Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht

FAQ: Rechner für aufstockende Leistungen

Wie kann ich berechnen, ob mir aufstockende Leistungen zustehen?

Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen eine Aufstockung durch Bürgergeld zusteht.

Welche Faktoren sind für den Leistungsanspruch wichtig?

Welche Faktoren darüber entscheiden, ob Ihnen aufstockende Leistungen zustehen, lesen Sie hier.

Wie kann ich aufstockende Leistungen beantragen?

Wollen Sie bei Bezug von Bürgergeld eine Aufstockung beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Bürgergeld-Aufstockung: Ansprüche kostenlos berechnen lassen

© by brutto-netto-rechner.info

Haben Sie Anspruch auf eine Bürgergeld-Aufstockung? Der Rechner zeigt es Ihnen!

Viele Geringverdiener müssen ihren Lohn aufstocken. Ein spezieller Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Anspruch ist.
Viele Geringverdiener müssen ihren Lohn aufstocken. Ein spezieller Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Anspruch ist.

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die zwar erwerbstätig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Sogenannte Geringverdiener finden sich besonders häufig im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe, unter Transport- und Lagerarbeitern sowie Reinigungskräften. Und auch viele Selbstständige sind von diesem Problem betroffen.

Was viele Betroffene nicht wissen: Bürgergeld wird nicht nur an arbeitslose Personen ausbezahlt. Ist jemand erwerbstätig, hat jedoch ein zu geringes Einkommen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, können ggf. aufstockende Bürgergeld-Leistungen beantragt werden.

Geringverdiener, etwa aus dem Einzelhandel, können ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld aufstocken. Ein Rechner ermittelt, was Betroffenen zusteht.
Geringverdiener, etwa aus dem Einzelhandel, können ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld aufstocken. Ein Rechner ermittelt, was Betroffenen zusteht.

Im Vorhinein möchten viele Antragssteller natürlich erfahren, wie hoch die zusätzlichen Leistungen ausfallen. Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben, da viele verschiedene Faktoren die Berechnung beeinflussen. Doch Sie haben die Möglichkeit, die Bürgergeld-Aufstockung mit dem Rechner, den Sie oben auf dieser Seite finden, zu berechnen. Was dabei zu beachten ist und wie Sie den Rechner für aufstockendes Arbeitslosengeld bedienen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Die grundlegenden Regelungen zu den Leistungen vom Jobcenter sind im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) festgelegt. In § 7 finden sich Informationen darüber, welche Personen als Leistungsberechtigte gelten. Unter anderem müssen die Betroffenen hilfebedürftig sein. Dieser Begriff wird in § 9 Abs. 1 SGB II näher definiert:

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Demnach haben auch Personen, die zwar erwerbstätig sind, ihren Lebensunterhalt jedoch trotzdem nicht ausreichend decken können, einen Anspruch darauf, Bürgergeld-Leistungen zu erhalten.

Wann dies jedoch genau der Fall ist, muss für die potentiellen Aufstocker mit einer Berechnung durch das Jobcenter geprüft werden.

Benötigen Sie einen ersten Überblick darüber, ob Ihnen eine Aufstockung mit Bürgergeld zusteht? Ein Rechner kann hierbei hilfreich sein. Dieser berücksichtigt alle Einflussfaktoren und kann so feststellen, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht.

Sind Sie sich unsicher, ob der Bescheid vom Jobcenter wirklich richtig ist? In manchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass bei der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen Fehler gemacht wurden. Sie können ergänzendes Bürgergeld mit einem Rechner bestimmen und das Ergebnis dann mit Ihrem Bescheid vergleichen. Haben Sie Fragen über Abweichungen, sollten Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbaren.

Berechnung der Aufstockung mit Bürgergeld: Welche Faktoren sind entscheidend?

Möchten Sie die Höhe der Hartz-4-Aufstockung mit dem Rechner bestimmen, ist anzugeben, ob Sie Kinder haben.
Möchten Sie die Höhe der Aufstockung mit dem Rechner bestimmen, müssen Sie angeben, ob Sie Kinder haben.

Wie hoch fällt die Aufstockung aus? Ganz vereinfacht lässt sich sagen: Wenn Personen, die ihren Lohn aufstocken, die Leistungen berechnen lassen, wird überprüft, wie viel Geld diese zur Verfügung hätten, wenn sie nicht erwerbstätig wären. Liegt ihr Einkommen unter diesem Betrag, wird die Differenz zum Arbeitslosengeld als Aufstockungsleistung ausbezahlt.

Die Aufstockung mit Bürgergeld soll sicherstellen, dass Erwerbstätige auch mit einem geringen Einkommen mehr Geld zur Verfügung haben, als Personen, die keiner Arbeit nachgehen. Aus diesem Grund gibt es den sogenannten Freibetrag. Ein bestimmter Teil des Einkommens wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wird die Höhe der Aufstockung mit einem Rechner bestimmt, muss dieser Freibetrag berücksichtigt werden.

Außerdem muss ein für die Ermittlung der Höhe der Aufstockung verwendeter Rechner viele weitere Faktoren beachten. Einflussgrößen sind nicht nur die Höhe des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit, sondern auch andere Formen von Einkünften, wie etwa die folgenden Posten:

  • Kindergeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltszahlungen
  • Kapitaleinkünfte

Wird die Aufstockung durch Bürgergeld per Rechner ermittelt, müssen außerdem Mehrbedarfe – wie beispielsweise für Alleinerziehende, Schwangere ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche oder bei Behinderung – sowie das Vermögen des Antragsstellers berücksichtigt werden. Zusätzlich sind die Einkommensverhältnisse der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Leistungsbezieher lebt, ausschlaggebend, wenn Bürgergeld-Aufstocker Leistungen berechnen lassen.

So bedienen Sie den Bürgergeld-Rechner, um die Aufstockung zu ermitteln

Mit nur wenigen Klicks können Sie aufstockendes Hartz 4 berechnen lassen.
Mit nur wenigen Klicks können Sie aufstockendes Bürgergeld berechnen lassen.

Möchten Sie die Höhe der Bürgergeld-Aufstockung mit dem Rechner ermitteln, den Sie oben auf dieser Seite finden, müssen Sie einige wichtige Angaben machen. Nur wenn sie diese korrekt eintragen, können Geringverdiener die Aufstockung mit dem Rechner relativ genau nachvollziehen.

Aufstocker müssen beim Rechner zunächst Angaben zu ihrer Lebenssituation machen. Hierzu gehört, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner leben. Dies ist wichtig, da volljährige Partner einer solchen Gemeinschaft nicht den gleichen Regelsatz beim Arbeitslosengeld erhalten wie alleinstehende und allein lebende Personen. Und dieser Regelsatz ist eine der Einflussgrößen, die für Bürgergeld-Aufstocker vom Rechner berücksichtigt werden muss.

Außerdem ist anzugeben, ob Sie schwanger sind oder spezielle Nahrungsmittel benötigen. Ist dies der Fall, wird ein Mehrbedarf gewährt – die ausgezahlte Leistung fällt also höher aus.

In einem nächsten Schritt müssen Sie, angeben, wie viele Kinder Sie haben, wie alt diese sind und wie hoch das Ihnen ausgezahlte Kindergeld ist. Dieses wird als Einkommen angerechnet und deshalb, wie auch beim Arbeitslosengeld, bei der Berechnung berücksichtigt.

Der letzte Schritt, wenn Sie aufstockende Bürgergeld-Leistungen mit dem Rechner feststellen möchten, liegt darin, Ihre monatlichen Ein- und Ausgaben einzugeben. Zu den Ausgaben gehören die Posten Kaltmiete, Neben- und Heizkosten. Bei den Einnahmen ist sowohl Ihr Bruttoverdienst – also der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – als auch der monatliche Nettolohn in Euro einzutragen.

Haben Sie alle erforderlichen Werte eingetragen, um mit dem Bürgergeld-Rechner die Aufstockung zu ermitteln, erhalten Sie eine Auflistung Ihrer Angaben. Der errechnete monatliche Bedarf, anrechenbare Einkünfte sowie der Ihnen zustehende Freibetrag werden aufgeführt. Schließlich finden Sie ganz unten die voraussichtliche Höhe der Aufstockung, die vom Rechner festgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Werte, die Sie für die Aufstockung durch Bürgergeld mit dem Rechner ermitteln, nur eine erste grobe Einschätzung bieten können. Welche Leistungen und wie viele Euro Sie genau erwarten können, wird Ihnen vom Jobcenter mitgeteilt. Denken Sie außerdem daran, dass Ihr Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (58 votes, average: 4,17 out of 5)
Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

79 Gedanken zu „Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht

  1. Jay

    Hallo ich verdiene 1050€ Brutto und Netto sind es 830€. Ich würde gerne eine Wohnung beziehen die allerdings 560€ warm kostet. Das ist momentan das billigste Angebot hier. Durch die Berechnung kamen Zweifel auf ob mir wirklich dann noch 404€ zustehen??

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jay,

      Ihnen steht nicht immer sofort der volle Regelsatz zu, wenn Sie aufstocken, sondern die Differenz zum Regelbedarf, sollten Sie diesen nicht selbst stemmen könne, zzgl. der Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Ronny

    Hallo,

    muss ich bei „Berücksichtigung von Kindern“ mein Kind angeben, wenn das Kind bei der leiblichen Mutter lebt, und ich Unterhalt für mein Kind zahle?

    MfG Ronny

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ronny,

      im Rechner müssen Sie das Kind in diesem Fall nicht angeben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Franziska

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage , ich lebe mit meinen 2 kindern alleine in eine Bedarfsgemeinschaft . Unterschreibe am Donnerstag meinen Arbeitsvertrag auf teilzeit und würde 1025 euro verdienen und beginne im August 2018. Wir ziehen in eine neue Wohnung die größer ist aber billiger und vom Rahmen her passt. Ich habe Umzugskosten und Kaution beantragt allerdings schon anfang des Jahres die mir bewilligt wurden. Nun meine Frage , im rechner oben steht , dass ich eine aufstockung von 324 euro bekommen würde, was auch echt gut ist, aber wie sieht es mit meinen umzugskosten sowie mit den Übernahmekosten der Miete aus ( wird ein Teil übernommen , oder muss ich alles alleine bezahlen ? ) und sowie meine Umzugskosten. Werden die nun abgelehnt weil ich in Teilzeit arbeite ?

    Mit freundlichen grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Franziska,

      das können wir nicht beurteilen, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Grundsätzlich sind diese Leistungen aber auch möglich, wenn Sie aufstocken.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Barbara

      Ich habe eine Frage bekomme 1000 Euro Verdienst …Beiträge gehen noch ab davon …lebe allein bezahle Miete 390 Euro warn …bekomme ich die vom Amt bezahlt? Lg

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Barbara,

        erkundigen Sie sich bitte direkt beim zuständigen Sachbearbeiter. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, können wir nicht beurteilen.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Kerstin S.

    Wie lange werden eltern mit ihrem Gehalt angerechnet?mein Kind hat die zweite Lehre als Friseurin abgeschlossen.sie ist 21 jahre und hat eine eigene Wohnung.sie zahlt ihre Miete allein.nach Beendigung der Lehre hat sie 1200 brutto zur Verfügung.miete allein schon 340 euro.hat sie Anspruch auf Aufstockung vom Amt?Oder bleibt alles weiterhin bei den Eltern hängen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kerstin,

      in aller Regel sind die Eltern nur verpflichtet, den Kindern eine abgeschlossene Berufsausbildung zu finanzieren. Eine Aufstockung wäre also in Ihrem Fall denkbar.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Dirk K.

    Hallo,
    ich habe eine sozialversicherungspfplichtige Arbeit, muß aber aufstocken. Zusätzlich habe ich noch einen 450 €-Job. Meine Frage ist nun, wieviel Prozent des Einkommens aus dem Minijob darf mir das Jobcenter anrechnen?

    Beste Grüße
    Dirk K.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dirk,

      vom Zuverdienst können Sie 100 € komplett behalten, vom Rest bis zu einem Betrag von 1000 € nur 20 %.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Birgit B.

    Hallo,ich bin seid 2011 krank geschrieben und seid heute habe ich erfahren das ich demnächst eine teilweise Erwerbsminderung erhalte.Meine Frage für Miete und andere Leistungen kann ich da eine Aufstockung beantragen.Mit frdl. Grüßen Birgit B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Birgit,

      haben Sie eventuell Anspruch auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder auf eine Erwerbsminderungsrente?

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Meike

    Hallo,
    mein Freund,welcher auch Hauptverdiener war,hat sich von mir getrennt.Er hat die gemeinsame Wohnung,also wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben,einfach gekündigt.Da ich alleinerziehend mit Kind ( 8 Jahre ) bin,finde ich nicht so schnell eine neue Wohnung.

    Ich war heute beim Jobcenter und wollte eine Aufstockung beantragen,Diese haben mirt gesagt,mir steht keine zu weil ich zuviel verdiene.

    Ich verdienen als Altenpflegerin 1.000,- netto im Monat,bin alleinerziehend,meine Tochter ich 8 Jahre.
    Die derzeitige Wohnung kostet Warm 700,- EUR im Monat

    Meine Frage :

    1. Muss das Amt die Miete befristet natürlich für mich bezahlen bis ich eine neue Wohnung gefunden habe da die jetzige ich natürlich alleine nicht zahlen kann.

    2. Habe ich Anspruch auf Aufstockung und kann mir das Amt die vorrübergehende Zahlung der Miete verwehren?

    MfG Meike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Meike,

      in der Regel werden nicht angemessene Kosten vom Jobcenter solange berücksichtigt, bis ein angemessener Zeitraum verstrichen ist, in dem Sie eine günstigere Wohnung hätten finden können. Deshalb wird in der Regel für einige Monate Ihre Miete weiter übernommen.
      Zur zweiten Frage: Klären Sie den Sachverhalt mit Ihrem Sachbearbeiter und schildern Sie ihm auch, dass Sie die gesamte Miete selbst übernehmen müssen. Da noch Unterhalt etc. mit einberechnet werden müssen, können wir keine pauschale Aussage darüber treffen, ob Sie einen Anspruch auf Aufstockung haben.

      Wenn Sie Zweifel an der Entscheidung des Jobcenters haben, können Sie sich bei einem Anwalt individuelle Rechtsberatung suchen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Kruck

    Hallo…
    Ich habe auf 400€basis gearbeitet und hartz4 erhalten…
    Ich habe 2 Kinder: 15 J. + 5J.
    bekomme für beide Kindergeld
    für die ältere 310 € Unterhalt und für die kleine 140€ Unterhaltsvorschuß…
    Meine Miete 300kalt + 120Nebenkosten
    Heizkosten 45€…
    JETZT habe ich eine Teilzeitstelle und verdiene ca.870€brutto was ca. 670€ netto ist…
    mir wurde gesagt ich soll Wohngeld beantragen ohne das sie wußten wieviel ich nun verdiene und ich würde kein hartz4 mehr bekommen…
    (?)(?)(?)
    da würde ich ja weniger zur Verfügung haben wie bei hartz4 !!!
    Ich müßte dann auch GEZ selber bezahlen und Busticket für mich und meine Tochter wäre dann ohne Vergünstigung (!)…
    das kann doch nicht richtig sein (!)
    Wird das Unterhaltsgeld zu meinem Einkommen dazu addiert ???
    Was bleibt da noch übrig für dwn Einkauf und Kleidung für meine Kinder ???
    Laut Wohngeldrechner erhalte ich gerademal ca. 45 € im Monat…
    bei ca. 670Einkommen + 45Wohngeld
    = 715 €
    davon muß ich nun Miete 420€, Stromkosten 40€, Heizkosten 45€
    = 505 € (+GEZ 17)(+ Mehrkosten Bus 45)
    = 567 € Ausgaben
    dann bleiben max. 148€ übrig (!)
    wovon ich nun den Einkauf und alles bezahlen muß !!!!!
    Wie soll das gehen ???
    Ich bin alleinerziehend und erhalte selber auch kein Unterhalt…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. SteRo

    Hallo,

    mein Freund arbeitet in Teilzeit (20 Std/Woche) für den Mindestlohn (er hatte bereits 2 Bandscheibenvorfälle – beide operiert- und kann nicht mehr als 4 Std pro Tag arbeiten). Um überhaupt irgendwie „überleben“ zu können stockt er deshalb über die Pro Arbeit auf. Die ganze Zeit war alles okay. Jetzt plötzlich wollen sie ohne ersichtlichen Grund nicht mehr zahlen und verlangen, dass er Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Da er aber noch mind. 2 Jahrzehnte arbeiten gehen muss, beläuft sich diese „Rente“ auf vllt 100 € zusätzlich zu seinem Gehalt…
    Mal abgesehen davon, dass ein Erwachsener Mensch davon allein nicht leben kann, kommt noch hinzu, dass wir in ca 3 Wochen Eltern werden. Ich bin Studentin und deshalb auch nicht gerade gut betucht. Wir leben nicht zusammen (um Geld zu sparen, wohne ich bei meinen Eltern während der Studienzeit) und wir sind auch nicht verheiratet. Ihm wurde vom Amt gesagt, dass das Kind keine Rolle in seinem Leben spielt weil wir ja eben weder verheiratet noch zusammenlebend sind. Wir haben aber vor, nach der Entbindung das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind zu beantragen. Hat er dann dadurch ein Recht auf Unterstützung vom Amt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      damit das Jobcenter auch für das Kind zahlt müssen Sie entweder zusammenziehen oder Ihr Freund muss an einigen Tagen in der Woche (mind. 12 Stunden) die Betreuung und Erziehung des Kindes in seinem Haushalt bewerkstelligen. Nur dann kann beispielsweise eine temporäre Bedarfsgemeinschaft gebildet werden. Sie sollten sich bei der Pro Familia oder der Caritas bezüglich weiterer Leistungen beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Katharina

    Hallo. Ich bin 24 mein Partner 28. Ich möchte demnächst umziehen in eine 3raum Wohnung ca 63 qm. Verdiene um die 940 netto. Weiß nun nicht ob mein Partner zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich arbeitslos ist oder gleich einen neuen Job findet, zudem wir gern zusammen ziehen würden, ich aber nicht weiß ob mir dann trotz alle dem eine Aufstockung zusteht. Müsste er sich woanders melden oder muss er im Mietvertrag mit drin stehen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katharina,

      ein Jahr lang können Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden. Dann wird Ihnen gegenseitig nichts angerechnet. Der Mietvertrag oder ein Untermietvertrag sollte allerdings auch Ihren Freund enthalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Anja K.

    Hallo,

    ich bekomme Wohngeld, kann ich auch Aufstockung beantragen??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      der Bezug von Wohngeld schließt den Bezug von ALG 2 aus.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Christine

    Hallo ich verdiene brutto 910€ und netto 700€ ca. In Teilzeit.Mein Sohn (22) lebt bei mir und geht Vollzeit arbeiten hat brutto etwa 1400€ und netto 1100€ so in etwa. Er gibt 500€ monatlich an mich ab. Kann ich trotzdem aufstockendes Alg2 beantragen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christine,

      beantragen können Sie grundsätzlich alles. Ob es vom Jobcenter genehmigt wird, muss anhand Ihrer Angaben überprüft werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Hans-Werner G.

    Hallo, ich bin derzeit noch im Alg1 drin. Dieses läuft in Kürze aus. Zeitgleich fange ich eine Teilzeitstelle an. Hierbei verdiene ich rund 930€ brutto. 740€ netto. Meine Mutter, bei der ich wohne, bekommt eine Rente von ca. 790€. Wie sieht es da mit der Aufstockung aus? Wird die Rente von meiner Mutter bei mir angerechnet? Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hans-Werner,

      nein, die Rente Ihrer Mutter wird Ihnen nicht angerechnet, da Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Ob Ihnen eine Aufstockung zusteht, können Sie beim zuständigen Jobcenter ermitteln lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Hans-Werner G.

        Noch eine Frage: Wenn mein Lohn durch das Jobcenter aufgestockt wird, ist diese Aufstockung Steuer- und Abgabepflichtig? Oder ist der Betrag komplett frei? (Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.)

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Hans-Werner,

          es sind keine zusätzlichen Abgaben von der Aufstockung zu zahlen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Jaqueline

    Ich bekomme BAföG. Wird dieses als Einkommen angerechnet? Wenn ja- gebe ich die Summe bei dem NettoEinkommen an?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jaqueline,

      dieses können Sie unter dem Punkt „Einkommen“ angeben. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4, wenn Sie BAföG beziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Kerstin H.

    EK alle Unterlagen abgegeben 30 Stundenwoche steht mir ein Bescheid zu? Hotline sehr unfreundlich mir wurde gesagt nein.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kerstin,

      wenn Sie einen Antrag auf Hartz 4 stellen, erhalten Sie entweder einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Vanessa

    Wir sind 24 und 27 Jahre alt. Ich bin schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 28.02.18 ausläuft. Ich würde dann in Elternzeit gehen wollen (errechneter ET 1.12.17, somit wäre meine Mutterschutzfrist Ende Januar zuende. Den letzten Monat würde ich meinen Resturlaub in Anspruch nehmeb wollen) – sprich ab 01.03.18. Während der Elternzeit steht mir ALG1 nicht zu, der Partner ist Student und erhält keinerlei Leistungen (wird von seinen Elternzeit finanziert, da Bafög abgelehnt, Eltern verdienen zuviel – Taschengeld ca. 200€ im Monat). Im Moment leben wir noch mit im Haus der Eltern, um Miete zu sparen. Wenn das Kind dann da ist, müssen wir allerdings ausziehen(haben dann ja unsere eigene Familie). Wohnkosten würden sich auf ca. 500€ Kaltmiete und 200€ Nebenkosten mit Heizkosten belaufen (3-4 ZKB, wir suchen gerade). In der Elternzeit würde ich ca 850-900€ im Monat Elterngeld erhalten (Nettoverdienst der letzten 12 Monate durchschnittlich 1400€). Von meinem Elterngeld könnten wir also grade mal die Miete mit Strom/Internet/Telefon tragen. Dazu kommen bei mir aber noch Kreditraten für’s Auto (200€) und Versicherungsbeiträge (Haftpflicht, Riester, Berufsunfähigkeit etc. – ca. 200€ mtl). Seine Versicherungsbeiträge werden ja von den Eltern getragen bzw. ist er familienversichert. Wir sind nicht verheiratet. Würde gerne wissen, ob es sich dann lohnt einen Antrag zu stellen. Sein Mietanteil könnte evtl noch von den Eltern übernommen werden (ca. 300-400€), allerdings hätten wir dann zsm nach Abzügen meiner ganzen Versicherungsbeiträge (900 Elterngeld – 200 Versicherungen – 200 Kreditraten – 400 mein Mietanteil) 192 Kindergeld + sein „Taschengeld“ 200 und 100, die bei mir verbleiben (wovon aber noch Handykosten getilgt werden) knapp 500€ im Monat für einen 3-Personen-Haushalt. Er kann keine Leistungen beantragen, da seine Eltern für ihn aufkommen müssen während des Studiums.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Vanessa,

      sofern das Elterngeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie außerdem Wohngeld beantragen. Wenden Sie sich am besten an das Jugendamt oder die Pro Familia. Die Beratungsstellen können Ihnen genau erklären, welche Leistungen Ihnen und Ihrem Partner zustehen und was Sie beantragen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Kathrin D.

    Ich würde gerne wissen ob mir eine aufstockung übeehaupt zusteht

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kathrin,

      dazu liegen uns leider nicht genügend Informationen von Ihnen vor. In den Rechner oben können Sie allerdings alles Wichtige angeben und berechnen lassen, ob Sie aufstockend Hartz 4 erhalten oder nicht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Ingo

        Hallo,

        Ich bin alleinstehend und verdiene 1130 brutto, was ca 900 netto entspricht.
        Steht mir eine Aufstockung zu und wenn ja in welcher Höhe?

        Danke!

  18. Fr tubi

    Bin leider wegen Erkrankung Erwerbsunfähig geworden daher beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente jetzt 1091€ zusätzlich erhalte ich Aufstockung zum Lebensunterhalt von 250€. … alleinerziehende Mutter
    Habe 2 Kinder eine 16und 17 jahren
    Einer meiner Kinder ist schwerbehindert 100%schwebehindertenaussweiss er erhält blindengeld seit einigen Monaten zusätzlich habe ich pflege Grad beantragt das zu gestimmt wurde …hat ein pflegegrad von 2 erhalten
    Habe dem Amt die blindengeld Bestätigung eingereicht dies wird wohl nicht angerechnet
    Meine Frage ist das pflegegeld was ich bekomme muss ich dem Amt vorzeigen
    Bekomme ich trotzdem weiter Aufstockung oder entfällt dies
    Liebe Grüße tubi

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      das Pflegegeld darf nicht auf ALG 2 angerechnet werden. Sie müssten dementsprechend weiterhin aufstockende Leistungen erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Nicole

    Hallo. Bekommt man auch Aufstockung wenn man Wohngeld bekommt?? Ich verdiene nur ca 1080,Euro netto und habe einen Sohn von 4 jahre und bekomme Unterhalts Vorschuss..LG Nicole g .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      ein Anspruch auf Aufstockung kann für Eltern mit einem Kind bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 1.500 Euro bestehen. Allerdings schließen sich Wohngeld und aufstockende Hartz-IV-Leistungen regelmäßig gegenseitig aus.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Sameh

    Hallo, wir sind eine 4köpfige Familie, ich bin allein verdiene , verdiene 850€ netto ( 1100€ brutto Steuer Kl. 3) Miete 815€ plus Heizung und Strom, im Falle der Aufstockung von ALG2 wird meine Frau (Hausfrau) beeinflusst? Wird der Jobcenter sie dringen zu arbeiten oder ähnliches? Danke im vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sameh,

      da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird auch Ihre Frau normalerweise dazu aufgefordert, sich einen zumutbaren Job zu suchen. Denn jeder Erwerbsfähige in einer Bedarfsgemeinschaft muss sich normalerweise im Rahmen seiner Möglichkeiten daran beteiligen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. only

    ich verdiene 1064€ meine Miete ist 330 inkl. heitz und Nebenkoste . warm Wasser geht über Strom. steht mir eine Aufstockung zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo only,

      ob Sie aufstockend Hartz 4 erhalten können, ist davon abhängig, ob Ihnen mehr Geld zur Verfügung stünde, wenn Sie nur Hartz 4 beziehen und nicht zusätzlich arbeiten würden. Informieren Sie sich diesbezüglich beim Jobcenter in Ihrer Nähe.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. JürgenW

    Zur HartzIV-Aufstockung gibt es meines Wissens noch ein paar mehr Beträge, die vom Jobcenter berücksichtigt werden (müssen?). Diese vermisse ich im Aufstockungs-Rechner. So z. B.:
    Pauschale für angemessens priv. Versicherungen
    Fahrtkosten (PKW oder ÖPNV)
    Werbungskostenpauschale
    Zusatzbeitrag zur gesetzl. Krankenversicherung (Höhe je nach Krankenkasse)
    Unterhalt (falls rechtskräftiger Unterhaltstitel vorhanden ist).
    Ist es so, dass die diese Beträge berücksichtigen müssen?
    Gibt es irgendwo einen Rechner, wo man das alles eingeben kann?
    Danke und herzliche Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jürgen,

      grundsätzlich können diese Beiträge berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Dies ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig und muss individuell nach der Antragstellung überprüft werden. Leider können wir Ihnen keinen Rechner dazu anbieten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Gab O.

    Darf meine 16jährige Tochter nach Aufstockung meines geringen Einkommens (800€ Netto) einen Schüler Ferien Job machen ohne das er uns angerechnet wird? ( Ich lebe mit ihr alleine)

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gab,

      grundsätzlich darf Ihre Tochter in den Ferien arbeiten. Das ist bis zu vier Wochen erlaubt. Ein Betrag von bis zu 1.200 Euro kann hinzuverdient werden, ohne dass dies auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet wird. Sollte Ihre Tochter einen Nebenjob ausüben, so gelten die üblichen Freibeträge beim Einkommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Sascha S

    Wenn man Aufstockendes Hartz IV Beantragt, gilt dann bei Unterkunft auch die Vorgaben vom Jobcenter? z.b. darf bei uns die Kaltmiete inkl NK maximal 350 Euro betragen aber solche Wohnungen findet man bei uns nicht, was der Sachbearbeiter wohl auch weiß aufgrund seiner Reaktion.
    Wenn ich jetzt nur aufstocken möchte, schreibt man uns dann immer noch vor wieviel die Miete kosten darf?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sascha,

      normalerweise sind Sie auch als Aufstocker von den Wohnungsvorgaben des Jobcenters betroffen. Aus diesem Grund müssen Sie sich in der Regel am gültigen Mietspiegel orientieren. Sie können auch dem Jobcenter vorschlagen, die Differenz aus der zu hohen Miete aus eigenem Einkommen zu bestreiten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Andi

        Hallo :0)
        Also und Stuttgart ist es so, dass alle Wohnungen über den Grenzen liegen ist ja auch klar , wenn man die Berechnung sieht wieso….effektiv jeder will in so einer günstigen Wohnung wohnen und kein Vermieter nimmt einen Alg 2 , wenn zehn Akademischer Pendler , die gleiche Wohnung wollen.
        1. Man belegt sein Bewerberbemühen um eine Wohnung mit einer wöchentlichen Bewerbung , vielleicht klappt es ja.
        Und generell soll die dir den Makler bezahlen.
        Solange du nichts neues hast , kannst du nichts beziehen….;0)
        Und im ersten Halben Jahr konsequent verweigern. Das ist dein gutes Recht.
        Du kannst in einem Schloss wohnen, soll der Staat bitteschön bezahlen , deine Zeit solltest du lieber in eine Verbesserung deiner Einkommenverhätnisse stecken.
        Vielleicht bis du schon bald wieder raus.
        2. Man trägt sich in Airbn ein und vermietet ein Wochende seine Wohnzimmercouch. Das spielt steuerlich bis 410 Euro keine Rolle, da eine Art „WG“ ist. Oder während dem Urlaub.
        Du brauchst ja nur die Differenz zwischen ALG- Phantasie Mieten und der Realiät. Vergiss nicht die zusätzlichen Nebenkosten zusätzlich zu verlangen.(zusätzlich Bettwäsche und Putzaufwand und Streichkosten abbrechen; 0))
        Der Vermieter muss das übrigens gestatten.
        Der kann sich weder weigern, noch es verhindern.
        Noch kann das Jobcenter dir das als Einkünfte anrechnen.
        Warum soll jemand umziehen ?
        Weil er das „Pech“ hat alg 2 Für ein paar Monate zu beziehen ?

        Allein der Aufwand danach wieder in eine gescheidete normale Wohnung umzuziehen hat mich knapp 16 000 Euro gekostet.
        Die Doppeltmieten , die Maklerkosten, die neuen passenden Möbel , die Renovierung , die neue Küche… wegen 14 Monaten meines alg 2 Bezug…der Ärger mit dem Schulwechsel meiner Kinder ….lieber Gott….bitte gebt den Leuten nie den Tip.
        3. Jeder in der Familie nimmt einen Nebenjob (100-450 €) an und eine Ehrenamtspauschale ( 200 € (2400imJahr) und 60 € (720 imJahr) und macht sich „mini“selbständig und optimiert seine Steuerklärung….vielleicht reicht es rüber zu Kinderzuschlag und Wohngeld.
        Lasst euch beraten. Dafür gibt es eine Rechtsberatung…..lieber weniger und seine Ruhe.
        Hast du schon über ein Arbeitszimmer nachgedacht…vielleicht brauchst du es.
        4. Man kann seine Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft “ ausgliederen“, wenn sie z.B Unterhalt bekommen oder ein Einkommen haben. Mal einen Anwalt fragen.
        Trennen und zwei Bedarfsgemeinschaften bilden,erst als Wohngemeinschaft, also auch räumlich vergrössern in zwei Wohnungen nebenan einziehen ?
        5. Umziehen nur!!!, wenn abzusehen ist das man sich z.B aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft in Alg 2 Einrichten muss.
        Sonst niemals.
        LG
        Andi

  25. Silke s.

    Ich habe eine berechnung fur auf stocker gemacht wurde diese gerne schriftlich haben wie noch zu steht

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silke,

      wir bieten lediglich online den Hartz-4-Rechner an, allerdings keine schriftliche Ausarbeitung dieser Berechnung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert