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Maßnahme vom Jobcenter: Trotz Krankschreibung Pflicht?

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Mit Hilfe von speziellen Maßnahmen – beispielsweise zur Aktivierung und Eingliederung – sollen Empfänger von Hartz-4-Leistungen wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Was passiert jedoch, wenn Sie in dieser Zeit erkranken? Drohen in einer solchen Situation Sanktionen?

Das Wichtigste zur Teilnahme an einer Maßnahme vom Jobcenter mit Krankschrei­bung kurz und knapp zusammengefasst

Muss ich eine Maßnahme wahrnehmen, obwohl ich krank geschrieben bin?

Es besteht keine Pflicht für Bezieher von Hartz 4, an einer Maßnahme trotz Krankschreibung teilzunehmen.

Droht eine Sperre, wenn ich der Maßnahme fernbleibe?

Es drohen keine Sanktionen, wenn für Ihr Fernbleiben ein wichtiger Grund – hierzu gehört eine Krankheit – vorliegt.

Wie muss ich mich bei einer Krankschreibung verhalten?

Allerdings sind ALG-2-Empfänger laut § 56 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie während einer vom Jobcenter angeordneten Maßnahme krank werden?
Was müssen Sie tun, wenn Sie während einer vom Jobcenter angeordneten Maßnahme krank werden?

Inhalt

  • Wenn Hartz-4-Empfänger krank werden: Wichtige Grundregeln
  • Pflichten gegenüber dem Jobcenter bei einer Maßnahme: Krankmeldung vorlegen
    • Kann das Jobcenter die Krankmeldung anzweifeln?

Wenn Hartz-4-Empfänger krank werden: Wichtige Grundregeln

Viele ALG-2-Empfänger fragen sich, was geschieht, wenn Sie krank werden. Viele befürchten, dass sich ihr Anspruch auf Sozialleistungen nach einer gewissen Zeit verringert oder dass dieser sogar komplett entfällt. Besonders häufig bestehen Unklarheiten, wenn sich der Betroffene in einer Maßnahme befindet und dann krank wird.

Müssen Sie an einer Maßnahme vom Jobcenter trotz Krankschreibung teilnehmen? Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten. Hat ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt, müssen Sie weder an einer Maßnahme – etwa der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einem Bewerbungstraining – teilnehmen.

Sind Sie während einer vom Jobcenter angeordneten Maßnahme krank und können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen, dürfen keine Sanktionen angeordnet werden. Sollte dies trotzdem der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Pflichten gegenüber dem Jobcenter bei einer Maßnahme: Krankmeldung vorlegen

Maßnahme vom Jobcenter: Die Krankschreibung muss pünktlich eingereicht werden.
Maßnahme vom Jobcenter: Die Krankschreibung muss pünktlich eingereicht werden.

Allerdings haben Hartz-4-Empfänger bestimmte Pflichten, wenn sie während einer Maßnahme vom Jobcenter eine Krankschreibung erhalten. Laut § 56 Abs. 1 SGB II gelten die folgenden Regeln:

  1. Sowohl die eingetretene Arbeitsunfähigkeit als auch deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich anzuzeigen.
  2. Die ärztliche Bescheinigung darüber, dass Sie krank sind, muss spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter vorgelegt werden.

Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, können Sanktionen angeordnet werden. Informieren Sie das Jobcenter und den Träger der Maßnahme deshalb so schnell wie möglich über Ihre Krankheit.

Für ALG-1-Empfänger ist die Agentur für Arbeit zuständig. Auch für sie können Maßnahmen angeordnet werden. Es gelten die genannten Regelungen wie für Hartz-4-Empfänger, wenn sie während der Maßnahme vom Arbeitsamt eine Krankschreibung vorlegen können.

Kann das Jobcenter die Krankmeldung anzweifeln?

Maßnahme: Zweifelt das Jobcenter die Krankschreibung an, kann ein Gutachten eingefordert werden.
Maßnahme: Zweifelt das Jobcenter die Krankschreibung an, kann ein Gutachten eingefordert werden.

In bestimmten Fällen können jedoch Zweifel aufkommen, wenn Sie an einer Maßnahme vom Jobcenter wegen einer Krankschreibung nicht teilnehmen können.

Werden gleich mehrere Termine oder Maßnahmen wegen Krank­meldungen versäumt, kann Misstrauen aufkommen.

In einem solchen Fall haben die Sachbearbeiter das Recht, ein Gutachten, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellt wird, einzuholen.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 275 Abs. 1 S. 3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Bildnachweise: fotolia.com/© stadtratte, fotolia.com/© vetkit, fotolia.com/© anyaberkut

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Selçuk meint

    9. Mai 2018 um 3:00

    Hallo ich bin seit einem jahr krank geschrieben
    Wurde an der Bandscheibe operiert die op ist nicht wirklich gut verlaufen
    War heute meim jobcenter und habe ein Antrag stellen ich soll nächste woch an einer Maßnahme zum Bewerbungstraining teilnehmen und ich musste das unterschreiben
    Ob woll die wissen das ich krank geschrieben bin
    ich habe Problem mit mein Rücken
    Kann nicht länger als 3 Stunden unterwegs sein und sitzen
    Wenn ich da teilnehme kann ich nicht zu mein reha sport gehen und zur meine Physiotherapie das ist mir wichtig für meine Gesundheit
    Ich weiss nicht was ich machen soll

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. Mai 2018 um 11:22

      Hallo Selçuk,

      bei einer ernsthaften Krankheit besteht in der Regel keine Pflicht zur Teilnahme an einer Maßnahme. Wir empfehlen Ihnen aber, sich im Vorfeld bei Ihrem Sachbearbeiter zu melden und den Sachverhalt zu schildern, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Derya K. meint

    20. Juni 2018 um 9:22

    Hallo,

    Mein Mann nimmt derzeit an einer Maßnahme teil, welches voraussichtlich am 15.07. endet. Wir haben uns der Sachbearbeiterin vorgestellt,
    sie uns ab dem 16.07. Urlaub genehmigt..jetzt hat sie uns gestern angerufen und meinte dass er die Fehltage, wo er krank war , und wofür wir die Krankenscheine
    gegeben haben, dass er diese Tage nachholen müsste und wir jetzt nicht mehr in den Urlaub fahren dürfen.. wir meinten, dass die Maßbahmeträgerin uns gesagt hatte, dass Krankheitstage mit Beleg nicht wiederholt werden müssen, nur unentschuldigte Fehltage..

    Sie meinte dass sie das klären möchte..

    Kann das Jobcenter, obwohl sie uns schon die Bestätigung für den Urlaub gegeben hat, diese wieder zurücknehmen?

    Wenn man bei meinem Mann kürzen würde, würde dies mich und meinen 9 jährigen Sohn auch beinflussen? Also würde man das bei uns auch kürzen??

    Bin ein wenig verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.. wir hatten uns so sehr auf den Urlaub gefreut😔

    Lieben Gruß

    Derya K.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Juni 2018 um 9:40

      Hallo Derya,

      sollte vom Jobcenter eine negative Rückmeldung kommen, dann wenden Sie sich mit dieser Frage im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Ute K. meint

    18. September 2018 um 15:18

    Hallo,
    ich sollte zum 15.08.2018 einen 1€ Job antreten, bin jedoch vorher krank geworden. Die Krankmeldungen habe ich an das Jobcenter geschickt. Seitdem bekomme ich regelmäßig Einladungen vom Träger, um dort vorstellig zu werden. Ich habe denen per Mail ( waren telefonisch nicht erreichbar ) über meine Krankschreibung informiert. Daraufhin habe als Antwort erhalten, dass ich verpflichtet bin meine AU bei ihnen einzureichen, da ich sonst unentschuldigt fehlen würde! Ist die Forderung berechtigt, obwohl ich bei denen noch gar nichts unterschrieben habe?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:13

      Hallo Ute,

      Sie haben gegenüber dem Jobcenter als Leistungsempfängerin eine generelle Pflicht zur Mithilfe. Wird diese nicht geleistet, kann es zu Sanktionen gegen Sie kommen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Aline .K meint

    17. Oktober 2018 um 9:55

    Hallo ich habe folgendes Problem, ich habe vor 9 Wochen ein vierten Kaiserschnitt gehabt und habe zwei ausgetrocknete Bandscheiben.Nun müsste ich zur Krankengymnastik (Strecken, Muskelaufbau) kann dies aber noch nicht machen wegen der Kaiserschnittnarbe. Ich kann mich nicht richtig bücken und kann nicht mal mehr ein Wäschekorb tragen. Nun soll mein Mann zum Bewerbungscoaching für 4 Monate … Ich brauche aber seine Unterstützung hier mit den Kindern und im Haushalt… Leider habe ich keine Unterstützung in der Familie … Was können wir tun bis ich eine Haushaltshilfe beantragt habe? Können wir bis dahin ein Attest ausstellen lassen damit er bis dahin zu Hause bleiben kann um mich zu unterstützen?? Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 10:55

      Hallo Aline,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Sachbearbeiter und schildern Sie die Situation. Im Zweifelsfall können Sie danach einen Anwalt einschalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. B.U. meint

    15. Januar 2019 um 21:45

    Hallo Arbeitsamt Köln will Arbeitslosengeld 1 nicht zahlen behaupten die Massnahme wurde abgebrochen was nicht stimmt in der Massnahme ist AU eingetreten was tun Anzeige wegen Nötigung ?! Nur noch Willkür !

    Antworten
  6. Igel meint

    11. April 2019 um 13:57

    Hallo,
    Ich bin seit Anfang 2016 krank geschrieben wegen meiner Halswirbel Säule. Dort wurde ich schon 2 mal operiert. Leider habe ich immer noch Schmerzen. Vom Jobcenter wurde ich zum medizinischen Dienst geschickt. Da kam raus, obwohl ich nicht lange sitzen, stehen oder laufen kann, das ich 3 bis unter 6 Stunden arbeiten gehen könnte. Meine Arbeitsvermittlung drückte mir, obwohl ich noch krank geschrieben bin, eine Vollzeit Maßnahme auf. Diese geht 7 Stunden. Ich kann dort zwar mal Zwischendurch rum laufen, aber das bringt mir nichts, da ich nur im liegen etwas Schmerzlinderung habe. Meine Frage ist kann ich gegen diese Maßnahme was machen? Ich möchte zwar gern wieder arbeiten gehen, aber meine Gesundheit ist mir jetzt wichtiger. Erstmal möchte ich heraus finden, woher die Schmerzen kommen. Auch hätte ich gern gewusst, wenn ich die Maßnahme nicht mache, ob es Auswirkung auf meinen Antrag zur Erwerbsminderungsrente hat? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. April 2019 um 15:33

      Hallo Igel,

      Sie sollten mit einem Anwalt für Sozialrecht besprechen, ob und wie Sie in dieser Angelegenheit handeln sollten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb keinen Rat diesbezüglich erteilen können.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Anke G. meint

    20. August 2019 um 1:11

    Hallo . Ich habe vom Jobcenter einen sogenanntem 1€ Job in der Küche bekommen. Da allerdings ein ärztliches Gutachten vom medizinischen Dienst vorliegt , dass ich nicht ständig stehen oder laufen darf hat das Jobcenter mir angeboten es erstmal zu probieren und falls ich es gesundheitlich nicht schaffe darf ich den Job ohne Sanktionen abbrechen. Dieser Fall ist nun eingetreten und ich wurde heute auch dort abberufen. Jetzt sagte mir die Vertretung meiner Arbeitsvermitterin ( sie noch bis September in Urlaub ) , dass ich eine AU einreichen soll. Es ist aber so , dass ich ja gerne einen für mich geeigneten anderen 1€ Job annehmen möchte und ich eben nur den in der Küche nicht machen kann. Ansonsten geht es mir ja nicht schlecht , eben nur die Küchenarbeit funktioniert nicht mehr.
    Meine Frage ist jetzt : Muss ich wirklich eine AU einreichen , obwohl ich ja eigentlich
    arbeitsfähig bin ?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

    Antworten
  8. Charles meint

    22. November 2019 um 14:18

    Tach erstmal.

    Wollte mich mal erkundigen wie es aussieht, wenn man trotz dessen dass man in einer Eingliederungsmaßnahme ist und Krankheitsbefunde vom Sozialpsychologischen Dients hat, eine 60 prozentige Sanktion für 3 Monate bekommen hat.
    Widerspruch wurde schon vor Wochen eingereicht, vor 2 Wochen wurde zusätzlich ein Fax an die jeweilige Stelle verschickt und dennoch kam keine Reaktion vom Jobcenter. Mein Personalausweis ist abgelaufen und durch die Sanktion kann ich keinen neuen beantragen und somit auch kein ALG 12.
    Ich beziehe also weiterhin ALG 2, obwohl ich schon seit mindestens 1 Monat keins mehr bekommen bräuchte. Ach und bei einem kürzlichen Telefongespräch, zwischen meinem Psychologen und einer Mitarbeiterin des Jobcenters, wurde die Mitarbeiterin regelrecht pampig und legte einfach auf, bevor überhaupt zu Ende erklärt werden konnte um was es ging.

    Was soll oder kann man nun machen?

    Antworten
  9. Tina meint

    5. Februar 2020 um 12:55

    Wenn man einen Termin hat zur beruflichen Situation am Donnerstag und montags darauf gerne paar Tage später Urlaub haben möchte geht das?

    Antworten
  10. Marcel meint

    16. Februar 2020 um 8:13

    Hallo, es geht um folgendes.
    Ich sollte eigentlich zu einer Maßnahme gehen aber bei dem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin habe ich ihr gesagt das ich Psychisch nicht ganz bei der Sache bin und zu einem Psychologen gehen werde. Nun bin ich krankgeschrieben vom Arzt aus und habe Dienstag also in 2 Tagen meinen Termin. Nun zu meiner Frage. Da ich diese Maßname nicht bestreiten möchte, reicht da eine Krankmeldung und was kann der Psychologe tun damit ich nicht mehr in eine Maßnahme gesteckt werde? Krankschreiben ist mir bewusst aber was kann man sonst tun?

    Antworten

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