Bürgergeld-Erhöhung 2024: So viel mehr gibt es!

Welche Erhöhung ist beim Bürgergeld 2024 geplant?

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2023
(in €)
Regel­satz 2024
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende502563
2Volljährige Partner451506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern402451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen402451
4Jugendliche (14-17 Jahre)420471
5Kinder (6-13 Jahre)348390
6Kinder (0-5 Jahre)318357

Das Wichtigste zur Bürgergeld-Erhöhung

Wie hoch ist das Bürgergeld pro Person?

Der Regelsatz liegt 2024 bei 563 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Personen. Außerdem werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe anerkannt. Zusätzlich können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.

Wie wird der Bürgergeld-Regelsatz berechnet?

Die Bürgergeld-Höhe orientiert sich am einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum, das alle zwei Jahre von der Bundesregierung für den sog. Existenzminimumbericht ermittelt wird. Wie eine Bürgergeld-Erhöhung errechnet wird, steht an dieser Stelle.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2024?

Zum Jahr 2024 erfolgte eine Bürgergeld-Erhöhung um 61 Euro für Alleinstehende. Diese erhalten ab Jahresbeginn einen Regelsatz von 563 Euro. Eine Tabelle mit allen neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 finden Sie hier.

Aktueller Bürgergeld-Regelsatz 2024 (Infografik)

Aktueller Bürgergeld-Regelsatz: Wie hoch ist Ihr Anspruch?
Aktueller Bürgergeld-Regelsatz: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

Wie wird das Bürgergeld erhöht?

Eine mögliche Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze wird jährlich geprüft.
Eine mögliche Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze wird jährlich geprüft.

Mit Beginn des Jahres 2023 ist das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, abgeschafft worden. Ersetzt wurde es durch das neue Bürgergeld, was eine Erhöhung der Regelsätze um 53 Euro auf 502 Euro mit sich brachte. Es ist vorgesehen, dass die Höhe der Regelsätze jährlich geprüft und ggf. angepasst werden soll. Angesichts der gestiegenen Preise dank der Inflation werden die Stimmen jedoch lauter, die eine frühere Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze fordern.

Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor. Der aktuelle 14. Existenzminimumbericht bezieht sich auf das Jahr 2024 und gibt Auskunft über die Höhe des Existenzminimums, das von der Einkommensteuer freizustellen ist. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz; dort wurde festgelegt, dass jedem Bürger noch genug Einkommen verbleiben muss, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, nachdem er Steuern abgeführt hat. 

Die Bürgergeld-Höhe orientiert sich an diesem einkommensteuerrechtlichen Existenzminimum. Sie können auch den folgenden Bürgergeld-Rechner für eine unverbindliche erste Einschätzung der Höhe des Ihnen zustehenden Bürgergeld-Betrages nutzen:

© by brutto-netto-rechner.info

Eine Bürgergeld-Erhöhung wird jedes Jahr aufs Neue geprüft und berechnet. Die Ermittlung dieser sogenannten Veränderungsrate erfolgt in zwei Schritten: der Basisfortschreibung und der neu eingeführten ergänzenden Fortschreibung.

Bürgergeld-Erhöhung durch die Basisfortschreibung

Das Bürgergeld beruht laut des Existenzminimumberichts der Bundesregierung “auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Das bedeutet, dass eine Bürgergeld-Erhöhung von der Entwicklung der Preise und Löhne (der sog. Mischindex) in Deutschland beeinflusst wird. 

Bürgergeld-Erhöhung durch die ergänzende Fortschreibung

Das Bürgergeld erhöht sich 2024 um voraussichtlich 6 bis 8 %.
Das Bürgergeld erhöht sich 2024 um voraussichtlich 6 bis 8 %.

Die ergänzende Fortschreibung ist mit den Bürgergeld-Leistungen neu eingeführt worden. Ziel ist, besser auf aktuelle Preisentwicklungen infolge von Inflation reagieren zu können. Dafür wird der Mischindex aus der Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres mit dem des Vorvorjahres verglichen. So ergibt sich ggf. eine Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes.

Keine Erhöhung gibt es, wenn die Berechnungen einen niedrigeren Regelsatz ergeben würden. Dann gilt der aktuelle Regelsatz so lange weiter, bis wieder ein höherer Regelsatz errechnet wird.

Die Bürgergeld-Erhöhung gilt für alle Bürgergeld-Empfänger. Eine individuelle Erhöhung ist ohne die Geltendmachung von etwaigen Mehrbedarfen nicht möglich. Darüber hinaus kann das Jobcenter mit dem Bürgergeld eine Nebenkosten-Erhöhung übernehmen, wenn Ihr Verbrauch noch immer angemessen ist.

Nächste Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2024

Zum Beginn des Jahres 2024 werden die Bürgergeld-Regelsätze deutlich angehoben und damit an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Nachfolgend fassen wir Ihnen zusammen, wie hoch die Bürgergeld-Erhöhung für die einzelnen Bedarfsgruppen ausfällt:

  • Alleinstehende erhalten ab 2024 einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 61 Euro.
  • Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen im nächsten Jahr 506 Euro. Ein Plus von 55 Euro gegenüber dem bisherigen Regelsatz
  • Die Bürgergeld-Erhöhung für Volljährige, die im Haushalt der Eltern leben, beträgt 49 Euro. Der Regelsatz steigt somit auf 451 Euro.
  • Jugendliche (14-17 Jahre) sollen 471 Euro erhalten. Das entspricht einem Anstieg von 51 Euro.
  • Kinder. die zwischen 6 und 13 Jahren alt sind, erhalten 42 Euro mehr und kommen somit auf monatliche Bürgergeld-Leistungen in Höhe von 390 Euro.
  • Für Kinder bis zu fünf Jahren gibt es monatlich 357 Euro (Anstieg um 39 Euro).

Unerwarteter Effekt: Beamte profitieren von Bürgergeld-Erhöhung

Beamte erhalten bei einer Bürgergeld-Erhöhung mehr Geld.
Beamte erhalten bei einer Bürgergeld-Erhöhung mehr Geld.

Eine eher überraschende Auswirkung des Bürgergeldes ist die damit einhergehende Lohnerhöhung für Beamte. Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2020 muss das Gehalt eines Beamten 15 % über der Grundsicherung liegen. Damit sorgt die Bürgergeld-Erhöhung dafür, dass Beamte in Höhe von ca. 3,2 % mehr Geld erhalten (Zahlen des MDR). Auch die Pensionen steigen und sorgen für enorme Mehrkosten für Bund und Länder.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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