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Ist bei Bedarf auf eine Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme möglich?

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Der richtige Durchblick ist nahezu in allen Lebenslagen vonnöten. Menschen, die an einer Sehbehinderung leiden, können diese häufig durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen. Doch muss bei einer Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme von Krankenkasse oder Jobcenter stattfinden?

Das Wichtigste zur Gleitsichtbrille und möglicher Kostenübernahme zusammengefasst:

Muss das Jobcenter eine Gleitsichtbrille bezahlen?

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass bei einem Empfänger von Sozialleistungen für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme erfolgen muss (Aktenzeichen S 16 SO 8/14). Dabei handelt es sich um einen Sonderbedarf.

Kann eine Kostenübernahme auch durch die Krankenkasse erfolgen?

Ob und wenn ja wann die Krankenkasse für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille aufkommen muss, lesen Sie hier.

Muss bei einer Gleitsichtbrille die Kostenübernahme durch das Jobcenter erfolgen?
Muss bei einer Gleitsichtbrille die Kostenübernahme durch das Jobcenter erfolgen?


Inhalt

  • Das Wichtigste zur Gleitsichtbrille und möglicher Kostenübernahme zusammengefasst:
  • Was ist eine Gleitsichtbrille eigentlich?
  • Gleitsichtbrille: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
    • Urteil zur Gleitsichtbrille: Kostenübernahme vom Jobcenter muss erfolgen

Was ist eine Gleitsichtbrille eigentlich?

Nicht jeder Mensch ist mit guten Augen gesegnet. Neben der altersbedingten Funktionsabnahme gibt es auch zahlreiche Menschen, die von Geburt an mit „schlechten“ Augen zu kämpfen haben. Durch den medizinischen Fortschritt kann hier meist durch eine Brille oder Kontaktlinsen Abhilfe geschaffen werden.

Eine Einschränkung der Sehkraft kann nicht nur die Sehstärke betreffen, sondern in verschiedenen Sehfeldern mit unterschiedlicher Ausprägung vorliegen: Fernsicht, mittlerer Nahbereich und Nahsicht. Daher sind einige Menschen auf eine Lesebrille angewiesen, auch wenn das Sehen in die Ferne einwandfrei funktioniert.

Eine Gleitsichtbrille kann hier Abhilfe schaffen. Bei dieser werden die eben genannten Bereiche eingeteilt und das Glas entsprechend angepasst. Da sie in der Anschaffung sehr teuer ist, gehen wir in den nachfolgenden Abschnitten darauf ein, ob eine Kostenübernahme für die Gleitsichtbrille erfolgen kann.

Gleitsichtbrille: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Für eine Gleitsichtbrille könnte die Kostenübernahme demnächst wieder durch die Krankenkasse erfolgen.
Für eine Gleitsichtbrille könnte die Kostenübernahme demnächst wieder durch die Krankenkasse erfolgen.

Grundsätzlich muss die Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille durch die Krankenkasse nicht erfolgen. Das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verbessert allerdings die Rechte der Sehgeschwächten.

Im Rahmen dessen wurde nämlich beschlossen, dass es Brillen nunmehr auf Rezept geben soll. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Betroffene mehr als sechs Dioptrien aufweist.

Bei diagnostizierter Hornhautverkrümmung reichen vier Dioptrien aus, um für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme zu erwirken.

Urteil zur Gleitsichtbrille: Kostenübernahme vom Jobcenter muss erfolgen

Auch wenn diese Dioptrienzahl nicht erreicht wird, kann eine Gleitsichtbrille eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen. Viele bestellen diese dann auf eigene Kosten. Dies scheint für einen ALG-2-Beziehenden nicht möglich.

Im knapp bemessenen Hartz-IV-Regelsatz sind solche Sonderausgaben nicht vorgesehen. Doch es gibt Hoffnung für alle Hartz-4-Empfänger: Das Sozialgericht Mainz hat im Jahr 2015 in einem Beschluss (Aktenzeichen S 16 SO 8/14) deutlich gemacht, dass für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme durch den Leistungsträger erfolgen muss.

Im verhandelten Fall bezog der Kläger Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwölf (SGB XII). Allerdings ist das Urteil nach Auffassung von Rechtsexperten analog auch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwei (SGB II) anzuwenden.

Für eine Gleitsichtbrille die Kostenübernahme durch das Jobcenter zu erwirken, ist also eine Möglichkeit, die Betroffenen zusteht. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ärztlich attestierte Sehschwäche handelt, die eine solche Sehhilfe erforderlich macht. Sollte das Jobcenter der Aufforderung zu einer Kostenübernahme für die Gleitsichtbrille nicht nachkommen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Betroffenen beratend zur Seite stehen und gegebenenfalls eine Klage einleiten.
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