Die Selbstständigkeit ist für viele Arbeitslose ein Weg zurück ins Arbeitsleben. Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger selbstständig werden wollen, können Sie beim Jobcenter entsprechende Förderung beantragen. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie selbstständig sind?
Das Wichtigste zu Hartz 4 und selbstständig machen kurz und knapp zusammengefasst
Als Bezieher von Hartz 4 oder ALG 1 haben Sie die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, um wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen.
Ja, sowohl das Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit bieten mit dem Gründungszuschuss und dem Einstiegsgeld Förderungsmöglichkeiten an.
Auch nach gescheiterter Selbstständigkeit haben Existenzgründer einen Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2.

Wichtige Informationen zur Selbstständigkeit:
Inhalt
Wann liegt eine Selbstständigkeit vor?
Um auf eigenen Beinen zu stehen und den Weg ins Arbeitsleben zurück zu finden, versuchen viele Hartz-4-Empfänger sich selbstständig zu machen. Die berufliche Selbstständigkeit zählt als eine Form der Erwerbstätigkeit. Merkmal ist die Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber.
Außerdem werden eigene Geschäftsräume unterhalten sowie eigene Geschäftsbücher geführt. Ein Selbstständiger hat deutlich mehr Büroarbeit zu tun als ein Nichtselbstständiger. Die Altersversorgung erfolgt bei Selbstständigkeit nicht durch den Staat sondern muss privat sichergestellt werden.
Hartz 4 für Selbstständige: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Sie können sich auch arbeitslos selbstständig machen und den Schritt in die Arbeitswelt wagen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bestimmte Förderungen und Zuschüssen vom Jobcenter und dem Arbeitsamt zu bekommen.
Trotz Hartz-4-Bezug selbstständig zu werden, ist allerdings nicht so einfach. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Kundenbetreuer, ob und in welcher Höhe Sie Zuschüsse ausgezahlt bekommen. Wenn Sie arbeitslos sind und selbstständig werden wollen, sollten Sie u. a. nachweisen können, dass Ihr Unternehmen Aussicht auf Erfolg hat.
Dazu muss eine fachkundige Stelle wie beispielsweise die Handels- oder Handwerkskammer die Tragfähigkeit der Geschäftsidee sowie die unternehmerische Qualifikation des Gründers bescheinigen. Außerdem müssen sowohl ein Businessplan mit Berechnungen der zu erwarteten Einnahmen als auch die Finanzierung der notwendigen Geschäftsaufgaben vorgelegt werden.
Wenn Sie sich als Hartz-4-Empfänger selbstständig machen wollen, bekommen Sie nur eine Förderung, wenn Sie kreditunwürdig sind. Dazu genügt eine entsprechende Bestätigung Ihrer Hausbank, dass Sie keinen Kredit bekommen.
Bezug von Hartz 4 und sich selbstständig machen: Welche Förderung gibt es?
Je nachdem welche Leistungen Sie beziehen, können Sie unterschiedliche Förderungen beantragen. Sind Sie arbeitslos und wollen selbstständig werden, sollten Sie vorher unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, um sich Ratschläge einzuholen.
Gründungszuschuss für ALG-1-Bezieher

Das Arbeitsamt fördert die Selbstständigkeit mit dem sogenannten Gründungszuschuss.
Sofern Sie sich nicht als Hartz-4-Empfänger selbstständig machen wollen, sondern Arbeitslosengeld 1 beziehen, könnte ein Anspruch auf Gründungszuschuss bestehen. Dazu existiert allerdings kein Rechtsanspruch.
Inwiefern eine Förderung der Selbstständigkeit durch das Arbeitsamt stattfindet, liegt im Ermessen der Berater. Sie entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Sofern Sie einen Gründungszuschuss erhalten, kann dieser maximal für 15 Monate bezogen werden und besteht aus zwei Phasen.
Die erste Phase beträgt sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihr ALG 1. Zusätzlich dazu bekommen Sie eine Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. Die zweite Phase dauert maximal neun Monate. In dieser Zeit entfällt, wenn Sie selbstständig sind, das Arbeitslosengeld 1.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie bislang wenigstens einen Tag ALG I bezogen haben, wenn Sie sich selbstständig machen und einen Zuschuss vom Arbeitsamt bekommen wollen. Der Antrag muss früh genug eingereicht werden, da Sie noch insgesamt 150 Tage lang Anspruch auf ALG 1 haben müssen.
Einstiegsgeld für Hartz-4-Empfänger
Hartz-4-Empfänger, die selbstständig werden wollen, können keinen Gründungszuschuss beantragen. Das Jobcenter bietet bei Selbstständigkeit allerdings eine Förderung in Form eines Einstiegsgeldes an. Das Einstiegsgeld soll die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit fördern.
Dieser prüft, ob die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dafür sorgt, dass Sie gar nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sind und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt erforderlich ist. Dementsprechend wird entschieden, wie lange der Zuschuss gezahlt wird und in welcher Höhe dieser ausfällt.

Wollen Sie sich als Hartz-4-Empfänger selbstständig machen, wird außerdem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens geprüft.
Die Höhe bemisst sich anhand Ihres monatlichen Regelbedarfs. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.
Neben dem Einstiegsgeld können Hartz-4-Empfänger, die selbstständig werden wollen, auch Zuschüsse in Form von Sachgütern oder Beratungsdienstleistungen erhalten. Zusätzliche Zuschüsse werden in einer maximalen Höhe von 5000 Euro gewährt und müssen zwangsläufig der selbstständigen Tätigkeit dienen.
Machen Sie sich als Hartz-4-Empfänger selbstständig, bleibt die Krankenversicherung weiterhin gesetzlich. Auch die Beiträge der Pflege- und Rentenversicherung werden gezahlt, sofern eine Hilfebedürftigkeit besteht. Das Einstiegsgeld ist zudem steuerfrei.
Haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Selbstständigkeit?
Viele Existenzgründer fürchten, dass Sie nach einer gescheiterten Selbstständigkeit mittellos sind, weil Ihnen keine staatlichen Leistungen mehr zustünden. Grundsätzlich hat aber jeder Mensch einen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung. Wie diese gewährt wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen nach der Selbstständigkeit ab.
Werden Sie arbeitslos, nachdem Sie selbstständig waren, haben Sie nur einen Anspruch auf ALG 1, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So muss z. B. nach §§ 117 ff. SGB III ein Arbeitslosengeldanspruch bestehen. Dies ist u. a. der Fall, wenn der Selbstständige innerhalb eines zweijährigen Zeitraums in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Restansprüche aus einer vorherigen Arbeitslosigkeit können in Anspruch genommen werden, wenn nicht mehr als vier Jahre seitdem verstrichen sind. Seit 2006 haben Existenzgründer übrigens die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzubezahlen.
Ein Anspruch auf ALG 1 besteht also nur unter bestimmten Bedingungen. Allerdings haben Sie immer einen Anspruch auf Hartz 4, wenn Sie selbstständig waren und die Existenzgründung gescheitert ist. ALG 2 steht jedem Menschen zu, dessen Einkommen nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs ausreicht.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kostenlos beraten lassen

Wenn Sie als ALG-2- oder Hartz-4-Empfänger selbstständig werden wollen, können Sie mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) eine Gründerberatung in Anspruch nehmen.
Die Beratung wird zu 100 Prozent bezuschusst und ist für Gründer daher kostenfrei.
Da es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt, ist es ratsam, sich ordnungsgemäß vorzubereiten, bevor Sie einen Antrag beim Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit stellen. Die Gründungsexperten nehmen sich ausreichend Zeit für Sie, um Ihre Ideen und Vorstellungen mit Ihnen zu besprechen.
Gemeinsam mit dem Experten können Sie einen Businessplan ausarbeiten. Sie werden außerdem bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Im Anschluss an das Beratungsgespräch sind Sie bestens auf den Antrag für den Gründungszuschuss vorbereitet und können dem Arbeitsamt sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen.
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Uwe S. meint
Ich bin Hartz4 Bezieher. Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit einer Idee beschäftigt um aus Hartz4 zu kommen. Ich wollte mich selbständig machen als Seniorenbetreuer. Dieser Beruf hat Zukunft und ist immer mehr gefragt. Ich hatte mich auf das heutige Gespräch beim Job center gut vorbereitet und über 60 Seiten vorgelegt uber seiorenbetreuung und selbständigkeit. Dazu muss ich eine Umschulung machen um den Beruf des seniorenbetreuers ausüben zu dürfen. Als ich der Dame meine Idee erzählte,sagte sie mir, ich könne diese Umschulung nicht machen, weil der Staat keinen Förderung mehr gibt zum Beginn der Selbständigkeit. Ich kann diese Umschulung nur machen mit der Bedingung in einem festen angestellten Verhältnis. Ob das so ist,wage ich zu bezweifeln. Ausserdem wurde mir erklärt, das ich die Förderung nur bekomme, wenn ich schuldenfrei wäre. Ich bin in Privatinsolvenz, die ist aber nächstes Jahr im Mai beendet. Sie erklärte mir das ich aufgrund dessen die staatliche Föderung nicht in Anspruch nehmen könnte. Das bezweifel ich auch noch. Ich habe des öfterten Ärger mit der Jobcom durch falsche Mitteillungen. Ich brauche dringend Hilfe.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Uwe,
wenn Sie wiederholt das Gefühl haben, dass Ihnen falsche Auskünfte gegeben werden, sollten Sie Rechtsberatung suchen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Rechtsberatung dürfen wir Ihnen leider nicht geben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
niemann meint
Hallo, mein Lebenspartner war Filialleiter bei EDEKA, er hat auch dort seine Ausbildung gmeacht. Insgesammt 10 Jahre Erfahrung. Durch Inhaber wechsel, wurde alles Umstruktutriert und ist nun seit 2 jahren Arbeitslos, bzw lebt nun von Hatz4. Ich arbeite auf Grund von Krankheit auf Teilzeit. Nun können wir (wohnhaft in NRW) einen EDEKA Markt in Hamburg übernehmen und benötigen 40 .000€ als Dahrlehnen. Alle Anträge sind gestellt worden. nach nun fast 4 Monaten haben wir nun die Absage bekommen. Der EDEKA Markt, hat gute Umsatzzahlen und besteht seit 30 Jahren, nun geht der Inhaber mit 70 jahren in Rente. Es wäre dort eine Chance für einen Neuanfang, da ich von meinem Ex seit 7 jahren gestolgt werde, möchten wir nicht im Umkreis gründen. Hat jemand noch einen Rat. Wir werden Widerspruch einlegen. vg
Danny meint
Hallo,
darf ich neben meiner Ausbildung, die eventuell durch ein Bildungsgutschein finanziert wird, auch selbstständig machen?
Nadine meint
Mach doch zuerst mal die Ausbildung und schau dann, was danach Sinn macht. Lass dir Zeit 🙂
Sarlette meint
Hallo zusammen, meine Familie lebt nun leider seit 5 Jahren von Hartz 4. Nun möchten mein Mann und ich uns selbstständig machen. Zuerst hieß es: Klar, wir müssen nur Fortschritte sehen. Die haben wir immer geliefert. Nachdem es nun konkreter wird heißt es auf einmal: Nein, das geht gar nicht. Es darf sich nur einer selbstständig machen, der andre muss was tun um die Bedürftigkeit zu verringern. Dann wäre unsere Idee allerdings hinfällig, da wir uns nur zusammen selbstständig machen können. Ist das tatsächlich so, dass sich in einer Familie nur einer selbstständig machen darf?
Krasniqi meint
Wir sind Hartz 4 und wollen selbständig werden ich habe mich schlau gemacht und auch vieles gelesen. Meine Frage jetzt wenn beispielsweise ich die Leistungen vom jobcenter bekomme und ein caffe eröffnen und der caffe läuft nicht muss ich zurück zahlen? Oder habe ich Schulden oder wie läuft das ?
Chris meint
Ich beziehe zurzeit hartz 4 und könnte nun von zu hause aus arbeiten als chatmoderator. würde das jobcenter dem zustimmen und würden die sofort die leistungen einstellen ?
Ulli meint
Nein das ist wie ein Darlehen was du nicht zurück zahlen musst. Aber die prüfen ja schon am Anfang deiner Firmengründung ob das was wird in denen ihren Augen oder nicht. Ansonsten bekommst du eh kein Geld von denen. Buisennessplan einreichen möglichen Kundenverkehr usw. Falls du Hilfe brauchst ich bin dir gerne mit Rat und Tat zur Seite .