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Aktuelle Seite: Startseite / Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen?

Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen?

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Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen ein harter Schlag. Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) hilft dabei, die erste Zeit finanziell zu überbrücken. Eine Reise wäre genau das Richtige, um die Sorgen für kurze Zeit hinter sich zu lassen. Aber dürfen ALG-1-Empfänger überhaupt Urlaub machen und verreisen?

Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug zusammen­gefasst:

Habe ich einen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug?

Im Gegensatz zu Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keinen Urlaubsanspruch.

Darf ich also bei ALG-1-Bezug gar nicht verreisen?

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Leistungsempfänger nicht verreisen dürfen. Laut der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist eine Ortsabwesenheit unter gewissen Umständen erlaubt.

Brauche ich dafür eine Zustimmung?

Ja. Die Agentur für Arbeit muss dem Arbeitslosengeld-1-Empfänger ihre Zustimmung zur Orstabwesenheit geben.

Dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?
Dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug zusammen­gefasst:
  • Gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug?
    • Wie viel Urlaub steht Ihnen bei ALG-1-Bezug zu?

Gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug?

Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug gibt es nicht. Eine Reise ist oft trotzdem möglich.
Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug gibt es nicht. Eine Reise ist oft trotzdem möglich.

Einmal den Alltag bei einer Reise hinter sich zu lassen, kann dabei helfen, die Akkus wieder aufzuladen. Im Anschluss können Arbeitslose dann wieder voller Tatendrang daran gehen, Bewerbungen zu schreiben und eine neue Arbeitsstelle zu finden. Das ist zumindest die Vorstellung vieler Betroffener.

Wie sieht es jedoch in der Realität aus? Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen oder ist dies verboten? Schließlich müssen Leistungsempfänger den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitslosen an den Werktagen per Post erreichen kann. Im Urlaub wäre das nicht möglich.

Zwar gibt es für ALG-1-Empfänger keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, es besteht für Sie aber durchaus die Möglichkeit, zu verreisen. Hierzu benötigen Sie allerdings die Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Beim Bezug von ALG 1 sollte der Urlaub erst kurz vorher beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine Antragsstellung eine Woche vor Antritt des Urlaubs. Nur so kann der Arbeitsvermittler prüfen, ob Arbeitslose durch die Ortsabwesenheit ein Vorstellungsgespräch verpassen, sich eine Arbeitsaufnahme verzögern könnte oder sie nicht an einer Maßnahme teilnehmen können.

Wie viel Urlaub steht Ihnen bei ALG-1-Bezug zu?

Wie viele Wochen dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?
Wie viele Wochen dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich dürfen ALG-1-Empfänger also Urlaub machen, wenn die Arbeitsagentur ihre Zustimmung gibt. Wie lange darf die Reise aber dauern? Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen Leistungsbezieher höchstens sechs Wochen am Stück ortsabwesend sein.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1 maximal drei Wochen lang ausbezahlt wird. Verreisen Betroffene länger, werden für den restlichen Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt. Dauert der Urlaub sogar mehr als sechs Wochen, so besteht bereits ab dem ersten Tag kein Anspruch auf ALG 1 mehr.

Kehren Arbeitslose aus dem Urlaub zurück, müssen sie dies der Arbeitsagentur schnellstmöglich melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Kürzungen in Form einer Sperrzeit. Waren sie länger als sechs Wochen verreist, müssen sie sich nach Ihrer Wiederkehr erneut persönlich arbeitslos melden. Tun sie dies nicht, haben sie keinen Arbeitslosengeld-1-Anspruch mehr.

Fahren Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub, ohne dafür eine Zustimmung von der Agentur für Arbeit eingeholt zu haben, müssen Sie bereits gezahltes Geld wieder zurückzahlen.

Bildnachweise: depositphotos.com/marvlc, fotolia.com/Christian Perello, fotolia.com/Gordon Bussiek

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Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen?
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. luis c. meint

    20. Dezember 2017 um 19:49

    habe eine frage….. was passiert wenn der urlaub schon gebucht ist und ich arbeitslos werde

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. Januar 2018 um 15:13

      Hallo Luis,

      dies sollten Sie individuell mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Laura meint

    1. März 2018 um 15:07

    Hallo,
    ich habe Frage, hier steht, dass „Kehren Arbeitslose aus dem Urlaub zurück, müssen sie dies der Arbeitsagentur schnellstmöglich melden. “ Wenn ich habe Urlaub z.B. ab 3.03 bis 24.03 (Samstag), muss ich am Montag mich melden oder schon Sonntag? Am Sonntag AA ist geschlossen. Wie ist das? MFG

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 9:42

      Hallo Laura,

      wenn möglich, könnten Sie ja in diesem Fall bereits am Freitag telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen und mitteilen, dass Sie wiederkommen. Dieser wird Ihnen dann sagen, ob es nötig ist, am Montag persönlich vorbeizukommen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Martin meint

        6. Juli 2018 um 18:44

        Ist die telefonische Rückmeldung oder über das eService-Portal das übliche Verfahren oder wird die persönliche Vorsprache erwartet?

        Antworten
        • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

          30. Juli 2018 um 9:53

          Hallo Martin,

          die Arbeitsagentur bietet auf Ihrer Webseite einen Online-Service mit der Aufforderung an, diesen auch zu nutzen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/urlaub-und-umzug

          Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          Antworten
    • Sabine meint

      17. Mai 2019 um 13:57

      Ruf die Servicenummer an.

      Antworten
  3. Sylvana meint

    13. August 2018 um 19:57

    Hallo,
    Ich habe eine Frage…Mit würde gesagt das mir 21 urlaubstage vom Amt 1 zustehen. Werden beim Amt auch Samstag und Sonntag als urlaubstage gerechnet bzw gerechnet werden?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:05

      Hallo Sylvana,

      unserer Kenntnis nach gehören auch Wochenenden und Feiertage zu diesen 21 Tagen dazu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Stefan D. meint

    26. September 2018 um 13:31

    Hallo,

    ich werde ab dem 1.1.19 ALG I beziehen.

    1.
    Ich habe für das Jahr 2019 mehrere Urlaube geplant – das Amt stellt mir allerdings nur begrenzte Urlaubstage zur Verfügung.
    -> kann ich mich dann einfach „beim Amt abmelden“, in der Zeit keine Bezüge beziehen und dann einfach wieder „anmelden“ und meine Leistungen weiterbeziehen – sprich einfach mal 2 Wochen „aussetzen“ und dann von meinem Privatgeld leben?

    2. Gibt es Tipps/Tricks, wie ich einen Bildungsgutschein bekommen kann? Ich würde mich gerne im Jahr 2020 selbstständig machen, möchte aber definitiv eine hohe kaufmännische Weiterbildung machen – sollte ich dies auch gleich am Anfang meinem Berater mitteilen, oder lieber noch etwas warten und dies im Laufe des Jahres tun? Ich möchte keinen Job annehmen, da ich die Fortbildung definitiv machen möchte, diese beginnt allerdings erst im Juli 2019…

    3. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten wir auch im Dezember eine Bonuszahlung – wird diese auf das ALG I angerechnet? Werden hier Bezüge für die Arbeitslosenversicherung abgezigen – sprich, wirkt sich der Bonus auf die Höhe meines Arbeitslosenentgeldes aus?

    Vielen Dank!

    Gruß
    Stefan

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:32

      Hallo Stefan,

      zu 1.: In der Regel müssen Sie das nicht, denn Ihr Hartz-4-Bezug wird automatisch gekürzt, wenn Sie Ihren Urlaub überziehen Vergessen Sie aber nicht, diesen anzumelden.

      zu 2.: Alles zum Thema Bildungsgutschein erfahren Sie hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/bildungsgutschein/

      zu 3.: Bei ALG 1 müssen Sie im Regelfall nicht mit einer Anrechnung solcher Guthaben rechnen, wohl aber bei ALG II.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Mandy meint

        12. Dezember 2018 um 16:09

        Hallo,

        nur zum besseren Verständnis (und für meine eigene Sicherheit): ALG I ist doch nicht Hartz-4, oder? Das wäre doch erst ALG II.

        Antworten
        • Steffy meint

          23. Mai 2019 um 20:37

          Hii

          Eine Frage bekomme von Jobcenter bin Mutter einer tochter bin in Elternzeit muss ich das Amt bescheid geben das ich in den Urlaub fliege oder nicht. Bin ja vermittelbar.

          Antworten
  5. Angela meint

    25. Oktober 2018 um 13:11

    Hallo,
    Bin seit 1.Juli 2017 arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld 1 bis Ende des Jahres. Frage: ich habe im Februar 2018 1 Woche Urlaub mit Absprache vom Arbeitsamt gemacht, der Sonntag wurde als Urlaubstag abgezogen,ist das richtig ?jetzt fliege ich im November 17 Tage in Urlaub. Gibt es dann weniger Arbeitslosengeld wenn das Arbeitsamt diesen genehmigt? Ich habe laut AA nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub. 2017 habe ich gar keinen Urlaub beantragt.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:54

      Hallo Angela,

      da Sie in diesem Fall die drei Wochen Urlaub überschreiten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen für den Mehrurlaub die Bezüge gestrichen werden. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Ihren Sachbearbeiter über den Urlaub zu informieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Nina meint

    14. November 2018 um 5:37

    Guten Morgen,
    ich werde ab dem 1.1.2019 arbeitslos und beziehe dann ALG1. Ich war bereits 2016 für zwei Monate ohne Arbeit und damals auch mit Genehmigung der Agentur für Arbeit 17 Tage im Urlaub. Habe ich jetzt für das Jahr 2019 wieder 21 Tage, oder nur noch 4 Tag Urlaub übrig?
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. November 2018 um 13:51

      Hallo Nina,

      eine Ortsabwesenheit wird für maximal 21 Tage je Kalenderjahr gewährt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. VANESSA meint

    28. November 2018 um 8:59

    Hallo, ich bin ab 01.12.18 arbeitslos gemeldet ALG1, und habe ALG2 ab September bekommen, aufgrund von Zahlungsunfähigleit meines Arbeitsgebers. Ich hatte dieses Jahr noch keinen Urlaub und habe ihn in den letzten Arbeitsjahren immer in der Weihnachtszeit genommen. Stehen mir auch 21 Tage Ortsabwesenheit bzw. Urlaub zu, obwohl ich erst ab September Leistungen bezogen habe?
    Vielen Dank

    Antworten
  8. S. Pollerhoff meint

    28. November 2018 um 10:33

    Guten Tag, ich beziehe Alg 1 und bin momentan in einer Massnahme (Zug um Zug). Ich habe 2 Wochen Urlaub bewilligt bekommen. Jetzt meine Frage muss ich mich in den 2 Wochen auch aktiv bewerben? Danke für die Info

    Antworten
  9. André meint

    16. Januar 2019 um 13:48

    Hallo, wenn man als ALG1 Empfänger keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub hat, warum zahlt man dann im Urlaub während des Bestehen des Arbeitsverhältnis eigentlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. D.h. für mich Versicherungsprämien zahlen ohne eine Gegenleistung im Schadensfall zu erhalten, zu gut Deutsch Versicherungsbetrug von Seiten des Versicherers. Darüber hinaus nennt sich ja die Arbeitslosenversicherung ja „Versicherung“, dann muss ich auch davon ausgehen das hier die selben rechtlichen Grundlagen beachtet werden müssen, wie bei jeder anderen Versicherung. Aber ich Glaube das die Beizeichnung Versicherung hier nur herhalten muss, eigentlich handelt es sich um eine Zwangsabgabe.

    Grüße André

    Antworten
  10. Michaela meint

    24. Januar 2019 um 12:58

    Michaela
    24.01.2019

    Auch ich habe mal ne Frage

    Ich bin seit 24.7.2017 krankgeschrieben , wurde am 9.01.2019 ausgesteuert und musste ich beim AA wieder Arbeitslos melden..da ich weiterhin Krank sein werde …werde ich nicht vermittelt und muss abwarten was der Amtsarzt und die Rentenversicherung sagt .
    Meine Frage : ich möchte in zwei Wochen mir eine Auszeit nehmen und 3 Wochen Urlaub nehmen ,stehen auch mir diese 3 Wochen im Jahr zu ?

    Vielen Dank !

    Antworten
  11. Carsten meint

    25. Januar 2019 um 8:41

    Hallo ich bin seit 7.12.2018 Arbeitsloslos. Bekomme AGL1.
    Habe am 24.1.2019 online den Antrag auf Urlaub gemacht. Vom 9.2.2019 -25.2.2019.
    Bin nicht in einer Maßnahme. Bekomme nur vermittlungsvorschläge per Post.
    Würde das Amt den Urlaub nicht genehmigen wenn die Bewerbungen laufen?
    Oder ist das eine Begründung den Urlaub nicht zu genehmigen?

    Antworten
  12. Marie meint

    14. Februar 2019 um 22:24

    Hallo,
    Ich beziehe ALG1 und ich möchte im Ausland einen Monat eine Yogaausbildung machen, die könnte ich ja versuchen über den Bildungsgutschein gewährleistet zu bekommen oder?
    Dann möchte ich im Anschluss an die Ausbildung aber noch zwei weitere Monate unterwegs sein. Wie händle ich das?
    Würde ich, wenn ich an einer Uni eingeschrieben bin und Studentenstatus habe besser dastehen?

    Antworten
  13. Tomas meint

    3. März 2019 um 19:49

    Hallo,
    bezüglich: abreise länger als sechs Wochen, danach ich wider arbeitslos melden.

    Wie wird die Arbeitslosengeld berechnet?
    Kriege ich die ursprüngliche sume? Oder wird das ziemlich niedrigen?

    Mit freundliche grüßen,

    Antworten
  14. Baume meint

    21. März 2019 um 6:57

    Eine Frage zu Alg 1, wie verhält sich die Sachlage? 3 Wochen Mutter Kind Kur und 2 Wochen Urlaub, gibt es Leistungsfortzahlung? Da ja Kur als Krank gewertet wird bzw Ortsabwesend. Danke vorab

    Antworten
  15. Kim meint

    5. April 2019 um 10:02

    Guten Tag,

    ich wurde für ende Juni gekündigt und fange meine neue Position Mitte August an und würde in der Zeit gern für 3/4 Wochen weg. Da ich bereits einen neuen Job habe und diesen bald unterschreiben werde gibt es die Möglichkeit wegzufahren?

    Danke für die Auskunft

    Antworten
  16. Thomas meint

    20. Mai 2019 um 14:36

    Hallo, meine Freundin bezieht ALG1, seit Januar 2019.
    Sie hat in 2018 bereits einen Urlaub für diesen Mai gebucht, das AA hat den kurzfristig (so wie vorgeschrieben) gestellten Urlaubsantrag nicht genehmigt; es gäbe Gründe dafür.
    Das AA hat meiner Freundin seit Monaten kein Angebot gemacht, sie aber dazu verpflichtet, sich selbst zu bewerben. Dieser Verpflichtung ist sie immer in der geforderten Anzahl nachweisbar (und dem AA gegenüber auch nachgewiesen) nachgekommen.
    Der zuständige „Berater“ oder Vermittler ist offensichtlich nicht bereit, den Urlaubsantrag zu genehmigen.
    Was kann im schlimmsten Falle passieren, wenn meine Freundin ohne Genehmigung ihren Urlaub antritt – es handelt sich nur um eine Woche?
    Vielen Dank für Ihre Information.

    Antworten
  17. Andrej meint

    4. Juni 2019 um 15:17

    Hello,

    Ich bekomme ARG1 seit 03.2019. Ich habe 4 Kinder, und sie haben Sommerferien von ende Juni bis Anfang August. Soll ich trotz dem Bescheid geben bei Agentur, dass ich in diese Zeit mache Urlaub.
    Weil ok, ich verstehe wenn in andere Zeit, aber dass ist 1 Mal im Jahr Sommerferien, und genau in diese Zeit wollte ich auch für Kinder Urlaub machen.

    Antworten
  18. Carsten S. meint

    15. Juni 2019 um 6:27

    Ich bin z. Z. noch im Krankengeld. Bin in der Zeit gekündigt worden weil ich schon seit einigen Jahren ausgefallen bin. Würde aber gerne Urlaub buchen. Bekomme in nächster Zeit noch ne stationäre Rheha. Ausserdem werde ich im laufe der nächsten Monate ein Erbe antreten von dem ich auch den Urlaub finanzieren kann. Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden auch wenn ich garnicht z. Z. und evtl. in Zukunft nicht mehr arbeiten möchte.

    Antworten
  19. Marlies meint

    26. Juni 2019 um 14:56

    Hallo,
    ich bin seit 01.03.2019 ALG I Bezieher, 64 Jahre alt, da ich Single bin, benötige ich mein soziales Umfeld, welches sich nicht an meinen Hauptwohnsitz befindet. Wenn ich verreise, gilt dies als „Ortsabwesenheit“, ich bin nicht im Urlaub und auch nicht krank geschrieben.
    Bin auch bei Ortsabwesenheit zu jedem Zeitpunkt für die ARGE erreichbar.
    Wie kann ich hier eine Regelung finden, denn in der Vergangenheit wurde ich mit „Urlaub“ belastet, obwohl ich weder Urlaub beantragt habe und auch nicht krank geschrieben war.
    Mein Hausarzt hatte mir schriftl. einen Ortswechsel empfohlen, da ich auftanken wollte.
    Ich halte es nicht für sinnvoll, mich krank schreiben zu lassen, denn die ARGE bezahlt 6 Wochen, dann müsste ich Krankengeld beziehen, welches noch geringer ausfallen würde, denn 60% ALG I seiner bisherigen Bezüge ist schon ein Witz . Ich fühle mich vollkommen dem Ermessungsspielraum des ARGE Mitarbeiters ausgesetzt.

    Antworten
  20. Fuat Y. meint

    29. Juni 2019 um 15:01

    Hallo,

    Darf meine Vermittlerin mir meinen urlaub den ich komplett nehmen möchte verweigern?

    Habe alle auflagen erfüllt, war bei allen Terminen und habe mich immer beworben auf die Arbeitsstellen die sie mir gegeben hat.

    Grüße

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      1. Juli 2019 um 14:29

      Hallo Fuat,

      eine Ortsabwesenheit kann abgelehnt werden, sofern diese die Eingliederung in den Arbeitsmarkt behindert.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  21. Reimann meint

    3. Juli 2019 um 11:01

    Hallo,
    beziehe seit 01.01.19 ALG 1
    Möchte nun im Sommer 14 Tage mit meiner Familie in Urlaub fahren.
    Mir ist bewusst, dass es keinen Urlaubsanspruch in dem Sinne gibt, aber das Amt bis zu 3 Wochen Urlaub für ein Kalendajahr bewilligt.
    Nehmen wir an, ich werde NICHT bis zum 31.12.2019 arbeitslos bleiben, sondern noch vorher eine Anstellung und/oder mich selbständig machen…werden mir dann „Urlaubstage“ im nachhinein finanziell abgezogen, weil ich kein komplettes Jahr arbeitslos war?
    Vielen Dank

    Antworten
  22. Ralph meint

    7. Juli 2019 um 17:20

    Guten Tag,
    ich bin am 30.05.2019 auf 30.06.19 gekündigt worden, Arbeitslosengeld wurde genehmigt. Habe der AA meinen Urlaub (22.06.-06.07.) gemeldet. Dass ich eine Genehmigung benötige war mir leider nicht bewusst. Wieder zuhause war prompt der Aufhebungsbescheid im Briefkasten. Was ist nun zu tun?

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  23. Monika meint

    11. Juli 2019 um 20:25

    Hallo, ich beziehe ALG1 und habe am 01.07. einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Dienstsitz ist 300 KM entfernt. Für den Beginn der Arbeit ist Bedingung, dass ich vor Ort wohne. Das späteste Datum zu dem ich antreten muss ist der 01.09. oder, falls ich vorher eine Wohnung habe jederzeit früher. Derzeit befinde ich mich auf eigenen Wunsch mit Bildungsgutschein in einer modularen Fortbildung. Einzige – mündliche -Forderung seitens SB war, dass diese jederzeit gekündigt werden kann, wenn ich Arbeit habe. Der Anbieter macht auch keine Probleme mit Kündigung, die Urlaubsvertretung meines SB verbietet jedoch die Kündigung, ich müsse wie jeder AN nach 17:00 Uhr oder am WE auf Wohnungssuche gehen. Er hat mir mündlich eine Sperre angedroht, falls ich doch kündige. Ich habe trotzdem gekündigt – der Anbieter hatte auch kein Problem damit – und habe Ortsabwesenheit für Wohnungssuche angemeldet, erhalte aber keine Antwort. Für mich ist das reinste Schikane! Was tun?

    Antworten
  24. Andreas meint

    12. Juli 2019 um 19:44

    hallo zusammen ich habe am 11.07.2019 mich arbeitsuchend gemeldet und gebe den antrag die tage ab. ich habe folgendes problem am 12.01.2019 haben mein bester freund und meine lebensgefährtin ein reise gebucht diese auch schon bezahlt ist . ich habe im zeitraum von 09/2017 bis 07/2019 eine ausbildung zum verkäufer gemacht und diese auch erfolgreich bestanden und ich bin davon ausgegangen das ich übernommen werde was leider nicht passiert ist. der flug geht am am 24.08.2019 und zurück komme ich am 07.09.2019 was mach ich wenn die argentur für arbeit mir untersagt bzw. die abwesenheit ablehnt. es wurde keine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen

    Antworten
  25. Nadja meint

    11. August 2019 um 17:36

    Ich werde ab September eine Fortbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit starten. Die Fortbildung findet online statt und ich möchte in dieser Zeit gerne meine Familie im Ausland besuchen. An der Fortbildung werde ich teilnehmen, da diese nur einer virtuellen Anwesenheit bedarf.
    Es handelt sich um einen Zeitraum von ca. 5 Wochen. Wie sind in diesem Fall die Regeln bzgl. der Ortsabwesenheit. Darf ich abwesend sein, obwohl ich die Fortbildung mache?

    Antworten
  26. Nabil meint

    11. August 2019 um 21:51

    Was is wenn ich 30 Tag Urlaub gebucht hab, bekomme ich Problem beim Arbeitslosigeld Hatz4

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. August 2019 um 14:33

      Hallo Nabil,

      Hartz-4-Empfänger dürfen maximal 21 Tage ortsabwesend sein. Andernfalls werden die Leistungen eingestellt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  27. Vanessa meint

    22. August 2019 um 11:28

    Hallo,
    ich bin seit kurzem arbeitslos, aktuell aber noch in der Sperrzeit wegen eigener Kündigung. Nach meinem Beratungstermin vor Ort bin ich nun etwas verwirrt, was die „Ortsabwesenheit“ und die Meldung dessen angeht. Vorallem aus versicherungstechnischen Schutz bin ich nun etwas verwundert und konnte bisher online keine guten Angaben zu meinem Fragen finden. Da ich auch oft zum Sport mal für einen oder 2 Tage unterwegs bin, oder einen halben / ganzen Tag ohne Übernachtung in umliegenden Orten verbringe (wo ich theoretisch auch per Laptop mich bewerben kann), möchte ich für den Fall der Fälle gut beraten und informiert sein, inwieweit meine Krankenversicherung gilt.

    Vielleicht könnt ihr mir einige Fragen dazu beantworten:

    1) Stimmt es, dass wenn ich mich nicht / zu kurzfristig melde und trotzdem ortsabwesend bin mein Krankenversicherungsschutz aufgehoben ist?

    2) ab welchem Zeitraum gilt die OA? Bspw. muss ich mich auch melden wenn ich einen Tagesausflug mache ohne Übernachtung? Was wäre bei einer Übernachtung?

    3) ab welcher Entfernung gilt die OA? Bspw. ich übernachte im 20km / 50km Entfernung, im gleichen Ort aber be Freunden etc.

    4) Für denn Fall dass (2) gilt: ich bin einen Tag spontan in den Bergen zum Sport, habe dies aber zu kurzfristig gemeldet, also noch keine Rückmeldung und verletze mich, bin ich trotzdem krankenversichert?

    5) Für den Fall dass man abends verreist für ein paar Tage und morgens wieder ankommt, gelten die Anreisetage auch als meldepflichtig, obwohl ich an diesem zum größten Teil ortsanwesende bin?

    Danke euch für die Hilfe!

    Antworten
  28. Olli meint

    10. September 2019 um 14:01

    Hallo,

    aktuell komme ich aus dem Krankengeld und wurde nach 18 Monaten ausgesteuert, dies Anfang August 2019
    In meinem Fall habe ich dem Arbeitsamt meine Mittellosigkeit & Hilflosigkeit kund getan und in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass ich bis zur Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht an meinem Heimatort sein kann, sondern die Zeit in Obhut meiner Eltern an einem anderen Ort verbringen muss.

    Heute erhielt ich einen Anruf von der Agentur, dass meine Abwesenheit dazu führt, dass mir das ALG I für die Zeit der Abwesenheit nicht bewilligt werden kann.
    Ich kämpfe nun über einen Monat um mein ALG I, bin mit der Miete im Rückstand, habe kein Geld für Essen etc.

    Antworten
  29. Annett meint

    16. September 2019 um 15:08

    Was sind denn 21 Tage. Der Hinflug ist Donnerstag und der Rückflug auch. Das sind bei Reisen – 3 Wochen. Entspricht das denn auch die 3 Wochen-Definition des Amtes?

    Antworten
  30. Irene meint

    1. Oktober 2019 um 15:14

    Hallo zusammen,

    Ich bin seit 01.03.2019 ALG 1 Empfänger und seit 01.09.2019 in Weiterbildung, die geplant bis 28.02. 2020 läuft.
    1. Heißt es, dass ich für 2019 und 2020 in gesamt 42 Urlaubsanspruch habe?
    2. Kann ich / darf ich meine 2019 Urlaubsanspruch hinein in der neue Jahr 2020 nehme ohne sie verkürz/verkappt wird?
    z.B. Ich möchte vom 20.12.2019 bis 09.01.2019 meine Jahr 2019 – 21 Tage Urlaubsanspruch nehmen.
    Ist das möglich?
    3. Gibt es einfluss zu den Jahr 2020 (21 Urlaubsanspruch)?

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