Der Weg zurück ins Berufsleben kann gerade für Langzeitarbeitslose schwierig werden. Doch auch Empfänger vom Arbeitslosengeld I haben es nicht immer einfach, einen neuen Job zu finden. Arbeitsamt und Jobcenter sollen helfen. Beinhaltet dies auch eine Kostenübernahme vom Führerschein?
Das Wichtigste zur Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter zusammengefasst:
Eine Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter beim Bezug von Hartz-4-Leistungen ist möglich, wenn dadurch die Chancen auf einen Job konkret steigen können.
Auch beim Arbeitsamt kann der Führerschein per Kostenübernahme gewährt werden, beispielsweise im Rahmen einer Umschulung.
In beiden Fällen handelt es sich allerdings um Ermessensentscheidungen. Sie müssen den Antrag beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit also gut begründen.

Inhalt
Lkw-Führerschein: Beim Jobcenter/Arbeitsamt erfolgt die Kostenübernahme
Das Jobcenter soll den Arbeitslosen helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden und somit die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dazu werden bei einer Eingliederungsvereinbarung neben den Pflichten der Hartz-IV-Empfänger auch die des Jobcenters niedergeschrieben.
Durch Fort- und Weiterbildungen sollen beispielsweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert werden. In den Rahmen dieser Maßnahme kann auch die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt (bei ALG-1-Beziehenden) fallen.
Dies ist beispielsweise möglich, wenn die konkrete Chance auf einen Arbeitsplatz als LKW-Fahrer besteht. Legen Sie dieses Jobangebot bei Ihrem Sachbearbeiter vor, kann dieser eine Bewilligung für die Kostenübernahme durch das Jobcenter erteilen.
Antrag auf Kostenübernahme vom Führerschein durch Jobcenter/Arbeitsamt
Eine rechtliche Grundlage, um für den Führerschein eine Kostenübernahme beim Jobcenter zu bewirken, besteht nur indirekt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Es ist also wichtig, dass Sie gut begründen, warum Ihnen die Fahrerlaubnis bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bieten kann.

In § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist festgelegt, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur Eingliederung erbringen muss. Auf diesen können sich Leistungsempfänger berufen, wenn Sie eine Kostenübernahme für den Führerschein durch Jobcenter oder Arbeitsagentur erwirken wollen.
Der Antrag ist entsprechend an die zuständige Behörde zu richten und gut zu begründen. Haben Sie einen festen Arbeitsplatz in Aussicht, sollte eine Bewilligung kein Problem darstellen. Wird diese von der Behörde verwehrt, bleibt die Option, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.
Zahlt das Arbeitsamt auch den Führerschein der Klasse B?
Scheint die Ausgangslage für eine Kostenübernahme vom Lkw-Führerschein durch das Jobcenter relativ klar, kann sich dies schon schwieriger gestalten, wenn es um einen Führerschein der Klasse B geht.
In diesem Fall ist es in aller Regel schwieriger, den direkten Bezug zur Chancensteigerung auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen. Sie benötigen dann eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz, eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrausbildung und einen Nachweis, dass sie diese aus eigenen Mitteln nicht begleichen können.
Das Landesgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit einem Fall der Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter beschäftigt (AZ: L 15 AS 317/11 B) und kam zu dem Urteil, dass das Jobcenter die Kosten aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 16 SGB II begleichen bzw. die Kostenübernahme bewilligen muss.
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Ari meint
Guten Tag,
es liegt folgender Sachverhalt vor: mein Sohn 17J. bald 18j. hat eine Ausbildung im Handwerk begonnen und befindet sich im 1. Monat seiner Ausbildung, somit auch noch in der Probezeit. Voraussetzung dass er die Ausbildung fortsetzen darf ist ein Führerschein der Klasse B. Dass mein Sohn sich sorgen macht um seine Ausbildung während der Probezeit ist selbsverständlich, da der AG keinen Kündigungsgrund benötigt.
Die Frage ist jetzt, kann man trotz dessen dass man die Ausbildung bereits begonnen hat und ja schon mitten drinnen ist immer noch Anspruch auf kosten Übernahme des Führerscheins hoffen? Wenn ja, wie hat der AG, mein Sohn oder Ich als Elternteil dass ganze so zu bergünden dass man den §16 SBG II erwirken kann ?!
kurz gefasst: Ausbildung begonnen, Führerscheinpflicht war klar vor beginn der Ausbildung, jetzt aber erst von der Möglichkeit der Führerschein Kostenübernahme erfahren.
Philipp W. meint
Hallo ich bin Vater von vier jungen und habe eine frage
Mein Sohn macht eine Ausbildung als berufskraftfahrer aber die Firma bezahlt den Auto Führerschein nicht kann mein Sohn den bei seinem Sachbearbeiter beantragen das er einen Zuschuss dafür bekommt oder geht das nicht.
Jochen B. meint
Ein Bekannter ist in einer Anstellung in einem kleinen Unternehmen (5 Angestellte), für diese benötigt er den jetzt LKW Führerschein mit der beschleunigten Grundqualifikation, ansonsten kann er nicht weiter beschäftigt werden.
Der Arbeitgeber wollte diesen über das Jobcenter fördern lassen, welches abgelehnt wurde, da mein Bekannter noch nicht 4 Jahre aus der Ausbildung raus ist. Hat das schon mal jemand erlebt?
Gibt es diese Klausel?
Der Betrieb befindet sich in NRW
Jenny meint
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Und zwar bin ich aktuell in einem teilzeit Job möchte aber wieder in einen vollzeit Beruf gehen und mir schwebte so der Gedanke als berufskraftfahrer.
Nun meine Frage würde das Arbeitsamt/Jobcenter mir den Führerschein bezahlen oder muss ich den selbst bezahlen?
Ich hoffe auf schnelle Antwort….
Myriam D. meint
Hallo nur eine kleine Frage: Ist es richtig das ,das Arbeitsamt bezahlt und mann muss ihn nicht zurück bezahlen? Kann doch irgendwie nicht sein . Also ich habe mir meinen Führerschein selber finanziert.
H.j.M meint
Hallo
ich habe die kosten übernahme des FS gestellt darauf musste ich zum medizienischen dienst der mir die einschränkung gab das ich nur LKW ohne ladetätikkeiten machen kann…….als ich den antrag stellte wollten sie ihn erst bezahlen jetzt nach dem gutachten nicht mehr da ich nur „Bau LKW fahren möchte und kann da ich schon mal wegen Rückenprobleme (war auf dem bau ) den Führerschein verlohren hatte doch ohne FS bin ich nun mehr 17 jahre arbeitslos und ohne schein keine arbeit da die Arbeitgeber ablehnen weil man auf öfis angewiesen ist und die jetzige begründung ist das die viebrationen des LKW meinem rücken schaden würden aber der Arzt nix dagegen hätte was kann ich tun bin ungelehrnt war immer auf dem bau bin 48 Jahre und bekomme kein geld vom amt da meine Frau knapp über den betrag kommt damit wir was bekommen würden …………was kann ich machen damit ich es doch noch bezahlt bekomme???
Reza M. meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern eine Frag stellen, habe einen Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber gehabt und Später erhielt eine Arbeitsbeschtätigung .dass ich bei Ihm arbeiten kann. Voraussichtlich ist ein Führerschein, aber das Jobcenter nicht übernehmen, und bekame ich Ablenungsbescheid und was kan ich tun ,meinen Job nicht verloren werden .
Mit freundlichen Grüßen
Reza M.