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Welche Bedeutung hat ein Verwaltungsakt für Hartz-4-Empfänger?

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Es gibt viele Beispiele, wann ein Verwaltungsakt erlassen werden kann. Auf Hartz-4-Empfänger kann dieser Bescheid zukommen, wenn sie sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Doch was ist eigentlich die genaue Definition von einem Verwaltungsakt? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Das Wichtigste zum Verwaltungsakt kurz und knapp zusammengefasst:

Was sind Verwaltungsakte?

Der Verwaltungsakt findet in unterschiedlichen Rechtsgebieten Anwendung. Es handelt sich dabei um eine „Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ (§ 31 SGB X). Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext.

Wann kann gegen Hartz-4-Empfänger ein Verwaltungsakt erlassen werden?

Hartz-4-Empfänger können von einem Verwaltungsakt betroffen sein, wenn diese sich weigern, die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Ein erlassener Verwaltungsakt kann diese dann ersetzen, sodass die darin festgelegten Vereinbarungen für den Betroffenen bindend sind.

Kann ich gegen einen Verwaltungsakt vorgehen?

Hartz-4-Empfänger können gegen einen Verwaltungsakt zunächst einmal einen Widerspruch einlegen. Ist dieser nicht erfolgreich, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Ein Verwaltungsakt kann erlassen werden, wenn Hartz-4-Empfänger die EGV nicht unterschreiben.
Ein Verwaltungsakt kann erlassen werden, wenn Hartz-4-Empfänger die EGV nicht unterschreiben.

Inhalt

  • Was ist ein Verwaltungsakt? Definition
    • So können Sie den Verwaltungsakt prüfen
    • Wann verfällt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes?
  • Was bedeutet ein Verwaltungsakt für Hartz-4-Empfänger?
    • Können Sie Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen?

Was ist ein Verwaltungsakt? Definition

Ein Verwaltungsakt kann verschiedene Formen annehmen und in unterschiedlichen Rechtsgebieten erlassen werden. Beispielsweise eine Baugenehmigung, ein polizeilicher Platzverweis oder ein Steuerbescheid stellen einen solchen dar.

In § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) wird der Verwaltungsakt folgendermaßen definiert:

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Wichtig: Jeder Verwaltungsakt muss mit einer Begründung versehen werden. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.

So können Sie den Verwaltungsakt prüfen

Sie können den Verwaltungsakt von einem Anwalt prüfen lassen.
Sie können den Verwaltungsakt von einem Anwalt prüfen lassen.

Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sollte stets überprüft werden. Dazu empfiehlt es sich, einen Anwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Ein Verwaltungsakt ist nämlich nichtig, wenn dieser an bestimmten schweren, offenkundigen Fehlern leidet.

Um diese Fehler aufzudecken, ist meist die Hilfe eines Rechtsbeistandes unabdingbar, da sich Laien in aller Regel nicht umfassend mit der Materie auskennen. Das bloße Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung führt übrigens nicht zu einer Ungültigkeit vom Verwaltungsakt. Dies verlängert lediglich die Frist für einen Widerspruch.

Wann verfällt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes?

Grundsätzlich ist ein Verwaltungsakt so lange wirksam, bis er zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Die Wirksamkeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen.

Allerdings kann ein Verwaltungsakt auch nichtig und somit unwirksam sein. Dies ist gemäß § 40 Absatz 2 SGB X der Fall, wenn

  • er schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt,
  • er nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt,
  • der Verwaltungsakt aus tatsächlichen Gründen nicht ausgeführt werden kann,
  • er die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht, oder
  • der Verwaltungsakt gegen die guten Sitten verstößt.

Wichtig: Ist einer dieser Punkte erfüllt, gilt der Verwaltungsakt als unwirksam und ist somit rechtlich nicht bindend.

Was bedeutet ein Verwaltungsakt für Hartz-4-Empfänger?

Ein Verwaltungsakt wird gegen Hartz-4-Empfänger erlassen, wenn diese die EGV nicht unterschreiben.
Ein Verwaltungsakt wird gegen Hartz-4-Empfänger erlassen, wenn diese die EGV nicht unterschreiben.

Wie bereits erwähnt, kann ein Verwaltungsakt in unterschiedlichen Rechtsgebieten zum Einsatz kommen. Eines davon ist auch das Sozialrecht, welches u. a. Hartz-4-Empfänger betrifft. Erhalten diese Leistungen vom Jobcenter, wird in aller Regel eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) aufgesetzt.

Diese stellt quasi einen Vertrag zwischen Leistungsempfänger und Jobcenter dar, welcher Rechte und Pflichten für beide Seiten definiert. Grundsätzlich soll die Vereinbarung gemeinsam gestaltet und dann vom Hartz-4-Beziehenden unterschrieben werden.

Verweigert der Betroffene allerdings eine Unterschrift, dann gilt gemäß § 15 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Folgendes:

[…] Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.

Doch was bedeutet eine per Verwaltungsakt erlassene EGV für den Betroffenen? Verstößt der Leistungsempfänger gegen die ihn in der Eingliederungsvereinbarung auferlegten Pflichten, können Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden.

Wichtig: Bevor ein Verwaltungsakt die EGV ersetzen kann, müssen Gespräche mit dem Leistungsempfänger stattfinden. Für das Jobcenter stellt der Verwaltungsakt quasi das letzte Mittel dar, wenn es zu keiner Einigung mit dem Hartz-4-Empfänger kommt.

Können Sie Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen?

Der Verwaltungsakt, welche die Eingliederungsvereinbarung ersetzt, ist rechtlich ein sehr umstrittenes Thema. Da es sich bei der EGV um einen Vertrag handelt, besteht grundsätzlich das Recht auf Vertragsfreiheit.

Dies steht im Gegensatz zu einem Verwaltungsakt, welcher dem Betroffenen die EGV quasi aufzwängt. Wollen Sie gegen diesen vorgehen, haben Sie die Möglichkeit binnen eines Monats nach dem Erhalt des Bescheids einen Widerspruch einzulegen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie für diesen Schritt sogar ein Jahr lang Zeit.

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren und mit dem Fall zu beauftragen. Dieser kann Sie kompetent beraten und prüfen, ob der Verwaltungsakt überhaupt wirksam ist.

Bedenken Sie: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die per Verwaltungsakt erlassenen Pflichten gelten also erst einmal für den Hartz-4-Empfänger, sodass dieser bei Pflichtverletzungen auch sanktioniert werden kann, wenn noch nicht über den Widerspruch entschieden wurde.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Iurii Sokolov, fotolia.com/ © Steve Morvay

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