Bürgergeld und Zahnersatz: Wer übernimmt die Kosten?

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Zahnersatz

Bekommen Bürgergeld-Empfänger den Zahnersatz bezahlt?

In Deutschland haben die Menschen einen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Die beinhaltet auch Zahnbehandlungen. Wer aufgrund der eigenen finanziellen Lage Behandlungskosten nicht tragen kann, erhält Hilfe. Welcher Träger für Zahnersatz bei Bürgergeld-Bezug aufkommt, erfahren Sie hier.

Wer bezahlt den Zahnersatz bei Bürgergeld-Bezug?

Grundsätzlich ist für Bürgergeld-Empfänger bei Zahnersatz die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner – nicht das Jobcenter. Was es braucht, damit die Kosten übernommen werden, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wann zahlt das Jobcenter den Zahnersatz?

Das Jobcenter ist nicht zuständig, wenn es um Zahnersatz geht. Die Kosten trägt bei Bürgergeld-Bezug die Krankenkasse, sofern von einem Härtefall auszugehen ist.

Was zahlt das Jobcenter für Zähne?

Beantragen Sie beim Jobcenter die Übernahme von Kosten für einen Zahnersatz, erhalten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Ablehnungsbescheid. Das Jobcenter ist für derartige Gesundheitsangelegenheiten nicht zuständig, sondern Ihre Krankenkasse.

Zahnersatz: Übernahme der Kosten bei Bürgergeld-Bezug

Für Zahnersatz können Bürgergeld-Beziehende in aller Regel nicht selbst aufkommen. Hier springen die Krankenkassen ein.
Für Zahnersatz können Bürgergeld-Beziehende in aller Regel nicht selbst aufkommen. Hier springen die Krankenkassen ein.

In der Regel ist jeder Bürgergeld-Empfänger gesetzlich krankenversichert. Die Kosten für ärztliche Behandlungen werden also dementsprechend von der jeweiligen Krankenversicherung getragen. Zahnbehandlungen bilden da jedoch mitunter Ausnahmen – insbesondere beim Zahnersatz.

Der Versicherer übernimmt hier zwischen 60 und 75 % der Kosten, abhängig von Nachweisen über die regelmäßige Zahnpflege. Der restliche Betrag wird dem Patienten als Eigenanteil auferlegt. Wer im Bürgergeld-Bezug Zahnersatz benötigt, wendet sich für die Übernahme der Differenz oft ans Jobcenter. Das blockt jedoch ab – und ist dabei im Recht. Denn: Das Jobcenter ist nicht zuständig. Die Krankenkasse ist bei Zahnersatz für Bürgergeld-Empfänger zuständig.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Zahnersatz bzw. die Kosten sind für Bürgergeld-Beziehende oft nicht zu stemmen. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, erhält einen Bonus.
Zahnersatz bzw. die Kosten sind für Bürgergeld-Beziehende oft nicht zu stemmen. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, erhält einen Bonus.

Wie bereits erwähnt, entscheiden Nachweise (Bonus-Heft) über die Zahnpflege bzw. das regelmäßige Aufsuchen einer Zahnarztpraxis zwecks Vorsorge über die Höhe der Kostenübernahme bei Kronen, Brücken und Co. Auch Bezieher von Bürgergeld erhalten einen Zuschuss für Zahnersatz bei Vorlage entsprechender Belege.

Dabei gibt es folgende Abstufungen bei der Übernahme der Kosten:

  • 60 % ohne jegliche Nachweise,
  • 70 % bei nachweislich regelmäßigen Zahnarztbesuchen während der letzten fünf Jahre,
  • 75 % bei nachweislich regelmäßigen Zahnarztbesuchen über die vergangenen zehn Jahre.

Die übrigen 40 bis 25 % müssen die Patienten in der Regel selbst tragen – für Menschen am Existenzminimum ein Ding der Unmöglichkeit. 

Das weiß auch der Gesetzgeber und hält eine Härtefallregelung vor. Die besagt, dass die Krankenkasse unter bestimmten Umständen angehalten ist, die vollen Kosten für eine Zahnbehandlung zu übernehmen. Finanzschwache Bürgergeld-Empfänger, die Zahnersatz benötigen, müssen dafür einen entsprechenden Antrag beim Versicherer stellen.

Auf dentalwelt.spitta.de finden Sie weiterführende Informationen zu dem Thema.

Bürgergeld: Aufgrund von Härtefall Zahnersatz beantragen

Der Bezug von Bürgergeld stellt einen Härtefall bei Zahnersatz dar. Der Gesetzgeber hält eine entsprechende Regelung vor.
Der Bezug von Bürgergeld stellt einen Härtefall bei Zahnersatz dar. Der Gesetzgeber hält eine entsprechende Regelung vor.

Kosten für Zahnersatz fallen nicht unter die Regelversorgung, für die die Krankenkasse grundsätzlich aufkommt. Nur im Härtefall springt die Krankenkasse ein. Ob einer vorliegt, muss in Einzelfall bewertet und geklärt werden.

Das setzt einen entsprechenden Antrag durch den Versicherten voraus. Die finanzielle Situation des Antragstellers wird hierbei vorrangig betrachtet und ist ausschlaggebend dafür, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht. Wer lediglich über ein geringes Einkommen verfügt, hat dabei gute Aussichten auf Kostenübernahme.

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) liefert in § 55 Abs. 2 die gesetzliche Grundlage für die Härtefallregelung und gibt Voraussetzungen vor, die Antragsteller für die komplette Übernahme der Behandlungskosten erfüllen müssen. 

Bürgergeld-Empfänger, die Zahnersatz benötigen, erfüllen die Voraussetzungen in der Regel. So besagt eine Bedingung, dass ein monatliches Einkommen je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen unterschritten sein muss. Genauer:

  • In einem Ein-Personen-Haushalt muss das Bruttoeinkommen unter 1.414 Euro liegen,
  • in einem Zwei-Personen-Haushalt unter 1.944,25 Euro,
  • für jede weitere Person werden 353,50 Euro zur Untergrenze hinzuaddiert.

Empfänger von staatlichen Leistungen bewegen sich im Allgemeinen finanziell unterhalb dieser Einkommensgrenzen. Bei Antragstellung wird der Bezug von Bürgergeld als Härtefall bei Zahnersatz dementsprechend oft anerkannt und die Kosten zu 100 % übernommen. 

Allerdings: Die Kostenübernahme bezieht sich ausschließlich auf die Regelversorgung. Wer Bürgergeld bezieht und Zahnersatz benötigt, hat keinen Anspruch auf die Verwendung von hochwertigen Materialien wie z.B. Keramik. 

Härtefallantrag stellen: So funktioniert’s

Im Härtefall müssen Bürgergeld-Empfänger bei Zahnersatz einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Im Härtefall müssen Bürgergeld-Empfänger bei Zahnersatz einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Wer als Härtefall eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse einfordern will, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Wichtig dabei: Der Antrag ist bei der Krankenversicherung und nicht dem Jobcenter zu stellen. Letztere reagieren mit einem Ablehnungsbescheid – und das ist auch rechtens.

Um als Bürgergeld-Empfänger Zahnersatz als Härtefall zu beantragen, braucht es

  1. den Antrag (erhältlich bei der Krankenkasse) und
  2. einen Heil- und Kostenplan vom behandelnden Zahnarzt.

Im Antrag selbst müssen Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und dem vorhandenen Einkommen gemacht werden. Nach einer Prüfung durch die Versicherung – die kann sich über mehrere Wochen hinziehen – wird ein Härtefall bestenfalls anerkannt. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. 

Zahnersatz: Welche Leistungen werden übernommen?

Wird Bürgergeld-Empfängern Zahnersatz nach der Härtefallregelung bewilligt, bezieht sich das ausschließlich auf günstigen Zahnersatz. Inbegriffen sind dabei:

  • Kronen,
  • Brücken oder
  • Teil- und Vollprothesen

Sofern eine Behandlung rein kosmetischer Natur ist und nicht der Erhaltung eines Zahnes dient, besteht kaum Aussicht auf eine vollständige Kostenübernahme. Dennoch: Auch bei Bürgergeld-Bezug ist Zahnersatz finanzierbar – sofern der Antrag richtig adressiert wird.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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