Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen?

Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug zusammen­gefasst:

Habe ich einen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug?

Im Gegensatz zu Menschen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keinen Urlaubsanspruch.

Darf ich also bei ALG-1-Bezug gar nicht verreisen?

Allerdings bedeutet dies nicht, dass Leistungsempfänger nicht verreisen dürfen. Laut der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist eine Ortsabwesenheit unter gewissen Umständen erlaubt.

Brauche ich dafür eine Zustimmung?

Ja. Die Agentur für Arbeit muss dem Arbeitslosengeld-1-Empfänger ihre Zustimmung zur Ortsabwesenheit geben.

Gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug?

Dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?
Dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen ein harter Schlag. Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) hilft dabei, die erste Zeit finanziell zu überbrücken. Eine Reise wäre genau das Richtige, um die Sorgen für kurze Zeit hinter sich zu lassen. Aber dürfen ALG-1-Empfänger überhaupt Urlaub machen und verreisen?

Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug gibt es nicht. Eine Reise ist oft trotzdem möglich.
Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei ALG-1-Bezug gibt es nicht. Eine Reise ist oft trotzdem möglich.

Einmal den Alltag bei einer Reise hinter sich zu lassen, kann dabei helfen, die Akkus wieder aufzuladen. Im Anschluss können Arbeitslose dann wieder voller Tatendrang daran gehen, Bewerbungen zu schreiben und eine neue Arbeitsstelle zu finden. Das ist zumindest die Vorstellung vieler Betroffener.

Wie sieht es jedoch in der Realität aus? Dürfen ALG-1-Empfänger Urlaub machen oder ist dies verboten? Schließlich müssen Leistungsempfänger den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitslosen an den Werktagen per Post erreichen kann. Im Urlaub wäre das nicht möglich.

Zwar gibt es für ALG-1-Empfänger keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, es besteht für Sie aber durchaus die Möglichkeit, zu verreisen. Hierzu benötigen Sie allerdings die Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Beim Bezug von ALG 1 sollte der Urlaub erst kurz vorher beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine Antragsstellung eine Woche vor Antritt des Urlaubs. Nur so kann der Arbeitsvermittler prüfen, ob Arbeitslose durch die Ortsabwesenheit ein Vorstellungsgespräch verpassen, sich eine Arbeitsaufnahme verzögern könnte oder sie nicht an einer Maßnahme teilnehmen können.

Wie viel Urlaub steht Ihnen bei ALG-1-Bezug zu?

Wie viele Wochen dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?
Wie viele Wochen dürfen Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich dürfen ALG-1-Empfänger also Urlaub machen, wenn die Arbeitsagentur ihre Zustimmung gibt. Wie lange darf die Reise aber dauern? Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen Leistungsbezieher höchstens sechs Wochen am Stück ortsabwesend sein.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1 maximal drei Wochen lang ausbezahlt wird. Verreisen Betroffene länger, werden für den restlichen Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt. Dauert der Urlaub sogar mehr als sechs Wochen, so besteht bereits ab dem ersten Tag kein Anspruch auf ALG 1 mehr.

Kehren Arbeitslose aus dem Urlaub zurück, müssen sie dies der Arbeitsagentur schnellstmöglich melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Kürzungen in Form einer Sperrzeit. Waren sie länger als sechs Wochen verreist, müssen sie sich nach Ihrer Wiederkehr erneut persönlich arbeitslos melden. Tun sie dies nicht, haben sie keinen Arbeitslosengeld-1-Anspruch mehr.

Fahren Sie beim Bezug von ALG 1 in den Urlaub, ohne dafür eine Zustimmung von der Agentur für Arbeit eingeholt zu haben, müssen Sie bereits gezahltes Geld wieder zurückzahlen.

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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