Viele Menschen rutschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes in die Schuldenfalle. Die ALG-1- oder ALG-2-Leistungen reichen nicht mehr aus, um alle Rechnungen zu begleichen. Ein Berg von Schulden türmt sich an, Gläubiger stellen Forderungen, Möglichkeiten der Abzahlung gibt es kaum. Die Lösung für Schuldner kann ein Privatinsolvenzverfahren sein.
Das Wichtigste zur Privatinsolvenz kurz und knapp zusammengefasst
Sind Sie zahlungsunfähig, weil Sie hohe Schulden angehäuft haben, können Sie unter gewissen Umständen eine private Insolvenz anmelden. Diese hat die Restschuldbefreiung zum Ziel, sodass der Schuldner am Ende einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen kann.
Die Schulden müssen auf Dauer über dem Einkommen liegen. Außerdem darf der Schuldner maximal 19 Gläubiger haben.
Sie müssen dem Gläubiger nur einen Teil Ihrer Schulden abbezahlen, am Ende des Prozesses erfolgt eine Restschuldbefreiung. Der Prozess dauert für Schuldner drei, fünf oder sechs Jahre. Mehr zum Verfahren lesen Sie hier.

Was ist eine Privatinsolvenz?
Betroffene gelten als zahlungsunfähig, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Wenn Sie die Insolvenz privat anmelden, heißt das, dass Sie über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Schulden abbezahlen. Danach erfolgt eine Restschuldbefreiung. Die Gläubiger können keine Forderungen mehr an den Schuldner stellen.

Damit Sie das Insolvenzverfahren privat anmelden können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört, dass Sie Ihre Schulden auf Dauer nicht abbezahlen können, also keine Besserung der Lage in naher Zukunft zu erwarten ist.
Außerdem dürfen Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben. Waren Sie selbstständig tätig, dürfen des Weiteren keine Forderungen mehr gegen Sie bestehen, die während der Selbstständigkeit entstanden sind.
Wie läuft ein privates Insolvenzverfahren ab?
Viele Leser mögen sich folgende Frage stellen: „Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich?“ Zwar lockt die Aussicht auf Schuldenfreiheit, Betroffene sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es sich um ein langwieriges Verfahren handelt, welches ihre Mitarbeit fordert.
Folgende Schritte sind während des Insolvenzverfahrens zu absolvieren:
- Versuch eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- Eröffnung des Verfahrens zur Privatinsolvenz
- Wohlverhaltensperiode
- Ende des Verfahrens

Während der Wohlverhaltensperiode, die drei, fünf oder sechs Jahre dauert, dürfen Schuldner keine weiteren Schulden anhäufen. Des Weiteren müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Außerdem müssen Schuldner dem Treuhänder – hierbei handelt es sich um den Verwalter des Vermögens und des Einkommens des Betroffenen – sämtliche Veränderungen mitteilen.
Ziehen Sie um, treten Sie ein Erbe an oder finden Sie einen Job, müssen Sie dies dem Treuhänder dementsprechend mitteilen. Hartz-4-Empfänger müssen sich außerdem darum bemühen, eine Arbeitsstelle zu finden. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter hilft dabei.
Verstößt der Schuldner gegen diese oder weitere Regeln, findet keine Restschuldbefreiung statt. Die gesamte Privatinsolvenz und die damit verbundenen Bemühungen waren damit umsonst.
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