Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.11.2019 entschieden, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Nach Auffassung der Richter sind Sanktionen von 60 oder 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelungen zur Sanktionierung von Leistungsempfängern müssen nun überarbeitet werden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten. Kommen Sie diesen nicht nach, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Angesichts des Regelsatzes wirken sich aber schon geringe Leistungskürzungen stark aus. Aus diesem Grund sollten Sie gegen ungerechtfertigte Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste zum Widerspruch gegen Sanktionen zusammengefasst:
Ja. Sie haben innerhalb von einem Monat nach dem Erhalt die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Widerspruch gegen Sanktionen vom Jobcenter formulieren können.
Nein. Die Sanktionen treten zunächst erst einmal in Kraft, bis über den Widerspruch entschieden wurde und diese ggf. zurückgenommen werden.

Inhalt
Wann drohen Sanktionen für Hartz-4-Empfänger?

ALG-2-Empfänger erhalten beispielsweise den Regelsatz sowie unter Umständen einen Mehrbedarf. Im Gegenzug müssen sie jedoch bestimmten Pflichten nachkommen. Tun Sie dies nicht, müssen sie mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen.
Doch wann drohen diese Sanktionen überhaupt? Weigert sich ein Hartz-4-Empfänger beispielsweise, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder verstößt er gegen die Regeln, welche in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wurden, erfolgt eine Leistungskürzung um 30 Prozent.
Bei einem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich die Kürzung auf 60 Prozent. Kommt es zu einem dritten Vorfall, entfällt der Anspruch auf Leistungen vollständig. In einem solchen Fall werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr vom Jobcenter getragen.
Widerspruch gegen eine Sanktion: Das sollten Hartz-4-Empfänger wissen

Sie haben grundsätzlich das Recht dazu, gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einzulegen.
Dies müssen Sie in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Verwaltungsaktes – hierzu gehören unter anderem Hartz-4-Bescheide – erledigen. Die Frist ist immer auch der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen.
Das Schreiben können Sie persönlich beim Jobcenter abgeben. Sie sollten im Vorhinein eine Kopie des Widerspruchs anfertigen. Auf diesem sollten Sie sich dann den Eingang der Unterlagen bestätigen lassen.
Wenn Sie gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen, aber nicht selbst zum Jobcenter gehen möchten, können Sie den Brief auch per Einschreiben versenden. Dies ist wichtig, denn nur so erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass Ihr Widerspruch eingegangen ist.
Widerspruch gegen eine Sanktion für ALG-2-Empfänger: Tipps zur Formulierung

Wenn Sie gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen möchten, können Sie sich an unserem Muster orientieren. Bedenken Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Diese muss immer an den jeweiligen Fall angepasst werden.
Von größter Bedeutung ist die Begründung. Ist diese nachvollziehbar, haben Sie größere Chancen auf Erfolg. Drücken Sie sich deshalb klar und deutlich aus.
Es ist außerdem hilfreich, wenn Sie bestimmte zusätzliche Unterlagen einreichen, um Ihre Begründung zu untermauern.
Muster: Widerspruch gegen Sanktionen
Absender:
Michael Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Empfänger:
Jobcenter Musterhausen
Musterallee 1
12345 Musterhausen
Betreff: Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid (Aktenzeichen: XXX) vom 01.02.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Sanktionsbescheid vom 01.02.2019 mit dem Aktenzeichen XXX lege ich unter Einhaltung der festgelegten Frist aus folgenden Gründen Widerspruch ein:
- Grund 1
- Grund 2
- Grund 3
Mit freundlichen Grüßen
Michael Mustermann
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Erika meint
Ich finde da wir viel zu wenig bekommen. Sollte schon entschieden wurden sein das es KEINE Sanktion mehr geben dürfte. Es sei denn beim 3 ten Termin erscheint man nicht.