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Sozialamt: Aufgaben und Leistungen der Behörde

“Sozialamt” ist der umgangssprachliche Begriff für verschiedene Behörden, die für bestimmte Sozialleistungen zuständig sind. Eine dieser Leistungen ist unter anderem die Sozialhilfe. Die Bestimmungen dazu sind im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) enthalten.

Das Wichtigste zum Sozialamt kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Sozialamt ist ein Sammelbegriff für Behörden, die für die Ausführung der Sozialhilfe zuständig sind.
  2. Die Sozialhilfe bietet verschiedenen Personengruppen Unterstützung, etwa dauerhaft voll erwerbsgeminderten oder alten Menschen.
  3. Jobcenter und Sozialamt sind nicht dasselbe.

Als Sozialamt werden Behörden bezeichnet, die für die Sozialhilfe zuständig sind.

Als Sozialamt werden Behörden bezeichnet, die für die Sozialhilfe zuständig sind.


Inhalt

  • 1 Was ist ein Sozialamt?
  • 2 Wofür ist das Sozialamt zuständig?
  • 3 Wer erhält Leistungen vom Sozialamt?

Was ist ein Sozialamt?

Die Sozialämter werden jeweils von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt.

Was ist das Sozialamt? Die Sozialämter werden jeweils von den Kreisen und kreisfreien Städten bestimmt.

Als Sozialamt werden allgemein Behörden bezeichnet, die für Aufgaben der Sozialhilfe verantwortlich sind. Gemäß § 28 Absatz 2 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) sind folgende Institutionen in dieser Pflicht:

Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.

Die Länder entscheiden gemäß § 3 Absatz 3 SGB XII darüber, welche Behörde als überörtlicher Sozialhilfeträger fungiert. Daher kann es sich je nach Bundesland um eine andere Behörde handeln. So sind es z. B. in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, während die Zuständigkeit in Baden-Württemberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales liegt.

Wofür ist das Sozialamt zuständig?

Was umfasst die Zuständigkeit vom Sozialamt? Zu den Aufgaben des Sozialamtes zählt die Ausführung der Sozialhilfe. Diese umfasst laut § 8 SGB XII folgende Leistungen:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
Zu den Leistungen des Sozialamtes gehören außerdem die entsprechende Beratung sowie Unterstützung.

Wer erhält Leistungen vom Sozialamt?

Grundsicherung im Alter erhalten Personen, welche eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. In § 41 Absatz 2 SGB XII ist festgelegt, bei welchem Alter diese Grenze liegt:

GeburtsjahrAltersgrenze
194765 Jahre und 1 Monat
194865 Jahre und 2 Monate
194965 Jahre und 3 Monate
195065 Jahre und 4 Monate
195165 Jahre und 5 Monate
195265 Jahre und 6 Monate
195365 Jahre und 7 Monate
195465 Jahre und 8 Monate
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten vom Sozialamt Personen, die über 18 Jahre alt sind.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten vom Sozialamt Personen, die über 18 Jahre alt sind.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung können laut § 19 Absatz 2 SGB XII Personen beziehen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und älter als 18 Jahre sind. Außerdem ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Vermögen oder Einkommen bestreiten können.

Hilfe vom Sozialamt ist auch in anderen Fällen möglich. Ein Beispiel dafür ist die Hilfe zur Pflege. Leistungsberechtigt sind Personen, welche die Kriterien der Pflegebedürftigkeit erfüllen, wie sie in § 61a SGB XII festgelegt sind.

Welche Aufgaben hat das Sozialamt noch? Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Unterstützung vom Sozialamt für Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Vermögen oder Einkommen bestreiten können. Allerdings ist gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB XII diese Hilfe auch in anderen Fällen möglich:

Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen geleistet werden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können.

Was macht das Sozialamt sonst noch? Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist gemäß § 53 Absatz 1 SGB XII unter anderem für Personen gedacht, die in Bezug auf die Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind.

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist als Unterstützung für Personen vorgesehen, die diese aufgrund von besonderen Lebensverhältnissen benötigen. Als solche gelten z. B. Obdachlosigkeit oder die Entlassung aus einem Gefängnis.

Mit den Hilfen zur Gesundheit soll Personen ohne Krankenversicherung der Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht werden. Das Sozialamt bietet auch Hilfe in anderen Lebenslagen, z. B. für Blinde.

Bildnachweise: istockphoto.com/rjmiz, fotolia.com/ericsan, istockphoto.com/villiers

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Comments

  1. Jasna I. says

    7. Oktober 2017 at 9:49

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Mich Interessiere wie kann Ich mich für Eine Sozielwohnung anmelden?
    Was brauche Ich zu tun?
    Lg
    Jasna I.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org says

      18. Oktober 2017 at 11:26

      Hallo Jasna,

      bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Sozialamt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Christa H. says

    1. Februar 2018 at 17:09

    Mein Sohn, fast 50, isr Alkoholiker und z.Z. in der Reha. Er bekommt keinen Cent Arbeitslosengeld. Schwierigkeiten, da Wohnungswechsel und staendig neue Unterlagen angefordert werden. Bisher hatte er Ruecklagen, die mittlerweile aufgebraucht sind. Da bisher kein Arbeitslosengeld bewilligt wurde, muss er sich prinat versichern…d.h. mit Mietzahlungen geht es jetzt ins Minus.
    Wohin koennen wir uns wenden und erfahren, wie es weitergehen kann.
    Ab Maerz will er auf jeden Fall wieder arbeiten..

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org says

      12. Februar 2018 at 8:31

      Hallo Christa,

      Ihr Sohn kann beim zuständigen Sachbearbeiter anfragen wie lange die Bewilligung noch dauert. Zudem kann das Jobcenter ein vorläufiges Darlehen bewilligen, welches mit dem ALG 2 bei Bewilligung verrechnet wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Salina T. says

    31. Mai 2018 at 10:00

    Guten Tag,

    folgende Situation: (w,23, mache gerade mein Abitur per Fernkurs) lebe gemeinsam mit meinem Freund auf einem Zimmer im Haus seiner Eltern. Im Monat bezahle ich 150 Euro Miete, das ist allerdings nur mündlich vereinbart und nicht in einem Mietvertrag festgehalten. Ich erhalte zurzeit lediglich Halbwaisenrente und habe zusätzlich einen Bildungskredit beantragt, der allerdings noch in Bearbeitung ist. Da es viele Reibereien gibt und es auch seinerseits schonmal in handgreiflichkeiten ausartet möchte ich so schnell wie möglich ausziehen. Eine Wohnung kann ich mir jedoch nicht von heute auf morgen leisten und ich könnte die Kosten auch im Falle einer Wg schwer auffangen. Die Ausbildungssuche ist derzeit in vollem Gange, einen Job (Mini) übe ich nicht aus und ich erhalte auch kein Arbeitslosengeld.
    Da ich die derzeitige Situation gerne so schnell wie möglich und ohne Polizei oder ähnliches verlassen möchte, wende Ich mich nun an Sie.
    Welche Möglichkeiten habe ich die Situation so schnell wie möglich ohne immense Kosten zu verlassen? Ab wann greift das Wohngeld oder an wen kann ich mich wenden?
    Meine Mutter kann mich leider auch nicht bei sich aufnehmen.
    Gibt es für mich die Möglichkeiten die Kosten kurzzeitig übernehmen zu lassen bis sich ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsplatz gefunden hat?
    Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Salina T.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org says

      11. Juni 2018 at 9:33

      Hallo Salina,

      generell haben Sie die Möglichkeit, Hartz 4 zu beantragen. Melden Sie sich dazu bei dem für Sie zu ständigen Jobcenter, nachdem Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Ein Sachbearbeiter kann Ihnen auch helfen, Ihre Situation am Arbeitsmarkt zu verbessern.

      Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind raten wir Ihnen jedoch dringend, sich Hilfe zu suchen. Mit einem Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht beantragen können, können Sie kostenlose Rechtsberatung vom Anwalt erhalten. Dieser kann Sie über Ihr weiteres Vorgehen beraten und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten

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