Durch die Mitwirkungs- und Meldepflicht können Hartz-4-Empfänger nicht einfach die Stadt verlassen, sie müssen für etwaige, auch kurzfristig angesetzte Termine beim Jobcenter verfügbar sein. Ein Anrecht auf „Urlaub“ haben sie dennoch. Doch wie genau können Betroffene eine Ortsabwesenheit beantragen?
Das Wichtigste zum Antrag auf Ortsabwesenheit zusammengefasst:
Für Hartz-4-Empfänger ist es grundsätzlich möglich, Urlaub zu machen. Der Fachbegriff hierfür lautet „Ortsabwesenheit“.
Um eine Ortsabwesenheit zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit wenden.
Die Ortsabwesenheit darf maximal 21 Tage betragen, andernfalls entfällt der Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.

Inhalt
Wird Hartz-4-Empfängern eine Ortsabwesenheit per Antrag bewilligt?
Grundsätzlich steht es jedem Erwerbslosen, egal ob dieser Arbeitslosengeld I oder Hartz 4 bezieht, frei, eine Ortsabwesenheit zu beantragen. Ob diese bewilligt wird, liegt allerdings im Ermessen des Sachbearbeiters.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Urlaub existiert nämlich für Leistungsbeziehende nicht. Diese sind in aller Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Dies ist Teil der sogenannten Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht, welcher mit dem Unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung (EGV) anerkannt wird.
Dennoch kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Betroffene, wenn Sie eine Ortsabwesenheit beantragen, gute Aussichten auf Erfolg für den Antrag haben.
Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen: Was zu beachten ist
Wenn Sie eine Ortsabwesenheit beantragen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Grundsätzlich können Erwerbslose bis zu sechs Wochen Urlaub im Jahr nehmen. Allerdings werden diese nur in den ersten 21 Tagen weiterhin finanziell unterstützt.

Wollen Sie also eine Ortsabwesenheit beantragen, welche länger als 21 Tage geht, erhalten Sie keine Sozialleistungen mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie dann einen erneuten Hartz-4-Antrag stellen.
Planen Sie eine Reise, welche länger als sechs Wochen angesetzt ist, haben Sie während des gesamten Reisezeitraums keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Bedenken Sie, dass in diesem Fall auch die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung wegfallen, sodass Sie sich selbst versichern müssten.
Antrag auf Ortsabwesenheit beim Jobcenter: Muster zum Download
Im Folgenden stellen wir Ihnen, um die Ortsabwesenheit zu beantragen, ein Muster zur Verfügung, welches Sie kostenlos herunterladen können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Falls angepasst werden muss.
Ihre Adresse
Empfänger:
Adresse des Jobcenters (ggf. Ansprechpartner nennen)
Betreff: Antrag auf Ortsabwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Ortsabwesenheit von [Beginn der Ortsabwesenheit] bis [Ende der Ortsabwesenheit]. In diesem Zeitraum bin ich unter folgender Nummer erreichbar [Nummer einfügen]. Bitte informieren Sie mich bis zum [Frist eintragen], ob der Antrag bewilligt wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster, um die Ortsabwesenheit zu beantragen, herunter:
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Martina W. meint
Hallo
Kann ich auch Persönlich den Urlaub im Jobcenter beantragen oder geht das nur schriftlich
ich bin allein erziehend mit einem 16 Jahre altem Kind
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Martina,
der Antrag muss in aller Regel schriftlich gestellt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Renate meint
Hallo,
ich habe eine Frage: Besteht während der Teilnahme an einer AGH weiterhin eine maximale OA von 21 Tagen (also 3 Wochen) pro Kalenderjahr? Vertraglich ist mit dem Träger der AGH ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat (nach Bundesurlaubsgesetz) vereinbart, was ja dann 24 Wochentage (also mind. 4 Wochen) im Kalenderjahr ergibt. Die Mitarbeiterin beim JC meinte allerdings, dass bei einem 4-wöchigen Urlaub für alle Tage, die über die 21 Tage OA hinausgehen, vom JC keine Leistungen gezahlt werden. Im Internet findet ich dazu gegenteilige Aussagen.
Herzlichen Dank für die Hilfe!
Bella29.d meint
wie ist es wenn man beides bezieht muss man ortsabwesenheit bei beiden Ämtern melden oder reicht Arbeitsamt bzw Jobcenter?
pette meint
wie ist es wenn man beides bezieht muss man ortsabwesenheit bei beiden Ämtern melden oder reicht Arbeitsamt bzw Jobcenter? Das würde mich auch sehr interesieren habe meinen Urlaub schon vor meiner kündigung geplant.Ich habe schon meinen fluge vor 3 monaten gebucht da habe ich noch gearbeitet .