Die Antwort vom Bundestag auf eine kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ legt offen, dass im Jahr 2018 72.000 Sanktionen gegen Alleinerziehende, die Hartz 4 beziehen, ausgesprochen wurden. In 1.200 Fällen wurde eine Vollsanktion, also eine Hartz-4-Sperre von drei Monaten, ausgesprochen. Damit ist ein minimaler Rückgang zu verzeichnen, 2017 gab es 1.242 alleinerziehende Hartz-4-Empfänger, die mit einer Sperre belegt wurden.
Statistik zu den Sanktionen gegen alleinerziehende Hartz-4-Empfänger

Eine Antwort vom Bundestag zu einer kleinen Anfrage der Linken zeigt deutlich auf, dass Jobcenter auch Sanktionen gegen Alleinerziehende aussprechen. Im Jahr 2018 gab es 72.000 Regelsatzkürzungen bei etwa 588.000 Hilfebedürftigen, die ihre Kinder alleine erziehen und auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind.
Im Vergleich zum Jahr 2007 entspricht dies einem starken Anstieg. Vor 12 Jahren gab es 667.000 Alleinerziehende, von denen rund 48.000 mit Sanktionen für ein Fehlverhalten bestraft wurden und somit einen verminderten Regelsatz bekamen.
Wichtig: Die Statistik zeigt weiterhin, dass im vergangenen Jahr in 1.200 Fällen eine 100%-Sanktion gegen Alleinerziehende, die Hartz 4 beziehen, ausgesprochen wurde. Bei einer Hartz-4-Sperre gibt es für drei Monate keinen Cent vom Jobcenter, auch die Kosten der Unterkunft werden nicht mehr übernommen.
Wann können Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden?

Eine Sanktion gegen Alleinerziehende oder andere Hartz-4-Empfänger wird ausgesprochen, wenn diese ihren Pflichten, welche in der Eingliederungsvereinbarung definiert wurden, nicht nachkommen.
Dabei kann es sich beispielsweise um eine Mindestanzahl an Bewerbungen im Monat handeln. Wird ein Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen, kann eine Regelsatzkürzung von 10% ausgesprochen werden. In den übrigen Fällen erfolgt die Sanktionierung folgendermaßen:
Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. […]
§ 31a SGB II Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Die Sanktionierung von Hartz-4-Empfängern erfolgt also in drei Stufen und kann zu einer vollständigen Hartz-4-Sperre führen. Treffen diese Sanktionen alleinerziehende Hartz-4-Empfänger, sind die Jobcenter dazu verpflichtet, ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen. Das können beispielsweise Lebensmittelgutscheine sein.
Gut zu wissen: Es handelt sich nur um eine wiederholte Pflichtverletzung, wenn die Sanktionen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1125793.sanktionen-in-der-grundsicherung-hartz-iv-von-alleinerziehenden-gekuerzt.html
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