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Sonntagszuschlag: Besteht ein gesetzlicher Anspruch?

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Wer sonntags arbeitet, erhält einen Zuschlag, weil Sonntag schließlich ein Feiertag ist, oder? Wer glaubt, das Arbeitsrecht regelt den Sonntagszuschlag, irrt. Tatsächlich müssen Sonntagszuschläge nicht immer bezahlt werden. Wer Anspruch auf Sonntagszuschlag hat und wie viel davon auf Hartz 4 angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zum Sonntagszuschlag kurz und knapp zusammengefasst

Ist der Sonntagszuschlag Pflicht?

Nein, Anspruch auf gesetzliche Zuschläge für Sonntagsarbeit gibt es nicht. Dies gilt nur für Nachtarbeit. Mehr zu den gesetzlichen Regelungen hier.

Fallen Steuern für den Sonntagszuschlag an?

Das Gehalt für den Sonntagszuschlag ist steuerfrei, solange die Zulage für Sonntagsarbeit gemäß § 3 b Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht 50 % des Grundlohns übersteigt.

Was gilt für Aufstocker?

Stocken Sie als Arbeitnehmer Ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld 2 auf, wird der Sonntagszuschlag vom Jobcenter angerechnet.

Sonntagszuschlag: Wer arbeitet, wenn andere frei haben, bekommt manchmal Zuschläge.
Sonntagszuschlag: Wer arbeitet, wenn andere frei haben, bekommt manchmal Zuschläge.

Inhalt

  • Gesetzliche Regelung zum Sonntagszuschlag
    • Muss der Sonntagszuschlag gezahlt werden?
  • So ist der Sonntagszuschlag bei der Steuer und bei Hartz-4-Bezug zu behandeln

Gesetzliche Regelung zum Sonntagszuschlag

Die Begriffe Sonntag- und Feiertagszuschlag werden oft synonym verwendet.
Die Begriffe Sonntag- und Feiertagszuschlag werden oft synonym verwendet.

Die Begriffe Sonntag- und Feiertagszuschlag werden oft synonym mit Zuschlägen für die Nachtarbeit verwendet. Allerdings sind Nacht- und Sonntagszuschläge voneinander zu unterscheiden. Der Sonntagszuschlag ist gesetzlich nicht geregelt, der Nachtzuschlag aber schon.

Ein gesetzlicher Sonntagszuschlag bzw. ein Gesetz, welches Arbeitnehmern den Anspruch auf Zuschläge am Sonntag einräumt, existiert so nicht. Das heißt aber nicht, dass es keine Bestimmungen gibt, aus denen sich ähnliche Ansprüche ableiten.

Auch ohne gesetzliche Regelungen für Zuschläge am Sonntag können Vereinbarungen in Arbeits- und Tarifverträgen getroffen werden. Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig über längere Zeit einen Sonntagszuschlag, lässt sich hier früher oder später aufgrund „betrieblicher Übung“ ein Anrecht ableiten. Weiterhin kann der Sonntagszuschlag in der Betriebsvereinbarung enthalten sein.

Muss der Sonntagszuschlag gezahlt werden?

Muss Sonntagsarbeit bezahlt werden? In manchen Branchen ist es üblich, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten und diese Arbeit muss selbstverständlich bezahlt werden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Sonntagsarbeit besteht, wie eingangs erwähnt, nicht. Deshalb gibt es auch keine Bestimmung für den Sonntagszuschlag, die besagt, wie hoch dieser sein muss.

Wie funktioniert die Berechnung vom Sonntagszuschlag? In Gastronomie, Einzelhandel und anderen Branchen, in denen nach Stundenlohn bezahlt wird, können Sie den Sonntagszuschlag berechnen, indem Sie die vereinbarte Zulage auf dem Lohnzettel addieren. Je nach Branche wird dies aber unter Umständen anders gehandhabt. Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthält die entsprechenden Regelungen.

So ist der Sonntagszuschlag bei der Steuer und bei Hartz-4-Bezug zu behandeln

Sonntagszuschlag: In manchen Branchen, beispielsweise der Gastronomie ist er üblich.
Sonntagszuschlag: In manchen Branchen, beispielsweise der Gastronomie ist er üblich.

Wie hoch ist der Sonntagszuschlag und wie viel geht davon für die Steuer weg? Werden Sonntagszuschläge überhaupt versteuert? Nach § 3b Einkommenssteuergesetz (EStG) sind Zuschläge bei Sonntagsarbeit steuerfrei, aber nicht unbegrenzt.

Übersteigt der Lohnzuschlag am Sonntag 50 Prozent des Grundlohns, muss alles, was darüber hinaus verdient wird, versteuert werden.

Außerdem gilt: Wer am Sonntag einen Zuschlag erhält, der nicht als „zweckbestimmte Einnahme“ angesehen werden kann, dem wird der Sonntagszuschlag voll als Einkommen auf Hartz 4 angerechnet.

Bildnachweise: depositphotos/ vondris, fotolia/ ehaurylik, fotolia/ GTeam.

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