Das Wichtigste zur temporären Bedarfsgemeinschaft in Kürze
Bürgergeld-Empfänger, die sich nur zeitweise um ihre Kinder kümmern, weil diese beim anderen Elternteil ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, bilden mit dem Sprössling eine temporäre Bedarfsgemeinschaft.
Welche finanziellen Folgen das Bilden einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Hier erfahren Sie, wie Sie beim Jobcenter die Anerkennung einer temporären Bedarfsgemeinschaft beantragen können.
Inhalt
Wann liegt bei Bürgergeld-Bezug eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor?

Getrennte Elternpaare, die ein gemeinsames Kind haben, versuchen sich oftmals gleichermaßen um den Nachwuchs zu kümmern. Dies ist besonders der Fall, wenn ein gemeinsames Umgangsrecht herrscht. Dann kann der Elternteil, bei dem das Kind keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei Bürgergeld-Bezug eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden.
Aber was genau ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft eigentlich? Wie können Sie diese anmelden? Ist ein Antrag auch rückwirkend möglich? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Die sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft wurde am 1. Januar 2005 mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch (SGB) II eingeführt. In § 7 Abs. 3 SGB II wird die Bedarfsgemeinschaft definiert.
Dementsprechend gehören neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten u. a. der Partner sowie die Kinder zur Bedarfsgemeinschaft. Leben die Eltern des Kindes allerdings getrennt und teilen sich das Umgangsrecht, kann der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter anmelden.
Dem Elternteil steht für jeden Tag (mindestens 12 Stunden) und für jedes Kind der Tagessatz zu. In einer temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Kürzung vom Regelbedarf unzulässig. Die Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelsatz vom Jobcenter.
Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Zudem darf dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Kindergeld für diese Zeit nicht als Einkommen angerechnet werden.
Grundsätzlich kann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch gebildet werden, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. In dem Fall kann ein Anspruch auf Leistungen in Deutschland bestehen, sofern der andere Elternteil im Inland wohnt.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Einen Antrag beim Jobcenter stellen

Wenn Sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden wollen, sollten Sie als Bürgergeld-Empfänger ein formloses Schreiben aufsetzen. In diesem sollten Sie erläutern, wie viele Tage im Monat sich das Kind bei Ihnen aufhält. Dabei zählen nur die Tage, an denen das Kind länger als 12 Stunden bei Ihnen ist.
Auf Antrag kann das Jobcenter für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch die Kosten der Unterkunft in einem angemessenen Rahmen übernehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für das Kind ein eigenes Zimmer zur Übernachtung erforderlich ist. Die Bewilligung hängt allerdings davon ab, wie häufig sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.
Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft rückwirkend beantragen
In der Regel besteht die Möglichkeit nicht, eine temporäre Bedarfsgemeinschaft rückwirkend anzumelden. Das Jobcenter kann in diesem Fall nicht mehr verfolgen, ob die Bedarfsgemeinschaft tatsächlich temporär bestand oder nicht.
Guten Abend,
ich bin alleinerziehend und habe einen 20 jährigen Sohn der in den Niederlanden mitte August dein Studium angefangen hat. Er bezieht Bafög und ich leite seinen Unterhalt und das Kindergeld an Ihn weiter.
Ich bin Seit Januar 17 arbeitslos und musste Hartz II beantragen.
Gehört mein Sohn mit zur Bedarfsgemeinschaft?
Danke
Hallo,
wenn Ihr Sohn dauerhaft in den Niederlanden wohnt, hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort und gehört nicht zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Richtig!
Hallo R.A
also …… „ich leite seinen Unterhalt und das Kindergeld an Ihn weiter“……… ist gefährlich, würde ich sofort ändern dass diese Gelder direkt zum Sohn überwiesen werden, da diese IHNEN als Einkommen angerechnet werden/können (wahrscheinlich sobald es angegeben wird, und bei nicht angeben gibt es im nachhinein innerhalb 3 Jahren evtl. Betrugsanzeige und ALLE Ihnen gezahlten Leistungen werden zurück gefordert. Also VORSICHT, nein ich bin nicht vom Jobcenter o.ä.
Gruß
Guten Tag ich habe einen Sohn der bei meinen Eltern lebt. Ich lebe mit meinen Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, wir ziehen demnächst in die Nähe meiner Eltern. Mein Sohn soll dann sein eigenes Zimmer bekommen für die Aufenthalte bei mir und meinem Freund. Meine Frage steigt dadurch die Angemessenheit für Größe und Bruttomiete?
Danke
Hallo Kada,
ja, in diesem Fall bilden Sie nämlich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Ihnen steht ein Zimmer für Ihren Sohn zu. Zudem erhalten Sie pro Tag (mind. 12 Stunden), den Ihr Sohn bei Ihnen verbringt, 1/30 des Regelsatzes.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
also dem würde ich so NICHT zustimmen, denn nach meinem Wissen steht dem Kind KEIN eigenes Zimmer für die kurzen Zeiten zu, muss mind/über 1/2 Jahr pro Kalenderjahr den Aufenthalt nachweisen und/oder in der Wohnung (EWMeldeamt oder 2. Wohnsitz) gemeldet sein.Miete, mehr qm-NEIN-, Nebenkosten, Tagesanteilig 1/30 RS für Heizöl,Gas, Wasser, TBG-Essen – JA –
Gruß
Andy
Blödsinn,temporäre Bedarfsgemeinschaft, es steht den Kindern, ein Zimmer zu, indem sie schlafen
und sich zurückziehen können!Das ist sogar so, wenn du nur zweimal im Monat, Besuch von deinen Kindern bekommst.Bsp. Kinder in Pflegestelle und kommen an zwei Wochenenden zu dir
und schlafen dann bei dir.(Jugendamt prüft dann sogar, ob die Kinder,ein Zimmer zum Schlafen oder sich zurückziehen, haben) Es kommt auch darauf an, wie alt die Kinder sind.Bsp.: Beide 16 Jahre alt, jeder ein eigenes Zimmer.
Falls das Amt, Einwände hat, Widerspruch einlegen und ich würde, auch vors Gericht ziehen, weil
vieles immer noch von Fall zu Fall entschieden wird.Da ein höchstrichterliches Urteil noch aussteht!
Hallo,
ich wüsste gern ob es was mit dem alter des kindes zu tun hat? mir wurde nämlich gesagt, da mein sohn 23 ist stehe mir nichts mehr zu
Hallo Monika,
eine temporäre Bedarfsgemeinschaft kann nur bei minderjährigen Kindern gebildet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Monika,
Dies hat sinngemäß dasLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss zu Az.: L 7 AS 1656/11 B ER entschieden.
In dem Beschluss heißt es:
Die Auffassung des SG, die Bildung einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft sei nicht nur auf die Zeit der Minderjährigkeit, sondern unter Berücksichtigung der Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wird vom Senat nicht geteilt. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b 14/06 R) zur Wahrnehmung des Umgangsrechts ist auf Besuchszeiten eines volljährigen Kindes beim Umgangsberechtigten nicht anzuwenden. Das BSG hat die Annahme einer temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bei minderjährigen Kindern mit der besonderen Förderungspflicht des Staates gemäß Art 6 Abs. 1 GG begründet (BSG, a.a.O, Rn. 27). Die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums müssten im Ergebnis die Ausübung des Umgangsrechts bei Bedürftigkeit ermöglichen. Wie dies im Einzelnen zu erfolgen habe, sei abhängig von der einfachrechtlichen Ausgestaltung, die im Licht des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 auszulegen sei (BSG, a.a.O. Rn. 21).
Quelle wie benannt (Bezugsurteil des BSG B 7b AS 14/06 R)
…….. also Sozialgericht wollte bis 25 Jahre, aber BSG hat nur bis 18 Jahre zugestimmt.
Genau diesen Punkt werde ich Ende 2018 beim SG verhandeln, da mein Sohn zwar im Herbst 18 wird, er aber Geistig Behindert ist, oder es wird so ausgehen das Pflegegeld und Sozialhilfe o.ä. beantragt wird.
Gruß
Andy
Hallo ich lebe seit dr scheidung bei meinen Eltern meine kinder sind jedes 2 wochende im Monat bei mir was steht mir da zu?
Hallo Kenneth,
alles was Sie wissen müssen, lesen Sie im Ratgeber oben. Dort steht u. a. auch, wann Sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Kenneth,
Kinder Freitags nach 12.01 uhr abholen gibt es NICHTS!
Kinder Freitags max 11.59 Uhr abholen gibt es 1/30 Tages Regelsatz VOLL GEZAHLT!
Kinder Samstags rund um die Uhr bei dir gibt es 1/30 Tages Regelsatz VOLL GEZAHLT!
Kinder Sonntags (üblicherweise 18,00 Uhr) zurück bringen gibt es auch VOLL GEZAHLT 1/30 Tages Regelsatz.
jedoch Sonntags das Kind VOR 12.00 Uhr zurück bringen gibt es NICHTS!
usw usw.
aber vergesse nicht die 25 cent Kilometer-Pauschale für JEDEN GEFAHRENEN KILOMETER mit dem Auto, Zug oder wie auch immer.
Es kann in deinem Fall jedoch Probleme geben, da du nun bei deinen Eltern wohnst, und die dir gegenüber wieder Unterhaltspflichtig sind bei ALG II und evtl diese Zahlungen bei deinen Eltern wieder versuchen zu holen.
Wieder zu den Eltern ziehen war ein großer Fehler (Finanziell zumindest).
Gruß
Andy
Hallo,
oben im Text steht : Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.
Mein Kind hält sich an 2 Wochenenden im Monat beim anderen Elternteil auf. Dafür wird der Regelsatz meines Kindes gekürzt.
Sind ihre Angaben richtig?
Ich frage mich das , weil ich im Internet keine zweite Äußerung daruber gefunden habe.
Hallo Madeleine,
grundsätzlich ist dies der Fall. Das Jobcenter darf Ihnen die Leistungen in der Regel nicht kürzen. Sie können den Bescheid von einem Anwalt auf seine Richtigkeit überprüfen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Madeleine, das stimmt überhaupt NICHT,
Gerade im Februar 2018 hatte ich (der Vater, erhalte TempBG) und die Mutter im Sozialgericht Speyer eine Verhandlung, und dieser Betrag wird der Mutter (Kind) (LEIDER bei ALGII Empfänger) wieder abgezogen.
Und die größte Frechheit ist, der Mutter wird sogar die Miete und NK pro 1/30 Tage abgezogen, welches ich als Vater jedoch NICHT erhalte …………..das ist gerade als WIDERSPRUCH am laufen …………….
Gruß
Andy
Hallo hätte eine Frage und zwar bekomme ich wie oben beschrieben Geld vom Jobcenter für die Besuchzeiten meiner beiden Töchter. Ich schreibe die Besuchzeiten auf und lasse sie dann von der Mutter unterschreiben und reiche sie dann beim Jobcenter ein. Wie viele Monate rückwirkend kann ich zur Berechnung aufschreiben.
Hallo Stefan,
dies hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Stefan,
nach meiner eigenen Erfahrung zum Datum der Antragstellung „BB“, nichts Rückwirkend, nicht mal 1 Tag Rückwirkend. So wie ALG I oder ALG II Antrag genau ab diesem Tag, nicht Monat, und nicht Rückwirkend zum 1. des Monats, es sei denn Du hast einen „humanen Sachbearbeiter“ 🙂 was ich seeeeeeehr bezweifle.
Gruß
Andy
Soweit ich weiß, bekommt man in Ausnahmefällen, auch rückwirkend bezahlt, wenn definitiv nachgewiesen werden
kann, dass das Kind/Kinder bei dir waren.Keine Ahnung, ob es ausreicht, wenn die Mutter immer unterschrieben hat.Aber wie immer, bei einem ‚Nein‘ erstmal Widerspruch einlegen!
Was ich immer ganz toll finde, wenn ein Sachbearbeiter sagt,“Nein, das zahle ich nicht oder wir zahlen nicht!“
Habe schon oft daraufhin geantwortet, das ich von ihm persönlich, garnichts bezahlt haben möchte.Wäre ja noch
schöner! 😮
hallo meine beiden kinder 3 und 5 leben bei ihrer mutter und sind alles 2 wochen bei mir im monat macht ungefähr 9 tage im monat was stehst mir daz u und ich weiss nicht wie ich das verfassen soll udn was ich alles dabei haben muss ne vorlage wäre gut kann dazu leider nich viel im inet finden.
Hallo Kenneth,
Sie können einen Antrag auf temporäre Bedarfsgemeinschaft stellen. Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen ggf. bei der Formulierung helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Antrag “ BB “ , und , muss nicht, kommt auf den Sachbearbeiter an
Gruß
Andy
…….Tippfehler….. und KANN, muss nicht……
Hallo Kenneth,
es zählen nur Tage mit mind 12 Std wo jedes Kind bei dir ist, ansonsten lies mal unten meine Kommentare.
Beim Jobcenter Antrag „BB“ besorgen oder im www downloaden und ausdrucken. Du musst NACHWEISEN Wann, welcher Tag, Uhrzeit bis Tag und Uhrzeit , am besten durch Unterschriften von der Mutter oder eine Eidesstattliche Versicherung ( REGELKONFORME MIT GESETZESTEXT usw) aufschreiben und die Daten dazu von wann bis wann die Kinder bei dir sind/waren, aber beschei**en würde ich dir abraten, sonst ist das Jahre später noch Betrug wenn es heraus kommt.
Gruß
Andy
Hallo, meine Kinder sind Mittwochs bei mir in einer temporären Bedarfsgemeinschaft und Donnerstags faktisch nur bis Schulbeginn. Wenn sie aber z.B. krank wären, würden sie bei mir sein bis die Mutter wieder von der Arbeit kommt. Doch nur dann würden die 12 Stunden zusammen kommen. Wenn die Kinder ab 8 Uhr in die Schule gehen, fehlen ja dann 4 Stunden … bei der Mutter sind sie ja dann auch nicht, weil sie dann nicht zuhause bleiben kann. Dafür habe ich die Verantwortung übernommen. … generell, … wie sind die Zeiten zu rechnen, wenn die Kinder in der Schule sind? Bei einem Freitag an den Wochenenden besteht ja das gleiche Problem!
Hallo Thilo,
dies sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Generell zählen nämlich nur die Zeiten, in welchen sich das Kind in Ihrer Obhut befindet. Individuelle Abweichungen von dieser Regelung sind allerdings möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo Thilo, die Mutter muss die 12 Std. NICHT nachweisen, d. h. DU musst auf diese mind. 12 Std pro Tag mit „euren“ Kindern kommen, dann gibts TBG-Geld (Kindesalter ensprechend) und dies nachweisen können, wobei Schulzeit = Schulzeit ist, also NICHT in deiner Obhut sozusagen.
Ich persönlich hatte schon den Fall mit genau 12,00 Std (minutengenau !!) dann muss/wird noch gezahlt, 1 min weniger kann abgelehnt werden. Ich lasse mir von der Mutter und Kiga eine PC-selbsterstellte Liste mit Tag und Uhrzeit immer unterschreiben .
Vergiss nicht die 0,25€ je gefahrenen Kilometer leere hinfahrt +Rückfahrt und nochmals zurück bringen+ leere Heimfahrt …..(Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 (Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Fahrkosten).Dies ist unabhängig von den 12 Std TBG, D.h. möchtest Du deine Kinder in der Woche Abends z.B. noch für 1-2Std bei dir zuhause haben, werden dir auch die Fahrkosten a`0,25€/km erstattet.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Andy
Meine 3 Kinder waren/sind den Osterferien 2 Wochen bei mir. Temporäre Befarfsgemeinschaft wurde genehmigt.
Aber ich habe jetzt für die Tage vom 24.03-07.04 ei mal 73.53€ für März nach gezahlt bekommen und für April extra 70 €bekommen.
Für 3 Kinder, 8,11,und 13 Jahre alt…Stimmt diese Rechnung? Und es wurde mit anteilig Kindergeld angerechnet, für März 137.21 und April 163.26.
Ist das richtig oder sollte ich das prüfen lassen? Es kommt mir irgendwie arg wenig vor, vorallem weil Ich ja überhaupt kein Kinder Geld bekomme,sondern meine Eltern Ex Frau, wo die Kinder leben und sie bezieht keinerlei Leistungen vom Amt.
Hallo,
Sie können die Rechnung von einem Anwalt für Sozialrecht mithilfe eines Beratungsscheins kostenlos überprüfen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Pohl,
mit dem Kindergeld wird bei den Jobcentern oft getrickst, Kindergeld darf DIR NICHT ANGERECHNET werden, darüber gibt es auch ein Urteil (musst selbst mal suchen) ansonsten lies mal
…(von der Redaktion bearbeitet)
Die Beträge Kindesalter entsprechend kannst nachlesen und selbst zusammen rechnen.
Temporäre Bedarfe Übersicht (ab 01.01.2013 also veraltet)
Bedarf für monatlich kalendertäglich (1/30) % vom Regelsatz
Stufe 6: Kinder 0 bis 5 Jahren 224 € 7,47 € 60%
Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren 255 € 8,50 € 70%
Stufe 4: Kinder 14 bis 17 Jahre 289 € 9,63 € 80%
musst aber das Jahr/Regelsatzerhöhung seit 2013 neu suchen für das Jahr ab 2017, 2018 usw
siehe …(von der Redaktion bearbeitet)
Gruß
Andy
Temporäre Bedarfe Übersicht (ab 01.01.2018 also neu)
Bedarf für monatlich kalendertäglich (1/30) = % vom Regelsatz (416,00€)
Stufe 6: Kinder 0 bis 6*Geb.tag 240 € 8,00 € 60%
Stufe 5: Kids von 6*Gebtag-14*Gebtag 296 € 9,87 € 70%
Stufe 4: Kinder 14*Gebtag-18*Gebtag 316 € 10,53 € 80%
Stufe 3 Kinder/EW ab 18*Gebtag 332 € —–Regelsatz Haushaltsangehörige Kinder—–
Gruß Andy
Hallo
Ich wollte mal fragen wenn die Mutter die eine temporäre bedarfsgemeinschaft angemeldet hat für 2 Kinder ….eines der Kinder nicht mehr haben will bzw. Einfach nicht mehr nimmt und das aber beim Amt nicht meldet bezieht sie doch Leistungen die ihr nicht zustehen ?
Jetzt stellt sich mir die frage muss sie das zurück zahlen ?
Mfg ivonne
Hallo Ivonne,
Leistungsempfänger müssen dem Amt grundsätzlich jede Veränderung Ihrer Situation mitteilen. Es kann sein, dass Betroffene bei Nichteinhaltung mit Konsequenzen, evtl. auch einer Rückzahlung rechnen müssen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
mein Sohn 17 3/4 erhält Sozialgeld, lebt bei seiner Mutter die ergänzendes ALG II erhält.
Ich, der Vater, erhalte Temporären Bedarf (KdU,Essen) und Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 (Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, Fahrkosten).
Nun im September 2018 wird „unser“ Sohn 18 Jahre alt.
„Unser“ Sohn , Förderschule,nun im Sommer Pflichtschuljahe in der BBS beendet, Lernbehindert, und laut Gutachten des Arbeitsamtes NICHT für die freie Marktwirtschaft vermittelbar, und als Geistig Behindert eingestuft (IQ 67).
Mein Frage nun zum 18. Geburtstag, Ändert sich dann etwas ? erhalte ich die o.g 2 Bedarfe dann weiter, denn ausser der Volljährigkeit ändert sich nichts.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus
Hallo A. Schmidt,
unserer Kenntnis nach dürfte sich an den Bedarfen in solchen Fällen nichts ändern, da das Kind noch keine 25 Jahre alt ist. Beachten Sie allerdings, dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
..lol,versuchen sie mal einen Beratungschein zu bekommen wegen der Berechnung der Kinder ..naja wohl
nur in Heidelberg so..da sitzen die besten die meinen man müsste jeden der auf sein Recht besteht sanktionieren.
Oder,monate lang wird das Geld bis zum 10 eines Monats überwiesen hat man eine Beschwerde wegen einer Unterschrift,dauert es ups…4 Wochen..so what?
Diese Beugung …die auch noch vom Sozialgericht unterstützt wird….schlägt alles…
Guten Tag ,
Wie lange zurück kann man einen Antrag auf mehrbedarf lebensunterhalt rückwirkend stellen?
Und wie wirkt sich der Mehrbedarf auf den Wohnraum aus ? Kann man herausfinden um wieviel sich die Kaltmiete erhöht ? Wir sind zu 6 Personen in NRW und temporär dann zu 7 Personen wenn die Tochter meines Partners noch dazu käme !
Hallo Marie,
diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Während zum Beispiel ein Mehrbedarf bei Behinderung unter Umständen auch rückwirkend gezahlt werden kann, während dies bei einem Mehrbedarf für Ernährung nicht möglich ist. Mit der Größe des Wohnraums verhält es sich ähnlich. Detaillierte Hilfe erhalten Sie auch bei Ihrem Sachbearbeiter. Die angemessenen Miethöhen für Ihre Stadt erfahren Sie ebenfalls beim Jobcenter, wo oft eine Liste aushängt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
es geht mir um das Thema temporäre Bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen. Sie hat 2 Kinder. Eins (Tochter 7 Jahre) lebt bei ihr und der Sohn bei dem Vater. Der Sohn (13 Jahre) ist aber regelmäßig alle 2 Wochenenden da und die halbe Ferienzeit. Wir haben die Ablehnung auf ein Wohnraum bekommen für 4 Personen durch den temporären Aufenthalt des Sohnes. Ist das rechtens? Ich mein allein bei dem Altersunterschied ist ein eigenes Zimmer erforderlich.
“Die Bewilligung hängt allerdings davon ab, wie häufig sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.“ Gibt es dafür eine zeitliche Vorgabe an Tagen im Jahr?
Liebe Grüße
Hallo Robert,
pauschal lässt sich diese Frage nicht verbindlich beantworten. Allerdings kann ein Beispielsurteil als ungefähre Orientierung gelten: Ein Mann, der seine Kinder an 55 Tagen im Jahr bei sich hatte, hat vom Sozialgericht Kiel Recht bekommen, dass ihm ein Mehrbedarf an Wohnraum zusteht (Aktenzeichen S 38 AS 88/14 ER).
Sie können sich an einen Anwalt wenden und diesen Ihre Erfolgsaussichten einschätzen lassen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallöchen ich habe auch eine Frage und zwar lebt mein sohn seitdem 01.07.2018 bei seinem Vater aber ich habe Umgang jeden mittwoch auf Donnerstag und alle zwei Wochen von Freitag bis Montag bekomme ich da als Temporärer Bedarf die 296€?
Guten Tag ich bin Alg 2 aufstocker und mein Sohn ist alle 2 Wochen von Mittwoch bis Sonntag bei mir und jede Woche Dienstag bis Mittwoch wegen Seinem Sport.
Ich habe letztes Jahr und dieses Jahr gesehen im Bescheid das meinem Sohn die Summe X des Unterhalts wieder vom Anspruch wieder abgezogen worden ist.
Dann bin ich doch doppelt bestraft erstens Zahle ich den Unterhalt und die Summe wird meinem Sohn wieder abgezogen.
Vielleicht hat jemand ja darauf eine Antwort.
LG
Hallo Hartz-IV-Gemeinde, so richtig finde ich keine Antwort auf unsere Situation, da sich wohl eine „“Temporäre Bedarfsgemeinschaft“ nur auf Kinder bis zur Mündigkeit bezieht.
Hier die Beschreibung unserer Situation:
Vater lebt im Bundesland -X. Tochter, 19 Jahre, Schülerin Gymnasium hat ihren amtlichen Nebenwohnsitz beim Vater und lebt dort auch 15 Tage des Monats.
Mutter lebt im Bundesland-Y. Obig genannte Tochter hat dort ihren amtlichen Hauptwohnsitz und lebt dort auch für 15 Tage des Monates.
Tochter geht in ein Gymnasium des Bundeslandes-Y, also in dem die Mutter lebt. Tochter hat bei Mutter kein eigenes Zimmer.
Beantragt wurde eine geteilte Bedarfsgemeinschaft. Auf einem Kalender wurden entsprechende Aufenthaltstage notiert und von Vater, Mutter und Tochter unterschrieben.
Jetzt der Entscheid der Jobcenter aus beiden Bundesländern:
Jobcenter der Mutter ordnet Tochter mit Beginn der Mündigkeit entgegen der Antragsstellung auf geteilte Bedarfsgemeinschaft voll in die Bedarfsgemeinschaft der Mutter. Kosten der Unterkunft und Regelsatz der Tochter werden komplett von diesem Jobcenter übernommen. Begründung, Tochter ist mündig, damit ist der Bedarf dem gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes, nachweislich durch ihre Meldung mit Hauptwohnsitz bei der Mutter, der Mutter zu zuordnen.
Jobcenter des Vaters übernimmt diese Begründung , streicht die anteilige Auszahlung des Regeksatzes, übernimmt aber die zusätzlichen Kosten der Unterkunft. Anmerkend muß noch gesagt werden, daß im 1.Hj/2018 die Tochter schon mündig war und das Verfahren der temporären Bedarfsgemeinschaft fortgeführt wurde.
Ich habe mündliche Aussagen amtlicher Personen, daß mit Mündigkeit bei fortgesetzter Lebenssituation das Verfahren der temporären Bedarfsgemeinschaft fortgeführt wird, nur eben als geteilte Bedarfsgemeinschaft. Desweiteren gibt es die Aussage, daß bis zum 21. Lebensjahr bei Fortsetzung der schulischen Ausbildung ein Kind wirtschaftlich abhängig von den Eltern ist, daher die Eltern Unterhaltspflichtig sind und somit die Tochter im rechtlichen Sinne als Minderjährig zu betrachten ist. Somit also auch die temporäre BG weiterzuführen ist. Und für das Kind dabei der gewöhnliche Aufenthalt unerheblich ist sondern das Faktum zu beachten ist.
Meine Frage:
Ist das Jobcenter weiterhin verpflichtet die temporäre BG auf Grund unserer Antragsstellung weiter zu führen und sei es ebend als geteilte BG. Also volle Übernahme der zusätzlichen Kosten der Unterkunft und die hälftige Übernahme des Regelsatzes bei beiden Besarfsgemeinschaften.
Danke für die zukünftigen Antworten.
Hallo Torsten,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einem solchen Bescheid zu widersprechen und damit eine erneute Prüfung des Falles herbeizuführen. Im Zweifelsfalle ziehen Sie einen Anwalt für Sozialrecht zurate.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Bisher habe ich für jeden Tag wo mein Kind mehr als 12 Stunden bei mir ist einen Tagessatz bekommen. Letzten Monat habe ich meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen. Jetzt bekomme ich nur noch für die Tage den Regelsatz wo mein Kind bei mir aufwacht. Laut Aussage des Jobcenter gibt es eine neue Handlungsanweisung die das so vorschreibt. Ist das korrekt?
MfG
Markus
Hallo Markus,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir das leider nicht beurteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe folgende Frage zur temporären bedarfsgemeinschaft
Und zwar bekomme ich zur Zeit ALG 2 und wollte einen Antrag stellen zwecks temporärer bedarfsgemeinschaft allerdings bezieht meine ex Frau auch ALG 2 nun wollte ich wissen ob dann bei das Geld dann wieder abgezogen wird
Hallo Tom,
in der Regel beantragen Sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft für sich und Ihr Kind, nicht auch für Ihre Ex-Frau. Dementsprechend zählen nur Sie beide zur Bedarfsgemeinschaft.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen.
Ich wollte mal fragen wie und was ich zu erwarten habe.
Mein Ex Partner hat auf der Suche nach mehr Geld , nach fast 2 Jahren Umgang alle zwei Wochen, einen Antrag auf Temponäre Bedarfsgemeinschaft gestellt.
Er hat meinen Sohn alle zwei Wochen am Wochenende.
Ich bin Aufstockerin.
Meine Frage… Ich wusste nicht das es das gibt und habe dem Jobcenter nicht mitgeteilt, dass sein Papa ihn nun regelmäßig sieht.
Was passiert mit meinen Leistungen?
Werden diese gekürzt weil er nun was für den Umgang erhält?
LG
Hallo Franzi,
jede Änderung ist dem Jobcenter mitzuteilen. Wie sich dies auf Ihren Regelbedarf auswirkt, sagt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes hartz4 hilft hartz4 Team,
Sachverhalt ist folgender…
Bundesland Niedersachsen.
2 Kinder, 13 u. 16 Jahre jung, leben bei der Mutter. Kids 2-3 Wochenden im Monat und anteilige Ferientage hier bei mir, Umgang so mit Mutter abgesprochen.
Wohnorte von Mutter und mir allerdings in zwei unterschiedlichen Landkreisen.
Bisher wurden mir entsprechend die Tagessätze hier von „meinem“ LK voll erstattet.
Habe nun letzte Woche die Unterlagen zwecks Weiterbewilligung bekommen,- jedoch in ganz anderem Umfang wie bisher.
oben auf dieser Seite steht jedoch – Zitat
Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.
Stimmt diese Aussage, oder wäre es möglich, dass nun bei der Mutter das Sozialgeld der Kinder entsprechend der Umgangstage, in der die Kids hier bei mir sind – abgezogen bzw. gekürzt wird ??
Danke für Rückantwort
Freundliche Grüße
Hallo ralle09,
das können wir leider nicht beurteilen, da hierfür ein Blick in den Bescheid nötig wäre. Legen Sie diesen einem Anwalt für Sozialrecht zur Prüfung vor.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten morgen. Ich habe eine 10 jährige Tochter die nicht bei mir lebt, allerdings regelmässig alle 2 Wochen und immer die Hälfte der Schulferien bei mir ist. Ich hatte 2015 schon 2 mal einen Antrag auf eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft gestellt. Allerdings wurden beide male nicht darauf reagiert. Meine Frage ist, ich möchte rückwirkend einen Antrag stellen, ab wann kann man den stellen ( Zeitraum rückwirkend).
Hallo Andre,
eine rückwirkende Leistungsbewilligung ist in den meisten Fällen nicht möglich. Suchen Sie bitte direkt das Gespräch mit einem Mitarbeiter des Jobcenters oder erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe zwei Kinder die nicht bei mir Leben,eins beim Vater,dass andere bei meiner Mutter. Ich bin arbeiten und verdiene 1139 ,- netto im Monat. Habe einen behinderten Ausweis mit 80 GDB.
Ich verbringe regelmäßig Zeit mit meiner Tochter,die hier in Berlin beim Vater lebt,dadurch entstehen mir Kosten.ca. 60,- Euro im Monat.
Ich fahre ein bis zweimal im Monat zu meinem Sohn nach Niedersachsen ,dort muss ich mir immer eine Unterkunft nehmen,sowie habe ich die Fahrtkosten. manchmal fährt mich ein Bekannter mit Auto,sonst fahre ich mit dem Zug.Zusammen ca.300,- Euro.
Habe Mietkosten von 350,- Euro im Monat sowie die Kosten für meine BVG Karte.
Habe ich Anspruch auf Zuschüsse vom Jobcenter ?
Hallo Monika,
im Einzelfall kann dafür ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf (nach § 21 Abs. 6 SGB II) geltend gemacht werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
kann auch eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragt werden, wenn das Elternteil bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, keine Leistungen nach dem SGB2 erhält? Sondern nur der Antragsteller mit dem Besucherrecht?
Vielen Dank im Voraus.
Lg
Hallo Tanja,
Leistungen kann nur in Anspruch nehmen, wer zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehört.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Mein sohn ist nur in den ferien bei mir da er in einer anderen stadt wohnt .kann ich in dem fall eine tempoära bg beantragen? Es geht mir überwiegend um die größe der wohnung
Mfg
Hallo!
Mich würde interessieren ob der erwerbstätige Elternteil mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder zzgl. Bezug von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld in Regress genommen wird, wenn der andere Elternteil zum ALGII die temp. BG beantragt?
Vielen Dank im Voraus
Also wenn ich jetzt für meine Tochter die regelmäßig bei mir ist, eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelde, dann dürfen die die Leistungen des Kindes bei der Kindesmutter nicht kürzen? Da es ja eine zusätzliche Leistung ist,wie oben beschrieben
Hallo,
meine Tochter ist schwerbehindert und macht ein berufsvorbereitetes Jahr ,volljährig und ist in einem Internat wo sie dann auch eine Ausbildung machen könnte ,sie kommt nur alle zwei Wochen nach Hause.
Ich bin aus gesundheitlichen Gründen Hartz4 Empfänger.
Meiner Tochter steht eine Halbwaisenrente ,Kindergeld und eine Art Taschengeld zur Verfügung,jetzt meine Frage :
Für sich alleine ist sie über den Regelsatz, warum wird alles von ihr auf mich angerechnet obwohl sie nur 2 Wochenende zu Hause ist ?
LG
Danke
Hallo,
ich gehe Arbeiten meine Frau ist Hausfrau und wir sind sogenannte Aufstocker. Nun ist unser Sohn (18 Jahre) in einer betreuten Wohngruppe und kommt alle 14 Tage zu einem Wochenende zu uns. Können wir nun auch beim Jobcenter eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen bzw. Umgangsgeld für die Zeit die unser Sohn bei uns ist?
LG
Oliver
Hallo , mein Sohn ist täglich länger als 12 Stunden bei mir. Ich Möchte einen Antrag auf temporären bedarfsgemeinachaft stellen
Ich bin vom Vater getrennt ( sind und waren nicht verheiratet) der Vater ist Erwerbstätig und der kleine 9 Wochen alt und lebt bei seinem Vater.
Meine Frage ist:
bin ich verpflichtet einer Arbeit nach zu gehen ?
hallo
ich muss die tage dem jc angeben, an denen meine beiden kinder länger als 12 std. bei mir sind.
wenn ich sie alle 2 wochen donnerstags um 15h von schule kita abhole, und freitag um 8h wieder abgebe, werden beide tage der mutter zugezählt, obwohl ich am donnerstag auf 9 std. komme, und sie nur auf 8. warum bekommt sie diese tage, obwohl sie auch nicht auf 12 std. kommt!?
das gleiche gilt für den fr. alle 2 wochen, wenn beide übers we bei mir bleiben der entgeht mir auch, und wird der mutter zugerechnet.
warum?
so komme ich im monat nur auf 4 tage, die mutter auf 26
obwohl ich auf 8 kommen müsste.
irgendwas stimmt mit der 12 std. regel nicht.
lg aus berlin
Hallo,
müssen es explizit 12 Stunden pro Tag sein oder 12 Stunden am Stück um 1/30 des Regelsatz zu erhalten ?
Bsp. Mein Sohn kommt zweimal pro Woche nach der Schule zu mir und bleibt dann bis zum nächsten morgen, bis er wieder in die Schule geht. (Dienstagmittag von ca. 13.30 Uhr bis Mittwochmorgen 7.30 Uhr und Donnerstagmittag 13.00 Uhr bis Freitagmorgen 7.00 Uhr).
Dienstag ist er somit 10,5 Stunden bei mir, Mittwoch 7,5 Stunden, Donnerstag 11 Stunden und Freitag 7 Stunden. Pro Tag also >12 Stunden, am Stück jedoch < 12 Stunden.
An den Wochenenden ist er auch regelmäßig bei mir. Hier sind es pro Tag (Samstag und Sonntag) definitiv mehr als 12 Stunden.
Kann ich für den Aufenthalt meines Sohnes unter der Woche den Tagessatz anteilmäßig = 2 Tage pro Woche (2 x mehr als 12 Stunden am Stück) geltend machen ?
Die Mutter ist selbstständig und bezieht kein AlG2.
Vielen Dank
Hallo meine Partnerin und Ich trennen uns wie haben Harz4 aufgestockt bekommen ich bin aber dann arbeitslos und unser Kind 16 Jahre soll abwechselnd bei jedem 2 Wochen wohnen. Steht ihm da ein zimmer zu und ein Regelsatz Harz4?
Hallo,
könnten Sie mir bitte die Paragraphen im SGB nennen, wo diese Behauptung verankert ist?
Dem Elternteil steht für jeden Tag (mindestens 12 Stunden) und für jedes Kind der Tagessatz zu. In einer temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Kürzung vom Regelbedarf unzulässig. Die Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelsatz vom Jobcenter.
Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Zudem darf dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Kindergeld für diese Zeit nicht als Einkommen angerechnet werden.
Vielen Dank
Hallo!
Mein SB rief mich im Dezember ’18 an um mir mitzuteilen, dass der Vater unserer Tochter seit 1, 5 Jahren eine temporäre Bg angemeldet hat und eine Überzahlung an mich stattgefunden hat. Ich solle etwas über 800€ zurück zahlen. Ist das rechtens? Unsere Tochter ist sehr unregelmäßig beim Vater (teilweise monatelang gar nicht).
Sind allg diese Kürzungen rechtens? Ich finde dazu nur, dass noch nichts endgültig entschieden wurde.
Hallo!
Ich bin alleinerziehender Vater von drei minderjährigen Kindern für die ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Die Kindesmutter (gebürtige Engländerin) kam mit unserem jüngsten Sohn aus einem geplanten Kurzurlaub in England nicht wieder zurück. Nur ein Rückführverfahren (Haager Abkommen) brachte den jüngsten Sohn wieder zurück nach Deutschland.
Meine (nun geschiedene) Ehefrau lebte danach noch lange Zeit in England und zahlte keinerlei Unterhalt. Daher habe ich beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß bewilligt bekommen.
Im August 2018 zog die Kindesmutter dann zurück nach Deutschland und fand kurzfristig Arbeit. Die Kinder waren anfangs nicht bereit bei ihr zu übernachten. Das hat sich Gott sei Dank in den letzten Monaten gelegt so das jetzt im Durchschnitt jedes Kind einen vollen Tag am Wochenende bei der Mutter verbringt.
Zu meiner Überraschung kam heute ein Schreiben ihrer Anwältin mit der Bitte eine Bestätigung zu geben betreffend des Aufenthalts der gemeinsamen Kinder für den Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019.
Nach kurzer Anfrage bei der Kindesmutter wollte diese, dass ich die Zeiten auf- und unterschreibe bei denen die Kinder in diesem Zeitraum bei ihr waren.
Meine Antwort, dass es nicht meine Aufgabe ist die Stundenzeiten zu notieren, sondern dass vielmehr sie diese aufschreiben müsse und ich dann gegenprüfe wies sie mit Bezug auf das Schreiben des Anwalts ab.
Hier nun meine Fragen:
1) Muss ich die Zeiträume zurechtsuchen und ihr unterschrieben vorlegen (ich hoffe das ist eine rhetorische Frage)
2) Kann mein Unterhaltsvorschuss/Kindergeld gekürzt werden oder ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werden
und
3) Was passiert wenn ich nichts unterschreibe -kann ich hierzu gerichtlich gezwungen werden.
Dazu kommt, dass die Kindesmutter finanzielle Unterstützung aus England bekommt und ich nicht glaube, dass sie diese beim JobCenter angegeben hat (z.B. gehen die Kinder regelmäßig mit ihr in Restaurants was ich mir nur sehr selten erlauben kann).
Am liebsten würde ich einfach gar nichts machen und sehen was passiert…aber das wäre wahrscheinlich nicht der richtige Weg.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Michael
Hallo Michael,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meine Tochter wird drei Monatelang bei Vater sein! Sie ist noch bei mir angemeldet! Bei Gericht habe ich Einverständnis gegeben das das Kind drei Monate lang bei ihrem Vater bleiben kann!! Kann der Vater Kindergeld verlangen obwohl das Kind nicht bei Ihm angemeldet ist!??? Kann er Leistungen von Jobcenter in diese drei Monate verlangen?? Danke M
Hallo Martha,
die Leistungen vom Jobcenter für das Kind stehen dem Vater zu, wenn das Kind bei diesem lebt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, mir werden die aufenthaltszeiten von meiner Tochter bei ihrem Vater vom Harz 4 abgezogen. Seit 2015 wandern via Anwältin alle bescheide zum Sozialgericht. Auch das Kindergeld wird immer voll auf das Einkommen angerechnet.
Hallo!
Mein Freund und ich bilden eine BG!
Haben jedes 2. Wochenende 5 Kinder bei uns,3seine 2meine!
Meine Frage ist! Steht denen ein Zimmer zu?! Können Sie mir einen formlosen Antrag „aufschreiben“ ?
LG
Hallo. Bitte meine Kinder leben bei mein x, wir sind beide Hartz Bezieher. Und die Kinder kommen zu mir wenigstens 4 Tagen im Monat das ist selten sonnst jeden Wochenende on Freitag mittag bis Sonntag abend manchmal Montag gleich zur Schule. Und in den Ferien auch fasst die hilft. I h habe Erst jetzt mit bekommen das ich Geld für diese Tagen von jobcenter beantragen soll. Meine Frage ist darfe Ich das rückwirkend beantragen? Meine Beweise sind meine Kinder fragen. Mir war immer knapp ich kaufe meine Klamotten nur noch im flohmarkt das meine Kinder nichts fählt. Bitte um Antwort wie kannich das beantragen. Und OP rückwirkend beantragen geht. Vielen Dank
hallo, muss es über das Umgangsrecht ein gerichtliches Urteil vorweisen zur Begründung oder reicht die Geburtsurkunde und ein formloses Schreiben der Mutter/Vater.
Gestern bekam ich vom Jobcenter Post.
Vor 7,5 Wochen hatte ich, nachdem ich meinen Sohn (welcher nach dem Wegzug seiner Mutter bei ihr 578 km weit weg wohnt) nach hause gebracht hatte, beantragte ich beim Jobcenter die Kostenübernahme und den Regelsatz für die 12 Tage an denen er bei mir war.
Dies wurde nun mit folgenden Worten abgelehnt:
„Ihrem Antrag auf Berücksichtigung des Kindes XXXXX in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vom 21.07.2019 -08.08.2019 kann nicht entsprochen werden.
Ihr Kind XXXXX hält sich nur sporatisch in Ihrem Haushalt auf (kein Regelmäßiger Aufenthalt von 2-12 Tagen im Monat) für eine Berücksichtigung von ihm scheidet somit aus.
Die Entscheidung beruht auf § 7 SGB II “
Bis zu den Osterferien 2019 wurden die Kosten regelmäßig übernommen.
Auf Grund der großen Entfernung legte das Familiengericht 2013 einen Umgang in den Ferien fest.
Mein Sohn bezieht auch im Haushalt seiner Mutter Leistungen nach SGB II, da sich diese in einer Ausbildung befindet.
Es handelt sich durch die vom Familiengericht festgelegte Regelung des Umganges , nicht um einen sporatischen Umgang sondern die Regelmäßigkeit ist gegeben. Außerdem besteht für meinen Sohn der Anspruch durch die Tatsache der Bedürftigkeit und nicht durch die Regelmäßigkeit.
Oder habe ich da beim lesen der Gesetzestexte was übersehen?
Können die Leistungen einfach so versagt werden, was für mich bedeutet, daß ich gegen den Beschluß des Familiengerichtes verstoßen müßte und für meinen Sohn bedeuten würde, das er nicht mehr Umgang mit mir haben kann, da es nicht finanzierbar ist?
Moin moin…
Ich bin Vater und alleiniger aufenthaltsbestimungsberechtigter,das Sorgerecht ist geteilt.
Die kindsmutter und ich bekommen beide Hartz 4.
Nun ist es so,das die kindsmutter vor ein paar Tagen zu mir kam und eine Unterschrift brauchte von mir,weil sie kein mehr bedarf bekommen hat für die umgangszeit der Monate September und Oktober,es handelt sich dabei um insgesamt 13 Tage in den beiden Monaten inklusive Übernachtung.Ich hab ihr natürlich die Unterschrift gegeben damit sie das Geld au h so schnell wie möglich rückwirkend wieder bekommt vom jobcenter.
Nun ist es leider so das ich heute Post vom Jobcenter bekommen habe,unzwar einen Änderungs bescheid für den Monat November….
Und aus diesem geht hervor das meinem sohn 130€ von seinem Regelsatz im november abgezogen werden und der kindsmutter überwiesen werden.
Die Begründung der Änderung….
Die Linda Mutter hat das umfangreiche f Pr die Monate September und Oktober geltend gemacht.
Damit ist eine Wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten,welche bei der leistungsbetechnung nach sgbII zu berücksichtigen ist.Aufgrund dessen wird das bewilligte umfangreiche in Höhe von 130,91€ bei ccm im November in Abzug gebracht.xxx war im September sowie im Oktober insgesamt 13 Tage bei der Linda Mutter.Die Jeweiligen Tage haben sie mit ihrer Unterschrift bestätigt.xxx hatte f Pr diese Tage keinen Anspruch auf regelleistungen in Ihrer bedarfsgemeinschaft,da der bedarf für die 13 Tage von der kondensierter gedeckt wurde…
Bei den Tagen im September handelt es sich um das 14 tägige weekend und im Oktober die erste Ferien Woche wo er bei ihr war.
Es handelt sich um einen 6 jährigen Jungen der seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei mir also seinem Vater hat,sein Regelsatz liegt bei genau 301€.
Meine Frage,dürfen die das vom jobcenter das Geld anrechnen und ihr überweisen?
Das war noch nie der Fall,weil sie ja ohnehin schon mehr bedarf bekommt und das würde noch nie angerechnet…
Was kann ich tun?
Hallo… mein Sohn und seine(ex) Freundin erwarten im Januar ein Baby. Sie wohnen zusammen in einer Wohnung.
Hat die (ex)Freundin Anspruch auf Hilfe?
Z.z wird mein Sohn von uns unterstützt weil er kein Einkommen hat.
Lg
Mein Sohn muss von Montag bis Freitag ins Internat für eine Lehrstelle er ist 19 kommt Freitag Abend heim und muss Sonntag Abend wieder zurück …steht mir für die 8 Tage wohl er daheim ist Harz 4 zu? Anteil Essen Miete Nebenkosten Heizung?
Hallo ;
Meine Tochter lebt 10 -13 Tage im Monat bei mir .
Allerdings vollständig ab 1.10 wieder .
Ich Alg2 seid 08/19 Und habe laut Amt eine zu große Wohnung …Heisst 90qm und 520,00warm.
Anwalt ist unfähig und ich am verzweifeln .
Ich würde ja umziehen ;bekomme aber nur für 1 Person die neue Wohnung übernommen und demnach auch keine neue Wohnung für 2 Personen ;geschweige einen Umzug bezahlt oder gar Kaution wenn ich über dem Satz xy liege .
Meine Kulanzzeit von 6 Monaten ist ausgelaufen und ich bald Obdachlos weil ich schlicht nicht die volle Höhe von 520 ,00€ alleine tragen kann .
Habe Pflegestufe und Antrag auf GdB läuft.
Hat jmd irgendein Urteil oder vergleichbares;damit ich mich selbst durchklagen kann ?
Ich wäre zutiefst dankbar