Laut neuen Daten des Europäischen Statistikamts „Eurostat“ ist es für 16 Prozent der Deutschen finanziell nicht möglich, in den Urlaub zu fahren. Davon ist auch ein Großteil der Leistungsempfänger betroffen, die sich bei Hartz-4-Bezug keinen Urlaub leisten können. Im Jahresvergleich ist aber die Zahl derer, die auf Urlaub verzichten müssen, zurückgegangen.
Im Jahr 2010 lag der Anteil noch bei 23,7 Prozent

Eine Bundestagsabgeordnete der Linken-Fraktion hatte jüngst auf die Daten von „Eurostat“ aufmerksam gemacht, die im europäischen Vergleich darlegen, welcher Teil der Bevölkerung in diesem Jahr zuhause bleiben und auf einen Urlaub verzichten muss.
Deutschland lag weit unter dem EU-Durchschnitt. Den deutschen 16 Prozent stehen im EU-Durchschnitt 30,5 Prozent gegenüber. Dementsprechend kann sich ein Drittel aller Europäer nicht leisten, eine Woche in den Urlaub zu fahren.
Die Lage im europäischen Vergleich
Land | Anteil der Bevölkerung ohne Mittel für Urlaub |
---|---|
Dänemark | 13,8 % |
Niederlande | 15,1 % |
Finnland | 15,4 % |
Deutschland | 16 % |
Frankreich | 23,1 % |
Großbritannien | 24,4 % |
Kroatien | 58,1 % |
Rumänien | 64,8 % |
In Deutschland verbesserte sich die Lage im Jahresvergleich tatsächlich. Der Anteil der „Urlaubslosen“ sank von 18,4 Prozent im Vorjahr um 2,4 Prozentpunkte.
Ist Urlaub bei Hartz-4-Bezug möglich?

Obwohl sich viele Hartz-4-Empfänger einen Urlaub nicht leisten können, ist es ihnen doch grundsätzlich möglich, Urlaub zu nehmen und zu verreisen. Allerdings ist dies an besondere Auflagen gekoppelt, da Leistungsempfänger ihrem Jobcenter zur Verfügung stehen und erreichbar sein müssen. Dies ist in der Regel auch in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt.
So muss der Urlaub beim Jobcenter spätestens eine Woche vorher angemeldetwerden. Außerdem ist eine Bewilligung nötig. Erlaubt ist eine Abwesenheit von maximal drei Wochen am Stück, während der weiter Leistungen empfangen werden können. Allerdings bleibt die Frage, ob sich Empfänger von Hartz 4 einen Urlaub leisten können, denn zusätzliche Hilfe vom Amt in Form von Urlaubsgeld bei Hartz-4-Bezug gibt es nicht.
am besten keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben
Wenn man auch Urlaub genehmigt bekimmt – kann es trotzdem zu unangenehmer überraschung seitens JC kommen.
gegen Sanktionen des JC ist man nicht sicher. Abschaffen.