Bei allen Belangen rund um das Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich auch als Hartz 4 bekannt – müssen sich Betroffene an das Jobcenter wenden. Nicht selten wird heute aber immer noch der Begriff „ARGE“ verwendet. Gibt es diese Einrichtung noch? Erfahren Sie mehr hierzu in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste zur ARGE zusammengefasst:
Der Begriff „ARGE“ – kurz für Arbeitsgemeinschaft – bezeichnete bis zum Jahr 2010 eine gemeinsame Einrichtung der Kommunen bzw. Länder und der Bundesagentur für Arbeit.
Heute übernehmen die neu geschaffenen Jobcenter die ursprünglichen Aufgaben der ARGE.
Die Jobcenter sind für alle Fragen und Anträge, die mit den Hartz-4-Leistungen in Zusammenhang stehen, zuständig.

Inhalt
Was ist die ARGE überhaupt?

Bis zum Jahr 2010 half die ARGE bei der Jobsuche, gewährte das Arbeitslosengeld II und bot beispielsweise eine Schulden- oder Suchtberatung an. Auch Leistungen der Unterkunft und Heizung gehörten zum Aufgabenbereich. Demnach musste eine Mietbescheinigung bei der ARGE eingereicht werden, wenn die Kosten übernommen werden sollten.
Getragen wurde die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam von der Agentur für Arbeit und den Kommunen bzw. Ländern. Im Jahr 2007 fällte das Bundesverfassungsgericht jedoch ein bedeutendes Urteil. Diese Form der Mischverwaltung widerspräche dem Grundgesetz:
Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. (Az.: 2 BvR 2433/04).
Das Problem bezüglich der ARGE bestand laut Kritikern hauptsächlich darin, dass zwei unterschiedliche Formen der Verwaltung aufeinanderträfen. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Bundesbehörde, während die Kommunen demgegenüber eine politische Selbstständigkeit besitzen. Streitigkeiten zwischen beiden Parteien waren oft die Folge.
Heute sprechen wir vom Jobcenter: Die ARGE existiert nicht mehr

Im Jahr 2010 wurde sich dann schließlich auf eine politische Lösung geeinigt. Durch Änderungen des deutschen Grundgesetzes konnte sichergestellt werden, dass die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bzw. Ländern weiterhin möglich ist. Die ARGE wird seitdem als Jobcenter bezeichnet, ist aber immer noch für die gleichen Aufgabenbiete zuständig.
Trotz der Veränderungen verwenden heute viele noch den veralteten Begriff. Häufig ist auch unklar, worin der Unterschied zwischen dem Jobcenter bzw. der ARGE und dem Arbeitsamt besteht. Wie bereits erwähnt, ist das Jobcenter für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also Hartz 4 – zuständig.
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