Das Wichtigste zum Thema „Renovierungskosten bei Hartz 4“ in Kürze
Renovierungskosten können bei Hartz-4-Bezug auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden.
Bei Hartz-4-Bezug werden Renovierungskosten in der Höhe vom Jobcenter übernommen, die tatsächlich anfällt. Des Weiteren müssen die Renovierungskosten angemessen sein.
Einen Vordruck gibt es nicht. Wichtig ist, dass alle Renovierungskosten in einer Liste aufgestellt werden, damit das Jobcenter einen Überblick bekommt, was renoviert werden muss. Welche Informationen darüber hinaus noch wichtig sind, erfahren Sie hier.
Inhalt
Gewährt das Jobcenter Unterstützung bei Renovierungskosten?

Fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland erhält ganz oder teilweise Leistungen aus Hartz 4. Als Hartz-4-Empfänger ist es meistens nicht möglich, unerwartete Kosten zu zahlen. Manchmal ist es jedoch unvermeidbar, dass Sie beispielsweise umziehen oder die Wohnung renovieren müssen.
Werden Renovierungskosten bei Hartz-4-Bezug übernommen? Was zahlt das Jobcenter genau für eine Renovierung? Was müssten Sie tun, damit das Jobcenter die Renovierungskosten übernimmt?
Werden bei Hartz-4-Bezug Renovierungskosten vom Jobcenter übernommen?

Wenn ein Hartz-4-Bezieher eine Renovierung vornehmen muss, zahlt das Jobcenter in der Regel die Kosten, unabhängig davon, ob der Betroffene seine alte Wohnung beim Auszug oder zwischendurch renoviert.
Des Weiteren können die Renovierungskosten bei Hartz-4-Bezug auch nach Einzug in neue Wohnräume beantragt werden, wenn diese vorher nicht bewohnbar sind.
Nach 22 Abs. 1 S. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches handelt es sich bei Renovierungskosten um einen Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Bei Hartz-4-Bezug werden Renovierungskosten nicht als Pauschale vom Jobcenter gezahlt. Vielmehr bekommt der Hartz-4-Empfänger die Renovierungskosten in der Höhe, die tatsächlich anfällt. Darüber hinaus muss der Hartz-4-Bezieher dafür sorgen, dass die Renovierungskosten, die vom Jobcenter übernommen werden sollen, angemessen sind.
Der Begriff der Angemessenheit ist jedoch in der deutschen Gesetzgebung nicht eindeutig definiert. In der Regel sieht das Bundessozialgericht in der Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment eine angemessene Renovierung. Im Streitfall muss jedoch individuell geklärt werden, welche Renovierungskosten bei ALG-2-Bezug dem Standard entsprechen.
Wie können Renovierungskosten vom Jobcenter übernommen werden?

Damit die Übernahme der Renovierungskosten bei Grundsicherung erfolgen kann, muss zunächst ein formloser Antrag auf Renovierungskosten beim Jobcenter gestellt werden.
Wie viel das Jobcenter von den Renovierungskosten übernimmt, hängt wie bereits erwähnt von der Angemessenheit der Renovierungskosten ab.
Das Jobcenter bietet keinen Antrag als Muster an, jedoch muss der Hartz-4-Bezieher sich bei dem Schreiben an keiner festen Struktur festhalten. Es reicht lediglich, wenn in dem Antrag die wichtigsten Daten zu finden sind:
- Name und Anschrift des Antragstellers.
- Bedarfsgemeinschaftsnummer des Antragstellers.
- Datum des Antrags.
- Anlass für die Renovierung, beispielsweise ein Umzug.
- Aufstellung der Renovierungskosten für das Jobcenter: Was wird bezahlt?
- Die Bankdaten, wohin das Geld überwiesen werden soll.
- Unterschrift des Antragstellers.
Zuvor sollte der Hartz-4-Bezieher alles genau mit dem Vermieter besprechen, was renoviert werden muss. Wenn dies geklärt ist, muss der Antrag auf Renovierungskosten bei Grundsicherung rechtzeitig gestellt werden.
Für die Übernahme der Renovierungskosten sollte der Hartz-4-Bezieher im Antrag genau ausführen, warum die Renovierung erfolgen muss und wofür Kosten entstehen. Der Antrag auf Renovierungskosten bei Hartz 4 kann als PDF an das Jobcenter geschickt werden, jedoch ist es ratsamer, diesen als Einschreiben per Post zu senden oder persönlich abzugeben. Bei einer persönlichen Abgabe sollte der Hartz-4-Bezieher auf eine Empfangsbestätigung bestehen.