Das Wichtigste zum Ein-Euro-Job kurz und knapp zusammengefasst
Ein-Euro-Job bezeichnet zeitlich begrenzte Arbeit, die Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Er wird durch die Agentur für Arbeit vermittelt.
In der Regel darf ein Ein-Euro-Job nicht abgelehnt werden, solange die Arbeit nicht unzumutbar ist.
Es gibt keinen Verdienst, sondern eine Entschädigung. Diese kommt zusätzlich zum ALG hinzu, welches Sie vom Jobcenter bekommen.
Inhalt
Welche Regeln gelten für den Ein-Euro-Job?

Was ist ein 1-Euro-Job? Welche Rechte und Pflichten hat ein Ein-Euro-Jobber? Darf ein Ein-Euro-Job abgelehnt werden und hat ein Ein-Euro-Jobber Anspruch auf Urlaub? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Was ist ein Ein-Euro-Job?
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) heißt der Ein-Euro-Job nach Definition. Arbeitsgelegenheit bezeichnet allgemein eine Maßnahme, die Langzeitarbeitslosen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern soll. Solche „Eurojobs“ werden ihrer irreführenden Bezeichnung nach oft missverstanden.

So ersetzen Ein-Euro-Jobs keineswegs das Arbeitslosengeld, noch beträgt der Stundenlohn einen Euro. Der korrekten Bezeichnung nach, handelt es sich um eine Mehraufwandsentschädigung. Das heißt, die Vergütung eines 1-Euro-Jobs, gibt es zusätzlich zum ALG II, schließlich soll sich die Maßnahme für die Teilnehmer lohnen und Ein-Euro-Jobber neu für den Arbeitsmarkt motivieren.
Die Bedingungen und Voraussetzungen für den 1-Euro-Job sind im Gesetz verankert. Die Regelung ist in § 16 d Sozialgesetzbuch (SGB) II festgelegt. Die Agentur für Arbeit vermittelt den 1-Euro-Job nur. Arbeitgeber sind in der Regel gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen. Typische Tätigkeitsfelder für einen Ein-Euro-Job sind Pflege- und Gartenarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gemeinden oder gemeinnützige Tätigkeiten in der Jugend-, Kranken-, und Altenhilfe.
Die Bezüge aus Ein-Euro-Jobs sind grundsätzlich steuerfrei und werden nicht auf ALG-2-Leistungen angerechnet.
Arbeitszeit und Dauer eines Ein-Euro-Jobs
Ein Ein-Euro-Job hat eine Arbeitszeit von 15 bis 30 Stunden pro Woche. Arbeitet ein Ein-Euro-Jobber weniger als 15 Wochenstunden, so besteht die Gefahr, wieder in das Gefühl der Perspektivlosigkeit, das Langzeitarbeitslose oft belastet, abzurutschen. Mehr als 30 Stunden gelten für Ein-Euro-Jobber aber als unzumutbar. Es soll genug Zeit übrig bleiben, sich nach einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis umzusehen.
Überall dort, wo nach dem Arbeitszeitgesetz Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist, dürfen auch Ein-Euro-Jobber an Wochenenden und Feiertagen eingesetzt werden. Sie müssen dann aber auch den entsprechenden Zuschlag erhalten.
Jeder Ein-Euro-Job ist zeitlich befristet. In der Regel hat ein 1-Euro-Job eine Dauer von sechs bis neun Monaten. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Ganz allgemein hat die zeitliche Befristung aber einen Sinn. ALG-II-Empfänger sollen wieder an das normale Arbeitsleben herangeführt werden. Ein-Euro-Jobs sollen daher nur eine vorübergehende Lösung, nicht das angestrebte Ziel sein.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung?

1-Euro-Jobber erhalten kein Gehalt, sondern eine Entschädigung. Weil es sich nicht um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt, gilt für sie auch nicht der Mindestlohn. Allerdings ersetzt die Entschädigung auch nicht Hartz 4. Der Ein-Euro-Job ist eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Das heißt, der Stundenlohn, der meist zwischen ein und zwei Euro beträgt, kommt zusätzlich zum ALG 2 hinzu. Er wird nicht von der Regelleistung abgezogen.
Dem Ein-Euro-Jobber muss mindestens so viel gezahlt werden, dass die Unkosten, die durch den 1-Euro-Job entstehen (z.B. Fahrtkosten), gedeckt werden. Miete bzw. Kosten für Heizung und Unterkunft, sowie Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung werden weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.
Ein-Euro-Job: Kein reguläres Beschäftigungsverhältnis

Bei einem Ein-Euro-Job handelt es sich nicht um ein klassisches Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Vielmehr basiert die Beschäftigung auf Grundlage eines berufspraktischen Einsatzplans. Darin werden in der Regel folgende Aspekte geregelt:
- Beginn und Dauer
- Aufgabenbereiche
- Arbeitszeiten
- Höhe der Entschädigung
- Urlaubsanspruch
- Arbeitsschutz
- Unfallversicherung und Haftung
Ein Ein-Euro-Jobber darf nicht schlechter gestellt werden als ein regulärer Beschäftigter. Bei einer Dauer von 12 Monaten, ist im 1-Euro-Job auch ein Urlaub von zwei Tagen im Monat vorgesehen. Urlaubsentgelt gibt es für ihn jedoch nicht.
Welche Sanktionen gibt es bei Verweigerung?

Muss man einen 1-Euro-Job immer annehmen? Grundsätzlich ja. Wer ALG II bezieht, hat eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II mit der Arbeitsagentur abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung darf er einen Ein-Euro-Job nicht ablehnen. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit den ALG-Bezieher mit einem Heranziehungsbescheid nach § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, für die Annahme eines Ein-Euro-Jobs verpflichten.
Wenn Sie einen 1-Euro-Job ablehnen, drohen Sanktionen. Bei der Verweigerung von Ein-Euro-Jobs sind dies hauptsächlich Sanktionen in Form von Kürzungen des Arbeitslosengeldes in zwei 30 Prozent Schritten. Der Regelbedarf wird dann so lange gekürzt, bis der ALG-Empfänger die Arbeit annimmt oder nur noch 40 Prozent der Leistungen erhält. Verweigert der Betroffene die Maßnahme weiterhin, werden die Bezüge um 100 Prozent gekürzt.
Allerdings begrenzt § 31 SGB II die Minderung oder Streichung des ALG II auf drei Monate. In dieser Zeit hat der Betroffene auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Gibt es einen wichtigen Grund für die Verweigerung, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 25 Jahren werden schon bei erstmaliger Verweigerung mit einer vollen Streichung der Bezüge sanktioniert. Nur Leistungen für Heizung und Unterkunft werden weiter (direkt an den Vermieter) gezahlt. Aber auch die Leistungen fallen bei einer 100-Prozent-Sanktion weg. Die Regelleistungen werden durch Sachleistungen ersetzt.