Bürgergeld auf dem Campingplatz beziehen: Zahlt das Jobcenter die Unterkunftskosten?

Das Wichtigste zu Bürgergeld auf dem Campingplatz in Kürze

Kann ich mit Bürgergeld auf dem Campingplatz leben?

Generell haben Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit, in einem Wohnwagen oder Wohnmobil zu leben, statt eine Mietwohnung zu bewohnen.

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für den Campingplatz?

Sind die Fixkosten auf dem Campingplatz angemessen, können diese vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft übernommen werden. Dazu zählt beispielsweise die Kfz-Steuer, die Versicherung fürs Fahrzeug sowie die Standgebühren und im Winter die Heizkosten.

Welche Ausgaben übernimmt das Jobcenter nicht?

Die Kosten für Sprit, Wartung und Pflege werden hingegen nicht vom Jobcenter erstattet, da diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen.

Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Kann Bürgergeld auf dem Campingplatz gezahlt werden? Welche Kosten werden übernommen? Mehr dazu lesen Sie hier!
Kann Bürgergeld auf dem Campingplatz gezahlt werden? Welche Kosten werden übernommen? Mehr dazu lesen Sie hier!

Die Wohnungssituation ist in Deutschland äußerst verzwickt. Trotz der 2015 eingeführten Mietpreisbremse ist der bezahlbare Wohnraum in deutschen Großstädten rar. Somit haben es vor allem Geringverdiener, Aufstocker und Bürgergeld-Empfänger besonders schwierig.

Viele Leistungsberechtigte treibt die verzweifelte Wohnungssuche so weit, dass sie in einem Wohnwagen leben und Bürgergeld auf dem Campingplatz beziehen möchten. Aber ist dies überhaupt erlaubt? Bewilligt das Jobcenter die angemessenen Kosten für die Unterkunft in einem Wohnmobil? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Bevor wir darauf eingehen, ob Sie bei Bezug von Bürgergeld auf dem Campingplatz wohnen dürfen, klären wir zunächst die Grundlagen zur Wohnung bei Leistungsberechtigten. Neben dem angemessenen Regelsatz, den Bürgergeld-Empfänger erhalten, werden auch die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung übernommen, sofern diese angemessen sind.

Ob die Kosten als angemessen betrachtet werden, entscheidet das zuständige Jobcenter anhand der ortsüblichen Mietpreise. Meistens wird über die Kosten je nach Einzelfall entschieden. Somit kann die Wohnung eines alleinstehenden Gehbehinderten im Rollstuhl durchaus größer ausfallen als die eines gesunden Alleinstehenden.

Wird die Wohnung als unangemessen eingestuft, müssen die höheren Mietkosten in der Regel selbst übernommen oder ein Teil der Wohnung untervermietet werden. Die Kosten für eine unangemessene Unterkunft kann das Jobcenter für maximal sechs Monate nach Ablauf der Karenzzeit übernehmen. Anschließend muss der Bürgergeld-Empfänger entweder umziehen oder einen Untermieter suchen.

Grundsätzlich wird laut § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II auch ein angemessenes Wohneigentum vom Jobcenter anerkannt. Welche Größe als angemessen betrachtet wird, entscheidet das zuständige Jobcenter je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. In diesem Rahmen können auch die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur bewilligt werden.

Werden auch die Unterkunftskosten für Bezieher von Bürgergeld auf dem Campingplatz übernommen?

Bei Bürgergeld-Bezug im Wohnwagen leben: Das Jobcenter übernimmt angemessene Fixkosten.
Bei Bürgergeld-Bezug im Wohnwagen leben: Das Jobcenter übernimmt angemessene Fixkosten.

In Deutschland herrscht die Pflicht, sich nach einem Umzug binnen 14 Tagen im neuen Wohnort anzumelden. Aber ist dies auch möglich, wenn Sie Bürgergeld auf dem Campingplatz beziehen? Dies funktioniert bei einem Wohnmobil oder Wohnwagen als dauerhaften Wohnsitz nur bei Campingplätzen, die eine Anmeldung als Hauptwohnsitz zulassen.

Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter benötigt von Ihnen Ihre aktuelle Meldeadresse. Anhand dessen können Ihnen Bescheide und Jobangebote postalisch zugestellt werden. Ohne Meldeadresse werden Ihnen Bürgergeld-Leistungen in der Regel nicht bewilligt.

Wichtig! Dient das Wohnmobil oder der Wohnwagen als Wohnung und es existiert keine weitere feste Unterkunft, darf das Jobcenter das Wohnmobil nicht als Vermögen auf den Regelsatz anrechnen. Besitzen Sie das Fahrzeug zusätzlich zur Mietwohnung, kann der Wert allerdings je nach Höhe den Leistungsanspruch mindern oder gänzlich ausschließen.

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts Kassel vom 17. Juni 2010 [Az. B 14 AS 79/09 R] können Leistungsberechtigte Hartz 4 auf dem Campingplatz beziehen und die Betriebskosten für das Fahrzeug erstattet bekommen. Geklagt hatte ein Hartz-4-Empfänger, der in seinem Wohnmobil lebt und bislang nur den maßgeblichen Regelsatz erhielt.

Da das Jobcenter allerdings die Miete einer Wohnung spart, muss es Steuern und Versicherung erstatten. Somit erhält ein Leistungsberechtigte die Kosten für die Kfz-Steuer, für die Kfz-Versicherung und ggf. auch die Kosten für den Stellplatz von der zuständigen Behörde. Im Winter werden zudem die Heizkosten getragen.

Nicht bezahlt werden allerdings Sprit und Kosten für die Wartung und Pflege des Wohnmobils oder Wohnwagens. Das Bundessozialgericht argumentierte, dass diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen und deshalb nicht bewilligt werden müssen.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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3 Gedanken zu „Bürgergeld auf dem Campingplatz beziehen: Zahlt das Jobcenter die Unterkunftskosten?

  1. Domanski

    Guten Tag, können Sie mir einen Tipp geben auf welchem Campingplatz in Berlin u Land Brandenburg wohnen mit Pol. Anmeldung erlaubt ist?

    1. Chingon

      Das ist so leider nicht alles richtig.
      Ich lebe schon seid über 2 Jahre im Wohnmobil. Ohne festen Wohnsitz auf einem Campingplatz vom Bürgergeld. Alles was Du benötigst ist eine Postalische Erreichbarkeit. Du mußt aber viel geduld und vor alldings mußt Du wissen das es nicht einfach wird. Ämter wollen das nicht. Du bist im recht und es ist auch egal was dein Wohnmobil kostet. 20.000, 60.000, oder über 80.000 €. Das ist Dein Zuhause. Also kein verwertbares Vermögen. Du mußt auch gut Haushalten können und Dir ein kleines Polster schaffen damit Du so um die 2 Monate ohne Zahlungen vom Jobcenter über die Runden kommst. Das sind im Winter mal bis zu 6 gasflaschen im Monat. Desweiteren kannst Du auch nicht so die Welt erkunden. Du bist WohnHAFT auf dem Campingplatz. Kannst nicht einfach so Reisen. Überwiegend muss Dein Wohmo dort stehen. Du kannst mal am Wochenende fahren und das musst Du auch, damit das Wohmo in Bewegung bleibt. Dieselpest, Rost, platte Reifen. Zwei Wochen kannste Urlaub machen. Sonst nichts. Du mußt auch schon vor beantragen schon im Wohnmobil gelebt haben. Kannst nicht im nachhinein Wohnung kündigen. Das ist „Beiseiteschafen“ und nicht ganz ohne. Du mußt auch mit Neider rechnen. Denn es kann nicht sein das Du als Bürgergeld bezieher noch so ein tolles Wohmo hast. Ich habe es nicht mehr weit bis zur Rente. Habe schon werend meiner Arbeitszeit im Wohmo gelebt. Ein festen Wohnsitz ist keine vorraussezung für Bürgergeld.

  2. Manu hilft

    Das Jobcenter Siegburg hat seit ca. 3 Monaten eine Arbeitsanweisung vom Kreis umgesetzt.
    Alle Mietanfragen für WW, mit Meldeadresse / Postfach beim SKM werden abgelehnt.
    Die Verfahren sind im Widerspruch.

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