom Jobcenter übernommen werden, wenn diese angemessen sind. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine entsprechende Beratungsstelle, um den Sachverhalt zu klären. Wurde auch nach sechs Monaten über Ihren Antrag noch nicht entschieden, können Sie auch eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht einreichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich und meine Freundin wollen in eine andere Wohnung einziehen sie hat drei Kinder wie hoch darf die Kaltmiete sein und wäre eine Wohnung mit 820€ Warm Miete zu teuer? Liebe Grüße danny und danke!
Edit: wir kommen aus Herne (nrw)
Hallo Danny,
einem 5-Personen-Haushalt stehen etwa 100 qm zu. Fragen Sie bei der Stadt Herne nach, welcher Quadratmeterpreis für eine solch große Wohnung aktuell ist. So können Sie die Kaltmiete errechnen, die Ihre Wohnung haben darf. Fragen Sie jedoch unbedingt vorher auch beim Jobcenter nach, ob der Mietpreis in Ordnung ist, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben!
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich wohne in Nordenham und habe ein ziemliches Problem da wo ich zurzeit Wohne, ist es nicht mehr Möglich weiter zu Wohnen. Das Problem ist aber ich finde keine Wohnung die das Amt übernehmen würde. Alle klein Bzw günstige Wohnungen sind vergeben, ich Suche schon seid ein halbes Jahr und weiß nicht was ich machen soll. Die wohnung wo ich noch zurzeit Wohne kann ich nicht alleine von den mietkosten her Tragen. Aber das was ich vom Hartz 4 als Wohnung Kriege ist zurzeit zu wenig hier. [von der Redaktion editiert] Nur was soll ich machen. Bald wird es eng für mich und ich habe nicht die Möglichkeiten bei meiner Familie unterzukommen. Leider stehe ich auch noch im Schufa, hab das aber mitte diesen Monat abbezahlt aber dennoch werde ich weitere 3 Jahre im schufa stehen. Ich bin Arbeitsunfähig. und habe ein behinderten ausweiß von 60 und viele Arbeitgeber Lassen mich alleine schon deswegen nicht Arbeiten. Bitte um Hilfe.
Lg Nadine
Hallo Nadine,
Sie können versuchen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und sich für Sozialwohnungen bewerben. Wenden Sie sich auch an eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. der Caritas).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo kann mir hier jemand einen Tip geben?Ich habe eine Mieterhühung von 66 euro bekommen und wurde jetzt vom Job Center aufgefordert,die Kosten zu senken,bzw Untermieter suchen oder umzuziehen.Ich bin mit 14 jöhriger Tochter,darf also hier in Essen 443,95 Bruttokaltmiete haben.Für das Geld ist es sehr schwer was passendes zu finden.Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die allerdings 63 Euro über dem Satz liegt,der Vermieter will aber nichts umschreiben weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat.Beim Job Center hat man mir gesagt ich bekomm erst dann einen Termin wenn ich ein passendes Wohnugsangebot vorlegen kann,also mit 443,95 Bruttokalmiete,nicht wie bei der gefunden Wohnung 480 Euro Bruttokaltmiete,was kann ich jetzt tun um überhaupte eine Termin beim Job Center zu bekommen wenn die Bruttokaltmiete nicht vorgegebn auf der Mietbscheinigung steht?Vielen Dank
Hallo Ute,
wenn die Kaltmiete dem Jobcenter zu hoch ist, sollten Sie sich erneut nach einem anderen Angebot in Ihrer Nähe umsehen. Sie können dem Jobcenter auch anbieten, den Teil Ihrer Miete, der die erlaubten Kosten überschreitet, selbst aus dem Regelsatz zu zahlen, wenn Ihnen das möglich ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe eine Frage! Wir haben eine Zusage von Vermieter für ein reihenmittelhaus in nordhorn mit 100qm und die Kaltmiete beträgt 600€, die Nebenkosten 110€. Jetzt möchte das Jobcenter das so nicht übernehmen da die Heizkosten nicht mit auf dem Mietvertrag stehen. Das ist aber so weil der Vermieter möchte das wir Gas selber anmelden und da das Geld direkt an dem Vermieter bezahlt wird wollte er das nicht mit drauf schreiben. Was kann man da machen? Einen abschlagsbeleg des gasbetreibers vorlegen? Oder was macht man da? MfG
Hallo Sinah,
sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, um zu erfragen, welche Nachweise nötig sind. Normalerweise sollte der Vertrag oder ein Abschlagsbeleg ausreichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie viel ist die angemessene Miete für 2 Personen in Berlin? Wir haben eine Wohnung gefunden, die 367 Euro kalt und 518 Euro warm kostet. Würden wir eine Genehmigung bekommen?
Hallo Tubi,
das kommt auch auf die Größe der Wohnung an. Einen aktuellen Mietspiegel können Sie auf den Seiten der Stadt herunterladen. Fragen Sie sonst einfach mal bei Ihrem Sachbearbeiter nach.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, wir haben Folgendes Problem die Vermieterin hat seit 2 Jahren keine Kostenabrechnung mehr erstellt, jetzt kam sie mit einer Rechnung für 3 Personen über 5000 Euro um die Ecke! Da 2 Leute vom Sozialamt Geld bekommen und einer vom Arbeitsamt Hartz 4, meint Sie jetzt wir müssen die 5000 Euro Zahlen. Obwohl wir nachweisen können das Die Heizung Kaput war die Fenster die Sie uns seit 2 Jahren verspricht zu erneuern weil diese undicht sind und noch aus Holz, wir haben diese selbst schon sehr oft mit Silikon ab gedichtet aber das hält halt nicht, dazu kommt das zwar eine neue Heizung rein gekommen ist und ein neuer Heizkörper, jedoch die anderen Heizkörper alle zu alt sind die kann mann erlüften wie mann will die gehen unter stufe 4 nicht an, das Thermostat steht immer auf 25 Grad sonst würden hier alle Frieren weil es auch zieht. dazu kommt dann noch das die Stromleitungen teils und der Sicherungskasten neu gemacht werden sollte und nichts ist geschehen! Unten im Keller haben wir schon selbst Holz vor gemacht da die Glasscheibe gerissen ist! Was zahlt das amt also von 5000 Euro und haben wir das Recht bei solchen Mängeln Zeugen ec vorhanden Aus zu ziehen? Wie können wir uns wären Seit Monaten sagen wir unserer Vermieterin das und haben auch Fristen gesetzt.
Hallo Kirsten,
Sie haben grundsätzlich immer das Recht, umzuziehen, auch wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Die neue Wohnung muss allerdings in den für Ihre Stadt gültigen Mietgrenzen liegen und die Übernahme der Mietkosten vorher vom Jobcenter abgenickt werden.
Wie viel von Ihrer Nachzahlung übernommen werden kann, müssen Sie direkt mit Ihrem Sachbearbeiter klären. Es kann helfen, sich die Mängel von einem Gutachter bestätigen zu lassen und dieses Gutachten dem Jobcenter vorzulegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Mein Fall ist nun schon seit ca 2 Jahren . Ich bin jetzt 27 und wohne noch Zuhause. Grund dafür ist Krankheit. Es wurde eine Chronische GleichgewichtsOrgan Störung festgestellt und such von der Krankenkasse bekomme ich ein Bereiungskärtchen für Medikamente was also auch bestätigt was ich habe, dszu habe ich Schilddrüse Probleme. Ich war 2 Jahre krank wegem GleichgewichtsOrgan. Kreislauf und Schwindel war so extrem das kann man sich kaum vorstellen. Ich konnte ichts tun denn es war dauerhaft ohne Besserung. Dann stellte man fest dass ich Schilddrüse problem habe,das wurde behandelt und war wieder okay. Dann war aber immer noch etwas nicht in Ordnung denn der Schwindel war so extrem dass ich ständig umgekippt bin.mein Gleichgewicht war weg. Jedenfalls stellte der HNO fest dass mein GleichgewichtsOrgan chronische Probleme macht und ich bekam Medikamente. Es dauerte 1 jahr bis Besserung kam.jedenfalls war ich vor 1n halb Jahren wieder soweit fit ab ca 10 uhr morgens. Ich konnte also umziehen.umziehen und dann Tagesklinik 1 oder 2 Monate und dann endlich arbeiten. Jedenfalls suchte ich 2 Monate und fand 2 passende Wohnungen doch mein Sachbearbeiter vom Jobcenter verweigerte die Genehmigung. Ich darf nicht daheim ausziehen da ich kein Recht bzw Anspruch dazu hätte. Und wollte mich zur Arbeit zwingen. Ich hatte dauerhafte Krankmeldungen meiner Hausärztin doch das war meinem Sachbearbeiter egal. Man muss schon bettlägerich sein etc. Alle ärztliche Befunde bewiesen dass ich nicht fähig war zu den Terminen zu kommen und hatte sogar eine durchgehende langfristige Krankmeldung dass ich nicht fähig war aus gesundheits Gründen zum Termin zu kommen. Mein Sachbearbeiter ignorierte dies und seit dem bekomme ich 1-2 mal pro Monat immer Geld abgezogen ohne Grund, das ist eine Frechheit. Ich konnte NICHT zum Termin gehen aber war denen egal.desweiteren musste Ich mir mehrere Frechheiten anhören und gefallen lassen . Ich zwang mich das letze Jahr also zu den Terminen die oft nur kurz dauerten für Dinge die man am Telefon auch bereden hätte können aber egal… Ständig luden sie mich ein und verlangaten dass ich endlich arbeiten gehe aber das konnte ich NICHT. Ich war als ich anfing nach Wohnungen zu suchen soweit fit wieder und stabil also Umzug und Tagesklinik um fit für den Alltag zu werden und dann eine Arbeit suchen. Ich möchte in die Stadt ziehen, denn ich bin ein stadtmensch,ist nunmal so, ich halte es im Dorf nicht lange aus. Ich bin ein Mensch mit viel Lebensfreude,viel Energie und voller Leben.in der Stadt habe ich alles was mich glücklich macht und alles was ich brauche.auch Arbeitsmäßig alles besser zu erreichen. Meine ganzen Freunde sind besser zu erreichen. Ich blühe richtig auf und mir gehts viel besser. In der Stadt bin ich endlich wieder ich selbst. Aber mir wird weiterhin der Umzug verweigert da ich kein Recht hätte umzuziehen und solle zuhause wohnen bleiben. Ich hatte versucht bei Freunden einzuziehen um mich dann u zumelden und kn der Staft zum Jobcenter zu wechseln aber die Wohnungen der Freunde sind alle zu klein oder deren Vermieter will das nicht. Ich bin auch schon eit dem 1.mal als das Jobcenter meinen Antrag ablehnte beim Anwalt,der wird mir bezahlt weil ich ja beim Jobcenter bin. Mein Anwaltkann auch nichts tun, das Jobcenter darf wohl alles. Ich brauche dringend einen Umzug dann werde ich endlich arbejtsfähig und kann selbstständig sein. Mir glaubt aber keiner. Mittlerweile habe ich sogar Depressionen bekommen obwohl ich kein Mensch bin der sowas bekommen würde. Ich wohne mit meiner Mum und meinem bruder zusammen. Ich habe nur ein kleines zimmer was kein richtiges zimmer ist. Es wurde njr eine dünne aholzwwnd gezogen und ein wenig Schwumstoff dazeischen. Ein großes Wohnzimmer jnd dann diese Wand gezogen und so entstand mein zimmer. Ich höre alles.habe keine Privatsphäre und komme kein bissche n zur Ruhe. Noch dazu ist meine Familie nicht gerade leise. Ich habe Depressionen die mir auf den Körper schlagen,ich habe wieder diese üblen Gesundheitsprobleme zurück . Aber wenn ich in der Stadt für eine Woche bei Freunden übernachte gehts mir wieder gut. Okay das mit dem Gleichgewichtsorgan werde ich dauerhaft haben aber es war soweit ja stabil.was es wieder ist wenn ich in der stadt bin. Aber das glaubt mir niemand, nur meine freunde und familie sehen den beweis,sogar meine Hausärztin…
Ich habe nur mein kleines Zimmer in das ich mich zurückziehen kann und nicht mal privatsphäre.
Noch dazu ist andauernd der Freund meiner Mum bei uns.oft auch mehrere Tage am Stück. Ich komme kein bisschen mit dem klar. Er mobbt mich, beleidigt mich, klaut mir Dinge, ist extrem rech und unverschämt, noch dazu vergrault der meine Freunde von denen mich auch noch keiner mehr besuchen darf wegen ihm.
Meine mum bekommt davon nie was mit wie der zu mir ist…und sie glaubt mir auch nicht..ich halte es wirklich nicht mehr aus.ich muss hier endlich weg…..was kann ich noch tun? Wenn ich umziehen würde wäre ich schnell woeder arbeitsfähig. Und den Willen habe ich auch, ich bin jetzt 27 , das muss endlich aufhören.ich möchte endlich selbstständig leben können aber das werde ich hier nie. Und ich werde auchnnie arbeitsfähig wenn ich hier wohnen muss.noch dazu bin ich ein Mensch der seine Privatsphäre sehr wichtig ist um zur Ruhe zu kommen.
Ich weiß nicht was ich noch tun soll bzw kann…Kann mir jmd helfen? Meine Ärztin sagte ich solle eine Reha machen. Dort kann man sich dann um meine Gesundheitsprobleme kümmern und um die Depressionen die kamen da ich nicht umziehen darf.und letzen Sommrr habe ich ganz schön viel zugenommen da ich chromische Hitze im Körper habe.sogenannte Hitzewallungen. Mein Vater und meine eine Cousine haben das auch. Kommt von der Schilddrüse. Sie können sich bestimmt gut vorstellen wie es mir im Sommer bzw Hochsommer geht? Für mich ist es immer bis zu 5 grad wärmer.und noch dazu der Kreislauf.
Ich verbrachte fast den ganzen letzten Sommer damit ans Bett gefesselt zu sein.es war schlim,. Die Hitze vom Wetter.kaum frische Luft wegen der Hitze und noch dazu Schwindel und kreislaufprobleme wie auch Hitzewallungen. Selbst jetzt ist es mir zu warm.
Und seit 5 Monaten habe ich sogar schlafstörungen,ich kann nachts nicht mehr schlafen,nur ganz selten. Um wenigstens etwas schlafen zu können was bei Gleichgewichtsorgan problemen besonders wichtig ist schlafe ich ein wenig am Tag. Sogar pflanzliche schlafmittel wirken nicht. Wenn man nachts nicht schlafen kann un über ytag ein wenig nur schlafen kann macht das den Körper zusätzlich krank und auch den Rhythmus. Und zusätzlich jetzt der Sommer macht es nicht besser.
ich habe sehr viel zugenommen und fühle mich erst Recht nicht mehr wohl.ich werde die Reha Wohl machen aber die wird an meinen Problemen nichts ändern….
Sry für den langen Text aber das gehört alles zu meinem Problem dazu und meine Frage nachdem man das nun alles weiß,habe ich noch Chance auf einen Umzug? Nach der Reha dann
Hallo Janine,
normalerweise dürfen Sie immer umziehen, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, Hartz 4 beziehen und die neue Wohnung innerhalb der erlaubten Mietgrenzen liegt. Da Sie bereits 27 Jahre alt sind, sollte dies in der Regel kein Problem darstellen. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter, um den Sachverhalt zu klären. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Sachbearbeiter Ihnen zu Unrecht den Umzug verweigert, können Sie auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
wende dich mal an eine frauenberatungsstelle, vllt kann man dich dann kurzfristig in einem frauenhaus unterbringen? nicht die schönste aussicht, ABER dagegen kann das amt nichts machen und vom frauenhaus aus kannst du dir dann eine wohnung suchen- im regelfall gehen die auch mit dir mit zu solchen behörden 🙂 spreche da aus erfahrung!
Hallo liebes Team , meine Tochter ,29 , ist alleinerziehende (10/12) , sie hat jetzt seit gut 6 Wochen keine Wohnung mehr und die Kinder sind zu einer Pflegefamilie gekommen . Sie sucht seit 8 Monaten eine Wohnung weil sie vom Vermieter gekündigt wurde. Leider ist kaum etwas zu finden was in den Preisspiegel des Jobcenters passt. (Raum MYK) und wenn sie 20 oder 30 Euro teurer ist bekommt sie kein Darlehen für die Kaution . Leider ist sie stark psych. Vorbelastet und ihr geht die Luft aus auch weil die Kinder fehlen . Sie war bei der Caritas die waren zu überlastet und eine Anwältin konnte gegen ihre Wohnungsräumung auch nichts tun . Kommt also auch noch hinzu das alle Möbel etc. weg sind da sie keine Möglichkeit hatte alles irgendwo unterzubringen . Es reiht sich eines ans andere. Ich lebe nicht in Deutschland und bekomme krankeitsbedingt EM Rente . Ich würde ihr gerne Tipps geben aber auch ich bin mit meinem Latain am Ende . Könnt ihr mir irgend wie helfen ? LG Ramona S.
Hallo Saß,
Ihre Tochter sollte sich nach einer anderen Beratungsstelle in ihrer Nähe umsehen und sich ggf. noch einmal an einen anderen Anwalt wenden. Besonders im Bereich der Sozialwohnungen sollte sie sich noch einmal informieren. Leider können wir Ihnen momentan auch keine anderen Tipps geben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich weiß im Moment nicht weiter.
Meine Ehe ist gescheitert und mein Mann wird bald ausziehen.
Wohne in einem 110qm großen Haus mit 760€ Kaltmiete in NRW.
Habe zwei Kinder.
Bin derzeit bis November 2018 im Erziehungsurlaub.
Werde dann wieder alles selber finanzieren können. Brauche für die 1 1/2 jahre bis zum Arbeitsbeginn Unterstützug .
Möchte auf keinen Fall umziehen bzw. Ausziehen.
Kann das Arbeitsamt mich dazu „zwingen“ bzw. als muß für die Hilfeleistung fordern?
Ich möchte es für meine Kinder nicht und da ich es ja später alles selbst finanzieren kann, nur wegen der Arge machen müssen.
Danke im voraus!
LISA E.
Hallo Lisa,
es kann sein, dass Sie die Differenz der Miete zu einer angemessenen, kleineren Wohnung aus Ihrem Regelsatz bezahlen müssen. Zum Umzug zwingen kann Sie das Jobcenter normalerweise nicht, wenn Sie die Differenzkosten selbst übernehmen. Auch dann, wenn die Hilfebedürftigkeit nur für einen gewissen Zeitraum vorliegt, können andere Maßstäbe gelten. Wenden Sie sich demnach direkt an Ihren Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag
Ich bin Nora und mein Lebensgefährte wollen in eine 3 Raumwohnung ziehen
Aber das Jobcenter bei uns in T. [von der Redaktion editiert] sagt nein denn diese wäre angeblich zu groß und zu teuer wäre und deshalb würde uns die nicht zu stehen
Die Gesamt Miete beträgt 349 euro und die die Geschäftsanteile 1.085,00 euro
Dann wird wir in den Wiederspruch gegangen und das Jobcenter hat zurück gerufen und sagte uns wir kommen damit nicht durf
Hallo,ich bin alleinerziehende mutter von 2 mädchen 2 und 6 jahre. Die kleine geht in die kita. Es wurde vor kurzem bei ihr festgestellt das sie schwerhörig bis teilweise garnichts gehört hat. Das macht sich sehr in ihre entwicklung bemerktbar. Kurz gesagt verhaltensauffällig. Meine große tochter kommt jetzt in die zweite klasse auch sie hat defizite in der schule und konzentrationsstörungen.Da sie sich ein zimmer teilen gibt es immer wieder streit. Meine große hat einfach nicht die möglichkeit sich zurück zu ziehen. Geschweige denn sich alters gerecht zu entfalten. Nun war ich mit ein wohnungsangebot beim sachbearbeiter. Wir haben die mietstufe 3 und kaltmiete beträgt 414€. Die neue whg hätte 4 zimmer auf auf 79,67 quardratmeter. Grundmiete wäre 400€,80€ warme betriebskosten und 80€ die anderen kosten.Nun lehnte der sachbearbeiter das wohnungsangebot ab,weil die kalten kosten wohl zu hoch sind. Aber wieviel genau hat er nicht gesagt. Unsere jetztige whg hat 68,81 quadratmeter 350 kalt,37€ heizung und 88€ nebenkosten. Könnte mir jetzt jemand sagen. Welchen differenzbetrag ich zahlen müßte wenn ich der 4 raum whg doch zustimme? Sachbearbeiter meinte auch das die problematik der kinder keine begründung für eine 4 raum ist. Ich seh das jedoch anders. Meine mädels werden noch mindestens 19 jahre bei mir wohnen,weiß nicht ob das für ihre entwicklung gut ist und ich möchte durch die entwicklungsschwierikeiten nicht noch die schule wechseln oder die kitaeinrichtung wechseln. Davon abgesehen hat man zwei-drei jahre wartezeit. Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Hallo Wahsner,
erfragen Sie beim Jobcenter, wieso Ihr Wohnungsangebot abgelehnt wurde. Informieren Sie sich ebenfalls, wie es um den Mietspiegel in Ihrer Stadt bestellt ist und ob Ihr Angebot tatsächlich darüber liegt. Holen Sie sich im Zweifelsfall auch einen Rat bei einer Beratungsstelle (z. B. der Caritas) oder bei einem Anwalt für Sozialrecht ein. Wenn die Wohnung nicht weit über der erlaubten Mietgrenze liegt, können Sie Ihrem Sachbearbeiter ebenfalls anbieten, die Differenzkosten aus Ihrem Regelbedarf zu bestreiten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich muss mir jetzt eine 4raum wohnung suchen koennen sie mir sagen wie teuer die wohnung ungefaehr sseindarf
Hallo Michael,
das kommt darauf an, wie viele Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft angehören. Als etwaige Richtwerte gelten folgende:
1 Person = 364,50 € und 50 m²
2 Personen = 437,40 € und 60 m²
3 Personen = 518,25 € und 75 m²
4 Personen = 587,35 € und 85 m²
5 Personen = 679,97 € und 97 m²
jede weitere Person 84,12 € und zusätzliche 12 m²
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich wohne in einer 65 Quadrat Meter Wohnung in landkreis Regensburg . Ich bezahle 650 warm . Da unser Vermieter nur eine fest Preis von 650 Euro genannt hat weiß ich keine Kaltmiete/ Heizkosten etc.
Ich habe ein 3 Monate altes Kind .
Kann ich in dieser Wohnung bleiben oder ist 650 warm zu teuer und kann man sagen man zahlt den Rest selber ?
Hallo Lisa,
die Kaltmiete muss im Mietvertrag vermerkt werden. Liegt die Kaltmiete über 437,40 Euro (etwaiger Richtwert für zwei Personen) müssen Sie den Rest selbst zahlen. In besonderen Härtefällen bspw. bei Schwangeren oder Alleinerziehenden wird auch eine höhere Miete akzeptiert. Wenden Sie sich dazu am besten ans Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich werde bald 24 und brauche Hilfe beim ausziehen. Ich lebe mit meine Mutter die extrem eine bürde ist weil sie Körperlich krank ist. Wir sind in eine Wohngemeinschaft. Sie ist unfähig zu arbeiten und bekommt wahrscheinlich Sozialhilfe bald deswegen und ich fange bald eine schulische Ausbildung an. Wegen Stress und fast so oft schwer eskalierte Situationen habe ich meine begonnene Ausbildung abgebrochen und verloren wegen dem und hatte ein Unfall gehabt die dadurch verursacht wird. Noch was zu nennen villt wird es mehr helfen ist das ich homosexuell bin und sie extreme Arten von Hass und Aggression auf mich gibt/hat. Weiteres können sie sich vorstellen was ich meine damit wie schlimm meine Situation ist. Wie kann ich ausziehen? Was soll ich tun um eigene Wohnung bekommen zu können weg von ihr?
Hallo Bruno,
bitte wenden Sie sich direkt an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Das kann das Jobcenter sein oder auch die Caritas, die Diakonie o.Ä. Normalerweise kann Ihnen bei schwerwiegenden familiären Problemen auch ein Auszug gewährt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, Ich bin 25 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Speditionskauffrau. Mein Nettoeinkommen liegt bei 624€. Gerne würde ich näher zur Arbeit und zur Berufsschule ziehen. Habe jetzt eine Wohnung in günstiger Lage (karlsruhe) gefunden, 37 qm, kostet allerdings 470€ kalt. Kann ich hierfür ergänzend Hartz 4 beantragen oder muss ich weiter suchen? Muss aus dem Elternhaus raus, da das Verhältnis auch sehr drunter leidet.
Hallo Apple,
wenn Sie mit Ihrem Verdienst unter dem Satz liegen, den Sie erhalten würden, wenn Sie Hartz 4 bezögen und die Wohnung noch in den regionalen Mietgrenzen liegt, kann ein Anspruch auf aufstockendes Hartz 4 bestehen. Wenden Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Wir sind eine Familie mit 3 Kindern, darunter einem schwerstbehindertem Kleinkind ( 100% aG / G / H ) Wir wohnen in K. Aufgrund der sb Tochter bekommen wir 15 qm ( eine Person mehr) mit in der Mietgrenze. dh. 6 Personen berechnet. Wir suchen seit 2 Jahren ohne Erfolg eine behindertgerechte barrierefreie Wohnung. Wir haben das erste Mal ein Mietangebot bekommen und liegen nach deren Rechnung ( die wollten es mir nicht vorrechnen) ein etwas über den Spiegel und das Angebot wurde abgelehnt. Wir wohnen derzeit in einem unzumutbaren Zustand. Meine Tochter kann keine Treppe steigen ( Rollstuhl) und muss sie bis in die 2. Etage mehrmals hoch und runter tragen. Der Rolli darf nicht im Hausflur gestellt werden, der auch nach oben getragen werden muss. Einmal stürzte ich mit ihr die Treppen runter. Die Wohnung hat nur eine erhöhte Duschwanne ( 80 cm im m2) in der sie nicht geduscht bzw gebadet werden kann, weil sie nicht sitzen bzw stehen kann. die Hygiene erfolgt mit einem Lappen und Wasser. Eins meiner Kinder hat kein Zimmer und schläft auf Bodenmatten im Wohnzimmer und ist mittlerweile psychisch belastet. Diese und noch mehr Baustellen lehnte uns das Jobcenter unser einziges Mietangebot nach 2 Jahren ab. Wir sind verzweifelt. An wen kann ich mich wenden ? Sollte ich das Mietangebot eingehen, werden keine Kaution und co gezahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob deren Rechnung richtig ist, da ich laut meiner Rechnung und anderer darunter liege. Wir brauchen die Wohnung dringend. Wir sind auch seit 1 und halb Jahren beim Wohnungsamt und Wohnbaugesellschaften Wohnungssuchend gemeldet und haben nie ein Angebot bekommen.
Ich bin für das Jobcenter kein Notfall und zeige keine Notwendigkeit.
Liebe Grüße Familie H. [red. v. d. Red.]
Anbei : wir wohnen zu 5 Personen in einer 60 qm kleinen 3 Zimmer Wohnung. Meine Tochter braucht ein Pflegebett , was hier leider nicht reinpasst.
Lg H.
Hallo Doreen,
wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Dieser kann Sie auch dahingehend beraten, ob ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters erfolgversprechend wäre. Wenn Sie ohne Zustimmung des Amtes umziehen, kann die Leistung von Kaution und Miete von dieser Seite auch verweigert werden, sodass Sie die Kosten schlimmstenfalls selbst tragen müssten. Die anwaltliche Beratung ist deshalb anzuraten. Wenden Sie sich ggf. auch an das Sozialamt, um eventuell weitere unterstützende Leistungen für die Pflege Ihrer Tochter prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich möchte nach 11 Jahren aus der alten Wohnung ausziehen. Habe auch eine neue Wohnung was auch der Jobcenter Halle als angemessen hat.
Nun möchte ich von NRW nach Sachsen Anhalt ziehen weil es meine Heimatstadt ist habe meine Kindheit und Jugend erlebt und dann bin ich mit 18 Jahren nach NRW gezogen.
Meine alte Wohnung dort hatte ich schon 5 Mal ein Wasserschaden was für mich psyisisch sehr krank macht weil wir seid 3 Jahren in den Wänden Schimmel haben. Vermieter macht nix da er 87 Jahre ist.
Daher ist meine Frage
Kann ich umziehen nach Halle wenn JOBCENTER Halle erlaubt hat und NRW nicht. Oder muss ich doch es erst mit Anwalt klären bevor ich nach Halle ziehen möchte.
Habe beim Sachbearbeiter in NRW schon vorgesprochen er hat einfach nein gesagt dürfte nicht ausziehen.
Mittlerweile habe ich seid 3 Wochen aber meine alte Wohnung gekündigt weil ich Umziehen möchte… Kann dies mir zum Verhängnis werden. Oder komm ich damit durch???
Hallo Claudia,
der Umzug in eine weiter entfernte Stadt kann sich bei Hartz-IV-Bezug grundsätzlich schwieriger gestalten, kann aber bei triftigen Gründen zulässig sein. Der Rat eines Anwaltes ist in jedem Fall angebracht, um Probleme zu vermeiden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo?
Hoffe sie können mir helfen?
Ich hab eine Wohnung in Halle Saale gefunden und der Jobcenter hat die Wohnung als angemessen gerechnet in Halle Saale.
Nun meine Frage kann der Jobcenter Datteln NRW noch nein sagen das ich nicht umziehen darf oder entsprechen sie den Umzug?
Möchte aus 2 gründen umziehen?
1 ich habe einen Freund in Halle Saale und möchte 2018 heiraten bin schon verlobt? Und
2 möchte ich in meine Heimatstadt Halle Saale ziehen habe dort vor 20 Jahren bewohnt….
Ja ob ich jetzt umzugskosten bekomme ist jetzt die Frage?danke für Antwort…
Hallo Claudia,
Sie müssen grundsätzlich Ihrem zuständigen Jobcenter mitteilen, dass Sie bezwecken, nach Halle umzuziehen. Die Kosten für einen Umzug in eine andere Stadt werden allerdings nur übernommen, wenn Sie aufgrund einer Hochzeit, Scheidung oder beispielsweise einer neuen Arbeitsstelle den Wohnort wechseln. Dementsprechend müssten Sie die Umzugskosten wahrscheinlich selbst zahlen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Nebenkosten sind gestiegen.
Ich wohne in Berlin Prenzlauer Berg.
Bis jetzt hat das Amt meine Miete bezahlt, seit 4 Monaten muss ich wegen erhöhten Nebenkosten 45 Euro Miete mehr bezahlen. (vorher 390 inkl. jetzt 435,00 €)
Das hat das Amt auch die letzten 4 Monate, bis zum neuen Bescheid getan!
Ab 1.8.17 zahlt das Amt nur noch 390 Miete und Regelsatz.
Was kann ich machen??
lg Mike
Hallo Mike,
Sie können dagegen Widerspruch einlegen. Sollte dies nichts bezwecken, können Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo und guten Tag .
Mein Name ist Daniel. Und ich möchte gerne fragen ob mir jemand helfen kann .zur Lage :
Ich bekomme EU Rente ergänzend Grundsicherung .habe eine Wohnung in Berlin .meine Freundin hatt auch eine eig.wohnung in Berlin .macht zur Zeit ein lehre .gerade ist sie für 1jahr in Mutter Schutz .wir bekommen ein Kind .wir möchten zusammen ziehen. Und ich habe keine Ahnung wie so etwas geht .da zu kommt noch das ich aus Hessen meine Leistungen beziehe . Kann mir jemand tips geben ..Mit freundlichen Grüßen Daniel
Hallo Daniel,
wie groß und teuer Ihre Wohnung in Berlin sein darf, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Inwiefern ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht, können Sie beispielsweise bei der ProFamilia erfragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich lebe seit 11 Jahren in Hameln in einer 2 Zimmer wohnung mit 60m² bei einem Mietpreis von 240€ Kalt zzgl. 155€ Betriebskosten inkl. Heizkosten, also Warmmiete 385€ . Diese wird komplett vom Jobcenter bezahlt, jedoch habe ich nun die Kündigung von der Vermieterin erhalten aufgrund Eigenbedarf. Da immer ein gutes Mietverhältnis bestand, ist sie mir bei der Wohnungssuche behilflich und hat auch ein Angebot für mich gefunden.
Die neue Wohnung befindet sich ebenfalls in Hameln, hat 3 Zimmer und ebenfalls 60m². Die Kaltmiete beträgt 325€ und die Betriebskosten inkl. Heizkosten belaufen sich auf 150€, was eine Gesamtmiete von 475€ ergibt.
Der Mietspiegel in Hameln liegt für 2017 bei 6,01 €/m².
Können Sie mir eine Einschätzung geben, ob der Mietpreis für die neue Wohnung angemessen ist, bzw wieviel ich ca. vom Regelsatz draufzahlen müsste, sofern es notwendig ist?
mfG
Stefan
Hallo Stefan,
die angemessenen Wohnkosten betragen für einen Ein-Personen-Haushalt 325 Euro bei bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Kosten müssen in der Regel selbst übernommen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich wohne in Dortmund und ziehe nun aus meiner Wohnung aus, da sich meine Vermieter nicht um den (nicht von mir verursachten) Wasserschaden kümmern wollen.
Ich habe momentan noch 2 Zimmer, 40qm, 350€ kalt und zusätzlich 90€ Strom wegen den Nachtspeicheröfen.
Ich suche vorrangig wieder nach einer Wohnung mit 2 Zimmern, aber diese sind meist auch schon 50-55qm groß. Würden diese Wohnungen dann gar nicht erst gestattet werden oder ist das kein Problem, wenn die Kaltmiete trotzdem angemessen ist?
Vielen Dank im Voraus, Liebe Grüße.
Hallo Jackie,
dies sollten Sie mit dem Jobcenter absprechen. Im Zweifelsfall können Sie die restlichen Kosten der Wohnung, die das Jobcenter nicht übernimmt, selbst tragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo! Habe da einen kleinen verzwickten Fall wo ich ich nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll. wohne im Sauerländischen Olpe und möchte hier wegziehen. bislang habe ich eine 60 qm Wohnung die von den Kosten angemessen ist. habe auch eine neue Wohnung in einem anderen Ort in Aussicht, bin auch mit entsprechenden Unterlagen des Vermieters zum Jobcenter gegangen. Dort erzählte man mir dann, das die Wohnung zu teuer wäre, was verwundert da ich vorab Auskünfte vom Vermieter bekam das der Vormieter ebenfalls die whg vom Amt bezahlt bekommen habe und diese voll übernommen war… Außerdem wurde ich aufgefordert mich nun schriftlich dafür zu RECHTFERTIGEN warum ich umziehen wolle. Keine funktionierende Heizung, nasse Wände und immer wiederkehrender Schimmelbefall schien der Sachbearbeiterin nicht zu reichen. Auch ein verkürzter Schulweg für mein Kind schien nicht genug. Nun frage ich mich ob die überhaupt einen Umzug verweigern dürfen, selbst wenn die Wohnung im Rahmen der Kostenübernahme liegt? Und wie verhält es sich wenn ein Familienmitglied nur temporär in der neuen Wohnung mit leben würde?
Hallo Petra,
in diesem Fall sollten Sie einen Widerspruch einlegen. Sollte dieser nicht positiv verlaufen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wenn ein Familienmitglied nur temporär in der Wohnung lebt, darf die Wohnung in der Regel dennoch nicht größer und teurer sein als für die Personen, die dauerhaft dort wohnen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Wir sind eine 8 köpfige Familie und suchen eine neue Wohnung.
Wir beziehen ALG ||
Wie hoch darf die kaltmiete sein?
Die warmmiete?
Nebenkosten?
Wir wohnen in Dortmund und planen auch weiterhin in Dortmund zu bleiben.
Liebe Grüsse
Melly
Hallo Melly,
für einen 5-Personen-Haushalt liegt die angemessene Bruttokaltmiete bei 911,20 Euro. Haushaltsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen bedürfen einen Einzelfallentscheidung des Jobcenters. In Ihrem Fall muss also individuell entschieden werden, wie hoch die Kosten für die Wohnung sein dürfen. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin schwanger und seid 2 Monaten von meinem Freund getrennt. Ich habe einen festen Job seid 9 Jahren.
Wenn ich in Elternzeit gehe 2 Jahre ,kann ich mir mit dem Elterngeld die Wohnung nicht mehr leisten.
Kann der Staat mir für die 2 Jahre finanzielle Hilfe geben und an wen muss ich mich wenden?
Hallo Andra,
wenn Sie Elterngeld beziehen, können Sie zusätzlich Wohngeld beantragen, wenn die Leistung nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ansprechpartner ist Ihre zuständige Wohngeldstelle in Ihrem Wohnort.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo :Anne
Ich möchte sehr gerne mit meinem Verlobte und 6 Kinder nach Düsseldorf ziehen weil meine Kinder immer wieder zur Uniklinik Düsseldorf müssen (meistens 2 bis 3 mal in der Woche ) und wir in Mönchengladbach wohnen und das Fahrgeld zu teuer ist und wir es immer selbst Bezahlen müssen möchten wir gerne ein Haus in Düsseldorf suchen
Ich habe da mal eine Frage ich falle ab 1. November in Hartz IV ich kann eine Wohnung bekommen die 63 m² groß ist Kaltmiete 315 €+ Nebenkosten 125 €. . Wie ich gelesen habe da eine Wohnung 50 m² haben und Kaltmiete von 364 € haben nun meine Frage bekomme ich doch mit einer 63 m² Wohnung die kalt war nur 315 € kostet hin
Hallo Elke,
in diesem Fall sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Es könnte möglich sein, dass Sie die Wohnung dennoch vollständig bezahlt bekommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team
Ich würde gerne wissen ob ich einfach so umziehen kann ? Ich bekomme ALG2 und in der Nähe ist eine wunderschöne Wohnung die Miete ist die gleiche wie hier und selbst die Quadratmeter sind identisch. Meine Frage ob ich dann einfach so umziehen darf
Hallo Meyrem,
für einen Umzug benötigen Sie das Einverständnis vom Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung . 56qm /365 € Warmmiete. Bin 18 Jahre alt und meine Mutter ist die Hauptmieterin (wohnt aber bereits in einer anderen Wohnung) Jetzt will und kann sie mich mit der Miete nicht mehr unterstützen. Da ich zur Zeit arbeitslos bin musste ich einen Antrag beim Jobcenter für ALG2 stellen. Meine Frage ist : wird das Jobcenter die Miete für mich erst einmal übernehmen. Und was ist wenn meine Mutter die Wohnung einfach kündigt. Bekomme ich eine neue Wohnung mit Hilfe des Jobcenters?
Hallo Ellen,
sofern die Miete als angemessen gilt, übernimmt das Jobcenter die Kosten. Sollte Ihre Mutter Ihnen die Wohnung kündigen, zahlt das Jobcenter auch eine neue angemessene Wohnung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team ich würde gerne wissen ob ich ausziehen darf
Ich bin 23 Jahre, lebe mit meiner Tochter (10 Monate alt) in einem Mehrgenerationen-Haushslt mit 6 weiteren Personen. Alle Personen nutzen eine Küche (15 Quadratmeter) ein Badezimmer (3 Qzadratmeter) und eine Toilette (2 Quadratmeter)
Wegen der beengten Wohnsituation würde ich gerne ausziehen
Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo Laura,
wenn Sie eine eigene Tochter haben, können Sie durchaus ausziehen und sich Ihre eigene Wohnung suchen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine angemessene Mietwohnung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich lebe mit meiner Tochter 8 Jahre, in einer temporären Bedarfsgemeinschaft.
Die Stadt bestätigte mir bereits, dass 60 qm Wohnungsgröße angemessen sind.
Gesetz dem Fall, ich miete eine 65qm Wohnung an, kann ich die Differenz ( die 5 qm zu viel)
selbst begleichen und somit eine größere Wohnung anmieten ?
Vielen Dank für eine Antwort
Und toll, dass es Ihre Webseite gibt.
Hallo Wolfgang,
sofern das Jobcenter die Wohnung genehmigt, können Sie die Kosten, die über dem angemessenen Satz liegen, selbst übernehmen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich frage für eine Freundin. Sie lebt von Harz 4 und hat mit ihrer Tochter bisher in einer 3 Raum- Wohnung
gelebt. Die Tochter ist 18 Jahre und geht ab Oktober zum Studium nach Jena, wo sie im Studentenwohnheim wohnt,in einer WG. Hauptwohnsitz ist aber noch bei ihrer Mutter.Nun hat sie vom Jobcenter Post bekommen, das sie sich entweder eine neue Wohnung suchen muss, oder 65,- Euro allein von der Miete bezahlen muss. Die Tochter wird ab Oktober nicht mehr berücksichtigt bei den Leistungen ( obwohl der Bafög – Antrag noch läuft ) und sie braucht noch finanzielle Unterstützung von zu Hause, was aber nicht möglich ist.Auch bei der Wohnungsgröße wird sie nicht mehr mitgerechnet, aber hat sie nicht noch Wohnrecht bis 25 Jahre zu Hause ? Wie ist das geregelt? Danke!
Hallo Uschi,
in diesem Fall muss die Tochter beweisen, dass Sie mehr Zeit in der Wohnung Ihrer Mutter verbringt als in der WG an Ihrem Studienort. Andernfalls muss sich die Mutter tatsächlich eine kleinere Wohnung suchen, sobald der BAföG-Antrag durch ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag.Ich habe 23 Jahre alt und wohne ich 8monatliches Sohn beim Eltern.
Ich habe Aufenthalserlaubnis.Meine Freund wohnt im Stolberg und hat gestern von Arnsberg Wohnänderung bescheinigung.
Was sollen wir jetzt machen?
Kann ich umziehen?Ich komme Sozialhilfe geld aber meine Freund vom Jobcentr kommt.
Wie viel miete geld dürfen wir?
Vielen Dank für Ihre Antwort
LG
Hallo Leyla,
die Kosten für Unterkunft und Miete unterscheiden sich je nach städtischem Mietspiegel. Diese können Sie beim zuständigen Jobcenter erfragen. Sie können aber durchaus mit Ihrem Freund zusammenziehen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
Ich trenne mich gerade von meinem Mann.
Habe eine Tochter die 18 ist und Zwillinge im Alter von 3 jahren.
Was übernimnt das Jobcentet?
Bekomme ich eine Erstaussstatung genehmigt?
Was kann ich alles beantragen?
mfg
Hallo Katrin,
wenn Sie nichts mehr besitzen, können Sie einen Antrag auf Erstausstattung stellen. In diesem Fall werden Ihnen, je nach Einzelfall, Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo wir sind 4 köpfiger familie unser Miete überstreischet der Grenze wir wohnen über 15 Jahren in selber Wohnung wollte gerne wissen ob wir anschpruch auf Hârtefall haben.
Hallo Emine,
die Härtefallregelung ist immer vom Einzelfall abhängig. Ihre Frage können wir daher pauschal nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrtes Team – Ratgeberportal,
ich bitte Sie sehr höflich um Ihre Hilfe!
Wegen der vorhandenen Umstände, die nicht von mir veranlasst wurden, bin ich vollständig auf Grundsicherung angewiesen. Da der jetzige Vermieter meine Mietwohnung für seinen Sohn haben will, musste ich einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein mit Blick auf eine gezielte ZWEI Zimmer – Sozialwohnung (57,00 m²) stellen. Da ich (79) allein bin, verlangte das zuständige Amt (Bauförderung und Wohnen) ein ärztliches Attest, welches ich dem zuständigen Amt abgegeben hatte. Dann innerhalb von fast 2. Wo. wurde mir ein allgemeiner WBS mit Blick auf 65, 00 m² Wohnfläche oder zwei Zimmer Wohnung zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume, genehmigt. Laut dieser Genehmigung (65 m²) und der neuen Mietwerte der Stadt, in der ich wohne, lauten die Bruttokaltmiete 456, 95 Euro (65,00 m²). Ich habe dieser Angaben an Grundsicherung – Amt mitgeteilt. Es wurde mir geantwortet, „bei der Neuanmietung einer Wohnung bleibt es bei der Bruttokaltmiete von 376,- €. Es liegen hier keine Gründe vor, die eine Anmietung auf der Basis von 65 m² rechtfertigen.“. Also, einerseits Bauförderung hat mir 65,00 m² genehmigt, andererseits Grundsicherung bezieht sich NUR auf 50 m². Ich bin verwirrt. Was soll ich tun? Ich bedanke mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg S.
Hallo Georg,
grundsätzlich gelten die Quadratmeter und die Kosten, die das Grundsicherungsamt Ihnen genehmigt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrtes Team – Ratgeberportal,
ich bitte Sie höflich um die Feststellung (mein Kommentar / meine Bitte vom 22. Oktober 2017) dass ich mich auf ZWEI verschiedene Ressort bezogen habe, und zwar:
(1). Bauforderung und Wohnen – hat mir den Wohnberechtigungsschein mit Blick auf 65,00 m² Wohnfläche oder zwei Zimmer Wohnung zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume, genehmigt bzw. ausgehändigt.
(2). Grundsicherung – auf meine Anfrage (per E-Mail) hat mir „mitgeteilt bei der Neuanmietung einer Wohnung bleibt es bei der Bruttokaltmiete von 376,- €. Es liegen hier keine Gründe vor, die eine Anmietung auf der Basis von 65 m² rechtfertigen.“.
Also, einerseits Bauförderung (1) hat mir 65,00 m² genehmigt, andererseits
Grundsicherung (2) bezieht sich NUR auf 50 m².
Ich bin verwirrt.
Was soll ich tun?
Ich danke Ihnen im Voraus,
Georg S.
Hallo Georg,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,
hier ist eine verzweifelte Mutti die einfach mit ihem Latein am Ende ist.
Ich habe diese Seite durch Zufall gefunden.
Es geht um die 18 Jährige Freundin von meinem noch 18 järigen Sohn dieser wohnt noch im Elternhaus.
Sie ist vor kurzer Zeit aus dem Mütterlichen Haushalt eigenständig ausgezogen
weil es die Umstände nicht mehr möglich machen dort weiter zu wohnen.
(Keine jugenlichen lapalien)
Die Mutter legt Ihrer Tochter sämtliche Steine in den Weg
geht auf nichts mehr ein hat sich sogar geweigert Papiere (Veränderungsmitteilung) zu unterschreiben .
Ich als Mutti und mein Ehemann haben uns entschieden sie nicht in dieser Situation allein zu lassen.
Wir haben daraufhin das Jugendamt,Familienkasse,SozDia aufgesucht aber irgendwie fühlt sich keiner
für die Junge Dame verantwortlich.
Ich kann einfach nicht glauben das sowie man 18 Jahre ist ,daß man da komplett auf sich alleine gestellt ist.
Ich / Wir sind für jeden Ratschlag dankbar.
Hallo Sandra,
eventuell kann Ihnen die Caritas oder die Pro Familia weiterhelfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,ich werde in kürze 63j.und bin hartz 4.
vor 9jahren hatte ich eine preiswerte 2,5Zimmerwohnung von einen bekannten angeboten bekommen, diese lag in sein 2 Fam.haus,da war noch alles super.Vor knappe 3.Jahren hat er das Haus verkauft aus Altersgründen 73j. und fragte mich ob wir nicht eine Alters wg mit 3zimmer machen wollten. Ich sprach darüber mit meiner Sachbearbeiterin und es wurde genehmigt. vor 14 Tagen standen Leute vom Amt ,da ich ein neuen Bearbeiter bekam, vor der Tür, ich lies sie ein, zeigte mein Zimmer, die Küche-Kühlschrank ,wo jeder sein Fach hatte .im Flur den Schrank für Jacken und wollte das Bad zeigen , das dort auch alles getrennt sei, dies wollten sie nicht sehen. Jetzt bekam ich ein Schreiben das ab sofortiger Wirkung mein GELD gestrichen sei und Schreiben für mein Mitbewohner, das er ausfüllen sollte,da wir eine eheähnliche Gemeinschaft hätte. Er weigert sich natürlich, da wir nur befreundet sind, jeder sein eigenes GELD verwaltet und davon lebt. IST DAS RECHTENS
Hallo Regina,
bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo 🙂 ich bin 26 Jahre und muss von Daheim raus nicht mehr mutbar da für mich zu leben da der Lebensgefährte von meiner Mutter alkohliker ist. Ich suche eine Wg und hab jetzt eine gefunden ich weiß wie viel die Kaltmiete sein darf 445 euro aber wie hoch darf die Warmmiete bzw die Nebenkosten sein? Ich werde auch dann Hartz 4 bekommen.
Mir wurde nicht genau gesagt wie hoch die Nebenkosten sein dürfen. Es wäre eine 3 zimmer wohnung 2er Wg sprich Wohnzimmer 2 zimmer (meins) und von der Mietbewonhner.
Danke.
Hallo Melina,
wie hoch Miete und Heizkosten sein dürfen, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab. Wenden Sie sich diesbezüglich ans zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Bin 64 Jahre alt .lebe mit meiner Mann zusammen in 2 Zimmer Wohnung 63.kw.m Mein fermiter ferkauft das haus .warm miete ist 475.euro.und für neue Wohnung die billiger ist als alte bekommen wir keine Genehmigung. Weil mir wurde gesagt.das die mite für diesen ort zu hoch ist. Aber ich habe gelesen das ich bei disrm umzug den nicht gon meinen willen komt kann umzihen wen die neue mite nicht höher ist als die alte.wer kann mir das erklären.Danke.Ida
Hallo Ida,
welche Mietkosten als angemessen gelten ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich daher an das zuständige Jobcenter oder an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich möchte fragen ich wohne in ein Unterkunft in hamburg mit meine familie (7person) jetzt ich habe eine Haus gefunden die kalt Miete betrak 1450 mit betribkosten in wedel.meine Frage ist werde dass Jobcenter in Wedel übernommen?
Hallo Nikoleta,
wie groß und teuer die Wohnung sein darf, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Auskunft kann Ihnen das zuständige Jobcenter in Hamburg geben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich wohne derzeit mit meiner 9 jährigen Tochter in einer 65m2 großen 3 Zimmer Wohnung.
Nun bin ich mit meinem 2. Kind schwanger.
Eigentlich wäre die Wohnung von der Fläche her groß genug für 3 Personen aber das Schlafzimmer ist sehr klein. (Ca. 8 m2) der Raum ist mit meinem Bett und einem kleinen Schrank komplett voll und ich würde definitiv kein Babybett mehr dort unterbringen können. Das Kinderzimmer ist zwar größer aber da meine Tochter 9 Jahre alt ist und ADHS hat ist es nicht möglich das Baby bei ihr unterzubringen.
Würde das Jobcenter den Umzug in eine andere Wohnung genehmigen, denn eigentlich ist sie ja groß genug?
Und wenn ja, wie sieht es mit den Umzugskosten, wie z.b. Umzugswagen aus?
LG. D. S.
Hallo Dominique,
das ist vom Einzelfall abhängig. Sie sollten sich unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter zusammensetzen und Ihre Situation mit ihm besprechen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo möchte nach Köln ziehen und beziehe hart4 wie viel würde mir an miete zustehen
Hallo Gisela,
den ortsüblichen Mietspiegel erhalten Sie bei der Stadt Köln. Wie hoch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sein dürfen und welche Größe Ihre Wohnung haben darf, erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter der Stadt Köln.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo,
wir sind eine vier persönliche Familie (2 Kinder). wir müssen uns eine Wohnung in ganze Hessen finden und Jobcenter bezahlt die Miete. aber leide ich weis es nicht genau , dass wie hoch die Kaltmiete, Heizkosten und wie viele Quadratmeter in der Stadt Wiesbaden sein darf.
Können Sie uns vielleicht helfen ?
Hallo Mansoureh,
diese Auskunft erhalten Sie bei der Stadt oder dem zuständigen Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich möchte mit meinem Partner in eine neue Wohnung Zusammen ziehen, da wir ein Kind erwarten. Müssen wir uns dann nach den ganzen Richtlinien richten, wie Miete,Größe etc. Da nur ich Harz 4 beziehe und Er voll Arbeiten geht?
Vielen Danke im Voraus..
Hallo Vanessa,
grundsätzlich übernimmt das Jobcenter nur einen Teil der Miete, sofern Ihr Freund Sie nicht finanziell unterstützen kann. Dementsprechend können die Kosten auch höher sein. Den restlichen Teil der Miete muss dann Ihr Freund übernehmen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich möchte mit meinem Partner gemeinsam nach Hamburg ziehen. Er st Angestellter und ich,aufgrund einer Behinderung (jedoch ohne Unterstützung seitens Rententräger o.ä.) ALG 2 Empfänger. Die neue Wohnung kostet dann 1200€ Warmmiete für 72 qm. Würde hierbei,wegen besserer Perspektiven zu meinem jetztigen Wohnort, im tiefsten Thüringen, ein Umzug genehmigt werden u.a. auch Umzugskostenübernahme sowie weiterhin Bewilligung von ALG 2? Das Einkommen meines Partners liegt bei ca 2700€ Brutto.
Vielen Dank vorab.
Hallo Jens,
die Kosten für die Wohnung sind sehr hoch. Ob das Jobcenter diese bewilligt, hängt vom Einzelfall ab. Inwiefern Sie umziehen dürfen, sollten Sie mit dem Jobcenter vor Ort und Ihrem jetzigen Jobcenter absprechen. Tun Sie dies nicht, droht eine Sanktion.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Morgen
Mein Freund und ich möchten gerne in eine 65 qm große Wohnung ziehen jedoch ist diese ca. 75 € über dem Regelsatz der uns zusteht. Wir waren natürlich beim Jobcenter und haben dies abgeklärt jetzt sagte der Sachbearbeiter das die Wohnung zu teuer ist und wir deshalb die Kaution und die Nebenkosten nicht übernommen werden. Aber am Ende sagte er dann da wir ihm sagten das wir die 75 € aus eigener Tasche zahlen dass es ja sozusagen nur 75 € sind die wir selbst zahlen müssen. Meine Frage bekommen wir jetzt die Wohnung soweit bezahlt wie unser Regelsatz ist oder bekommen wir nur die Grundkaltmiete bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela L.
Hallo Daniela,
wenn Sie die schriftliche Zusicherung für den Umzug erhalten haben, so wird die angemessene Miete gezahlt. Den Differenzbetrag müssen Sie aus eigener Tasche begleichen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mein Name ist Bilal , ich wohne in einer 3.WG und bin Hartz 4 Empfänger. Mein Mit Bewohner soll wegen unbezahlte Miete gekündigt werden.
Wir finden gerade kein Nachmieter für ihn. Kann ich sein Zimmer nehmen?, bis ich ein Mieter finden.
Ich werde dann für die beiden Zimmer 235€ Kaltmiete, 39€ Betriebskosten und 78 € Heizkosten bezahlen.
Also insgesamt bezahle ich 353€ in Monat
Hallo Bilal,
dies muss vom zuständigen Jobcenter genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Und zwar ich bin 17 Jahre alt heiße Justin und wohne bei meiner Freundin und ihre Eltern weil ich Zuhause Rausgeworfen wurde bei meiner Mutter da ich die Schule abgebrochen habe und meine Frage wäre ob ich Arbeitslosengeld 2 beziehen könnte da ich bei meinem Vater auch nicht wohnen kann da er kein Platz hat und selber Untermieter ist.
Hallo Justin,
in aller Regel besteht für unter 25-Jährige kein Anspruch, da die Eltern für das Kind aufkommen müssen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich hätte da eine ganz simple Frage. Wie sieht es eigentlich aus bei einer Bearbeitungsgebühr? Ein Immobilienmakler bietet in meiner Stadt viele Wohnunge an. Wenn es zu einem Mietvertragsabschluss kommt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € verlangt. Wird das Amt es auch übernehmen? Ansonsten finde ich sowas dann doch ziemlich happig.
Hallo Joey,
es besteht die Möglichkeit, dass die Gebühr übernommen wird. Dies wird im Einzelfall entschieden. Sie sollten sich daher an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich beziehe aufstockende Leistung SGBII (Erfurt – Thüringen) und wurde/werde aus meiner jetzigen Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Kann ich ohne Zustimmung des Amtes in eine Wohnung ziehen die mehr kostet als „angemessen“ ist und die Differenz selbst zahlen? Übernimmt das Amt dann wenigstens die angemessenen Kosten für Miete und Heizung?
Vielen Dank!
Philipp
Hallo Philipp,
dazu ist das Amt in der Regel nicht verpflichtet. Sprechen Sie um sicher zu gehen alle Wohnungen mit dem Amt ab.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag ich wohne in München zusammen mit meiner Freundin. Wir hätten evtl eine Möglichkeit auf eine passende Wohnung. Alles passt bis auf die Miete,die knapp 400 Euro zu hoch ist(in München fast Gar nicht anders möglich). Wir beide arbeiten als Verkäufer in einem Second Hand laden und ich möchte meine Umschulung hier beginnen. Meine Frage ist jetzt, ist es möglich den Rest selber zu bezahlen oder enthält sich das Amt dann komplett. Zu erwähnen ist villeicht noch das wir seid Jahren bereits in einer Pension vom Amt Leben. Vielen Dank für eure Zeit.
LG Amit
Hallo Amit,
unserer Kenntnis nach ist einer Selbstübernahme der Kostendifferenz möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallohabe da mal ne frage habe vor kurzen mein haus verkauft an meiner mutter da ich schulden an sie hatte und ihr das haus für die summe verkauft , jetzt darf ich bei ihr wohnen mit frua und kinder sie verlangt miete bekomme ich von der arge keine miet kosten oder muss ich mir eine andere wohnung suchen 8 den ich habe kein geld plus von verkauf sonder nur das was ich ihr geschuldet habe .
was soll ich tun .
ich danke in voraus
mfg
Hallo johnas,
leider können wir solche Einzelfälle nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Ich wohne seit 2010 in einer 1 Zimmer Wohnung die ist 47qm2 meine ist in Dezember 2016 geboren und wir Wohnungen immer noch hier. Ich wäre heute beim Job Center gewesen da ich eine Wohnungs angebot bekommen hab für eine 2 Zimmer 59qm2 ist warm 598€ meine Sachbearbeiterin hat mir die Wohnung abgelehnt mit der Begründung
Das mir eigentlich eine 35qm2 Wohnung zu steht und das für mich und meine Tochter die Wohnung 47qm2 Perfect wäre. Höre ich zum erstemal
Meine Tochter schläft bei mir auf dem Bett ich habe selbst keine
Privatsphäre da alles in ein Raum ist meine Tochter hat kein schlaf rhythmus da ich noch Fernsehen gucke oder Besuch hab sie nicht schlafen kann. Ich wollte dem nächst auch ne Ausbildung Anfang und bin super enttäuscht da in Hamburg es so schwer ist eine Wohnung zu bekommen. Meine Frage ist darf sie mich einfach so ablehnen meine Tochter hat noch nicht mal eine spielecke da die Wohnung zu klein ist für und beide in ein Raum
Hallo Cathrine,
entspricht die Wohnung nicht dem, was als angemessen gilt, kann ein Umzug abgelehnt werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
ich bin verwirrt, was die Mietkostenübernahme angeht. Sie schreiben auf Ihrer Seite, die Bruttokaltmiete für 3 Personen in Düsseldorf betrüge 652€, das Jobcenter als auch die Stadt geben auf ihren jeweiligen Webseiten als maximale WARMmiete ebenfalls 652€ an (zzgl. Heizkosten). Was stimmt denn nun? Oder beinhaltet die Bruttokaltmiete auf Ihrer Seite ebenfalls die Nebenkosten (ohne Heizkosten)? Für Ihre Antwort danke ich vorab.
Mit freundlichem Gruß
Hallo Daniela,
die Bruttokaltmiete beinhaltet die Nebenkosten.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Meine Verlobte hat sich von mir getrennt und wir haben zwei Kinder zusammen.
Ich ziehe jetzt aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und wollte fragen ob jemand weiß wie viel qm2 mir zustehen würden. Meine zwei Kinder würden jedes Wochenende bei mir schlafen (eins ist 3 Jahre und das andere 8 Monate alt).
Ich hab gehört das ich eine einraum Wohnung beziehen müsste.
Ich würde auch höhere Kosten teils decken können, da ich arbeiten gehe. Jedoch reicht das Geld nicht aus um alles abzudecken.
Vielen Dank
Hallo Chris,
das können wir pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich beziehe Hartz-4 und habe eine Wohnung nähe München gefunden (Landshut), dort habe ich viel bessere Chancen einen Job zu finden als in der Kleinstadt wo ich momentan wohne und meine 3 Kinder wollen dort ihr Abitur machen. Die Wohnung ist sehr zentral, es gibt viele Jobangebote und Schulen in der Nähe. In dem Stadteil wo ich hinziehen möchte, kosten die Wohnungen für 3 Zim. min. 800€ kalt und 4 Zim. Wohnungen werden unter 1000€ kalt nicht angeboten. Durch Bekannte könnte ich sicher eine 4- Zi. Wohnung für nur 920€ kalt bekommen, wenn die mir Jobcenter genehmigen würde. Aber angeblich können sie für ein 4-Personen-Haushalt nur 620€ übernhemen?? Für den Preis kann ich mir vielleicht, mit viel Glück, eine 2-Zim. Wohnung leisten. Meine Frage ist, stimmt das wirklich? Oder werde ich verarscht? Das ist einfach nicht umsetzbar für eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern.
Hallo Nona,
das Jobcenter muss sich auch am örtlichen Mietspiegel orientieren. Dieser ist in jeder Stadt anders. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, ob diese Wohnung als angemessen gelten kann.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Mir wurde ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen schon genehmigt. Nach so langer suche ,habe ich jetzt eine Wohnung gefunden, die etwas über den Satz liegt. In Hannover. Gibt es eine Möglichkeit, das ich die Wohnung trotzdem beziehen kann. Die Wohnung ist nur 33qm , aber 60 Euro zuviel.
Hallo Filiz,
setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und suchen Sie nach einer Lösung. Eventuell können Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe der Heizungsanlage am 26.03.2018 bei Jobcenter abgegeben . Und bis heute Jobcenter bezahlt nicht,ich bekomme eine Zahlungserinnerung erhalten Zweimal. Und Jobcenter bis heute nicht antworten. Ich weiß nicht was soll ich machen
Hallo Marwah,
es kann sich unter Umständen lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Diesen können Sie mit einem Beratungshilfeschein finanzieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team!
Ich bin ALG II Empfänger und möchte eine kleine Wohnung (16 Quadratmeter) in Königs Wusterhausen mieten. Die Kaltmiete würde weniger betragen als für eine Wohnung mit 50 Qudratmetern x dem erlaubten Quadratmeterpreis für 50 Quadratmeter Wohnungen.
Jedoch meinte das Jobcenter jetzt, dass nur die tatsächliche Größe bezahlt werden x einem
Quadratmeterpreis, der für Wohungen unter 20 Quadratmeter niedriger angesetzt wird als für Wohnungen mit 50 Quadratmeter. Es sollte doch egal sein, wie gross die Wohnung ist, solange ich unter dem Betrag komme, den alle anderen mit einer 50 Quadratmeter Wohnung bezahlt bekommen? Und wie sieht es zudem mit den Heizkosten aus? Vermutlich sind sie höher als für 16 Quadratmeter veranschlagt, aber sicherlich unter dem Betrag für 50 Quadratmeter zum Wohnen? Wird bei den Verwaltungskosten auch unterschieden zwischen 16 und 50 qm Wohnungen?
Ich bin 27 Jahre alt und würde alleine wohnen. Mir würde vom Wohnraum her diese Wohnung völlig genügen, wichtig ist mir nur die Lage der Wohnung.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo Andreas,
angemessene Miethöhen werden in der Regel von der Kommune festgelegt. Wenn Ihre Kommune die Mietgrenzen nach Größe der Wohnung entsprechend staffelt, dann ist das Jobcenter hier in der Regel im Recht.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Andreas,
das Jobcenter sollte sich in der Regel auch nach dem örtlichen Mietspiegel richten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt, ob ein Widerspruch gegen den Entscheidung des Jobcenters sinnvoll wäre.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo.
Mein Name ist Markus und ich beziehe Hartz4.
Seit 3 Jahren lebe ich in einem 26qm kleinem Zimmer in Minden für dass die Mietkosten mit Nebenkosten in einer Höhe von 325€ pro Monat übernommen werden. Allerdings sind zu den Kosten auch Kosten für eine Möblierung von 50€ im Monat zu zahlen die mir vom Regelsatz abgezogen werden. Die Frage die ich mir stelle ist, ob nicht auch die Möblierung übernommen werden müsste? Aber auch die Frage ob und wie lange diese Möblierung zu zahlen ist?
Der Zustand der Möbel ist, bei einer Betrachtung die nicht ein mal genau sein muss, keinen Euro mehr wert, da die Möbel zum Teil sehr schwere Mängel aufweisen, wie dass die eingebaute Spüle mit Unterschrank von mir beklebt werden musste, da die Arbeitsplatte auf dieser Spüle mit sehr starken Flecken, durch die andauernde Feuchtigkeit, die sich bei einer Spüle nicht vermeiden lässt, übersät ist. Ein Kleiderschrank, aus den fünfziger Jahren, der auch ebenso riecht, wurde von mir abgebaut und durch einen Neuen, meinem Eigenen ersetzt. Eine Matratze die so durchgelegen ist das ich Rückenschmerzen habe. Ein Sessel, der so gesehen meine Wohnzimmercouch wäre, der von mir immer wieder mit Schrauben versehen wird damit er nicht wieder zusammen bricht. Diese Möbel sind eine Sache für die Städtische Entsorgung sprich Sperrmüll und diesen Müll bin ich nicht mehr bereit weiterhin auch nur mit einem Euro zu bezahlen. Was kann ich machen, sind meine Möglichkeiten keine Möblierung mehr bezahlen zu müssen. Umziehen ist in Minden aufgrund der Wohnungslage sehr schwer umzusetzten ?
Hallo ich beziehe Hartz4 habe 2 Kinder der Kleine ist 3 der große ist 6 bin aleineerziehen wohne in Göttingen ich habe eine Wohnung gefunden 83 gross Kaltmiete 450 620 warm wird das bezahlt von Jobcenter danke.
Hallo, mein name ist Antonietta, bin 16 Jahre alt (geb. 02.04.2002) und schwanger. Ich wohne zurzeit bei meine Eltern, zusammen mit meinem 19-jährigen Partner.
Mein Vater arbeitet nicht und bekommt Arbeitslosengeld, meine Mutter arbeitet auf Teilzeit.. Sie haben keine gute Beziehung zueinander und um ehrlich zu sein, kann ich das gar nicht mehr aushalten und brauche meine Ruhe. Deshalb suchen ich und meinem Freund eine Wohnung für uns beiden und den Kind. Es ist aber immer schwerer geworsen, da er in November gekündigt worden ist. Er hat einen Antrag zur ALGII gestellt, arbeitet jetzt auf Minijob, 450€ Basis. Die Wohnung wo wir jetzt zur 4. sind, ist zu klein für uns selbst schon, also könnte ich nicht dort mit meinem Kind wohnen. Die Frage ist jetzt, ist es möglich, dass ich und meinem Partner alleine ausziehen und würde den JobCenter die Mietkosten übernehmen? Wie groß sollte die Wohnung denn sein?
Ich bitte um eine Rückmeldung, denn es ist für uns sehr dringend.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüße
Antonietta
Hallo,
Ich beziehe seit einigen Monaten ALG2 und wohne noch im Elternhaus. Ich bin 26 und will in meine eigenen 4 Wände ziehen. Ich habe eine Wohnung gefunden, die 72cm2 groß ist und 800€ warm kostet. Diese würde ich als WG mit einem Freund beziehen. Bezahlt mir das Jobcenter demnach die 400€ Miete?
Vielen Dank
Hallo wir sind ein 5 köpfige Familie Wir beziehen Hartz 4 und wollen gerne den mietspiegel für 5 Personen in sendenhorst wissen vielen dank
Ich bin verheiratet und habe keine kinder.
Ich wurde von Th Bingen im Sommersemester 2019 für ein Studium zugelassen und möchte nach Bingen umziehen.
Ich werde ab 01.04.2019 eine Finanzierung von BAföG erhalten. Aber meine Frau wird von Jobcenter Bingen Arbeitslos Geld erhalten.
Ich habe eine Wohnung in Bingen gefunden.
Das problem diese Wohnung Bruttokaltmiete 535 Euro und Jobcenter sagt für 2 Personen max 520 Bruttokaltmiete.
kann ich diese Wohnung mieten. Und ich bezahle mehr als meine Frau ?
Hallo obay,
normalerweise gibt es die Möglichkeit, die Differenz selbst zu bezahlen. Klären Sie dies mit dem Jobcenter ab.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin 54 und lebe momentan von Hartz IV. Ich wohne seit 8 Jahren in einer kleinen Ein Raum Wohnung und schlafe ebenso lange auch auf einer kleinen Couch da vom Grundriss der Wohnung kein Bett oder Breite Liege aufstellen, möglich ist. Ich bin an einer Wirbelsäulen Erkrankung erkrankt (Wirbelfehlstellung) und leide unter ständigen Schmerzen. Dennoch bin ich immer mal wieder in befristeten Tätigkeiten angestellt und möchte in eine zwei Raum Wohnung umziehen bei der ich die Möglichkeit habe, im separaten Zimmer ein normales Bett aufzustellen um meine kranke Wirbelsäule zu entlasten. Wurde alles vom Jobcenter abgelehnt mit der Begründung : ich könnte ja die Sitzgelegenheit (Couch auf der ich sitze und schlafe) durch ein Bett ersetzen und auch tagsüber auf dem Bett sitzen. Bin ich aber nicht mit einverstanden, – denn erstens ist es ein menschliches Recht in einem Bett zu schlafen und zweitens passt dann nicht mal ein Stuhl oder Sessel in das Zimmer um meinen Rücken an einer Lehne zu entspannen,.
Wüsste jemand den Mietspiegel von Jobcenter für Lüneburg mit 5 Personen?
hallo, ich suche die unterkunftskosten für mannheim..finde da nichts im netz..
LG Julia
Hallo Julia,
erkundigen Sie sich direkt beim örtlichen Leistungsträger.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo mein Name ist Peggy
Ich wohne derzeit in einer 1 raum wohnung würde gern in eine 2 Raum wohnung ziehen .
ich habe jetzt auch eine arbeit die ich aber voraussichtlich nicht mehr lange haben werde .
eine Frage ich hätte jetzt eine Wohnung Die Kosten dafür sind
Kaltmiete : 355,88
Nebenkosten: 60,45
Heizkosten. 46,31
Warmmiete : 462,64
Würde die das amt im nottfall bezahlen
Moin.
Gibt es solche Tabellen auch für den Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kiel?
Wenn ich mir die Tabellen angucke, sind die angemessenen Bruttokaltmieten ja überall um und bei 100€ erhöht worden. Mir wird NAHEGELEGT umzuziehen, aber für die angemessene Bruttokaltmiete von 504€ finde ich nur Wohnungen bis 1,5 Zimmer von 35-41qm FÜR uns (w48,m15,m16)
Mich würde interessieren, ob sich doch die Kosten auch hier geändert haben.
Danke :o)
Hallo
Muss wegen Eigenbedarf ausziehen,
Bin alleinerziehende Mutter von drei Jungs ,19.17 & 6
Hab ein Haus gefunden die 150qm groß ist
Wohne in Marl / kreis recklinghausen
Die Kaltmiete beträgt weil ein bekannter das ist 680€
Heizung kostet 120€
Würde das jobcenter mir den Einzug erlauben oder sagen die Nein das Haus ist zu groß?
Bis wie viel Euro übernimmt das Jobcenter diese Miete bei einer Person mit einem Kind (baby) und bis zu wie viel qm?
Meine Frage lautet, wie viel z.B. ist die Max. Die Kalt/Warm Miete ( für ein Person) Von Jobcenter in Solingen bezahlt???
Hallo..wohne grad bei mein cousin muss in 2wo aber ausziehen. Hab zur Zeit keine Arbeit bin aber auf der Suche. zu meiner Mutter kann ich auch nicht is weggezogen und auch kein kontakt wird mir da eine 1 raum wohnung bezahlt
Hallo,
ich prüfe gerade von Dresden nach Potsdam zu ziehen. Dresden ist mir eindeutig zu Braun. In Potsdam könnte ich ein 17 qm Apartment inklusive aller Nebenkosten auch Internet für 53o Euro beziehen. 425 Euro sind dabei die Grundmiete ohne Nebenkosten. Ich bin schon mehrmals im Leben schwer erkrankt und habe Angst, dass ich wieder eine neue Krankheit bekomme. Deswegen sicher ich mich vorher ab. Mir ist wichtig, dass ich auch im Worst Case alle Kosten decken kann. Würde das Sozialamt in Potsdam den Berliner Satz von 404 Euro ansetzen und könnte ich dann 21 Euro selber zahlen. Ist es auch möglich die 3 Euro pro qm Nebenkosten zu erhalten und den Rest selbst zu bezahlen oder sagen die bei Hartz Vier muss ich in eine günstigere Wohnung ziehen. Egal ob ich den Rest selbst zahle oder nicht.
Viele Grüße
Hallo
Ich hab mal eine Frage. Das Amt hat mir mitgeteilt, dass die Wohnung 415 € Kaltmiete kosten darf für 4 Personen. Nun will mein Vermieter insgesamt 600 Warmmiete haben, bekomme ich das vom Amt bezahlt oder muss ich hier zuzahlen?
Hallo
Wir sind 4 Personen
2 Erw. und 2 Kinder
Was darf da eine Wohnung in
Barmbeek Süd in Hamburg kosten ?
Und wollte gern fragen wenn die Wohnung mehr kostet als das Jobcenter sagt darf man die Wohnung trotzdem anmieten und den Restbetrag selbst von den Regelleistungen bezahlen ?
Vielen Dank im voraus
Lg A.Golz
Alleine Erziehende von einem Baby (1 Monat alt), ich wohne momentan im Flüchtlingsheim, in einem kleinen Zimmer ohne Wc und Dusche. Um das Baby zu baden, muss ich Wasser vom gemeinsamen Badezimmer holen. Das war eine Herausforderung, als ich vom Krankenhaus entlassen wurde (nach der Entbindung). In der Nacht, trinken manche Mitbewohner viel Alkohol und schreien die ganze Nacht, das Baby kann auch nicht richtig schlafen, es ist laut. Ich habe über 100 Absage bei der Mietwohnungssuche. Ich bekomme Bürgergeld von daher das Jobcenter übernimmt die Mietkosten.
Ich wohne in Hessen Kreis Offenbach. Was kann ich tun?
Danke im Voraus