Kompaktwissen: Das Wichtigste zur Frist bei der Urlaubsgenehmigung in Kürze
Nein, wollen Hartz-4-Empfänger Urlaub einreichen, gilt für die Urlaubsgenehmigung keine gesetzliche Frist.
Meistens kann ein Antrag auf Ortsabwesenheit erst kurz vor Beginn der Reise beantwortet werden, da mögliche Eingliederungen in Arbeit ausgeschlossen werden müssen, die während Ihrer Abwesenheit erfolgen könnten.
Ja, Aufstocker müssen ihren Urlaub nicht nur beim Arbeitgeber, sondern zusätzlich auch beim Jobcenter genehmigen lassen. Andernfalls drohen Sanktionen wie eine Kürzung oder Streichung der Leistungen.
Inhalt
Bis wann müssen Sie die Urlaubsgenehmigung beim Jobcenter einholen?

Auch Hartz-4-Empfänger haben die Möglichkeit, Urlaub zu beantragen. Dazu muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch von maximal 21 Tagen. In besonderen Einzelfällen kann dieser auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden.
Aber gilt für die Urlaubsgenehmigung auch eine Frist? Müssen Leistungsberechtigte den Urlaubsantrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums einreichen? Welche Besonderheiten gelten für Aufstocker? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Urlaubsgenehmigung: Welche Frist gilt für Leistungsberechtigte einzuhalten?

Grundsätzlich haben Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, Urlaub beim Jobcenter zu beantragen. Insgesamt können 21 Tage Urlaub am Stück genommen werden. Diese werden in der Regel bewilligt, wenn dem Ziel des Jobcenters, eine Eingliederung in Arbeit zu erreichen, nichts im Wege steht.
Dementsprechend müssen Hartz-4-Empfänger sich fristgerecht darum kümmern, einen Antrag auf ihren Urlaub zu stellen. Für die Urlaubsgenehmigung gilt eine Frist von ca. einer Woche bis zehn Tage. Längerfristig kann das Jobcenter die Ortsabwesenheit in der Regel nicht bewilligen, da im Vorfeld geprüft werden muss, ob der Urlaub der Eingliederung in Arbeit im Wege stehen würde.
Um eine Urlaubsgenehmigung innerhalb der Frist zu erhalten, müssen Sie ca. eine Woche vor Beginn Ihrer Ortsabwesenheit einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dieser kann schriftlich formlos eingereicht werden. Auch eine Beantragung über das Internet ist bei der Agentur für Arbeit möglich.
Frist für die Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber

Sind Sie Aufstocker, ist für Sie vor allem eine Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers entscheidend. Wenn Sie auf Minijob-Basis arbeiten oder eine Teilzeitbeschäftigung haben, haben Sie zudem einen Urlaubsanspruch bei Ihrer Arbeitsstelle. Besonders in größeren Unternehmen kann es eine Weile dauern, bis der Urlaubsantrag genehmigt wird.
Für die Urlaubsgenehmigung gilt eine Frist von ca. einem Monat. Anschließend sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilen, ob Sie den Urlaub bewilligt bekommen oder nicht. Sobald der Urlaub allerdings genehmigt ist, kann die Firma diesen nicht ohne Grund verweigern. Dies ist nur in absoluten Notsituationen – beispielsweise bei einer drohenden Insolvenz – möglich.