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Den Hartz-4-Antrag online stellen – unmöglich?

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Achtung: Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie ist ein persönliches Erscheinen beim Jobcenter aktuell nicht notwendig. Sie können sich momentan über das Telefon arbeitssuchend melden. Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet die wichtigsten Fragen hier.

Eigentlich ist doch inzwischen alles im Internet erhältlich. Arzttermine lassen sich ganz einfach per Mausklick vereinbaren und sogar Versicherungen können online abgeschlossen werden. Warum nicht auch den Erst- oder Weiterbewilligungsantrag für Hartz 4 online ausfüllen und einreichen? Antworten hält dieser Ratgeber bereit.

Das Wichtigste zu „Hartz-4-Antrag online stellen“ kurz und knapp zusammengefasst

Kann ich online Hartz 4 beantragen?

Nein, es ist derzeit nicht möglich, den Arbeitslosengeld-2-Antrag online zu stellen.

Muss ich persönlich beim Jobcenter erscheinen?

Besonders, wenn Sie zum ersten Mal einen Hartz-4-Antrag stellen, ist das persönliche Erscheinen beim Jobcenter wichtig, da Sie sich im Laufe der Antragstellung ausweisen müssen.

Sind die Formulare im Internet verfügbar?

Haben Sie einen Hartz-4-Anspruch (z. B. Aufstockung)? Der Antrag kann online heruntergeladen und auf dem Computer ausgefüllt werden. Diesen können Sie per Post oder persönlich einreichen.

Kann man den Hartz-4-Antrag online stellen?
Kann man den Hartz-4-Antrag online stellen?

Inhalt

  • Sie können den Hartz-4-Antrag nicht online stellen
  • Hartz-4-Antrag online stellen: Kann ich Unterlagen per E-Mail abgeben?

Sie können den Hartz-4-Antrag nicht online stellen

Die Bundesagentur für Arbeit hat inzwischen einen e-Service eingerichtet. Arbeitssuchende können hier Formulare herunterladen, eine Bewerbungsmappe erstellen und Beratungsangebote wahrnehmen. Sogar Anträge können online gestellt werden, vorausgesetzt der Antragsteller hat sich zuvor persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet.

Nun ist die Arbeitsagentur allerdings nur für das Arbeitslosengeld 1 zuständig, nicht für Hartz 4. Nur beim Jobcenter können Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Online ist das dort noch nicht möglich.

Hartz-4-Antrag: Weder online beantragen noch abgeben ist möglich.
Hartz-4-Antrag: Weder online beantragen noch abgeben ist möglich.

Nur weil es noch keinen Service gibt, mit dem Sie online Hartz 4 beantragen können, heißt das nicht, dass die Jobcenter gar keine Onlinedienste anbieten. Sämtliche Formulare, vom Hauptantrag bis zur Anlage für Mehrbedarf, stehen online zur Verfügung, können bereits am PC ausgefüllt und bequem zuhause ausgedruckt werden. Diese können Sie dann postalisch oder persönlich beim Jobcenter einreichen.

Es hat einige Vorteile, Hartz 4 persönlich zu beantragen und nicht online oder per Post. Zum einen ist früher oder später ohnehin eine Identitätsprüfung notwendig, zum anderen können Sie vor Ort direkt Fragen zum Antrag stellen und Missverständnisse vorab klären. Der Antrag kann damit wesentlich schneller bearbeitet werden.

Zwar können Sie den Hartz-4-Antrag nicht online stellen, wichtige Nachweise zu Vermögen, Einkommen oder auch die Kosten für Unterkunft und Heizung sollten Sie ebenfalls persönlich oder postalisch einreichen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sachbearbeiter, ob dieser die Unterlagen auch per E-Mail akzeptiert.

Da Unterlagen gelegentlich in den Mühlen der Bürokratie verloren gehen können, sollten Sie sich immer eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen. Werfen Sie Unterlagen in den Hausbriefkasten des Jobcenters, wäre es sogar ratsam, einen Bekannten oder Freund dabei zu haben, der den Einwurf im Zweifelsfall bestätigen kann.

Hartz-4-Antrag online stellen: Kann ich Unterlagen per E-Mail abgeben?

Hartz IV beantragen: Online geht das leider nicht.
Hartz IV beantragen: Online geht das leider nicht.

Nur weil Sie den Hartz-4-Antrag nicht online stellen können, schließt das den elektronischen Weg der Übermittlung nicht aus. Den fachlichen Weisungen zu § 37 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) („Antragserfordernis“) unterliegt der Antrag keiner Form.

Sie können Arbeitslosengeld (ALG) 2 also „online“ beantragen, indem Sie den Antrag dem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail übermitteln. Tatsächlich ist sogar die Antragstellung per Telefon möglich. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der Antragsteller während der Zeit, in dem er einen Anspruch auf die Leistungen erhebt, regelmäßig persönlich im Jobcenter erscheinen muss.

Grundsätzlich erfolgt beim Erstantrag eine Identitätsprüfung des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten. Es genügt, wenn sich der Antragsteller als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ausweisen kann (durch Personalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder entsprechende Ersatzdokumente). Erst, wenn dies geschehen ist, kann das Jobcenter den Bescheid zur Bewilligung der Leistungen ausstellen.

Gut zu wissen: Bei einem Erstantrag kann der Antragsteller die Identitätsprüfung zwar nachholen, geschieht dies jedoch nicht innerhalb einer Woche, kann der Anspruch wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60, 66 SGB I) versagt werden.

Bildnachweise: iStockphoto.com/Brilt, fotolia.com/momius, fotolia.com/mangpor.

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