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Sozialgeld: Alternative zu Hartz 4?

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Nicht alle Hilfebedürftigen haben Anspruch auf Hartz 4. Dies trifft z. B. auf hilfebedürftige Personen zu, die erwerbsunfähig sind. Unter bestimmten Umständen können solche Personen jedoch Sozialgeld beziehen. Diese Leistung enthält neben dem Regelbedarf auch die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe.

Nicht jeder hat Anspruch auf Sozialgeld.
Nicht jeder hat Anspruch auf Sozialgeld.

Das Wichtigste zum Sozialgeld kurz und knapp zusammengefasst:

Was ist Sozialgeld?

Sozialgeld ist eine Grundsicherung, die hilfebedürftige Erwerbsunfähige erhalten können, sofern sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Anspruch auf Hartz 4 hat.

Wer bekommt Sozialgeld?

Wer genau Sozialgeld bekommen kann und welche Rolle eine Bedarfsgemeinschaft dabei spielt, lesen Sie hier.

Wie hoch ist das Sozialgeld?

Das kommt darauf an, wie alt die Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind. Eine Auflistung über die jeweilige Höhe des Sozialgeldes finden Sie hier.


Inhalt

  • Was ist Sozialgeld?
    • Wer bekommt Sozialgeld?
    • Wie hoch ist das Sozialgeld?
  • Wo können Sie Sozialgeld beantragen?

Was ist Sozialgeld?

Wann bekommt man Sozialgeld? Das ist im SGB II festgelegt.
Wann bekommt man Sozialgeld? Das ist im SGB II festgelegt.

Wie Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist Sozialgeld eine Form der Grundsicherung. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt. Sozialgeld ist nicht identisch mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wer bekommt Sozialgeld?

Wer erhält Sozialgeld? Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II haben folgende Personen auf Sozialgeld Anspruch:

Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld […].

Als nicht erwerbsfähig gelten laut § 8 SGB II Personen, die nicht in der Lage sind pro Tag mindestens drei Stunden zu arbeiten. Hilfebedürftig ist eine Person nach § 9 SGB II dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus ihrem Vermögen oder Einkommen bestreiten kann.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Wer dazugehört, ist in § 7 Absatz 3 SGB II definiert. Dazu zählen unter anderem:

 

  • erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • deren unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen oder Einkommen bestreiten können)

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialgeld für ein Kind unter 15 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, da solche Kinder als nicht erwerbsfähig gelten. In der Regel gibt es kein Sozialgeld für Studenten. Allerdings können auch ihre Kinder, wenn sie jünger als 15 Jahre sind, diese Leistung beziehen. Kein Sozialgeld erhalten Personen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

Wie hoch ist das Sozialgeld?

Die Höhe beim Sozialgeld ist je nach Alter unterschiedlich.
Die Höhe beim Sozialgeld ist je nach Alter unterschiedlich.

Kann das Sozialgeld durch eine Berechnung ermittelt werden? Das ist möglich. Laut § 19 Absatz 1 umfasst das Sozialgeld folgende Leistungen:

  • Regelbedarf
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe

Wie hoch ist der Regelbedarf beim Sozialgeld? In § 23 SGB II sind Besonderheiten beim Sozialgeld festgelegt. Demnach ist die Höhe des Sozialgeldes vom Alter abhängig:

  • Kinder bis sechs Jahren: 237 Euro
  • Kinder zwischen sieben und 14 Jahren: 291 Euro
  • Jugendliche ab 15 Jahren: 311 Euro
  • Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren: 327 Euro
  • Volljährige Angehörige einer Partnerschaft: 368 Euro

Angenommen ein Partner erhält ALG 2 (Hartz 4) und der andere Sozialgeld, so bekommen sie insgesamt einen Regelsatz von 736 Euro. Betragen ihre Kosten für Unterkunft und Heizung 400 Euro, dann beziehen Sie zusammen pro Monat 1136 Euro.

Wer Sozialgeld bezieht, wird nicht wie Hartz-4-Empfänger über das Jobcenter kranken- und pflegeversichert. Der Betroffene muss sich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss, falls der Empfänger von Sozialgeld gesetzlich, freiwillig oder privat kranken- und pflegeversichert ist. Das ist nicht der Fall, sollte die Möglichkeit bestehen, über einen Angehörigen familienversichert zu sein.

Sozialgeld und private Krankenversicherung: Bei einer privaten Krankenversicherung beträgt der maximale Zuschuss im Jahr 2017 341,48 Euro. Bei gesetzlicher bzw. freiwilliger Versicherung erhält der Betroffene den vom ihm zu zahlenden Beitrag als Zuschuss.

Wo können Sie Sozialgeld beantragen?

Der Antrag auf Sozialgeld ist beim Jobcenter einzureichen.
Der Antrag auf Sozialgeld ist beim Jobcenter einzureichen.

Der für den Bezug von Sozialgeld erforderliche Antrag ist beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Es ist in der Regel derselbe Antrag wie für Hartz 4. Die Leistungen werden üblicherweise ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Wenn also der Antrag am 15. des Monats eingereicht wird, erhält der Betreffende Leistungen rückwirkend ab dem 1. des Monats.

Bildnachweise: istockphoto.com/denphumi, fotolia.com/Rynio Productions, fotolia.com/bramgino

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Anneliese meint

    20. Januar 2019 um 11:33

    Mein Sohn ist 100% schwerbehindert + Merkz.: H+G+RF Pflegestufe 3 + Demenz er ist Arbeitsunfähig da
    Imunkrank, der Arzt hat Ihm bereits über 6 Monate Krank geschrieben er soll auch über 4 Wochen in den Urlaub, darf er aber lt. Grundsicherungs -Amt nicht.
    Gibt es eine Möglichkeit eine Zustimmung lt. ärzlicher Bescheinigung zu erhalten. bzw. was ist zu beachten.
    Da der Arzt Urlaub in einem Sonnenland Spanien als sinnvoll hält.

    Danke für Ihre Info

    Antworten
  2. Karin meint

    11. April 2019 um 12:31

    Bin 56 Jahre. Ich bin seit 26 Monaten krankgeschrieben wegen Depression und Panikstörung usw. trotz Reha.
    Ich habe einen K Schein und soll trotzdem mit meinem Lebenslauf zum Amt kommen unter androhung von Sanktionen bei nicht erscheinen. Ich habe totale Angst davor, weil ich denke ich soll zum Amtsarzt und so. Dabei habe ich ja wie gesagt einen Schein. Was wollen die und was kann ich machen?
    Gruß Karin

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. April 2019 um 15:30

      Hallo Karin,

      wenn Sie unsicher sind, ob die Aufforderung des Jobcenters überhaupt in Ordnung ist, sollten Sie sich vorab bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle erkundigen. Weil wir Ihre genaue Situation und auch den Inhalt der Aufforderung nicht kennen, können wir nicht sagen, ob es ratsam wäre, dieser nicht nachzukommen.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Lina G. meint

    20. Oktober 2019 um 3:59

    Ich bin schwanger und habe Risiko.
    Ich bin nach Deutschland angekommen weil meine Versicherung in Mexiko kein Ob Test macht und habe auch Angst in den Behandlungsmethoden..
    Mein Baby ist ganz schwer krank und das ist alles so teuer… ich schaffe das nicht.
    Brauche dringend hilfe.

    Antworten
  4. Kristin meint

    4. März 2020 um 21:41

    Guten Abend… ich bin 18 und habe eine eigene Wohnung. Ich musste meine Schule abbrechen, da ich zu lange krankgeschrieben war und den Stoff nicht nachholen konnte… ich bekomme momentan nur mein kindergeld ca. 200€ und meine Wohnung 33m² kostet komplett 410€… was kann ich beantragen an Gelder?

    Antworten

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