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Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags – Wie kommt es dazu?

Das Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt – sorgt dafür, dass Menschen, die gerade ihre Arbeit verloren haben, die nächsten Wochen und Monate finanziell bewältigen können. Damit ein Anspruch auf die Leistung besteht, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Was führt aber zu einer Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags?

Das Wichtigste zur Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Damit Sie ALG-1-Leistungen erhalten können, müssen Sie beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag stellen. Melden Sie sich nicht persönlich arbeitslos, werden Ihnen keine Leistungen ausbezahlt.
  2. Eine Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags erfolgt unter anderem, wenn Sie die nötige Anwartschaftszeit nicht abgeleistet haben.
  3. Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, sollten Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen. Unter Umständen erhalten Sie dann Hartz-4-Leistungen.
Welche Gründe gibt es für die Ablehnung eines Arbeitslosengeld-1-Antrags?

Welche Gründe gibt es für die Ablehnung eines Arbeitslosengeld-1-Antrags?

Inhalt

  • Welche Voraussetzungen gibt es für den ALG-1-Bezug?
    • Wann läuft Ihr ALG-1-Anspruch aus?
  • Arbeitslosengeld-1-Antrag abgelehnt - Was nun?

Welche Voraussetzungen gibt es für den ALG-1-Bezug?

Das ALG 1 wird nur unter gewissen Voraussetzungen ausgezahlt. Erfüllen Sie diese nicht, führt dies zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags. Wer hat aber nun Anspruch auf diese Leistung?

Melden Sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos, kann es zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags kommen.

Melden Sie sich nicht rechtzeitig arbeitslos, kann es zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags kommen.

Zum einen müssen Sie arbeitslos sein. Sie dürfen also nicht in einem Beschäftigungs­verhältnis stehen. Des Weiteren besteht eine Voraussetzung darin, dass Sie das Arbeitsamt mindestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit darüber informieren, dass Sie arbeitsuchend sind. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann zudem persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Von großer Bedeutung ist außerdem die sogenannte Anwartschaftszeit. Haben Sie diese nicht erfüllt, führt dies zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags. In der Regel erhalten Sie ALG-1-Leistungen nur dann, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Bis zum 31.Juli 2018 gibt es eine spezielle verkürzte Anwartschaftszeit für kurzfristig Beschäftigte. Diese haben unter Umständen schon dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Wann läuft Ihr ALG-1-Anspruch aus?

Leistungsbezieher sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass ihr Anspruch auf ALG-1-Leistungen begrenzt ist. Je nachdem, wie lange sie im Vorfeld beschäftigt waren und wie alt sie sind, erhalten Betroffene maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange der Anspruch besteht:

Dauer der versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den letzten fünf JahrenEinschränkungALG-1-Anspruch in Monaten
126
168
2010
2412
30nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15
36nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18
48nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24

Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nicht möglich. Ein solcher Antrag von Ihrer Seite würde zu einer Ablehnung des erneuten Arbeitslosengeld-1-Antrags führen.

Arbeitslosengeld-1-Antrag abgelehnt – Was nun?

Arbeitslosengeld-1-Antrag abgelehnt: Was sollen Sie nun tun? Das Jobcenter kann helfen.

Arbeitslosengeld-1-Antrag abgelehnt: Was sollen Sie nun tun? Das Jobcenter kann helfen.

Kam es zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags durch die Agentur für Arbeit oder ist Ihr Anspruch auf die finanzielle Leistung erloschen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – besser bekannt als Hartz 4 oder ALG 2. Ist dies nicht der Fall, könnte es sein, dass Sie Sozialgeld erhalten.

Bildnachweise: istockphoto.com/Milous, istockphoto.com/mediaphotos, fotolia.com/Harald07

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