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Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Eine gute Bildung wird immer mehr zur Grundvoraussetzung, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Daher sollen in Deutschland die Bildungschancen auch für Kinder aus finanziell schwächeren Familien nicht geringer sein. Zu diesem Zweck gibt es das Bildungspaket. Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können in Anspruch genommen werden?

Das Wichtigste zum Bildungspaket zusammengefasst:

Wozu dient das Bildungspaket?

Durch das Bildungspaket soll sichergestellt werden, dass jedes Kind eine Chance auf gute Bildung erhält. Das Einkommen der Eltern soll die Bildungschancen nicht mindern.

Wer kann vom Bildungspaket profitieren?

Hier finden Sie eine Übersicht der Personen, die einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Welche Leistungen sind inbegriffen?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beinhalten unter anderem Zuschüsse zum Schulbedarf, zum Mittagessen oder auch die Kostenübernahme für Klassenfahrten, Ausflüge und falls notwendig Nachhilfeunterricht.

Für finanziell schwächere Familien, die Hartz 4 beziehen, existiert das Bildungspaket.
Für finanziell schwächere Familien, die Hartz 4 beziehen, existiert das Bildungspaket.


Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bildungspaket zusammengefasst:
  • Wozu dienen die Bildungs- und Teilhabeleistungen?
    • Wer darf Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen?
    • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Der Antrag
    • Nachweis für den Leistungsanspruch: Beispiel berlinpass – BuT

Wozu dienen die Bildungs- und Teilhabeleistungen?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Bildungspaket um vereinzelte Leistungen, die Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen sollen, an allen Bildungsangeboten teilnehmen zu können.

Das Bildungspaket trat zum ersten April 2011 unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“ in Kraft. In den ersten drei Jahren (2011 – 2013) gab der Bund 1,6 Milliarden Euro für das Paket aus. Grund für die Einführung vom Bildungspaket war ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter hatten nämlich festgestellt, dass besondere Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung der Regelsätze nicht entsprechend beachtet würden. Durch das Bildungspaket wurde sodann eine Möglichkeit geschaffen, dies auszugleichen.

Übrigens: Ein „Bildungs- und Teilhabegesetz“ als solches gibt es nicht. Der Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket ist viel mehr in anderen Gesetzen verankert. Zu nennen sind hier: SGB 2 und 12, das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie das Bundeskindergeldgesetz.

Wer darf Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen?

Bildungs- und Teilhabepaket: Ein eigenes Gesetz diesbezüglich gibt es nicht.
Bildungs- und Teilhabepaket: Ein eigenes Gesetz diesbezüglich gibt es nicht.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wer überhaupt Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hat. Grob zusammengefasst: alle Menschen, die eine Sozialleistung beziehen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder von Hartz-4-Empfängern sind die Anspruchsvoraussetzungen in § 28 Absatz 1 SGB II definiert:

Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).

Dem Gesetzestext ist auch zu entnehmen, dass Leistungen, welche aus dem Bildungspakte bezogen werden, nicht auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet werden. Es handelt sich dabei quasi um eine Form des Mehrbedarfs.

Doch nicht nur Hartz-4-Empfänger können das Bildungspaket in Anspruch nehmen. Es ist auch vorgesehen für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungen bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Um Chancengleichheit zu gewährleisten, stellt das Jobcenter das Bildungspaket zur Verfügung
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, stellt das Jobcenter das Bildungspaket zur Verfügung

Wie bereits erwähnt, soll das Bildungspaket eine Chancengleichheit fördern. Im Folgenden haben wir nun zusammengefasst, welche Förderungen konkret in Anspruch genommen werden können:

  • Lernförderung: Nicht jedes Schulfach liegt jedem Schüler. Einige Kinder können beispielsweise in Deutsch, Geschichte und Erdkunde voll durchstarten, haben aber große Probleme mit Mathematik, Biologie oder einer Fremdsprache. Ist die Versetzung gefährdet, kann im Einzelfall eine Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht bewilligt werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Schule erforderlich, dass der Schüler diese Leistung aus dem Bildungspaket dringend benötigt.
  • Schulbedarf: Stifte, Blöcke, Hefter, Schulranzen und Co. sind in der Anschaffung nicht gerade günstig. Damit das Kind eine vollwertige Ausrüstung für den Unterricht hat, ist im Bildungspaket auch ein Zuschuss zum Schulbedarf vorgesehen. Es werden 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr gewährt.
  • Schülerbeförderung: Auch die Fahrtkosten zur Schule werden bezuschusst, wenn die Entfernung dies erfordert (für Grundschüler bei mehr als 1 km, für Oberschüler bei mehr als 2 km). Die Höhe des Zuschusses kann je Bundesland und Region variieren. Ist das Jobcenter für das Bildungspaket zuständig, erhalten Sie dort Auskunft.
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: In vielen Schulen, Kitas und Kindertagesstätten wird eine warme Mahlzeit angeboten. Damit auch Sprösslinge aus finanziell schwächeren Familien diese Angebote in Anspruch nehmen können, gibt es einen Zuschuss. Dieser deckt die Kosten ab, lediglich ein Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit ist zu entrichten.
  • Ausflüge in Kita und Schule: Auch Klassenfahrten oder Wandertage sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Für diese wird auf Antrag aus dem Bildungspaket eine Kostenübernahme garantiert, damit kein Kind die gemeinsame Zeit mit den Mitschülern außerhalb der Schule verpasst.
  • Kultur, Sport und Freizeit: Bis zur Vollendung vom 18. Lebensjahr steht jedem Schüler eine monatliche Pauschale von zehn Euro zu, welche zum Beispiel für Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein genutzt werden kann.

Bildungs- und Teilhabepaket: Der Antrag

Um den Bildungsgutschein für Kinder wahrnehmen zu können, ist ein entsprechender Antrag vonnöten. An welche Stelle sich Betroffene dabei wenden müssen, hängt maßgeblich von der Sozialleistung ab, welche sie beziehen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuständigkeiten:

Art der Sozial­leistungZu­stän­dige Stel­le
ALG II oder Sozial­geldJob­center
Wohn­geld oder Kinder­zuschlagWohn­geld­stelle
Sozial­hilfeSozial­amt
Asyl­bewerber­leistungenZen­trale Leistungs­stelle für Asyl­bewerber

Vor Ort erhalten Sie die entsprechenden Formulare und weitere Informationen zum Bildungspaket. Steht beispielsweise eine Klassenfahrt an, sollte der Antrag auf Kostenübernahme so früh wie möglich gestellt werden. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen: Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können teilweise auch rückwirkend beantragt werden, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er die verspätete Beantragung nicht selbst zu verschulden hat, weil beispielsweise ein Nachweis der Schule gefehlt hat.

Nachweis für den Leistungsanspruch: Beispiel berlinpass – BuT

In der Hauptstadt Berlin gibt es sogar einen eigenen Ausweis für Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Es handelt sich dabei um den „berlinpass-BuT“.

Dieser dient nicht nur der Schule oder anderen Behörden gegenüber als Nachweis, auch bei Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten können durch diesen Ausweis Rabatte in Anspruch genommen werden. Das Dokument wird beim Bürgeramt beantragt und dort ausgestellt.

Trägerschaft und Umsetzung für das Bildungspaket liegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Daher können die einzelnen Regelungen zum Bildungspaket regional ein wenig voneinander abweichen. Sie können sich allerdings stets an die zuständige Stelle wenden und erhalten dort umfassend Auskunft.

Bildnachweise: istockphoto.com/© viki2win, fotolia.com/© machiavel007, fotolia.com/© Monkey Business

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